Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 17.04.2006 17:52:06 von Matthias Buesing

Moin zusammen!

Ist es eigentlich richtig, dass ein Kleinstunternehmer (also
umsatzsteuerberfreit), der nur nebenberuflich tätig ist, auch die Anlage
GSE ausfüllen muss? Oder anders gefragt: wo kommen die Einnahmen/Ausgaben
hin, wenn nicht dort?

Taxman bietet dafür noch die trennung zwischen "Selbstständiger Arbeit" und
"Gewerbebetrieb" an. Was ist richtig?

Besten Dank im Voraus!

--
Schöne Grüsse von der Küste,
Matze

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 17.04.2006 18:50:47 von Susanne Dieter

Matthias Buesing wrote:

> Ist es eigentlich richtig, dass ein Kleinstunternehmer (also
> umsatzsteuerberfreit), der nur nebenberuflich tätig ist, auch die Anlage
> GSE ausfüllen muss?

Yupp.

> Oder anders gefragt: wo kommen die Einnahmen/Ausgaben
> hin, wenn nicht dort?

In die EÜR und die Anlage GSE.

> Taxman bietet dafür noch die trennung zwischen "Selbstständiger Arbeit"

Das sind die Freiberufler (Ärzte, Steuerberater, Künstler...)

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 17.04.2006 19:31:55 von Matthias Buesing

Am Mon, 17 Apr 2006 18:50:47 +0200 schrieb Susanne Dieter:

Hi Susanne,

besten Dank!

--
Schöne Grüsse von der Küste,
Matze

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 17.04.2006 22:09:40 von Martin Hentrich

On Mon, 17 Apr 2006 17:52:06 +0200, Matthias Buesing
<> wrote:

>Ist es eigentlich richtig, dass ein Kleinstunternehmer

Den gibt es nicht.

> (also
>umsatzsteuerberfreit),

Also Kleinunternehmer nach §19 UStG

>der nur nebenberuflich tätig ist,

Irrelevant.

>auch die Anlage GSE ausfüllen muss?

Aber selbstverständlich. Es gibt da keine Sonderrechte für geingen
Umsatz außer §19 UStG.

Martin

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 08:29:37 von Alexander - LX - Schmidt

Martin Hentrich <> schrieb:

> Es gibt da keine Sonderrechte für geingen Umsatz
> außer §19 UStG.

Kann er nicht zumindest eine formlose Gewinnermittlung
anstelle des EÜR-Vordruckes einreichen?

aLeX!

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 09:34:14 von Martin Hentrich

On Tue, 18 Apr 2006 08:29:37 +0200, Alexander - LX - Schmidt
<> wrote:

>Kann er nicht zumindest eine formlose Gewinnermittlung
>anstelle des EÜR-Vordruckes einreichen?

Nein!

Wowereit!

Martin

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 10:05:11 von Matthias Kryn

Alexander - LX - Schmidt schrieb:
> Martin Hentrich <> schrieb:
>
> > Es gibt da keine Sonderrechte für geingen Umsatz
> > außer §19 UStG.
>
> Kann er nicht zumindest eine formlose Gewinnermittlung
> anstelle des EÜR-Vordruckes einreichen?

Ab VZ 2005 nicht mehr.

Grüße
Matthias

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 10:12:44 von Lutz Schulze

On Tue, 18 Apr 2006 09:34:14 +0200, Martin Hentrich <>
wrote:

>On Tue, 18 Apr 2006 08:29:37 +0200, Alexander - LX - Schmidt
><> wrote:
>
>>Kann er nicht zumindest eine formlose Gewinnermittlung
>>anstelle des EÜR-Vordruckes einreichen?
>
>Nein!

Nein? Ich meine da war was.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 11:26:07 von Wolfgang von Horadam

Hallo Lutz,

Stimmt! Guckst Du hier :



und hier gleich das Schreiben:



Dort heißt es:

---Schnipp--

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500
Euro, wird
es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der
Steuererklärung eine
formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

---Schnapp--


Gruß Wolfgang

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 19:12:49 von Eric Lorenz

Martin Hentrich schrieb:

>> Kann er nicht zumindest eine formlose Gewinnermittlung
>> anstelle des EÜR-Vordruckes einreichen?
>
> Nein!
>
> Wowereit!

Doch! Etwa übersehen?

Hier das entsprechende BMF-Schreiben:

Vordruck EÜR: Das Bundesfinanzministerium hat den Vordruck
"Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" nebst Anleitung neu bekannt gemacht.
- Verw.; BMF 10.2.2005, IV A 7 - S 1451 - 14/05, Abdr. in BStBl;

BMF 10.2.2005, IV A 7 - S 1451 - 14/05
Vordruck EÜR
§§:[EStG] § 4 Abs. 3
[EStDV] § 60 Abs. 4, § 84 Abs. 3 c
LEXinform-Nr. 0578992
FR 2005 S. 394
BStBl 2005 I S. 320


Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Nach §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3 c EStDV in der Fassung der
Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vom 29.12.2004 (BGBl 2004 I S.
3884; BStBl 2005 I S. ...) haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §
4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die
Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem
31.12.2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach
amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung -
Anlage EÜR” (Anlage 1) wird hiermit bekannt gegeben. Er wird in der
„Anleitung” (Anlage 2) erläutert.

