PKV trotz BBG?

PKV trotz BBG?

am 11.04.2006 10:35:46 von Tobias Winter

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Eure Meinung zu meinem Fall.
Seit ca 10 Jahren bin ich in der PKV. Nun bin ich durch einen
Arbeitgeberwechsel beim Bruttofixgehalt unter die BBG gerutscht und
mein AG mein nun, ich müsse mich bei einer GKV anmelden. Dieser
Ansicht schliesst sich die ortsansässige AOK an.
Meine Argumentation, dass ja nur das Bruttofixgehalt unter der
Beitragsbemessungsgrenze liegt, das Gesamtgehalt jedoch durch einen
erheblichen variablen Anteil vermutlich wesentlich darüber liegt,
scheint irgendwie nicht zu ziehen.

Stimmt es denn, dass bei der Frage, ob mein Gehalt über der BBG liegt,
nur das Bruttofixgehalt gezählt wird? Wie machen es eigentlich die
ganzen Aussendienstler und Vertriebler, bei denen der variable
Gehaltsanteil weit über 70% der Verdienstes ausmacht?
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten doch noch in der pKV zu bleiben?
Was meint Ihr dazu?

Danke für Info's

Tobias Winter

Re: PKV trotz BBG?

am 11.04.2006 20:12:03 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: PKV trotz BBG?

am 11.04.2006 23:02:30 von Frank Kozuschnik

Tobias Winter schrieb:

> ich bräuchte mal Eure Meinung zu meinem Fall.

Kannst du beim nächsten Mal bitte ein ordentliches Crossposting machen
und kein Multiposting?


Re: PKV trotz BBG?

am 12.04.2006 17:12:05 von Martin Gerken

On 11 Apr 2006 01:35:46 -0700, "Tobias Winter" <>
wrote:

>Seit ca 10 Jahren bin ich in der PKV. Nun bin ich durch einen
>Arbeitgeberwechsel beim Bruttofixgehalt unter die BBG gerutscht und
>mein AG mein nun, ich müsse mich bei einer GKV anmelden. Dieser
>Ansicht schliesst sich die ortsansässige AOK an.
>Meine Argumentation, dass ja nur das Bruttofixgehalt unter der
>Beitragsbemessungsgrenze liegt, das Gesamtgehalt jedoch durch einen
>erheblichen variablen Anteil vermutlich wesentlich darüber liegt,
>scheint irgendwie nicht zu ziehen.

Hmm... kann Dir bescheinigt werden, daß die variablen Aneile id. Regel x
EUR betragen und das dann reicht? (ich hätte das so machen können bei
unregelmäßigem Bereitschaftdienst...)
Auf jeden Fall Anwartschaft in der PKV halten (gibt es meist als Kombi
mit Zusatzversicherung.


cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email:

Re: PKV trotz BBG?

am 13.04.2006 12:14:36 von Patrik Schrader

Hallo Tobias,

im Sozialgesetzbuch V unter =A76 Versicherungsfreiheit ist folgendes
geregelt.

Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt;
dies gilt nicht für Seeleute; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den
Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,

Dadurch ergeben sich für dich zwei Möglichkeiten.

Du läst dich von deinem Arbeitgeber schätzen und läst dich dann
aufgrund dieser Schätzung befreien
(ist aber nicht wirklich empfehlenswert da bei einer Nichterreichung du
die Beiträge zur GKV nachzahlen müsstest)

Oder du wartest ein Jahr schaust wie es läuft und versicherst dich
dann privat wenn möglich.
Du musst immer nur über die Grenze kommen sonst hast du ein Problem.
(wie auch schon vom Martin geschrieben solltest du eine Anwartschaft
abschließen und damit du
nicht deine Altersrückstellungen und Gesundheitsstatus verlierst)

Grüsse

Patrik Schrader
Versicherungskaufmann

Tel: 089/5000 87 02

Re: PKV trotz BBG?

am 24.04.2006 20:42:48 von Markus Harnisch

Hallo Tobias,

lass Dir von Deiner PKV den Vordruck "Befreiung von der Versicherungspflicht
für Angestellte" geben. Damit gehst du zu einer x-beliebigen GKV (BKK / IKK
/ Ersatzkasse) und lässt dir bestätigen, dass du dich von der
versicherungspflicht befreien lassen möchtest. Dann zeigst du deinem
Arbeitgeber den Wisch.

