Unterstützung an Lebensgefährte
Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 11:15:22 von Michael Hotjakov
Hallo Steuerexperten,
Ein Paar lebte ein Teil des Jahres in eheähnlichen Verhältnissen. Dann
heiraten sie.
Bei Zusammenveranlagung wurden für die Monate vor der Heirat die
Unterhaltszahlungen an die Ex-Lebensgefährte geltend gemacht, da sie in
dieser Zeit keine Unterhaltszahlungen von ARGE gekriegt.
Das FA erkennt diese Unterhaltszahlungen nicht. Begründung:
Zusammenveranlagung.
Stimmt das? Soll man Einspruch einlegen?
Gruß
Michael
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 12:12:55 von Uwe Olufs
Michael Hotjakov wrote:
> Stimmt das?
Ja.
Andernfalls wärest Du ja zweimal begünstigt.
Evtl. ist "besondere Veranlagung" günstiger.
Uwe
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 13:32:25 von Florian Kleinmanns
"Michael Hotjakov" <> schrieb:
>Ein Paar lebte ein Teil des Jahres in eheähnlichen Verhältnissen. Dann
>heiraten sie.
>Bei Zusammenveranlagung wurden für die Monate vor der Heirat die
>Unterhaltszahlungen an die Ex-Lebensgefährte geltend gemacht, da sie in
>dieser Zeit keine Unterhaltszahlungen von ARGE gekriegt.
>Das FA erkennt diese Unterhaltszahlungen nicht. Begründung:
>Zusammenveranlagung.
>Stimmt das?
Nein. In § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG steht nichts von Einzelveranlagung oder
getrennter Veranlagung als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.
Vielmehr kann der Steuerpflichtige sogar Unterhaltsleistungen an den
ersten, den zweiten und den dritten Ehegatten jeweils bis zu TEUR 13 als
Sonderausgaben abziehen, während er mit dem vierten Ehegatten
verheiratet ist.
Richtig ist (nach BFH-Rechtsprechung, str.) lediglich, dass
Unterhaltsleistungen an denjenigen Empfänger, mit dem der
Steuerpflichtige aktuell zusammenveranlagt wird, nicht abziehbar sind.
Grüße
Florian
--
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Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 13:36:03 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Michael Hotjakov:
> Ein Paar lebte ein Teil des Jahres in eheähnlichen Verhältnissen.
> Dann heiraten sie.
> Bei Zusammenveranlagung wurden für die Monate vor der Heirat die
> Unterhaltszahlungen an die Ex-Lebensgefährte geltend gemacht, da sie
> in dieser Zeit keine Unterhaltszahlungen von ARGE gekriegt.
> Das FA erkennt diese Unterhaltszahlungen nicht. Begründung:
> Zusammenveranlagung.
> Stimmt das? Soll man Einspruch einlegen?
Nun, die Jahresteuerberechnung gilt rückwirkend für das ganze Jahr.
Damit hat die Ehe steuerlich über das ganze Jahr bestanden und enthält
somit aufgrund der Splitting-Tabelle bereits die Berücksichtigung des
Unterhaltes. Im üblichen Einkommensrahmen ist dies bereits die
günstigste Regelung.
Gruß
Will
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 13:58:35 von Michael Hotjakov
Hallo Uwe,
"Uwe Olufs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e1qgv7$4n7$
> Michael Hotjakov wrote:
>
>> Stimmt das?
>
>
> Ja.
> Andernfalls wärest Du ja zweimal begünstigt.
Klingt logisch. Wo ist das verankert?
(Siehe Tread Florian Kleinmanns).
>
> Evtl. ist "besondere Veranlagung" günstiger.
Nein, war nicht .
>
> Uwe
>
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 14:05:47 von Michael Hotjakov
Hallo Florian,
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Michael Hotjakov" <> schrieb:
>>Ein Paar lebte ein Teil des Jahres in eheähnlichen Verhältnissen. Dann
>>heiraten sie.
>>Bei Zusammenveranlagung wurden für die Monate vor der Heirat die
>>Unterhaltszahlungen an die Ex-Lebensgefährte geltend gemacht, da sie in
>>dieser Zeit keine Unterhaltszahlungen von ARGE gekriegt.
>>Das FA erkennt diese Unterhaltszahlungen nicht. Begründung:
>>Zusammenveranlagung.
>>Stimmt das?
>
> Nein. In § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG steht nichts von Einzelveranlagung oder
> getrennter Veranlagung als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.
> Vielmehr kann der Steuerpflichtige sogar Unterhaltsleistungen an den
> ersten, den zweiten und den dritten Ehegatten jeweils bis zu TEUR 13 als
> Sonderausgaben abziehen, während er mit dem vierten Ehegatten
> verheiratet ist.