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500
Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der
Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen die Ermittlung des
Gewinns gleichwohl den gesetzlichen Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG
entsprechen muss.

Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 17.10.2003
(BStBl 2003 I S. 502).


Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 19:13:45 von Eric Lorenz

Matthias Kryn schrieb:
> Alexander - LX - Schmidt schrieb:
>> Martin Hentrich <> schrieb:
>>
>>> Es gibt da keine Sonderrechte für geingen Umsatz
>>> außer §19 UStG.
>> Kann er nicht zumindest eine formlose Gewinnermittlung
>> anstelle des EÜR-Vordruckes einreichen?
>
> Ab VZ 2005 nicht mehr.

Kaum geht man mal normal zur Arbeit, wird hier schon wieder falsch
informiert:

Hier das entsprechende BMF-Schreiben:

Vordruck EÜR: Das Bundesfinanzministerium hat den Vordruck
"Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" nebst Anleitung neu bekannt gemacht.
- Verw.; BMF 10.2.2005, IV A 7 - S 1451 - 14/05, Abdr. in BStBl;

BMF 10.2.2005, IV A 7 - S 1451 - 14/05
Vordruck EÜR
§§:[EStG] § 4 Abs. 3
[EStDV] § 60 Abs. 4, § 84 Abs. 3 c
LEXinform-Nr. 0578992
FR 2005 S. 394
BStBl 2005 I S. 320


Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Nach §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3 c EStDV in der Fassung der
Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vom 29.12.2004 (BGBl 2004 I S.
3884; BStBl 2005 I S. ...) haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §
4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die
Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem
31.12.2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach
amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung -
Anlage EÜR” (Anlage 1) wird hiermit bekannt gegeben. Er wird in der
„Anleitung” (Anlage 2) erläutert.

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500
Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der
Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen die Ermittlung des
Gewinns gleichwohl den gesetzlichen Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG
entsprechen muss.

Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 17.10.2003
(BStBl 2003 I S. 502).

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 19:14:16 von Eric Lorenz

Lutz Schulze schrieb:

> Nein? Ich meine da war was.

Stimmt auch!

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 19:25:45 von Wolfgang von Horadam

Hallo Eric,

Warum musst Du es nun gleich noch zwei Mal zitieren? Das schrieb ich
bereits vor 8 Stunden:

****
Hallo Lutz,

Stimmt! Guckst Du hier :



und hier gleich das Schreiben:



Dort heißt es:

---Schnipp--

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500
Euro, wird
es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der
Steuererklärung eine
formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

---Schnapp--

Gruß Wolfgang
***

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 20:10:09 von Eric Lorenz

Wolfgang von Horadam schrieb:
> Hallo Eric,
>
> Warum musst Du es nun gleich noch zwei Mal zitieren? Das schrieb ich
> bereits vor 8 Stunden:

Deine Nachricht ist erst bei mir verspätet aufgeschlagen. Erst nichts
und dann auf einmal zack 15 Nachrichten gleichzeitig.

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 20:11:17 von Matthias Kryn

Eric Lorenz schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:
> > Alexander - LX - Schmidt schrieb:
> > > Martin Hentrich <> schrieb:
> > >
> > > > Es gibt da keine Sonderrechte für geingen Umsatz
> > > > außer §19 UStG.
> > > Kann er nicht zumindest eine formlose Gewinnermittlung
> > > anstelle des EÜR-Vordruckes einreichen?
> >
> > Ab VZ 2005 nicht mehr.
>
> Kaum geht man mal normal zur Arbeit, wird hier schon wieder
> falsch informiert:

ACK. Leider :-(

> Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze
> von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle
> dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose
> Gewinnermittlung beigefügt wird.

Das einzige, was mich stört, ist die Halbwertszeit irgendwelcher
Regelungen.

Grüße
Matthias

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 20:12:09 von Eric Lorenz

Eric Lorenz schrieb:

> Deine Nachricht ist erst bei mir verspätet aufgeschlagen. Erst nichts
> und dann auf einmal zack 15 Nachrichten gleichzeitig.

Nachtrag:
Bitte mach hier kein TOFU! Wird nicht gerne gesehen!

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 20:13:29 von Eric Lorenz

Matthias Kryn schrieb:
>
> ACK. Leider :-(

Ok, ihr bezahlt mich, dann gehe ich auch nicht mehr zur Arbeit und bin
für euch da...

> Das einzige, was mich stört, ist die Halbwertszeit irgendwelcher
> Regelungen.

