Job angefangen: Steuerfragen

Job angefangen: Steuerfragen

am 20.04.2006 03:01:16 von Mustafa Korkmaz

Hi,

nehmen wir mal an, daß jemand der noch als Student eingeschrieben ist, einen
"richtigen" Job mit sagen wir 3000 Euro Brutto-Lohn anfängt..

Sicherlich muss er auch als Student den vollen Steuersatz zahlen, richtig?
Wenn er nun bis Mai als studentische Aushilfe eingestellt gewesen war und
durch eine geringfügige Beschäftigung keine Steuern zahlen musste, würde er
am Ende des Jahres zur Nachzahlung dieser Steuern bis Mai gezwungen werden?

Weitere Anfängerfragen:
- Wird der jährliche Grundfreibetrag von 7.664 Euro grundsätzlich von den
Gesamteinkünften abgezogen?
- Unterhaltszahlungen können ja abgesetzt werden; Aber müssen diese
Unterhaltszahlungen gerichtlich festgesetzt worden sein, oder kann man diese
beliebig hoch setzen, und im Extremfall die komplette Einkommenssteuer als
Unterhaltszahlung abdrücken?

Schonmal mein Dank im voraus.

Re: Job angefangen: Steuerfragen

am 20.04.2006 07:18:18 von Martin Hentrich

On Thu, 20 Apr 2006 03:01:16 +0200, "Mustafa Korkmaz"
<> wrote:

>Sicherlich muss er auch als Student den vollen Steuersatz zahlen, richtig?

Selbstverständlich, Studenten sind auch nur Menschen.

>Wenn er nun bis Mai als studentische Aushilfe eingestellt gewesen war und

Wie eingestellt. Auf Lohnsteuerkarte oder als MiniJob?

>durch eine geringfügige Beschäftigung keine Steuern zahlen musste,...

bedeutet geringfügige beschäftigung MiniJob? Der wird auch besteuert
mit 2% pauschal, allerdings im regelfall zahlt das der Arbeitgeber.
Für den Arbeitnehmer ist das dann steuerfrei.

>... würde er
>am Ende des Jahres zur Nachzahlung dieser Steuern bis Mai gezwungen werden?

Wenn es ein MiniJob war, dann nicht, wenn es auf Lohnsteuerkarte war,
dann wird dieser verdienst bei der ermittlung des zu versteuernden
jahreseinkommens *selbstverständlich* berücksichtigt. Man sollte dies
bei der Planung von Nebenjobs berücksichtigen.

>Weitere Anfängerfragen:
>- Wird der jährliche Grundfreibetrag von 7.664 Euro grundsätzlich von den
>Gesamteinkünften abgezogen?

Falsche frage. Ein Grundfreibertag wird nirgends abgezogen, er ist
bereits im Einkommensteuertarif eingearbeiten.

>- Unterhaltszahlungen können ja abgesetzt werden; ...

Was meinst du damit? Unterhaltszahlungen an ein Kind? An die Ex-Frau?
Oder was? Und seit wann können Zahlungen für Kinder *abgesetzt*
werden?

>...Aber müssen diese
>Unterhaltszahlungen gerichtlich festgesetzt worden sein, oder kann man diese
>beliebig hoch setzen, und im Extremfall die komplette Einkommenssteuer als
>Unterhaltszahlung abdrücken?

Selbstverständlich nicht. Welchen Sinn hat deine Frage?

Wenn du Unterhaltszahlungen an die Ex-Frau meinst, die sind
Sonderausgaben, aber dann müssen sie von der Frau versteuert werden.

Martin

Re: Job angefangen: Steuerfragen

am 20.04.2006 19:17:09 von axbnospamatall

Am Thu, 20 Apr 2006 03:01:16 +0200, schrieb "Mustafa Korkmaz"
<> :

>Hi,
>
>nehmen wir mal an, daß jemand der noch als Student eingeschrieben ist, einen
>"richtigen" Job mit sagen wir 3000 Euro Brutto-Lohn anfängt..
>
>Sicherlich muss er auch als Student den vollen Steuersatz zahlen, richtig?

Der Steuersatz ist abhängig von der Höhe der Einkünfte, nicht von der
Person, Hautfarbe oder anderen Merkmalen des Steuerpflichtigen.

>Wenn er nun bis Mai als studentische Aushilfe eingestellt gewesen war und
>durch eine geringfügige Beschäftigung keine Steuern zahlen musste, würde er
>am Ende des Jahres zur Nachzahlung dieser Steuern bis Mai gezwungen werden?

Wenn der Arbeitgeber bei dem 3000 EUR-Job die Lohnsteuer richtig
berechnet hat, dürfte sich keine Nachzahlung ergeben.

>Weitere Anfängerfragen:
>- Wird der jährliche Grundfreibetrag von 7.664 Euro grundsätzlich von den
>Gesamteinkünften abgezogen?

