Steuererklärung Auszubildender

Steuererklärung Auszubildender

am 16.04.2006 21:02:14 von Ralf Geist

Hallo,
kann, und wenn ja wie, kann ein Auzubildender eine Steuererklärung
vornehmen? Mit dem Steuerprogramm Wiso 2006 bin ich gescheitert.
Mein Sohn hat einen Ausbildungsplatz bei der er berechnet (einfache
Fahrstrecke x0,30€) auf ca. 850 Euro Kosten kommt (5 Monate). Laut
dieser neuen Lohnsteuerbescheinigung hat er aber unter Punkt 4
(Lohnsteuer) nichts stehen.Auf der Abrechnung steht aber was von SV/LV
Betrag X.
Auch stimmt der aufsummierte Betrag z.B. für Bruttolohn und AG/AN
Anteil zur Rentenversicherung auf den Abrechnungen nicht mit dem der
Lohnsteuerbescheinigung überein.
Kann er denn nun die Fahrtkosten geltend machen? Welcher
Pauschalbetrag gilt (er hat am 1.8.2006 angefangen)? Anteilig von 920
Euro?

Blicke dabei nicht mehr durch. Da ich keine Lohnsteuer bei Wiso
eingebe, bekommt er auch keien Steuererstattung. Wo bin ich hier auf
dem Holzweg?

Grüssle
Detlev

Re: Steuererklärung Auszubildender

am 16.04.2006 21:29:43 von Eric Lorenz

Detlev Hoffmann schrieb:
> Hallo,
> kann, und wenn ja wie, kann ein Auzubildender eine Steuererklärung
> vornehmen? Mit dem Steuerprogramm Wiso 2006 bin ich gescheitert.
> Mein Sohn hat einen Ausbildungsplatz bei der er berechnet (einfache
> Fahrstrecke x0,30€) auf ca. 850 Euro Kosten kommt (5 Monate). Laut
> dieser neuen Lohnsteuerbescheinigung hat er aber unter Punkt 4
> (Lohnsteuer) nichts stehen.Auf der Abrechnung steht aber was von SV/LV
> Betrag X.
> Auch stimmt der aufsummierte Betrag z.B. für Bruttolohn und AG/AN
> Anteil zur Rentenversicherung auf den Abrechnungen nicht mit dem der
> Lohnsteuerbescheinigung überein.
> Kann er denn nun die Fahrtkosten geltend machen? Welcher
> Pauschalbetrag gilt (er hat am 1.8.2006 angefangen)? Anteilig von 920
> Euro?
>
> Blicke dabei nicht mehr durch. Da ich keine Lohnsteuer bei Wiso
> eingebe, bekommt er auch keien Steuererstattung. Wo bin ich hier auf
> dem Holzweg?

Sehe ich das richtig, das er keine Lohnsteuer bezahlt hat?
Was willst Du eigentlich genau machen?

Eric

Re: Steuererklärung Auszubildend

am 16.04.2006 22:44:42 von Ralf Geist

Hallo Eric,

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44429b31$0$11074$
>
> Sehe ich das richtig, das er keine Lohnsteuer bezahlt hat?
Laut Jahresbescheinigung nicht. Auf der Abrechnung steht aber eine
Sparte "SV-Beitr./Lohn-Kirchensteuer" = 160,52Euro
Dieser Betrag ist jeden Monat ein anderer...

> Was willst Du eigentlich genau machen?
Seine Fahrtkosten absetzen, denn die sind ja nun nicht unerheblich.
Dazu kommen noch diverse Kosten für Arbeitsmittel (Kleidung),
Bewerbungsunterlagen u.ä.

Gruss
Detlev

Re: Steuererklärung Auszubildender

am 16.04.2006 22:55:59 von Eric Lorenz

Detlev Hoffmann schrieb:
> Hallo Eric,

>> Sehe ich das richtig, das er keine Lohnsteuer bezahlt hat?
> Laut Jahresbescheinigung nicht. Auf der Abrechnung steht aber eine
> Sparte "SV-Beitr./Lohn-Kirchensteuer" = 160,52Euro
> Dieser Betrag ist jeden Monat ein anderer...

Schon klar, also LSt wurde nicht bezahlt (da kommt es auf die
Lohnsteuerbescheinigung an). Die Beträge, die du meinst, dürften
die Abzüge Sozialversicherung sein.

