Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 10.04.2006 17:25:57 von Olaf Schinkel

Hallo!

Irgendein Scherzbold hat mich bei der Firma Sim**** angemeldet mit einer
Adresse, wo ich gar nicht wohne.
Hatte da auch in meinem "Müllpostfach" mal was gefunden, welches, wie der
Name schon sagt, nur für
müll ist und so nur ab und an mal von mir durchgesehen und gelöscht wird.
Die Adresse ist ein Laden, welcher ab und an Pakete für mich annimmt.
Nun kam in diesen Laden erst eine Mahnung, dann ein Schreiben von einem
Inkassounternehmen.
(Hat man mir gegeben und gut...)
Beides habe ich weggeworfen, da ich mich nicht angesprochen fühle.
In welcher Weise können die mir habhaft werden? Ich wollte nicht gleich
einen Anwalt anschreiben.

mfg
Olaf

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 11.04.2006 09:38:49 von Ulrich Hoffmann

"Olaf Schinkel" schrieb:

> Nun kam in diesen Laden erst eine Mahnung, dann ein Schreiben
> von einem Inkassounternehmen. (Hat man mir gegeben und gut...)

Die Mitteilungen sind Dir damit - mit allen rechtlichen Konsequenzen -
wirksam zugegangen.

> Beides habe ich weggeworfen, da ich mich nicht angesprochen fühle.

Das wird Dir möglicherweise nicht helfen.

UH

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 11.04.2006 14:59:17 von Michael Block

Ulrich Hoffmann schrieb:
[unberechtigte Mahnung/Inkassoforderung]

>> Beides habe ich weggeworfen, da ich mich nicht angesprochen fühle.
>
> Das wird Dir möglicherweise nicht helfen.

Es wird ihm aber auch nicht schaden, denn das Inkassounternehmen muss am
Ende ohnehin aufgeben oder klagen. Da spielt es keine Rolle, ob er
vorher auf die Schreiben reagiert hat oder nicht.

Gruß
Michael

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 11.04.2006 16:00:03 von Ulrich Hoffmann

"Michael Block" schrieb:

> Es wird ihm aber auch nicht schaden, denn das Inkasso-
> unternehmen muss am Ende ohnehin aufgeben oder klagen.
> Da spielt es keine Rolle, ob er vorher auf die Schreiben
> reagiert hat oder nicht.

Es kann hinsichtlich der Frage des Verzugs eine Rolle spielen.

UH

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 11.04.2006 23:56:48 von Michael Block

Ulrich Hoffmann schrieb:

>> Es wird ihm aber auch nicht schaden, denn das Inkasso-
>> unternehmen muss am Ende ohnehin aufgeben oder klagen.
>> Da spielt es keine Rolle, ob er vorher auf die Schreiben
>> reagiert hat oder nicht.
>
> Es kann hinsichtlich der Frage des Verzugs eine Rolle spielen.

Ja, nur wenn der OP keinen Vertrag geschlossen hat, dann wird es mit den
Verzug etwas schwierig :-)

Gruß
Michael

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 12.04.2006 00:20:53 von Guenter Schink

Ulrich Hoffmann meinte

>
>"Michael Block" schrieb:
>
>> Es wird ihm aber auch nicht schaden, denn das Inkasso-
>> unternehmen muss am Ende ohnehin aufgeben oder klagen.
>> Da spielt es keine Rolle, ob er vorher auf die Schreiben
>> reagiert hat oder nicht.
>
>Es kann hinsichtlich der Frage des Verzugs eine Rolle spielen.

Welchen Verzugs?

Günter

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 12.04.2006 11:55:07 von Olaf Schinkel

Hallo!

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> "Olaf Schinkel" schrieb:
>
>> Nun kam in diesen Laden erst eine Mahnung, dann ein Schreiben
>> von einem Inkassounternehmen. (Hat man mir gegeben und gut...)
>
> Die Mitteilungen sind Dir damit - mit allen rechtlichen Konsequenzen -
> wirksam zugegangen.
Hallo!?
Ich WOHNE dort nicht und habe da nie gewohnt.
Das wäre ja noch schöner, daß irgendjemand irgendjemanden irgendwo anmeldet
und der soll dafür gerade stehen.

>> Beides habe ich weggeworfen, da ich mich nicht angesprochen fühle.
>
> Das wird Dir möglicherweise nicht helfen.
Was nicht für mich ist....

Olaf

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 12.04.2006 12:34:01 von Ulrich Hoffmann

"Olaf Schinkel" schrieb:

>> Die Mitteilungen sind Dir damit - mit allen rechtlichen
>> Konsequenzen - wirksam zugegangen.
> Hallo!?
> Ich WOHNE dort nicht und habe da nie gewohnt.

Generell gilt: Eine Mitteilung, die Du erhalten hast,
ist Dir zugegangen. Das muss nicht die Hausanschrift
sein, kann auch im Büro oder in der Sauna oder auf
der Straße sein. Du hast es (in der Regel) nicht in der
Hand, wo man Dir etwas zustellt.

Ob Du Dich erfolgreich darauf berufen kannst, dass
auf dem Brief zwar Dein Name stand, Du aber davon
ausgingst, dass es sich um eine andere, lediglich gleich-
namige Person habe handeln müssen und Du den Brief
deswegen ungelesen weggeworfen habest, wird man
hier nicht beantworten können.