Kleiner Tipp: Machts die Aok nicht, geh am besten zu einer BKK, die sind
meist sehr kulant in solchen Sachen.

Kannst Dich aber genausogut vom Arbeitgeber Versicherungsfrei schätzen
lassen, (Voraussichtliches Fixgehalt + sozialversicherungspflichtiges
variables Einkommen) dann musst du dich gar nicht erst befreien.


Viele Grüße,

Markus
--



"Tobias Winter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Eure Meinung zu meinem Fall.
Seit ca 10 Jahren bin ich in der PKV. Nun bin ich durch einen
Arbeitgeberwechsel beim Bruttofixgehalt unter die BBG gerutscht und
mein AG mein nun, ich müsse mich bei einer GKV anmelden. Dieser
Ansicht schliesst sich die ortsansässige AOK an.
Meine Argumentation, dass ja nur das Bruttofixgehalt unter der
Beitragsbemessungsgrenze liegt, das Gesamtgehalt jedoch durch einen
erheblichen variablen Anteil vermutlich wesentlich darüber liegt,
scheint irgendwie nicht zu ziehen.

Stimmt es denn, dass bei der Frage, ob mein Gehalt über der BBG liegt,
nur das Bruttofixgehalt gezählt wird? Wie machen es eigentlich die
ganzen Aussendienstler und Vertriebler, bei denen der variable
Gehaltsanteil weit über 70% der Verdienstes ausmacht?
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten doch noch in der pKV zu bleiben?
Was meint Ihr dazu?

Danke für Info's

Tobias Winter

Re: PKV trotz BBG?

am 25.04.2006 01:14:11 von Frank Kozuschnik

Markus Harnisch schrieb:

> lass Dir von Deiner PKV den Vordruck "Befreiung von der Versicherungspflicht
> für Angestellte" geben.

Soll das irgendein magisches Formular sein?

> Damit gehst du zu einer x-beliebigen GKV (BKK / IKK
> / Ersatzkasse) und lässt dir bestätigen, dass du dich von der
> versicherungspflicht befreien lassen möchtest.

Dort wird man vielleicht fragend schauen oder auch freundlich lächeln.
Von der Versicherungspflicht kann man sich nicht nach Gusto befreien
lassen, sondern nur, wenn das vom Gesetz vorgesehen ist.

Re: PKV trotz BBG?

am 25.04.2006 18:08:38 von Markus Harnisch

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Markus Harnisch schrieb:
>
>> lass Dir von Deiner PKV den Vordruck "Befreiung von der
>> Versicherungspflicht
>> für Angestellte" geben.
>
> Soll das irgendein magisches Formular sein?

was soll das jetzt?

>
>> Damit gehst du zu einer x-beliebigen GKV (BKK / IKK
>> / Ersatzkasse) und lässt dir bestätigen, dass du dich von der
>> versicherungspflicht befreien lassen möchtest.
>
> Dort wird man vielleicht fragend schauen oder auch freundlich lächeln.
> Von der Versicherungspflicht kann man sich nicht nach Gusto befreien
> lassen, sondern nur, wenn das vom Gesetz vorgesehen ist.

Du darfst nicht vergessen, dass die Krankenkassen nicht nur mit dem SGB(V)
arbeiten, sondern auch Rundschreiben und Arbeitsanweisungen haben. Deshalb
wird gerade das Thema Befreiung von der Versicherungspflicht dem
Bundesversicherungsamt zum Trotz verschieden gehandhabt.

