auswärtige Übernachtung
am 13.04.2006 11:52:56 von Thomas Henke
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Steuerklärung.
Angenommen sei folgendes: Ein Arbeitnehmer im Fahrdienst mach
dienstplanmäßig im Ausland Übernachtungen. Die Übernachtungsmöglichkeit
(z.B. Hotel) zahlt der Arbeitgeber. Unkostenerstattungen seitens des AG an
den AN gibt es nicht.
Jetzt dazu meine Frage: Kann der Arbeitnehmer für die Übernachtungen im
Ausland bei seiner Steuererklärung den Pauschbetrag für Übernachtungskosten
(z.B. Schweiz je Nacht 89,00 EUR) geletend machen?
Viele Grüße
Thomas Henke
Re: auswärtige Übernachtung
am 13.04.2006 13:56:01 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Thomas Henke:
> Angenommen sei folgendes: Ein Arbeitnehmer im Fahrdienst mach
> dienstplanmäßig im Ausland Übernachtungen. Die
> Übernachtungsmöglichkeit (z.B. Hotel) zahlt der Arbeitgeber.
> Unkostenerstattungen seitens des AG an den AN gibt es nicht.
Es gibt keine "Unkosten", nur Kosten.
> Jetzt dazu meine Frage: Kann der Arbeitnehmer für die Übernachtungen
> im Ausland bei seiner Steuererklärung den Pauschbetrag für
> Übernachtungskosten (z.B. Schweiz je Nacht 89,00 EUR) geletend
> machen?
Warum sollte er? Sind dem AN Übernachtungskosten entstanden? Wohl kaum,
wenn der AG die Übernachtungskosten übernommen hat.
Gruß
Will
Re: auswärtige Übernachtung
am 13.04.2006 14:52:17 von Thomas Henke
Hallo,
> Warum sollte er? Sind dem AN Übernachtungskosten entstanden? Wohl kaum,
> wenn der AG die Übernachtungskosten übernommen hat.
Der AG übernimmt ja lediglich die Kosten für das Zimmer. Andere Kosten, die
durch die Übernachtung anfallen (und durch die Auslandsübernachtung ggf.
noch höher sind als im Inland) werden ja nicht übernommen.
Viele Grüße
Thomas
Re: auswärtige Übernachtung
am 13.04.2006 14:58:25 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Thomas Henke:
> > Warum sollte er? Sind dem AN Übernachtungskosten entstanden? Wohl
> > kaum, wenn der AG die Übernachtungskosten übernommen hat.
> Der AG übernimmt ja lediglich die Kosten für das Zimmer. Andere
> Kosten, die durch die Übernachtung anfallen (und durch die
> Auslandsübernachtung ggf. noch höher sind als im Inland) werden ja
> nicht übernommen.
Welche "anderen Kosten, die durch die Übernachtung anfallen" und nicht
der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, sollten das sein?
Die Erstattungssätze/Anrechnungssätze der Mahlzeiten bzw. Versteuerung
der Festsätze bei Übernachtung mit Frühstück sind doch bekannt.
Gruß
Will
Re: auswärtige Übernachtung
am 13.04.2006 15:05:11 von Lutz Schulze
On Thu, 13 Apr 2006 14:52:17 +0200, "Thomas Henke"
<> wrote:
>Der AG übernimmt ja lediglich die Kosten für das Zimmer. Andere Kosten, die
>durch die Übernachtung anfallen (und durch die Auslandsübernachtung ggf.
>noch höher sind als im Inland) werden ja nicht übernommen.
Dafür gibt es andere Pauschalen, entsprechende Reisezeit
vorausgesetzt.
Lutz
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Re: auswärtige Übernachtung
am 13.04.2006 23:25:24 von Frank Kozuschnik
Thomas Henke schrieb:
> Angenommen sei folgendes: Ein Arbeitnehmer im Fahrdienst mach
> dienstplanmäßig im Ausland Übernachtungen. Die Übernachtungsmöglichkeit
> (z.B. Hotel) zahlt der Arbeitgeber. Unkostenerstattungen seitens des AG an
> den AN gibt es nicht.
>
> Jetzt dazu meine Frage: Kann der Arbeitnehmer für die Übernachtungen im
> Ausland bei seiner Steuererklärung den Pauschbetrag für Übernachtungskosten
> (z.B. Schweiz je Nacht 89,00 EUR) geletend machen?
Nein, denn die Übernachtungskosten trägt ja der Arbeitgeber. In Frage
kommen aber Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen: 48/32/16
Euro pro Kalendertag mit mindestens 24/14/8 Stunden Abwesenheit.
Re: auswärtige Übernachtung
am 14.04.2006 13:42:01 von Thomas Henke
Hi,
> Nein, denn die Übernachtungskosten trägt ja der Arbeitgeber. In Frage
> kommen aber Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen: 48/32/16
> Euro pro Kalendertag mit mindestens 24/14/8 Stunden Abwesenheit.
Dazu habe ich mal noch eine Frage: Die Verpflegungsmehraufwendungen richten
sich ja nach der Dauer der Abwesenheit von der Wohnung. Das heißt, dass
zwangsläufig auch eine Mehraufwendung für Deutschland (24/12/6 EUR) in Frage
käme. Richtet sich der Anspruch, welche Pauschale geltend gemacht werden
kann (Inland/ entspr. Ausland), danach, in welchen Land der größte
Zeitanteil verbracht wurde oder kann bei Grenzübertritt grundsätzlich die
Auslandspauschale angesetzt werden?
Viele Grüße
Thomas
Re: auswärtige Übernachtung
am 14.04.2006 14:15:31 von Frank Kozuschnik
Thomas Henke schrieb:
> Die Verpflegungsmehraufwendungen richten
> sich ja nach der Dauer der Abwesenheit von der Wohnung. Das heißt, dass
> zwangsläufig auch eine Mehraufwendung für Deutschland (24/12/6 EUR) in Frage
> käme. Richtet sich der Anspruch, welche Pauschale geltend gemacht werden
> kann (Inland/ entspr. Ausland), danach, in welchen Land der größte
> Zeitanteil verbracht wurde oder kann bei Grenzübertritt grundsätzlich die
> Auslandspauschale angesetzt werden?
Für einen Kalendertag, den du sowohl im Ausland als auch im Inland
verbracht hast, kannst du grundsätzlich die Auslandspauschale
ansetzen; auch wenn die überwiegende Zeit im Inland war.
(Quelle: R 39 (3) LStR 2005)