Das macht es doch gerade spannend ;-)

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 20:25:53 von Christian Wielandt

Wolfgang wrote:
> Warum musst Du es nun gleich noch zwei Mal zitieren? Das schrieb ich
> bereits vor 8 Stunden:

Dazu solltest Du wissen: Eine korrekte Antwort gilt hier erst dann als
gegeben, wenn sie von Eric Lorenz oder Dr. Martin Hentrich geschrieben
wurde. Antworten von Leuten wie Dir oder mir gelten dagegen als nicht
erfolgt, da können wir uns noch so große Mühe geben.

Christian


--=20
Christian Wielandt, Berlin

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 20:36:40 von Wolfgang von Horadam

Hallo Christian,

ich habe mir so etwas bereits gedacht!

Wenn ich in einem thread meine Meinung äußern will, dann gehört es sich
einfach schon aus Höflichkeit, dass ich den gesamten thread auch lese
und nur dann etwas dazu äußere, wenn es wirklich nicht bereits gesagt
oder zitiert wurde oder , wenn es in einer Diskussion zur Unterstützung
eines Diskussionsteilnehmers dienen soll, dessen Auffassungen von
anderer Seite bestritten werden.

All das war hier nicht gegeben.

Also Danke für die Aufklärung. Ich lese hier noch nicht so häufig und
wenn, dann nur gelegentlich mich interessierende Themen. Bin also nicht
mit den inneren Zuständen vertraut.

Gruß Wolfgang

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 21:06:24 von Lutz Schulze

On Tue, 18 Apr 2006 20:36:40 +0200, "Wolfgang von Horadam"
<> wrote:

>Hallo Christian,
>
>ich habe mir so etwas bereits gedacht!
>
>Wenn ich in einem thread meine Meinung äußern will, dann gehört es sich
>einfach schon aus Höflichkeit, dass ich den gesamten thread auch lese
>und nur dann etwas dazu äußere, wenn es wirklich nicht bereits gesagt
>oder zitiert wurde oder , wenn es in einer Diskussion zur Unterstützung
>eines Diskussionsteilnehmers dienen soll, dessen Auffassungen von
>anderer Seite bestritten werden.
>
>All das war hier nicht gegeben.
>
>Also Danke für die Aufklärung. Ich lese hier noch nicht so häufig und
>wenn, dann nur gelegentlich mich interessierende Themen. Bin also nicht
>mit den inneren Zuständen vertraut.

Du solltest aber auch ins Kalkül ziehen, dass hier nicht alle an
demselben Newsserver hängen und schon deshalb Nachrichten zu
verschiedenen Zeitpunkten erhalten können.

Lutz


--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 22:04:09 von Eric Lorenz

Christian Wielandt schrieb:
>
> Dazu solltest Du wissen: Eine korrekte Antwort gilt hier erst dann als
> gegeben, wenn sie von Eric Lorenz oder Dr. Martin Hentrich geschrieben
> wurde. Antworten von Leuten wie Dir oder mir gelten dagegen als nicht
> erfolgt, da können wir uns noch so große Mühe geben.

Soll ich das nun persönlich nehmen oder als Kompliment verstehen?

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 22:08:50 von Eric Lorenz

Wolfgang von Horadam schrieb:

> ich habe mir so etwas bereits gedacht!

So, was hast Du dir gedacht? Erstmal halte dich bitte an die
Geflogenheit, wie man in einer NG zitiert. Anders als in einem Forum,
sieht man hier nicht unbedingt, auf was man sich bezieht.

> Wenn ich in einem thread meine Meinung äußern will, dann gehört es sich
> einfach schon aus Höflichkeit, dass ich den gesamten thread auch lese
> und nur dann etwas dazu äußere, wenn es wirklich nicht bereits gesagt
> oder zitiert wurde oder , wenn es in einer Diskussion zur Unterstützung
> eines Diskussionsteilnehmers dienen soll, dessen Auffassungen von
> anderer Seite bestritten werden.

Ok, Du kennst dich nicht so im Usenet aus. Kein Problem. Es passiert
machmal, das ein News-Server Nachrichten verzögert weiter gibt. Ich hole
die News via Arcor ab. Arcor hat scheinbar mit der Lieferung derzeitig
etwas Probleme. Was da los ist, kann man in der entsprechenden Gruppe
nachlesen.

> All das war hier nicht gegeben.
>
> Also Danke für die Aufklärung. Ich lese hier noch nicht so häufig und
> wenn, dann nur gelegentlich mich interessierende Themen. Bin also nicht
> mit den inneren Zuständen vertraut.

Dann hast Du noch nicht HPP getroffen...

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 22:11:08 von Eric Lorenz

Lutz Schulze schrieb:

> Du solltest aber auch ins Kalkül ziehen, dass hier nicht alle an
> demselben Newsserver hängen und schon deshalb Nachrichten zu
> verschiedenen Zeitpunkten erhalten können.

Hallo!
Viele erkennen nicht den unterschied zwischen Foren und NG. Auch die
unterschiedliche Arbeitsweise ist vielen kein Begriff.