Viele Grüße

Markus

Re: PKV trotz BBG?

am 26.04.2006 01:05:05 von Frank Kozuschnik

Markus Harnisch schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb...
>
> > Markus Harnisch schrieb:
> >
> >> lass Dir von Deiner PKV den Vordruck "Befreiung von der
> >> Versicherungspflicht für Angestellte" geben.
> >
> > Soll das irgendein magisches Formular sein?
>
> was soll das jetzt?

Das frage ich mich auch. Wenn man einen bestimmten Vordruck benutzt,
ändert das nichts an den Tatsachen.

> >> Damit gehst du zu einer x-beliebigen GKV (BKK / IKK
> >> / Ersatzkasse) und lässt dir bestätigen, dass du dich von der
> >> versicherungspflicht befreien lassen möchtest.
> >
> > Dort wird man vielleicht fragend schauen oder auch freundlich lächeln.
> > Von der Versicherungspflicht kann man sich nicht nach Gusto befreien
> > lassen, sondern nur, wenn das vom Gesetz vorgesehen ist.
>
> Du darfst nicht vergessen, dass die Krankenkassen nicht nur mit dem SGB(V)
> arbeiten, sondern auch Rundschreiben und Arbeitsanweisungen haben. Deshalb
> wird gerade das Thema Befreiung von der Versicherungspflicht dem
> Bundesversicherungsamt zum Trotz verschieden gehandhabt.

Es gibt im geschilderten Fall keinen Grund für eine Befreiung. Wo
siehst du da irgendwelchen Spielraum für die Krankenkasse?

Eine nachprüfbare Quelle für die behaupteten Vordrucke, Rundschreiben
und Arbeitsanweisungen hast du nicht zufällig?

Re: PKV trotz BBG?

am 26.04.2006 17:30:34 von Markus Harnisch

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Das frage ich mich auch. Wenn man einen bestimmten Vordruck benutzt,
> ändert das nichts an den Tatsachen.

Habe ich auch nicht behauptet!


> Es gibt im geschilderten Fall keinen Grund für eine Befreiung. Wo
> siehst du da irgendwelchen Spielraum für die Krankenkasse?

Du hast Recht, im §8 SGBV ist hierfür keine Möglichkeit vorgesehen. Trotzdem
habe ich es schon erlebt, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
versicherungsfrei geschätzt wurde, obwohl er unter der JAEG verdient hat.
Obwohl sich diese Schätzung auf den zukünftigen Verdienst bezog, akzeptierte
dies eine BKK und und entließ ihn in die PKV.


> Eine nachprüfbare Quelle für die behaupteten Vordrucke, Rundschreiben
> und Arbeitsanweisungen hast du nicht zufällig?

Es ging nur um EINEN Vordruck "Befreiung von der Versicherungspflicht", und
diesen bekommt man bei jedem anständigen privaten Krankenversicherer.
@Frank: Das Gesetz ist für Dich das Größte, nicht? Ich rede jedenfalls von
der Praxis, nicht von der Theorie!

Ich denke, das sollte reichen, um die Fragen dieses Threads zu beantworten.

Viele Grüße

Markus

Re: PKV trotz BBG?

am 27.04.2006 01:16:20 von Frank Kozuschnik

Markus Harnisch schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb...
>
> > Es gibt im geschilderten Fall keinen Grund für eine Befreiung. Wo
> > siehst du da irgendwelchen Spielraum für die Krankenkasse?
>
> Du hast Recht, im §8 SGBV ist hierfür keine Möglichkeit vorgesehen.

Allerdings.

> Trotzdem habe ich es schon erlebt, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
> versicherungsfrei geschätzt wurde, obwohl er unter der JAEG verdient hat.
> Obwohl sich diese Schätzung auf den zukünftigen Verdienst bezog, akzeptierte
> dies eine BKK und und entließ ihn in die PKV.

Das ist etwas völlig anderes als eine Befreiung auf Antrag des
Arbeitnehmers. Im vorliegenden Fall ist der Arbeitgeber dazu nicht
bereit. Und eine eigene Betriebskrankenkasse - die dem Arbeitgeber
gegenüber vielleicht kooperativer sein mag als die AOK - scheint es
hier nicht zu geben.

