Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 09:38:11 von Alfred Bernschneider

Hallo zusammen.

Ich hatte mich letztes Jahr nebenberuflich Selbstständig gemacht.
Kleinunternehmer nach §19
Nun habe ich meinen ersten Steuerbescheid in Händen und
freue mich über eine kleine Rückerstattung. Soweit so gut.
Fragen dazu:
1. Ich hatte als Gewinn einen Minusbetrag. Setze ich den für dieses
Jahr als Ausgabe ein? Bzw. läuft der in der diesjährigen Berechnung mit?
2. Wie drösel ich die Rückzahlung vom FA auf? Also wie kann ich
ermitteln wieviel davon auf mein Gewerbe entfällt und wieviel auf meine
berufliche Einkommensteuer?
3. Wenn ich den Teil der auf mein Gewerbe entfällt kenne, verbuche ich
den dann wieder als Einnahme?

Hoffe ich konnte mich verständlich machen. :-(

mfG, AlfredB.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 11:08:36 von Martin Hentrich

On Thu, 20 Apr 2006 09:38:11 +0200, "Alfred Bernschneider"
<> wrote:

>1. Ich hatte als Gewinn einen Minusbetrag. Setze ich den für dieses
>Jahr als Ausgabe ein? Bzw. läuft der in der diesjährigen Berechnung mit?

Nein. Der Verlust ist Geschichte. Er wurde mit deinen anderen
positiven Einkünften verrechnet. Das wars.

>2. Wie drösel ich die Rückzahlung vom FA auf? Also wie kann ich
>ermitteln wieviel davon auf mein Gewerbe entfällt und wieviel auf meine
>berufliche Einkommensteuer?

Es gibt keine berufliche und gewerbliche Einkommensteuer. Es ist deine
*persönliche* Einkommensteuer und aus. Es gibt nichts aufzudröseln.

>3. Wenn ich den Teil der auf mein Gewerbe entfällt kenne, verbuche ich
>den dann wieder als Einnahme?

Aber hallo! Wer macht denn diesen Nonsense! Die
Einkommensteuererstattung hat nichts mit Einkünften des Gewerbes zu
tun. In deinem Unternehmen hast du Einnahmen aus der Gewerbetätigkeit,
also Warenverkauf oder Dienstleistungen. Das wars.

Die Einkommensteuer wirkt nicht auf die Unternehmenseinkünfte zurück.
Wowereit.

Martin

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 11:35:23 von Alfred Bernschneider

"Martin Hentrich" schrieb
>
> Es gibt keine berufliche und gewerbliche Einkommensteuer. Es ist deine
> *persönliche* Einkommensteuer und aus. Es gibt nichts aufzudröseln.

Hm, danke. Hatte ich fast schon vermutet. Schön wäre es trotzdem,
wenn ich einen Teil der Rückzahlung meinem Gewerbe zuschreiben
könnte. So rein Privat gesehen. (Taschengeld ;-)

mfG, Alfred.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 12:06:49 von Martin Hentrich

On Thu, 20 Apr 2006 11:35:23 +0200, "Alfred Bernschneider"
<> wrote:

>Hm, danke. Hatte ich fast schon vermutet. Schön wäre es trotzdem,
>wenn ich einen Teil der Rückzahlung meinem Gewerbe zuschreiben
>könnte. So rein Privat gesehen. (Taschengeld ;-)

Was du mit dem zurück erstattten Geld tust, das ist doch nun wirklich
völlig dir überlassen.

Ich verstehe dein Problem nicht.

Martin

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 12:32:47 von Alfred Bernschneider

"Martin Hentrich" schrieb
>
> Was du mit dem zurück erstattten Geld tust, das ist doch nun wirklich
> völlig dir überlassen.
>
> Ich verstehe dein Problem nicht.