Ja (Genauer vom "zu versteuernden Einkommen")

>- Unterhaltszahlungen können ja abgesetzt werden; Aber müssen diese
>Unterhaltszahlungen gerichtlich festgesetzt worden sein, oder kann man diese
>beliebig hoch setzen, und im Extremfall die komplette Einkommenssteuer als
>Unterhaltszahlung abdrücken?

Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung muss nicht gerichtlich
festgesetzt sein. Jedoch ist der Kreis der Begünstigten und die Höhe
der Zahlungen eingeschränkt. Siehe hierzu § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG.



Grüße

Axel

Re: Job angefangen: Steuerfragen

am 20.04.2006 19:17:29 von Mustafa Korkmaz

Hallo Martin.

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>>Wenn er nun bis Mai als studentische Aushilfe eingestellt gewesen war und
>
> Wie eingestellt. Auf Lohnsteuerkarte oder als MiniJob?

Mir sagt der Begriff Minijob nichts. Es war halt eine geringfügige
Beschäftigung wofür ich meine Steuerkarte abgeben musste. Gehalt lag bei
500-700 Euro Brutto, also wohl doch eher ein Middle- statt Mini-Job.

> Wenn es ein MiniJob war, dann nicht, wenn es auf Lohnsteuerkarte war,
> dann wird dieser verdienst bei der ermittlung des zu versteuernden
> jahreseinkommens *selbstverständlich* berücksichtigt. Man sollte dies
> bei der Planung von Nebenjobs berücksichtigen.

Das heißt also die steuerfreien Einnahmen während des Studiums werden am
Jahresende nachbesteuert? Hmm dann macht es ja vielleicht Sinn keine
Steuererklärung abzugeben, oder?


> Was meinst du damit? Unterhaltszahlungen an ein Kind? An die Ex-Frau?
> Oder was? Und seit wann können Zahlungen für Kinder *abgesetzt*
> werden?

Unterhaltszahlungen an die Ex-Frau sind doch Sonderausgaben und können
meines Wissens von der Steuer abgesetzt werden (daß die Ex-Frau diese
Einnahmen trotzdem versteuern muss ist eine andere Frage). Nur ist die Frage
ob die Höhe der Unterhaltszahlung gerichtlich festgelegt werden sein muss,
oder man sich auch auf höhere Beiträge einigen kann. Der Extremfall war
natürlich überspitzt dargestellt, aber wäre ja theoretisch möglich gewesen..

Grüße
M.K.

Re: Job angefangen: Steuerfragen

am 20.04.2006 21:49:16 von Martin Hentrich

On Thu, 20 Apr 2006 19:17:29 +0200, "Mustafa Korkmaz"
<> wrote:

>Das heißt also die steuerfreien Einnahmen während des Studiums...

Sie sind nicht steuerfrei, es fällt nur keine Lohnsteuer an, weil bei
monatlich gezahlter Lohnsteuer von einem konstenten Verdienst über das
Jahr ausgegangen wird. Beachte den Unterschied.

>... werden am
>Jahresende nachbesteuert? Hmm dann macht es ja vielleicht Sinn keine
>Steuererklärung abzugeben, oder?

Klar, warum denn nicht. Darum jammern doch so viele, daß ihnen hier
vom Staat alles abgezockt wird. Also mach es wie alle andern klugen
Burschen: Zock den Papa Staat ab. Merkt doch keinenr!... ;-)

Martin

PS:
Die Lohnsteuer auf den 3.000 Euro Job rechnet man natürlich auch so
aus, als ob du in *allen* Monaten 3.000 verdient hättest. Also gib
einfach keine ESt-Erklärung ab.... den Finanzminister wird es freuen.

Du könntest natürlich auch einfach mal drüber nachdenken und
nachrechnen, wenn du das schaffst...

Allerdings, wie sagte Curt Goetz so schön:
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."

--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand
benutzen wollte. Menschen wollten Ruhe. Sie wollten
essen und schlafen, und sie wollten, daß man nett zu
ihnen war. Denken wollten sie nicht. [D. Kehlmann]

Re: Job angefangen: Steuerfragen

am 21.04.2006 00:54:22 von Mustafa Korkmaz

Hallo Axel.

"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Wenn der Arbeitgeber bei dem 3000 EUR-Job die Lohnsteuer richtig
> berechnet hat, dürfte sich keine Nachzahlung ergeben.

Hmm die Antwort ist jetzt widersprüchlich zu Martins Aussage, der
geschrieben hatte daß auch die Einnahmen der geringfügigen Beschäftigung bei
dem zu versteuernden Jahreseinkommen berücksichtigt werden würde. Oder
könnte das heissen, daß die Einnahmen zwar "berücksichtigt" im Sinne von
"registriert" werden, aber trotzdem nicht nachträglich besteuert werden
können (da schon vom Arbeitgeber bezahlt oder was weiß ich)?