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 22:38:56 von Wolfgang von Horadam

Also das sind Ausflüchte. Ich glaube auch nach 25 Jahren EDV auf einem
Niveau zu werkeln, wo mir schon bewußt ist, wie so eine NG oder ein
Forum funktioniert: 8 Stunden späteres Eintrudeln ist schon heutzutage
sensationell.

.... Aber: Wer sich so häufig rechtfertigt (wie Du), macht sich
eigentlich auch nicht gerade glaubwürdiger. Und wer anderen TOFU
vorwirft und ihn dann selbst ausgiebig platziert, ist schon ziemlich
unverfroren.

Gruß Wolfgang

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 22:40:50 von Wolfgang von Horadam

Also das sind Ausflüchte. Ich glaube auch nach 25 Jahren EDV auf einem
Niveau zu werkeln, wo mir schon bewußt ist, wie so eine NG oder ein
Forum funktioniert: 8 Stunden späteres Eintrudeln ist schon heutzutage
sensationell.

.... Aber: Wer sich so häufig rechtfertigt (wie Du), macht sich
eigentlich auch nicht gerade glaubwürdiger. Und wer anderen TOFU
vorwirft und ihn dann selbst ausgiebig platziert, ist schon ziemlich
unverfroren.

Gruß Wolfgang

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 22:42:29 von Wolfgang von Horadam

Also das sind Ausflüchte. Ich glaube auch nach 25 Jahren EDV auf einem
Niveau zu werkeln, wo mir schon bewußt ist, wie so eine NG oder ein
Forum funktioniert: 8 Stunden späteres Eintrudeln ist schon heutzutage
sensationell.

.... Aber: Wer sich so häufig rechtfertigt (wie Du), macht sich
eigentlich auch nicht gerade glaubwürdiger. Und wer anderen TOFU
vorwirft und ihn dann selbst ausgiebig platziert, ist schon ziemlich
unverfroren.

Gruß Wolfgang

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 23:18:05 von Eric Lorenz

Wolfgang von Horadam schrieb:
Hallo!
> Also das sind Ausflüchte. Ich glaube auch nach 25 Jahren EDV auf einem
> Niveau zu werkeln, wo mir schon bewußt ist, wie so eine NG oder ein
> Forum funktioniert: 8 Stunden späteres Eintrudeln ist schon heutzutage
> sensationell.

Glauben darfst Du in der Kirche! Und ehrlich gesagt: Ist mir das absolut
wuppe, ob du es glaubst, oder net. In der Arcor-Gruppe ist bereits
mehrfach festgestellt worden, das zur Zeit News etwas auf sich warten.

> ... Aber: Wer sich so häufig rechtfertigt (wie Du), macht sich
> eigentlich auch nicht gerade glaubwürdiger. Und wer anderen TOFU
> vorwirft und ihn dann selbst ausgiebig platziert, ist schon ziemlich
> unverfroren.

Da du ja scheinbar nicht weißt, was TOFU ist:



Und das zitieren sollten wir dann auch noch gleich mal üben.

Gruß

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 23:20:00 von Eric Lorenz

Wolfgang von Horadam schrieb:
> Also das sind Ausflüchte. Ich glaube auch nach 25 Jahren EDV auf einem
> Niveau zu werkeln, wo mir schon bewußt ist, wie so eine NG oder ein
> Forum funktioniert: 8 Stunden späteres Eintrudeln ist schon heutzutage
> sensationell.

Und nach 25 Jahren EDV solltest du auch wissen, das man News nicht
dreimal sendet.

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 18.04.2006 23:37:14 von Wolfgang von Horadam

Durch was ist eigentlich Deine Arroganz und Überheblichkeit bedingt?

Wenn Du meinst einen Dummen belehren zu müssen, dann solltest Du das
doch in einer Form machen, die dem Dummen nutzt. Alles andere wäre doch
nur Selbstbefriedigung: Anonym - per Tastatur. Da sind viele plötzlich
ganz starke und bedeutsame Männer.

Ich habe doch nunmehr den starken Eindruck, nach dem ich hier nun zwei,
drei Threads in den letzten paar Tagen gelesen habe, dass Du hier einen
Hahnenkampf ausfechten möchtest/musst:

Bitte tue Dir keinen Zwang an, ich werde mich weder als Hahn noch als
Henne zur Verfügung stellen.

So long
Wolfgang

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 00:11:23 von Eric Lorenz

Wolfgang von Horadam schrieb:
> Durch was ist eigentlich Deine Arroganz und Überheblichkeit bedingt?
>
> Wenn Du meinst einen Dummen belehren zu müssen, dann solltest Du das
> doch in einer Form machen, die dem Dummen nutzt. Alles andere wäre doch
> nur Selbstbefriedigung: Anonym - per Tastatur. Da sind viele plötzlich
> ganz starke und bedeutsame Männer.
>
> Ich habe doch nunmehr den starken Eindruck, nach dem ich hier nun zwei,
> drei Threads in den letzten paar Tagen gelesen habe, dass Du hier einen
> Hahnenkampf ausfechten möchtest/musst:

*PLONK*

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 00:21:41 von Wolfgang von Horadam

.... Du hast den Rest vergessen:

---Schnipp--
Bitte tue Dir keinen Zwang an, ich werde mich weder als Hahn noch als
Henne zur Verfügung stellen.
---Schnapp--

Komisch auch, wie schnell plötzlich Dein Arcor so flutscht? Ist wohl
stark von der Tageszeit abhängig. Arcor halt!