Schon klar soweit. Ist auch kein Problem ansich.
Aber das Gewerbe betreibe ich aus reinen Hobbygründen.
Daher habe ich von vornherein eine strickte Trennung dessen
vom "normalen" Einkommen betrieben. Da dieses Hobby eben
keinen Einfluß auf das normale Familieneinkommen haben
sollte. Weder im negativen, ergo auch nicht im positiven Fall.
Ist aber ein rein privates Problem/Abkommen und soll hier
nicht Diskussionsgegenstand werden.

--
Mit freundlichen Grüßen,
Alfred Bernschneider

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 13:05:25 von Andreas Gumtow

Alfred Bernschneider wrote:
> "Martin Hentrich" schrieb
>>
>> Was du mit dem zurück erstattten Geld tust, das ist doch nun wirklich
>> völlig dir überlassen.
>>
>> Ich verstehe dein Problem nicht.
>
> Schon klar soweit. Ist auch kein Problem ansich.
> Aber das Gewerbe betreibe ich aus reinen Hobbygründen.

Gehe vor dein Fiannazamt und rufe dies 3 mal laut aus...

Einen besseren Beweis für Liebhaberei und damit Wegfall der Verrechnung des
Verlustes au Gewerbebetrieb kann sich das Finanzamt nicht wünschen... Wenn
schon der Steuerpflcihtige meint es sei doch nur Hobby und Gewinn? was soll
das sein?

> Daher habe ich von vornherein eine strickte Trennung dessen
> vom "normalen" Einkommen betrieben. Da dieses Hobby eben
> keinen Einfluß auf das normale Familieneinkommen haben
> sollte. Weder im negativen, ergo auch nicht im positiven Fall.
> Ist aber ein rein privates Problem/Abkommen und soll hier
> nicht Diskussionsgegenstand werden.

Wenn du diese Aussage machst und dem Finanzamt kommt dies zur Kenntnis hat
es Einfluss auf dein privates Leben ...

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 13:33:20 von Alfred Bernschneider

"Andreas Gumtow" schrieb
>> Schon klar soweit. Ist auch kein Problem ansich.
>> Aber das Gewerbe betreibe ich aus reinen Hobbygründen.
>
> Gehe vor dein Fiannazamt und rufe dies 3 mal laut aus...

Besser noch, ich habe es bei der Abgabe des Erhebungsbogens im
FA meinem Sachbearbeiter offen Kundgetan. Er war weder erstaunt,
noch erbost sondern hatte volles Verständnis nach Schilderung der
Sachlage.

> Einen besseren Beweis für Liebhaberei und damit Wegfall der Verrechnung
> des
> Verlustes au Gewerbebetrieb kann sich das Finanzamt nicht wünschen... Wenn
> schon der Steuerpflcihtige meint es sei doch nur Hobby und Gewinn? was
> soll
> das sein?

Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von meinem
Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.

Aber das ist ein anderes Thema und hat mit meinen Eingangsfragen
nicht die Bohne zu tun.

mfG, Alfred.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 14:41:47 von Erich Mathild

"Andreas Gumtow" <> wrote:

>> Aber das Gewerbe betreibe ich aus reinen Hobbygründen.
>
>Gehe vor dein Fiannazamt und rufe dies 3 mal laut aus...
>
>Einen besseren Beweis für Liebhaberei und damit Wegfall der Verrechnung des
>Verlustes au Gewerbebetrieb kann sich das Finanzamt nicht wünschen... Wenn
>schon der Steuerpflcihtige meint es sei doch nur Hobby und Gewinn? was soll
>das sein?

>Wenn du diese Aussage machst und dem Finanzamt kommt dies zur Kenntnis hat
>es Einfluss auf dein privates Leben ...

Bitte lasst doch hier nicht immer wieder den Eindruck entstehen, als
läse die Steuerfahndung hier nicht von Anfang an mit!

Warnender Gruß
Erich

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 18:55:29 von axbnospamatall

Am Thu, 20 Apr 2006 13:33:20 +0200, schrieb "Alfred Bernschneider"
<> :

>
>Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von meinem
>Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.
>
>Aber das ist ein anderes Thema und hat mit meinen Eingangsfragen
>nicht die Bohne zu tun.