> > Eine nachprüfbare Quelle für die behaupteten Vordrucke, Rundschreiben
> > und Arbeitsanweisungen hast du nicht zufällig?
>
> Es ging nur um EINEN Vordruck "Befreiung von der Versicherungspflicht", und
> diesen bekommt man bei jedem anständigen privaten Krankenversicherer.

Du hast also *keine* nachprüfbare Quelle.

> @Frank: Das Gesetz ist für Dich das Größte, nicht?

Jede Krankenkasse tut besser daran, sich an das Gesetz zu halten als
an irgendwelche Vordrucke, Rundschreiben und Arbeitsanweisungen, für
die es keine qualifizierte Quelle gibt.

> Ich rede jedenfalls von der Praxis, nicht von der Theorie!

Du suggerierst, man brauche nur einen bestimmten (standardisierten)
Vordruck, und mit dessen Hilfe könne man sich relativ einfach von der
Versicherungspflicht befreien lassen. Die Praxis sieht so aus, dass es
einen solchen Vordruck für diesen Fall nicht gibt.

Re: PKV trotz BBG?

am 27.04.2006 22:58:18 von Markus Harnisch

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Du suggerierst, man brauche nur einen bestimmten (standardisierten)
> Vordruck, und mit dessen Hilfe könne man sich relativ einfach von der
> Versicherungspflicht befreien lassen. Die Praxis sieht so aus, dass es
> einen solchen Vordruck für diesen Fall nicht gibt.

Hättest Du meine Antwort richtig gelesen, müsstest du nicht solchen Unsinnn
schreiben. Ich habe ein Formular lediglich erwähnt, nicht in den Himmel
gehoben, wie Du behauptest.

Viele Grüße

Markus

Re: PKV trotz BBG?

am 27.04.2006 23:52:37 von Frank Kozuschnik

Markus Harnisch schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb...
>
> > Du suggerierst, man brauche nur einen bestimmten (standardisierten)
> > Vordruck, und mit dessen Hilfe könne man sich relativ einfach von der
> > Versicherungspflicht befreien lassen. Die Praxis sieht so aus, dass es
> > einen solchen Vordruck für diesen Fall nicht gibt.
>
> Hättest Du meine Antwort richtig gelesen, müsstest du nicht solchen
> Unsinnn schreiben.

Wer von uns beiden den größeren Unsinn schreibt, das mögen die
Mitleser beurteilen.

> Ich habe ein Formular lediglich erwähnt, nicht in den Himmel
> gehoben, wie Du behauptest.

Heißt das, wir sind uns einig, dass das Formular, das du empfohlen
hast, hier gar nichts bringt?

Re: PKV trotz BBG?

am 28.04.2006 08:16:58 von Markus Harnisch

"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Markus Harnisch schrieb:
>
>> Frank Kozuschnik schrieb...
>>
>> > Du suggerierst, man brauche nur einen bestimmten (standardisierten)
>> > Vordruck, und mit dessen Hilfe könne man sich relativ einfach von der
>> > Versicherungspflicht befreien lassen. Die Praxis sieht so aus, dass es
>> > einen solchen Vordruck für diesen Fall nicht gibt.
>>
>> Hättest Du meine Antwort richtig gelesen, müsstest du nicht solchen
>> Unsinnn schreiben.
>
> Wer von uns beiden den größeren Unsinn schreibt, das mögen die
> Mitleser beurteilen.
>
>> Ich habe ein Formular lediglich erwähnt, nicht in den Himmel
>> gehoben, wie Du behauptest.
>
> Heißt das, wir sind uns einig, dass das Formular, das du empfohlen
> hast, hier gar nichts bringt?

Auch dies möge bitte der Mitleser beurteilen!

Viele Grüße

Markus

Re: PKV trotz BBG?

am 29.04.2006 00:00:08 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)