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 00:26:06 von Wolfgang von Horadam

> Und nach 25 Jahren EDV solltest du auch wissen, das man News nicht
> dreimal sendet.

....das war Absicht!

1. Weil Du es beim einmaligen Senden ja gerne übersiehst und
2. weil Dein Provider ja manchmal ziemlich lange braucht (8 Stunden) und
3. weil Du grundsätzlich auch alles mehrfach sendest

Gruß Wolfgang
Der Hahn der sich kaputt lacht über den komischen anderen Hahn.

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 00:37:44 von Eric Lorenz

Matthias Buesing schrieb:
> Moin zusammen!
>
> Ist es eigentlich richtig, dass ein Kleinstunternehmer (also
> umsatzsteuerberfreit), der nur nebenberuflich tätig ist, auch die Anlage
> GSE ausfüllen muss? Oder anders gefragt: wo kommen die Einnahmen/Ausgaben
> hin, wenn nicht dort?

Hier verwechselst Du etwas. Du wirfst gerade die Einkommensteuer und die
Umsatzsteuer etwas durcheinander.

Umsatzsteuer: Bist Du Kleinunternehmer (den Begriff Kleinstunternehmer
kennt das Steuerrecht nicht). Das regelt der § 19 UStG.

Einkommensteuer:
Hast Du einen Gewerbebetrieb, egal ob nebenberuflich oder
hauptberuflich. Mußt Du die Anlage GSE ausfüllen. Hier wird aber nur der
Gewinn bzw. Verlust eingetragen. Es ist unabhängig, ob du
Kleinunternehmer bist, oder nicht.

Solange du unter den Grenzen bleibst, reicht eine kleine
Zusammenstellung der Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen.

> Taxman bietet dafür noch die trennung zwischen "Selbstständiger Arbeit" und
> "Gewerbebetrieb" an. Was ist richtig?

Die Unterscheidung selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb findest Du im
Gesetz. Wobei selbständige Arbeit z.b. nicht der Gewerbesteuer unterliegt.

Ach ja, die Umsatzsteuererklärung mußt Du auch noch ausfüllen. Hier
allerdings nur die erste Seite: Persönlcihe Daten und Umsatzzahlen
(alles 1. Seite). Auf der letzten Seite empfiehlt es sich, eine 0
einzutragen. Viele vergessen es bzw. beachten das nicht weiter. Hat auch
normalerweise keine Auswirkung und spielt nur eine Rolle, wenn Du
ungerechtfertig ausgewiesene Umsatzsteuer angeben mußt.

So, das war eine kurze Zusammenstellung der bisher aufgelaufenen
Antworten. Evtl. konnte ich dir so einen kleinen Durchblick vermitteln.

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 00:50:06 von Erich Mathild

<> wrote:

>Und das zitieren sollten wir dann auch noch gleich mal üben.

Lieber das Zitieren!

Erich

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 09:05:14 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 09:23:47 von Martin Schoenbeck

Hallo Peter,

Peter Wenz schrieb:

> [ ] Du hast keine Ahnung, wovon du redest.

Da fehlt jetzt aber ein Kreuz.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 09:27:30 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 09:27:47 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 10:14:30 von Martina Diel

* Eric Lorenz <>:

> Christian Wielandt schrieb:

>> Dazu solltest Du wissen: Eine korrekte Antwort gilt hier erst dann als
>> gegeben, wenn sie von Eric Lorenz oder Dr. Martin Hentrich geschrieben
>> wurde. Antworten von Leuten wie Dir oder mir gelten dagegen als nicht
>> erfolgt, da können wir uns noch so große Mühe geben.

> Soll ich das nun persönlich nehmen oder als Kompliment verstehen?

Bei *dem* Absender ist das ein Kompliment.

Greetings

Martina

--
Ärger im Projekt? Frust im Job?
hilft weiter.

Besuch mich im OpenBusinessClub:

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 13:29:53 von Eric Lorenz

Matthias Kryn schrieb:
Hallo!
> Das einzige, was mich stört, ist die Halbwertszeit irgendwelcher
> Regelungen.

Gerade ist mir eine Verfügung der OFD Rheinland (21.02.2006, Az. S -
2500 - 1000-St1)
auf den Tisch geflattert:

Demnach hat die Finanzverwaltung keine Bedenken, nur dann auf die
Abgabe der
Anlage EÜR zu bestehen, wenn für 2005 eine Überprüfung des
Steuerfalls auf Grund
seiner Risikoklasse vorgesehen ist.