Ist aber Steuerhinterziehung und somit strafbar.


Grüße

Axel

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 19:42:16 von Matthias Kryn

Axel Böhm schrieb:
> Am Thu, 20 Apr 2006 13:33:20 +0200, schrieb "Alfred
> Bernschneider" <> :

> > Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von
> > meinem Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.
> >
> > Aber das ist ein anderes Thema und hat mit meinen
> > Eingangsfragen nicht die Bohne zu tun.
>
> Ist aber Steuerhinterziehung und somit strafbar.

Wie Du auf diesen Schluss kommst, verstehe ich nicht.

Grüße
Matthias

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 20:10:27 von Alfred Bernschneider

"Axel Böhm" schrieb
>
> Ist aber Steuerhinterziehung und somit strafbar.

Und welche Steuer soll ich dabei hinterzogen haben?

mfG, Alfred.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 21:14:25 von Werner Baderschneider

Alfred Bernschneider schrieb:
>
> "Andreas Gumtow" schrieb
>>> Schon klar soweit. Ist auch kein Problem ansich.
>>> Aber das Gewerbe betreibe ich aus reinen Hobbygründen.
>>
>> Gehe vor dein Fiannazamt und rufe dies 3 mal laut aus...
>
> Besser noch, ich habe es bei der Abgabe des Erhebungsbogens im
> FA meinem Sachbearbeiter offen Kundgetan. Er war weder erstaunt,
> noch erbost sondern hatte volles Verständnis nach Schilderung der
> Sachlage.
>
>> Einen besseren Beweis für Liebhaberei und damit Wegfall der
>> Verrechnung des
>> Verlustes au Gewerbebetrieb kann sich das Finanzamt nicht wünschen...
>> Wenn
>> schon der Steuerpflcihtige meint es sei doch nur Hobby und Gewinn? was
>> soll
>> das sein?
>
> Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von meinem
> Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.

Wie der Steuerpflichtige selbst seine, sagen wir mal,
"geldmittelzuflussverschaffende Hobby-" Tätigkeit einschätzt, ist
irrelevant. Wenn der Staat in persona des Sachbearbeiters zu dem Schluss
kommt, die Voraussetzungen für Einkünfte aus Gewerbebetrieb seien
gegeben, dann sind das (erstmal) Einkünfte, auch negative, aus
Gewerbebetrieb. Die in einem anderen Posting erwähnte
Steuerhinterziehung ist Quatsch.

Der einzige Haken ist die Frage, ob der Finanzbeamte das so akzeptiert
hat, weil er eh 7 Jahre Zeit hat, abzuwarten, ob denn tatsächlich eine
Gewinnerzielungsabsicht besteht. ("Nach sieben Jahren insgesamt ein
Gewinn" = Rechtsprechung, soweit ich weiß. Wie kommst Du auf drei?).

Hier wäre interessant, ob auf Deinem Einkommensteuerbescheid (1.Seite,
i.d.R. unter der Überschrift "Festsetzung", der Satz steht "Der
Steuerbescheid ergeht [...] unter dem Vorbehalt der Nachprüfung." Falls
nein, kannst Du Dich freuen, dass der Sachbearbeiter seine Arbeit auf
das absolute Minimum reduziert hat, eigentlich der Geschäftsprüfung der
Finanzbehörde gemeldet gehört und Dir Dein Verlust (bzw. die
Steuererstattung) nicht mehr genommen werden kann.

Um auf Deine ursprüngliche Frage zurückzukommen: Besorg Dir ein
Steuererklärungsprogramm (z.B. ELSTERformular, kostenlos beim Finanzamt
oder auf www.elster.de), gib Deine Daten aus der Steuererklärung einmal
mit und einmal ohne gewerbliche Einkünfte ein und lass eine
Probeberechnung machen. Schon hast Du die steuerliche Auswirkung deines
gewerblichen Verlustes.