Also kein Anspruch auf Erstattung LSt.

>> Was willst Du eigentlich genau machen?
> Seine Fahrtkosten absetzen, denn die sind ja nun nicht unerheblich.
> Dazu kommen noch diverse Kosten für Arbeitsmittel (Kleidung),
> Bewerbungsunterlagen u.ä.

Rechne mal aus, ob die Werbungskosten über dem Brutto liegt, dann reden
wir weiter.

Eric

Re: Steuererklärung Auszubildend

am 17.04.2006 00:09:16 von Ralf Geist

Hallo,

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4442af6a$0$11074$
> Schon klar, also LSt wurde nicht bezahlt (da kommt es auf die
> Lohnsteuerbescheinigung an). Die Beträge, die du meinst, dürften
> die Abzüge Sozialversicherung sein.
Er hat in den 5 Monaten 366Euro Sozialversicherung (RV) laut
Lohnsteuerbescheinigung bezahlt. Bei mtl. etwa 160 Euro käme er aber
auf etwa 800 Euro SV. Das passt doch alles nicht, da in der
Lohnsteuerbescheinigung nur 366 Euro stehen...

>
> Also kein Anspruch auf Erstattung LSt.
Wieso ist er Lohnsteuerbefreit?

>
> Rechne mal aus, ob die Werbungskosten über dem Brutto liegt, dann
reden
> wir weiter.
Sicherlich nicht. Die gesamten Werbungskosten liegen bei knapp 1000
Euro, er hat aber 3600 Brutto verdient.

Wie man sieht ging fast ein Drittel drauf 1/4 ist ja fast alleine
Fahrtkosten.

Gruss
Detlev

Re: Steuererklärung Auszubildender

am 17.04.2006 08:53:58 von Eric Lorenz

Detlev Hoffmann schrieb:
Hallo!

> Er hat in den 5 Monaten 366Euro Sozialversicherung (RV) laut
> Lohnsteuerbescheinigung bezahlt. Bei mtl. etwa 160 Euro käme er aber
> auf etwa 800 Euro SV. Das passt doch alles nicht, da in der
> Lohnsteuerbescheinigung nur 366 Euro stehen...

Nur mal eine Frage:
Wie gliedern sich auf der Bescheinung die einzelnen Posten zusammen?
Seit 2005 sieht die etwas anders. Du meinst sicher die Beiträge zur
Sozialversicherung, oder?

>> Also kein Anspruch auf Erstattung LSt.
> Wieso ist er Lohnsteuerbefreit?

Er liegt einfach nur unter der Grenze, wo die Lohnsteuer anfängt.
Lohnsteuer bezahlt man erst so ca. ab 950 Euro bei LSt-Klasse eins
(jetzt grob geschätzt)

Also, brauchst du keine Antragsveranlagung zu machen, da es sowieso
leine Erstattung gibt, da nichts bezahlt.

> Sicherlich nicht. Die gesamten Werbungskosten liegen bei knapp 1000
> Euro, er hat aber 3600 Brutto verdient.
>
> Wie man sieht ging fast ein Drittel drauf 1/4 ist ja fast alleine
> Fahrtkosten.

Aber keinerlei Auswirkung. Steuerlich ist da nischt zu machen. Evtl.
sollte man mal mit dem Ausbilder reden, ob da was möglich ist.

Eric

Re: Steuererklärung Auszubildender

am 17.04.2006 15:39:46 von Uwe Olufs

Detlev Hoffmann wrote:

>> Also kein Anspruch auf Erstattung LSt.
> Wieso ist er Lohnsteuerbefreit?
****

Dein Sohn ist nicht lohnsteuerbefreit, sondern hat wegen der geringen
Einkünfte (übers Kalenderjahr gerechnet) keine Steuern zu zahlen gehabt.
Und wer keine Steuern zu zahlen hatte, der kann logischer Weise auch keine
Steuern vom Finanzamt zurückbekommen.
Drei mal Null ist Null, bleibt Null, wie der Karnevalsschlager so zutreffend
ausführt.

Und wenn die Summe aller Werbungskosten nicht das geesmat Brutto übersteigt,
ergibt sich auch kein Verlustvortrag fürs nächste Jahr.

Uwe