Ist es hingegen möglich, alle erforderlichen Daten auch aus der
formlosen
EÜR abzuleioten, kann auf die Anforderung verzichtet werden. wie in
solchen Fällen
in folgejahren zu verfahren ist, kann man dann ggf. aus dem
Erläuterungstext
im Steuerbescheid entnehmen.

Gruß Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 14:14:57 von Martin Hentrich

On 19 Apr 2006 04:29:53 -0700, "Eric Lorenz" <> wrote:

> eine Überprüfung des
>Steuerfalls auf Grund
>seiner Risikoklasse vorgesehen ist.

Nach welchen Kriterien werden denn Steuerfälle in Risikoklassen
eingeteilt und gibt es dazu Modellfälle oder etwas zum Nachlesen?

Sicher möchte niemand in eine ungünstige *Risikoklasse* rutschen...
;-)

Martin

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 18:20:13 von Matthias Kryn

Wolfgang von Horadam schrieb:

> > Und nach 25 Jahren EDV solltest du auch wissen, das man
> > News nicht dreimal sendet.
>
> ...das war Absicht!

Plonk.

Matthias

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 18:22:22 von Matthias Kryn

Eric Lorenz schrieb:

> Gerade ist mir eine Verfügung der OFD Rheinland (21.02.2006,
> Az. S - 2500 - 1000-St1) auf den Tisch geflattert:

Das kann doch kein normaler Steuerbürger mehr nachvollziehen :-(

> Demnach hat die Finanzverwaltung keine Bedenken, nur dann auf
> die Abgabe der Anlage EÜR zu bestehen, wenn für 2005 eine
> Überprüfung des Steuerfalls auf Grund seiner Risikoklasse
> vorgesehen ist.

Wird das irgendwann irgendwie dem Steuerpflichtigen mitgeteilt?

> Ist es hingegen möglich, alle erforderlichen Daten auch aus
> der formlosen EÜR abzuleioten, kann auf die Anforderung
> verzichtet werden. wie in solchen Fällen
> in folgejahren zu verfahren ist, kann man dann ggf. aus dem
> Erläuterungstext im Steuerbescheid entnehmen.

Danke für die Infos.

Grüße
Matthias

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 18:24:49 von Martin Hentrich

On Wed, 19 Apr 2006 00:26:06 +0200, "Wolfgang von Horadam"
<> wrote:

>...das war Absicht!

PATSCH

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt,
doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 18:34:14 von Sven Gottwald

* Quoting Eric Lorenz <>:
[Zeilenumbruch korrigiert]
> Gerade ist mir eine Verfügung der OFD Rheinland (21.02.2006, Az. S -
> 2500 - 1000-St1) auf den Tisch geflattert:
>
> Demnach hat die Finanzverwaltung keine Bedenken, nur dann auf die
> Abgabe der Anlage EÜR zu bestehen, wenn für 2005 eine Überprüfung des
> Steuerfalls auf Grund seiner Risikoklasse vorgesehen ist.

Bei uns (NRW) sieht die Weisungslage etwas anders aus: Die Anlage EÜR
ist in jedem Fall anzufordern, bei dem die Voraussetzungen vorliegen
(also Einnahme-Überschußrechner und Umsatz-Grenze überschritten). Wenn
die Anlage EÜR trotz Aufforderung nicht eingereicht wird, ist das
Zwangsverfahren einzuleiten (Zwansgeld). Das ganze auch nur wegen dem
maschinellen Risikomanagement, was wohl in allen Bundesländern parallel
eingeführt wird.

> Ist es hingegen möglich, alle erforderlichen Daten auch aus der
> formlosen EÜR abzuleioten, kann auf die Anforderung verzichtet werden.

Naja, wenn man Langeweile hat...

Verfahrensrechtlich ist die Anlage EÜR auch recht interessant: Streng
genommen ist die Anlage EÜR keine Anlage zur Einkommensteuererkärung (so
wie die Anlage KIND oder die Anlage GSE) sondern eine eigene Erklärung.
Der Beriff "Anlage" EÜR ist deswegen ein wenig irre führend.

--
Teacher: Kyle, concentrate!!!
Cartman: Maybe he should be sent to a concentration camp.
-- South Park

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 19.04.2006 18:38:53 von Sven Gottwald

* Quoting Wolfgang von Horadam <>:
>> Und nach 25 Jahren EDV solltest du auch wissen, das man News nicht
>> dreimal sendet.
>
> ...das war Absicht!

25 Jahre EDV und doch noch im Kindergarten. *plonk*

Bitte F'up beachten. Mein Bot freut sich schon }:-)
--
A Thaum is the basic unit of magical strength. It has been universally
established as the amount of magic needed to create one small white pigeon
or three normal-sized billiard balls.
-- Terry Pratchett

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 20.04.2006 09:32:22 von Eric Lorenz

Hallo!
Sorry, habe ich mal über Google Groups gepostet. Deswegen der
Zeilenumbruch.
Trotzem möchte ich gern wissen, wie die Finanzverwaltung in NRW
reagiert, wenn man
denen die Verfügung der OFD Rheinland auf den Tisch knallt.