Grüße Werner

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 21:35:59 von Werner Baderschneider

Werner "Ingrid" Baderschneider schrieb:
> Alfred Bernschneider schrieb:

>> Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von meinem
>> Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.

> Der einzige Haken ist die Frage, ob der Finanzbeamte das so akzeptiert
> hat, weil er eh 7 Jahre Zeit hat, abzuwarten, ob denn tatsächlich eine
> Gewinnerzielungsabsicht besteht. ("Nach sieben Jahren insgesamt ein
> Gewinn" = Rechtsprechung, soweit ich weiß. Wie kommst Du auf drei?).

<grrrrmpf> Man sollte erst googeln, dann posten.

§164(4) AO: "Der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt, wenn die
Festsetzungsfrist abläuft."

§169(2)Nr.2 AO: "Die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre [...]"

D.h., das Finanzamt hat 4 Jahre Zeit, sich von Dir überzeugen zu lassen,
dass Dein Geschäftskonzept nach höchstens sieben Jahren einen
Gesamtgewinn abwirft.

Grüße
Werner

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 21:41:46 von Martin Hentrich

On Thu, 20 Apr 2006 21:14:25 +0200, Werner Baderschneider
<> wrote:

>Der einzige Haken ist die Frage, ob der Finanzbeamte das so akzeptiert
>hat, weil er eh 7 Jahre Zeit hat, abzuwarten, ob denn tatsächlich eine
>Gewinnerzielungsabsicht besteht. ("Nach sieben Jahren insgesamt ein
>Gewinn" = Rechtsprechung, soweit ich weiß. Wie kommst Du auf drei?).

Und wenn man beim FA nach 7 Jahren feststellt, daß es ein Hobby war,
dann werden die letzten 7 Jahre eben neu berechnet und man zahlt
ordentlich nach.

So what?

Viele andere, nicht nur du, nutzen diese kreative und nicht
rechtswidrige Gestaltung. Auch darum geht es uns Deutschen mit unserer
Freiheit doch so gut - wo kann man das noch! Wo kämen wir denn da hin,
wenn man dir z.B. vorschreiben wollte, was ein Hobby ist und was
nicht.

Martin

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 21:53:11 von Sven Gottwald

* Quoting Werner Baderschneider <>:
>>> Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von meinem
>>> Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.
>
>> Der einzige Haken ist die Frage, ob der Finanzbeamte das so akzeptiert
>> hat, weil er eh 7 Jahre Zeit hat, abzuwarten, ob denn tatsächlich eine
>> Gewinnerzielungsabsicht besteht. ("Nach sieben Jahren insgesamt ein
>> Gewinn" = Rechtsprechung, soweit ich weiß. Wie kommst Du auf drei?).

Wenn die Tätigkeit eng mit der privaten Sphäre des Stpfl. verflochten
ist, kann auch schon früher als nach 7 oder 8 Jahren die Tätigkeit
als Liebhaberei qualifiziert werden. Manche Tätigkeiten werden übrigens
schon ab dem ersten Tag als Liebhaberei behandelt...

> <grrrrmpf> Man sollte erst googeln, dann posten.
>
> §164(4) AO: "Der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt, wenn die
> Festsetzungsfrist abläuft."
>
> §169(2)Nr.2 AO: "Die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre [...]"
>
> D.h., das Finanzamt hat 4 Jahre Zeit, sich von Dir überzeugen zu lassen,
> dass Dein Geschäftskonzept nach höchstens sieben Jahren einen
> Gesamtgewinn abwirft.

Du solltest nur nicht die Anlaufhemmung vergessen. ;-)

Und genau aus diesem Grund werden Liebhabereifälle regemäßig nicht unter
VdN, sondern (auch) vorläufig veranlagt (§ 165 AO). Die Vorläufigkeit
kann natürlich bei einem unter VdN stehenden Bescheid auch nachträglich
noch aufgenommen werden.