>>Weitere Anfängerfragen:
>>- Wird der jährliche Grundfreibetrag von 7.664 Euro grundsätzlich von den
>>Gesamteinkünften abgezogen?
>
> Ja (Genauer vom "zu versteuernden Einkommen")

Hmmm also wieder eine gegensätzliche Aussage. Martin meinte hierzu, daß der
Grundfreibetrag bereits im Einkommenssteuertarif eingearbeitet wurde, was
bedeuten würde daß sie schon bei der Ermittlung berücksichtigt worden ist.
Ich frag lieber eindeutiger: Wenn man 30.000 Euro im Jahr Gesamteinkommen
hat, ist in der Lohnsteuer die man in dieser Zeit bezahlt hat, die 7.664
Euro bereits abgezogen und somit die gezahlte Lohnseteuer schon "richtig"
berechnet, oder wird am Jahresende der Grundfreibetrag abgezogen und die
Steuern also für 22.336 Euro berechnet, und man bekommt die zuviel gezahlte
Lohnsteuer zurückerstattet?


> Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung muss nicht gerichtlich
> festgesetzt sein. Jedoch ist der Kreis der Begünstigten und die Höhe
> der Zahlungen eingeschränkt. Siehe hierzu § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Danke dir. Wenigstens habe ich nun eine sichere Antwort auf meine Fragen :-)

Re: Job angefangen: Steuerfragen

am 21.04.2006 07:13:19 von Martin Hentrich

On Fri, 21 Apr 2006 00:54:22 +0200, "Mustafa Korkmaz"
<> wrote:

>Ich frag lieber eindeutiger: Wenn man 30.000 Euro im Jahr Gesamteinkommen

Was soll dieses Gesamteinkommen denn sein?
12 mal Monatseinkommen brutto?
Also z.B. 12 mal 2.500 Euronen = 30.000 Euronen?

>hat, ist in der Lohnsteuer die man in dieser Zeit bezahlt hat, die 7.664
>Euro bereits abgezogen...

Der Grundfreibetrag wird nie *abgezogen* Er ist im
Einkommensteuertarif eingearbeitet. Allerdings wird der
Einkommensteuertarif nicht auf die 30.000 Euro angewendet, sondern auf
das zu versteuernde Einkommen, das man erst ausrechnen muß. Dazu wird
von den 30.000 Euro folgendes abgezogen:
a) Werbungskostenpauschale von 920 Euronen
b) Sonderausgabenpauschale von 36 Euronen
c) Vorsorgepauschale von 2202 Euronen
Dann bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 26.842 Euronen übrig,
bei diesem Wert wird nun in den Einkommensteuertarif (der
Grundfreibetrag ist da wie gasagt eingearbeitet, es wird nichts weiter
angezogen) geschaut und es ergibt sich eine Einkommensteuer von 4.824
Euronen.

Verdienst du nun im Monat 2.500 Euro, dann wird dir im Monat in
Lohnsteuerklasse 1 genau 402 Euro Lohnsteuer angezogen. Im Jahr also
4.824 Euro.

Die als Vorauszahlung bereits gezahlte Lohnsteuer entspricht also
exakt der Einkommensteuerschuld.

Voraussetzung war: 2.500 in *jedem* Monat.

Wenn jemand nur ein halbes Jahr gearbeitet hat und in den 6 Monaten
jeden Monat 5.000 Brutto (also auch 30.000 Euro im Jahr), dann werden
ihm monatlich jedoch 1.305,33 Euro Lohnsteuer abgezogen, also aufs
Jahr (mal 6) 7.831,98 Euronen.

Dieser gute Mann hat dann mit einer Rückerstattung von 7.831,98 -
4.824 = 3.007,98 Euronen zu rechnen und freut sich.

>... und somit die gezahlte Lohnseteuer schon "richtig"
>berechnet, ...

Die Lohnsteuer wird (das nehme ich für ordnungsgemäß arbeitende
Unternehmen in Deutschland mal an) immer richtig berechnet. Allerdings
muß die gezahlte Lohnsteuer als Summe übers Jahr keineswegs der
tatsächlichen Einkommensteuerschuld eines Steuerzahlers entsprechen.

>...oder wird am Jahresende der Grundfreibetrag abgezogen...

Der wird nie abgezogen, weil er im Einkommensteuertarif eingearbeitet
ist (bis 7.670 Euro zu versteuerndem Einkommen sagt der ESt-Tarif Null
Einkommensteuer!).

>... und die
>Steuern also für 22.336 Euro berechnet, und man bekommt die zuviel gezahlte
>Lohnsteuer zurückerstattet?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Bei der
Einkommensteuerberechnung werden sämtliche Einkünfte zusammen
gerechnet.

Bitte denke.


Lohnsteuer != Einkommensteuer.

Allerdings, wie sagte Curt Goetz so schön:
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."

Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand
benutzen wollte. Menschen wollten Ruhe. Sie wollten
essen und schlafen, und sie wollten, daß man nett zu
ihnen war. Denken wollten sie nicht. [D. Kehlmann]