>
> Richtig ist (nach BFH-Rechtsprechung, str.) lediglich, dass
> Unterhaltsleistungen an denjenigen Empfänger, mit dem der
> Steuerpflichtige aktuell zusammenveranlagt wird, nicht abziehbar sind.
Bedeutet dies, dass die anteilige Unterhaltsleistungen, auf das
Veranlagungsjahr und Veranlagungsart bezogen, hätten anerkannt sein müssen?
Gruß
Michael
>
> Grüße
> Florian
> --
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Re: Unterstützungan Lebensgefährte
am 15.04.2006 14:57:23 von Sven Gottwald
* Quoting Michael Hotjakov <>:
>>> Stimmt das?
>> Ja.
>> Andernfalls wärest Du ja zweimal begünstigt.
> Klingt logisch. Wo ist das verankert?
BFH 31.5.1989, BStBl II S. 658.
--
I stroll along, talk, I sign books, people buy me drinks, I forget where
my hotel is, I get lost and fall into some local body of water... done it
hundreds of times.
-- Going to a convention is fun! Terry Pratchett, alt.fan.pratchett
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 19:19:07 von Florian Kleinmanns
Sven Gottwald <> schrieb:
>>>> Stimmt das?
>>> Ja.
>>> Andernfalls wärest Du ja zweimal begünstigt.
>> Klingt logisch. Wo ist das verankert?
>
>BFH 31.5.1989, BStBl II S. 658.
Hast Du die Frage nicht verstanden oder das Urteil?
Grüße
Florian
--
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Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 19:29:52 von Uwe Olufs
Florian Kleinmanns wrote:
> Richtig ist (nach BFH-Rechtsprechung, str.) lediglich, dass
> Unterhaltsleistungen an denjenigen Empfänger, mit dem der
> Steuerpflichtige aktuell zusammenveranlagt wird, nicht abziehbar sind.
Und genau das ist der Sachverhalt!
Uwe
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 19:30:40 von Uwe Olufs
Michael Hotjakov wrote:
> Bedeutet dies, dass die anteilige Unterhaltsleistungen, auf das
> Veranlagungsjahr und Veranlagungsart bezogen, hätten anerkannt sein
> müssen?
Nein, denn die Zusammenveranlagung wird ja rückwirkend ab dem 1.Januar
angewendet.
Uwe
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 15.04.2006 19:32:58 von Florian Kleinmanns
"Uwe Olufs" <> schrieb:
>> Richtig ist (nach BFH-Rechtsprechung, str.) lediglich, dass
>> Unterhaltsleistungen an denjenigen Empfänger, mit dem der
>> Steuerpflichtige aktuell zusammenveranlagt wird, nicht abziehbar sind.
>
>
>Und genau das ist der Sachverhalt!
Du meinst, mit dem "Ex-Lebensgefährte" aus dem OP sei der
Jetzt-und-Noch-Ehegatte gemeint?
Michael, ich bitte um Klarstellung.
Grüße
Florian
--
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Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 16.04.2006 01:36:10 von Michael Hotjakov
Hallo Florian,
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Uwe Olufs" <> schrieb:
>>> Richtig ist (nach BFH-Rechtsprechung, str.) lediglich, dass
>>> Unterhaltsleistungen an denjenigen Empfänger, mit dem der
>>> Steuerpflichtige aktuell zusammenveranlagt wird, nicht abziehbar sind.
>>
>>
>>Und genau das ist der Sachverhalt!
>
> Du meinst, mit dem "Ex-Lebensgefährte" aus dem OP sei der
> Jetzt-und-Noch-Ehegatte gemeint?
>
> Michael, ich bitte um Klarstellung.
Der Ex-Lebensgefährte hat ein Teil des Jahres an seine Ex-Lebensgefährte
Unterhaltsleistungen (Außergewöhnliche Belastungen und nicht Sonderausgaben
im Sinne Anlage U) zahlen müssen, da der Ex-Lebensgefährten die ARGE die
Stütze wegen der eheähnlichen Verhältnisse versagt hat.
Nun heirateten die beiden Ex, das Kind wird gebohren. Die beiden wählten die
Zusammenveranlagung (die besondere war ungünstiger) und machten die
Unterhaltsleistungen für die Zeit vor der Heirat anteilig geltend. Diese
wurden vom FA nicht berücksichtigt. Der Grund-Zusammenveranlagung.
Uwe, Sven und Will geben dem FA Recht.
Du bist, glaube ich, noch nicht schlüssig.
Schönen Gruß
Michael
>
> Grüße
> Florian
> --
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> "Reply-To" address only.
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 16.04.2006 10:27:40 von Florian Kleinmanns
"Michael Hotjakov" <> schrieb:
>Du bist, glaube ich, noch nicht schlüssig.
Mir ist der Sachverhalt weiterhin unklar. Einen Ex-Lebensgefährten
heiratet man üblicherweise nicht. Bitte gib den Beteiligten doch mal
Namen (A, B, C...).