--
I think perhaps the most important problem is that we are trying to
understand the fundamental workings of the universe via a language devised
for telling one another when the best fruit is.
-- Terry Pratchett, alt.fan.pratchett

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 21:55:23 von Werner Baderschneider

Martin Hentrich schrieb:
> On Thu, 20 Apr 2006 21:14:25 +0200, Werner Baderschneider

>> Der einzige Haken ist die Frage, ob der Finanzbeamte das so akzeptiert
>> hat, weil er eh 7 Jahre Zeit hat, abzuwarten, ob denn tatsächlich eine
>> Gewinnerzielungsabsicht besteht. ("Nach sieben Jahren insgesamt ein
>> Gewinn" = Rechtsprechung, soweit ich weiß. Wie kommst Du auf drei?).

> Viele andere, nicht nur du, nutzen diese kreative und nicht
> rechtswidrige Gestaltung.

??? Auf das falsche Posting geantwortet? Ich habe kein Gewerbe.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 22:08:15 von Martin Hentrich

On Thu, 20 Apr 2006 21:55:23 +0200, Werner Baderschneider
<> wrote:

>??? Auf das falsche Posting geantwortet? Ich habe kein Gewerbe.

Oh. Der OP hat (für mich wegen Übermüdung) einen ähnlichen Namen,
sorry. war an den OP gerichtet.

Martin

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 22:09:44 von Martin Hentrich

On Thu, 20 Apr 2006 20:10:27 +0200, "Alfred Bernschneider"
<> wrote:

>Und welche Steuer soll ich dabei hinterzogen haben?

Bei welcher Steuerart machst du denn das Spielchen mit den
*Verlusten*?

Martin

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 22:32:49 von Werner Baderschneider

Sven Gottwald schrieb:
> * Quoting Werner Baderschneider <>:
>>>> Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von meinem
>>>> Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.
>>> Der einzige Haken ist die Frage, ob der Finanzbeamte das so akzeptiert
>>> hat, weil er eh 7 Jahre Zeit hat, abzuwarten, ob denn tatsächlich eine
>>> Gewinnerzielungsabsicht besteht. ("Nach sieben Jahren insgesamt ein
>>> Gewinn" = Rechtsprechung, soweit ich weiß. Wie kommst Du auf drei?).
>
> Wenn die Tätigkeit eng mit der privaten Sphäre des Stpfl. verflochten
> ist, kann auch schon früher als nach 7 oder 8 Jahren die Tätigkeit
> als Liebhaberei qualifiziert werden. Manche Tätigkeiten werden übrigens
> schon ab dem ersten Tag als Liebhaberei behandelt...

<korinthenkack>
.... aber nur dann, wenn der Stpfl. nicht widerlegen kann, dass die
Tätogkeit nicht nach einer Anlaufphase von höchstens sieben Jahren einen
Totalgewinn abwirft.
</krointhenkack>

;-)

Werner
--
Der EU-Formulierungsminister warnt: Doppelte Verneinung nach 22:30 kann
erhöhte Anforderungen an die Abstraktionsfähigkeit stellen.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 22:44:14 von Werner Baderschneider

Martin Hentrich schrieb:
> On Thu, 20 Apr 2006 21:14:25 +0200, Werner Baderschneider

>> Der einzige Haken ist die Frage, ob der Finanzbeamte das so akzeptiert
>> hat, weil er eh 7 Jahre Zeit hat, abzuwarten, ob denn tatsächlich eine
>> Gewinnerzielungsabsicht besteht. ("Nach sieben Jahren insgesamt ein
>> Gewinn" = Rechtsprechung, soweit ich weiß. Wie kommst Du auf drei?).
>
> Und wenn man beim FA nach 7 Jahren feststellt, daß es ein Hobby war,
> dann werden die letzten 7 Jahre eben neu berechnet und man zahlt
> ordentlich nach.
>
> So what?