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 20.04.2006 13:41:37 von Susanne Dieter

Martin Hentrich wrote:
> On 19 Apr 2006 04:29:53 -0700, "Eric Lorenz" <> wrote:

>>eine Überprüfung des
>>Steuerfalls auf Grund
>>seiner Risikoklasse vorgesehen ist.
>
> Nach welchen Kriterien werden denn Steuerfälle in Risikoklassen
> eingeteilt und gibt es dazu Modellfälle oder etwas zum Nachlesen?
>
> Sicher möchte niemand in eine ungünstige *Risikoklasse* rutschen...
> ;-)

Sieht das dann so aus?

"Sehr geehrte Frau Dieter,
zur weiteren Überprüfung bitte ich um Vorlage sämtlicher Belege zu den
Gewinnermittlungen 2004 und 2005 bis spätestens 08.05.2006."

Risikoklasse: Das könnten die sein, die bekanntermaßen gerne BAT
arbeiten können (Gastro, Handwerker bei Privatkunden) oder die ewig mit
der Steuererklärung warten und das Finanzamt daher Angst hat, inzwischen
könnte Insolvenz angemeldet werden, wenn die ganzen Steuern fällig sind?
Da bin ich mit meiner Abgabe für 2004 und 2005 im März noch harmlos, ich
kenne gleich zwei, die Schätzunger über 40.000 EUR für die Jahre 1999 -
2004 bekommen haben. Sicher sind auch z.B. Handwerker eher dafür
bekannt, weniger von Buchführung zu verstehen und eher Fehler zu machen
als z.B. ein Steuerberater oder Unternehmensberater? Oder nebenberuflich
Selbständige mit ständigen Verlusten?

Bei meinem Fall bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass sie wohl entweder
stutzig geworden sind wegen zu später Abgabe (eher unwahrscheinlich),
wegen abweichender Zahlen im Gegensatz zu anderen Bürodienstleistern
oder ich einfach aus einer "Lostrommel" gezogen worden bin.

Grummel. Na dann werde ich mal, die Ordner sind ja ordentlich geführt,
ich könne die dem Bearbeiter eigentlich so direkt auf den Tisch knallen.
Also vorher noch schnell kopieren für mich und dann rüberbringen, denn
per Spedition oder Post ist mir zu gefährlich. (Mir wäre eine richtige
Betriebsprüfung hier vor Ort fast lieber gewesen, dann hätte ich den
Kaffee aufgesetzt und man hätte evtl. Unklarheiten gleich klären
können...)

Gruß

Susanne



--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 20.04.2006 13:42:31 von Susanne Dieter

Martina Diel wrote:
> * Eric Lorenz <>:
>>Christian Wielandt schrieb:

>>>Dazu solltest Du wissen: Eine korrekte Antwort gilt hier erst dann als
>>>gegeben, wenn sie von Eric Lorenz oder Dr. Martin Hentrich geschrieben
>>>wurde. Antworten von Leuten wie Dir oder mir gelten dagegen als nicht
>>>erfolgt, da können wir uns noch so große Mühe geben.
>
>>Soll ich das nun persönlich nehmen oder als Kompliment verstehen?
>
> Bei *dem* Absender ist das ein Kompliment.

Allerdings.

Dass gerade Eric, der auch debs liest und diesen Troll kennen müsste,
sich überhaupt provozieren lässt...

Gruß

Susanne


--
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Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 20.04.2006 14:45:33 von Sven Gottwald

* Quoting Eric Lorenz <>:
> Trotzem möchte ich gern wissen, wie die Finanzverwaltung in NRW
> reagiert, wenn man denen die Verfügung der OFD Rheinland auf den
> Tisch knallt.

Ich hätte meine Brille putzen sollen, ich habe irgenswas wie
Rheinlandpfalz gelesen. Sorry. Ich hatte die Verfügung nur etwas
anders im Kopf, oder ich habe eine andere gemeint. :-s

--
Have a bit more patience with newbies. Of course some of them act dumb --
they're often students, for heaven's sake.
-- Terry Pratchett, alt.fan.pratchett

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 20.04.2006 14:59:33 von Sven Gottwald

* Quoting Susanne Dieter <>:
[Einteilung der Steuerfälle in Risikoklassen]
> Sieht das dann so aus?
>
> "Sehr geehrte Frau Dieter, zur weiteren Überprüfung bitte ich um
> Vorlage sämtlicher Belege zu den Gewinnermittlungen 2004 und 2005 bis
> spätestens 08.05.2006."

Das hat nicht unbedingt was mit Risikomanagement zu tun. Betriebsnahe
Veranlagungen u.ä. gab es auch früher schon.