Grüße
Florian
--
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Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 16.04.2006 14:23:49 von Michael Hotjakov
Also noch mal:
Es waren und sind zwei Personen beteiligt.
Der Mann A lebte mit seiner Freundin B vor 2005 zusammen in eheähnlichen
Verhälnissen.
A arbeitete, B - nicht. B stellte Antrag auf ALG II. Ihr wurde abgesagt, da
A sie unterhalten muss. A macht mit der EStE für 2004 (war damals getrennte
Veranlagung, da nicht verheiratet) die Unterhaltsleistungen als Außergew.
Belastungen geltend, weil der B die öffentliche Hilfen gestrichen wurden.
Die wurden vom FA voll anerkannt.
Mitte des Jahres 2005 heirateten A und B. A ändert die LStKl von 1 auf 3.
Bei der EStE für 2005 haben die beiden die Zusammenveranlagung gewählt.
Die Unterhaltsleistungen des A an B für die Zeit vor der Heirat wurden
geltend gemacht und vom FA nicht anerkannt. Die Begründung: wegen gewählter
Zusammenveranlagung.
Ich glaube, jetzt herrscht die Klarheit.
Gruß
Michael
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Michael Hotjakov" <> schrieb:
>>Du bist, glaube ich, noch nicht schlüssig.
>
> Mir ist der Sachverhalt weiterhin unklar. Einen Ex-Lebensgefährten
> heiratet man üblicherweise nicht. Bitte gib den Beteiligten doch mal
> Namen (A, B, C...).
>
> Grüße
> Florian
> --
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Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 16.04.2006 18:27:57 von Florian Kleinmanns
"Michael Hotjakov" <> schrieb:
>Mitte des Jahres 2005 heirateten A und B. A ändert die LStKl von 1 auf 3.
>Bei der EStE für 2005 haben die beiden die Zusammenveranlagung gewählt.
>Die Unterhaltsleistungen des A an B für die Zeit vor der Heirat wurden
>geltend gemacht und vom FA nicht anerkannt. Die Begründung: wegen gewählter
>Zusammenveranlagung.
>
>Ich glaube, jetzt herrscht die Klarheit.
Ja, in der Tat. Dann schließe ich mich den übrigen Antwortern im Thread
an.
Grüße
Florian
--
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Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 17.04.2006 15:33:52 von Uwe Olufs
Florian Kleinmanns wrote:
> Mir ist der Sachverhalt weiterhin unklar. Einen Ex-Lebensgefährten
> heiratet man üblicherweise nicht.
Wenn Du Deinen Lebensgefährten heiratetst, ist der in de Sekunde der Heirat
der Ex-Lebensgefährte :-))
Uwe
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 17.04.2006 19:20:12 von Florian Kleinmanns
"Uwe Olufs" <> schrieb:
>> Mir ist der Sachverhalt weiterhin unklar. Einen Ex-Lebensgefährten
>> heiratet man üblicherweise nicht.
>
>Wenn Du Deinen Lebensgefährten heiratetst, ist der in de Sekunde der Heirat
>der Ex-Lebensgefährte :-))
Nein. Ein Lebensgefährte begleitet den anderen auch dann noch durch das
Leben, wenn die beiden verheiratet sind.
Es mag unüblich sein, verheiratete Lebensgefährten Lebensgefährten zu
nennen; sie Ex-Lebensgefährten zu nennen, ist aber schlicht falsch.
Grüße
Florian
--
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Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 17.04.2006 22:09:40 von Uwe Olufs
Florian Kleinmanns wrote:
>
> Es mag unüblich sein, verheiratete Lebensgefährten Lebensgefährten zu
> nennen; sie Ex-Lebensgefährten zu nennen, ist aber schlicht falsch.
Wer hindert Dich, von Deiner Frau als Ex-Verlobte zu sprechen?
Uwe
Re: Unterstützung an Lebensgefährte
am 17.04.2006 22:09:40 von Martin Hentrich
On Mon, 17 Apr 2006 22:15:25 +0200, "Uwe Olufs" <>
wrote:
>> Es mag unüblich sein, verheiratete Lebensgefährten Lebensgefährten zu
>> nennen; sie Ex-Lebensgefährten zu nennen, ist aber schlicht falsch.
>
>Wer hindert Dich, von Deiner Frau als Ex-Verlobte zu sprechen?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Gar nichts! Es ist übrigens
recht interessant, wenn Fragen der Grammatik mit denen der Semantik
und dies wiederum mit Jurisprudenz und Gesetzgebung verwoben wird.
Besonders ergiebig für einen langen Thread ist es, wenn man die
Hintergründe eines Sachverhaltes beliebig wechselt und denjenigen des
Vorposters ignoriert.
Martin