Re: Vermietung von Gästezimmern / Gewerbeanmeldung?

Re: Vermietung von Gästezimmern / Gewerbeanmeldung?

am 17.04.2006 14:17:27 von Ulrich Mindrup

Hallo Gerd,

vermutlich ist deine Frage in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung am
besten aufgehoben. Zudem gibt es noch de.soc.recht.wohnen, ich weiss
allerdings nicht ob die Frage angesichts des doch recht speziellen
Inhalts richtig aufgehoben wäre.

Ich leite den Beitrag deshalb nach de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
weiter und setze ein "Follow up" dorthin, d.h. Antworten auf diesen
Beitrag erscheinen üblicherweise dort.

Grüße

Ulrich

Gerd Bölling schrieb:
> Hallo,
>
> Wir vermieten seit 2005 (neu) 2 Gästezimmer und 2 Ferienwohnungen im
> mitbewohnten Dreifamilienhaus und bereits länger 2 ETW (Festvermietung),
> welche örtlich getrennt liegen. Für mich ergibt sich die Frage, ob wir für
> die GZ/FW als Kurzzeitvermietungsobjekte gewerbesteuerpflichtig sind bzw.
> werden könnten oder ob wir Ein- und Ausgaben für diese Objekte in der
> Steuerklärung unter der Zeile "Ferienwohnungen" eintragen können. Vorher
> hatten wir die Wohnungen fest vermietet und erst im Vorjahr Umbaumaßnahmen
> und eine Möblierung durchgeführt.
> Die Vermietung als GZ/FW dient natürlich zur Steigerung der Mieteinnahmen,
> wobei nicht unwesentliche Investitionen getätigt werden mußten. Meine Frau
> und ich sind nicht mehr beruftätig und bessern hiermit unsere
> Alterseinkünfte auf.
> Tunlichst möchten wir als Privatvermieter nicht mehrwertsteuerpflichtig
> werden. Ist dies von der Erzielung einer Maximalsumme für Mieteinnahmen
> abhängig oder von der Art der Vermietungstätigkeit? Können wir Frühstück
> anbieten oder oder ist dies eine Leistung, welche wir besser unterlassen
> sollten.
> Gibt es ggf. auch Vorteile bei einer evtl. Gewerbeanmeldung, z.B.
> zukünftige? Krankenkassenbeiträge für Mieteinnahmen betreffend, so daß eine
> Gewerbe mit einer Gewinn-/Verlust-Ergebnisrechnung günstiger wäre?
>
> Wer kann mir zu diesem Themenkreis Tips oder Hinweise geben, in welchen
> Broschüren ich hierzu Näheres erfahren kann?
> Evtl. auch einen Verweis auf passendere NG´s nehme ich dankend an.
>
>
> Vielen Dank im voraus
> Gerd Bölling
>
>

Re: Vermietung von Gästezimmern / Gewerbeanmeldung?

am 17.04.2006 20:31:41 von Matthias Rauer

Bekannte von mir sind in einer ähnlichen Situation, allerdings weniger
umfangreich.
Das Problem ist, dass eure Tätigkeit im Bereiech der Liebhaberei liegt
und das Finanzamt ab einer nicht defninierten Umsatzgröße festlegen
kann, nun ist es Gewerbe. Das heisst, alles ist potenziell Gewerbe, was
mit Gewinnerzielung betrieben wird. Ist der Gewinn recht klein, kann das
Finanzamt sagen: Liebhaberei, dann kannst du auch keine Investitionen
absetzen...
Wenn ihr eure umfangreichen Investitionen absetzen wollt, kommt ihr um
eine Gewerbeanmeldung nur schwer herum.
Ihr habt 2 Möglichkeiten, dass zu klären, beim Finanzamt die/den
Beamtinn/en fragen oder einer Steuerberater aufsuchen.
Gruß