UH

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 12.04.2006 22:40:40 von Andreas Gumtow

Ulrich Hoffmann wrote:
>
> Generell gilt: Eine Mitteilung, die Du erhalten hast,
> ist Dir zugegangen. Das muss nicht die Hausanschrift
> sein, kann auch im Büro oder in der Sauna oder auf
> der Straße sein. Du hast es (in der Regel) nicht in der
> Hand, wo man Dir etwas zustellt.
>
> Ob Du Dich erfolgreich darauf berufen kannst, dass
> auf dem Brief zwar Dein Name stand, Du aber davon
> ausgingst, dass es sich um eine andere, lediglich gleich-
> namige Person habe handeln müssen und Du den Brief
> deswegen ungelesen weggeworfen habest, wird man
> hier nicht beantworten können.
>

Wenn die Aussage des OP richtig ist, dass er keinen Vertrag abgeschlossen
hat spielt dies alles kaum eine Rolle.

Wenn Hr. Meier meint Herrn Müller für ein Abo anmelden zu wollen heisst dies
noch lange nicht, dass Herr Müller ein Abo abgeschlossen hat oder sich auch
nur darum kümmern muss. Ggf. hat der Anbieter einen nicht von Herrn Müller
(aber von Meier mir "Müller") unterschriebenen Vertrag und kann halt
ermitteln lassen (oder eben auch nicht) wer diesen Vertrag unberechtigt
abgeschlossen hat und diese Person dann auf Ersatz in Anspruch nehmen und
strafrechtlich verfolgen lassen. Dies muss Herrn Müller jedoch nicht
interessieren, ausser er möchte Herrn Meier auch für seinen Aufwand auf
Ersatz in Anspruch nehmen.

Ob Herrn Müller sich um die, ihn im übrigen mangels Vertrag nicht
betreffende, Post kümmert ändert daran nichts.

Oder sollen jetzt mal alle die hier mitlesen auf den Namen "Ulrich Hoffmann"
(Adresse kann fingiert werden oder es wird einfach eine aus dem Telefonbuch
gesucht) Bestellungen im Versandhandel, Mobilfunkverträge, Bestellungen bei
Auslandsmedikamentenversendern und bei Rotlichtangeboten aufgeben und sie
verbringen des Rest des Jahres damit das alles aufzuklären und zahlen
letztendlich relativ viel Euros für nicht bestellte Leistungen oder deren
Abwehr? Und das soll dann richtig sein?

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 12.04.2006 23:45:38 von Ulrich Hoffmann

"Andreas Gumtow" schrieb:

>> Generell gilt: Eine Mitteilung, die Du erhalten hast,
>> ist Dir zugegangen. Das muss nicht die Hausanschrift
>> sein, kann auch im Büro oder in der Sauna oder auf
>> der Straße sein. Du hast es (in der Regel) nicht in der
>> Hand, wo man Dir etwas zustellt.
>>
>> Ob Du Dich erfolgreich darauf berufen kannst, dass
>> auf dem Brief zwar Dein Name stand, Du aber davon
>> ausgingst, dass es sich um eine andere, lediglich gleich-
>> namige Person habe handeln müssen und Du den Brief
>> deswegen ungelesen weggeworfen habest, wird man
>> hier nicht beantworten können.
>
> Wenn die Aussage des OP richtig ist, dass er keinen
> Vertrag abgeschlossen hat spielt dies alles kaum eine Rolle.

Das stimmt natürlich. Ich hatte nur den letzten Satz beachtet
und wollte der (durchaus verbreiteten) Ansicht widersprechen,
dass eine an eine falsche Adresse zugestellte Mitteilung schon
deswegen nicht beachtet werden muss.

UH

Re: Angemeldet von Unbekannten unter falscher Adresse

am 13.04.2006 11:24:51 von Olaf Schinkel

Hallo!

> Wenn Hr. Meier meint Herrn Müller für ein Abo anmelden zu wollen heisst
> dies
> noch lange nicht, dass Herr Müller ein Abo abgeschlossen hat oder sich
> auch
> nur darum kümmern muss. Ggf. hat der Anbieter einen nicht von Herrn Müller
> (aber von Meier mir "Müller") unterschriebenen Vertrag und kann halt
> ermitteln lassen (oder eben auch nicht) wer diesen Vertrag unberechtigt
> abgeschlossen hat und diese Person dann auf Ersatz in Anspruch nehmen und
> strafrechtlich verfolgen lassen. Dies muss Herrn Müller jedoch nicht
> interessieren, ausser er möchte Herrn Meier auch für seinen Aufwand auf
> Ersatz in Anspruch nehmen.
>
> Ob Herrn Müller sich um die, ihn im übrigen mangels Vertrag nicht
> betreffende, Post kümmert ändert daran nichts.
>
> Oder sollen jetzt mal alle die hier mitlesen auf den Namen "Ulrich
> Hoffmann"
> (Adresse kann fingiert werden oder es wird einfach eine aus dem
> Telefonbuch
> gesucht) Bestellungen im Versandhandel, Mobilfunkverträge, Bestellungen
> bei
> Auslandsmedikamentenversendern und bei Rotlichtangeboten aufgeben und sie
> verbringen des Rest des Jahres damit das alles aufzuklären und zahlen
> letztendlich relativ viel Euros für nicht bestellte Leistungen oder deren
> Abwehr? Und das soll dann richtig sein?
Ich denke das auch.
Wenn mich ein paar andere Spinner sonstwo anmelden, dann kann ich ja nicht
das ganze Jahr damit beschäftigt sein, dieses wieder geradezubügeln.

mfg
Olaf