--
I Just don't trust anything that bleeds for five days and doesn't die.
-- Mr. Garrison (South Park)

Geistesblitz für Ebay-Trolle (was: Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?)

am 20.04.2006 15:15:40 von Susanne Dieter

Susanne Dieter wrote:
> Martina Diel wrote:
>> * Eric Lorenz <>:
> >>Christian Wielandt schrieb:

>>>> Dazu solltest Du wissen: Eine korrekte Antwort gilt hier erst dann als
>>>> gegeben, wenn sie von Eric Lorenz oder Dr. Martin Hentrich geschrieben
>>>> wurde. Antworten von Leuten wie Dir oder mir gelten dagegen als nicht
>>>> erfolgt, da können wir uns noch so große Mühe geben.
>>
>>> Soll ich das nun persönlich nehmen oder als Kompliment verstehen?
>>
>> Bei *dem* Absender ist das ein Kompliment.
>
> Allerdings.
>
> Dass gerade Eric, der auch debs liest und diesen Troll kennen müsste,
> sich überhaupt provozieren lässt...

Eben gerade einen Ebay-Link gemailt bekommen. Passt vielleicht auch
übertragen auf manche im Usenet:

Geistesblitz -sehr selten- Scheunenfund



SCNR

Susanne

--
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Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 20.04.2006 20:15:32 von Eric Lorenz

Susanne Dieter schrieb:
Hi!
> Dass gerade Eric, der auch debs liest und diesen Troll kennen müsste,
> sich überhaupt provozieren lässt...

Welchen Troll meinst du jetzt?

Eric

Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 21.04.2006 13:23:25 von Susanne Dieter

Eric Lorenz wrote:
> Susanne Dieter schrieb:

>> Dass gerade Eric, der auch debs liest und diesen Troll kennen müsste,
>> sich überhaupt provozieren lässt...
>
> Welchen Troll meinst du jetzt?

Na, den "Wiegand".

Gruß

Susanne

--
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Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?

am 21.04.2006 16:23:21 von Martina Diel

* Susanne Dieter <>:

> Eric Lorenz wrote:
>> Susanne Dieter schrieb:

>>> Dass gerade Eric, der auch debs liest und diesen Troll kennen müsste,
>>> sich überhaupt provozieren lässt...

>> Welchen Troll meinst du jetzt?

> Na, den "Wiegand".

Wielandt, bitte, Christian Wielandt. Den Mann mit der Excelliste.

Greetings

Martina


--
Ärger im Projekt? Frust im Job?
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Besuch mich im OpenBusinessClub:

Nachtrag / Finanzbeamte sind doch ganz nett (was: Re: Anlage GSE bei nebenberuflicher Tätigkeit?)

am 18.05.2006 14:38:13 von Susanne Dieter

Susanne Dieter wrote:
> Martin Hentrich wrote:
>> On 19 Apr 2006 04:29:53 -0700, "Eric Lorenz" <> wrote:

>>> eine Überprüfung des
>>> Steuerfalls auf Grund
>>> seiner Risikoklasse vorgesehen ist.
>>
>> Nach welchen Kriterien werden denn Steuerfälle in Risikoklassen
>> eingeteilt und gibt es dazu Modellfälle oder etwas zum Nachlesen?
>>
>> Sicher möchte niemand in eine ungünstige *Risikoklasse* rutschen...
>> ;-)
>
>
> Sieht das dann so aus?
>
> "Sehr geehrte Frau Dieter,
> zur weiteren Überprüfung bitte ich um Vorlage sämtlicher Belege zu den
> Gewinnermittlungen 2004 und 2005 bis spätestens 08.05.2006."

Ich habe heute - etwas verspätet - zwei Ordner mit Belegen beim
Finanzamt abgegeben.

An der Information sagte der Mitarbeiter, er dürfe keine Quittung für
die Ordner geben.

Ich bin dann (glücklicherweise) zu meinem zuständigen Sachbearbeiter
gegangen, der mir nicht nur anstandslos den Empfang quittiert hat,
sondern sich auch noch die Mühe gemacht hat, die Zahlungseingänge
nachzuvollziehen.

Denn heute morgen bekam ich dank des Streiks eine Mahnung - mit Datum
von morgen - über bereits gezahlte Umsatzsteuer für 2005. Da ich
befürchtete, dass die Zahlungen für 2006 auch nicht richtig gebucht
worden sind und ich eine Automatik mit Mahnung und Pfändung befürchtete,
wollte ich schon einen Brief schreiben mit Kontoauszugs-Kopien usw. Das
hat sich aber erledigt, da der Bearbeiter so freundlich war. Die
Überziehungszinsen von 12,50 EUR hat er auch zurückgesetzt.

So, jetzt kann ich beruhigt ins Wochenende gehen. Ich dachte schon, ich
müsste bis zur Klärung vorsichtshalber nochmal alles überweisen.

Ach ja, er hat mir auch mitgeteilt, dass er die Belege angefordert habe,
da er vom Gefühl her denke, die Vorsteuer stimme nicht. Das kann ja
eigentlich nur zu wenig sein, denn ich habe viel mit 0% - Porto von der
Post, Käufe von Privat - oder mit 7% Bahn-Monatskarte und Co.

Bin mal gespannt, ob er sonst etwas findet, eigentlich bin ich bei sowas
ja sehr ordentlich...

Gruß

Susanne

--
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