Puuh. So einfach würd ich's mir nicht machen. Wenn man, wie scheinbar
auch der OP, drauf vertraut, dass die Steuerrückerstattung jetzt einfach
das Taschengeld ist, das man für sich ausgeben kann, kann man ganz schön
auf die Nase fliegen, wenn dann nach 3 oder 4 Jahren das Geschäftsmodell
mal unter die Lupe genommen wird und man dann plötzlich für mehrere
Jahre Steuern nachzahlen muss.

Da sollte man durchaus mal einen Blick aufs Kleingedruckte werfen und
bei dem Zusatz "UdVdN" das Geld irgendwo zur Seite legen.

Nix "So what?"

Grüße
Werner

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 20.04.2006 23:31:44 von Alfred Bernschneider

"Werner Baderschneider"
>
> Da sollte man durchaus mal einen Blick aufs Kleingedruckte werfen und bei
> dem Zusatz "UdVdN" das Geld irgendwo zur Seite legen.

Ach Kinners, da hab ich mit einer einfachen Frage ja was losgetreten.
Eigentlich gehts ja keinen was an, aber nu bin ich bereit die Hosen
runter zu lassen, damit wieder Ruh in der Gemeinde ist.

Ich bastel halt ein paar Modellbahnsachen für andere.
Damit mir keiner was böses kann, hab ich Pflichbewust ein
Gewerbe angemeldet. Da mein Umsatz nie die magische 17500,-
Regel überschreiten wird, im letzten Jahr ware es 1950,-, habe
ich die Option nach §19 Abs.1 gewählt. Also Umsatzsteuer befreit.
Ich zahle brav bei Einkäufen meine MwSt. und weise keine aus.
Ich habe 2005 bedingt durch viele Anschaffungen ganze 269,- Minus
gemacht. Schlimm was?
Das Finanzamt geht mit mir konform und wird mir wohl in 3 Jahren
den Laden wegen Liebhaberei dicht machen. Schriftlich!
Dann kann ich so weiter für andere wurschteln ohne Angst vor
irgend welchen Neidern zu haben, die mir Nachhaltigkeit, Steuerhinterziehung
oder sonstwas an den Hals reden wollen...
Ich will keinen Gewinn, sondern ich bastel gerne und helfe damit
denen die es nicht können. Es reicht mir wenn sich Ausgaben und Einnahmen
decken. Minus macht ja keiner gerne.

So wat?!

mfG, Alfred.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 00:05:46 von Werner Baderschneider

Alfred Bernschneider schrieb:
>
> "Werner Baderschneider"
>>
>> Da sollte man durchaus mal einen Blick aufs Kleingedruckte werfen und
>> bei dem Zusatz "UdVdN" das Geld irgendwo zur Seite legen.
>
> Ach Kinners, da hab ich mit einer einfachen Frage ja was losgetreten.

Tja. Hier wird sich halt ernsthaft mit Themen beschäftigt. ;-)

> Ich habe 2005 bedingt durch viele Anschaffungen ganze 269,- Minus
> gemacht.

Also geht's um irgendwas um die 20 bis 50 EUR (oder von mir aus 135,
falls Großverdiener). Und dafür das Posting ...?

> Das Finanzamt geht mit mir konform und wird mir wohl in 3 Jahren
> den Laden wegen Liebhaberei dicht machen. Schriftlich!

Na dann erst recht: Und was soll dann das Posting? Wenn eh schon alles
klar ist? Warum soll ich ein (auf den ersten Blick interessantes)
Posting lesen, mich in die Materie eingoogeln und was schreiben, wenn
dann der Fragesteller ankommt mit "war schon alles vorher geklärt" :-(

> Dann kann ich so weiter für andere wurschteln ohne Angst vor
> irgend welchen Neidern zu haben, die mir Nachhaltigkeit,
> Steuerhinterziehung
> oder sonstwas an den Hals reden wollen...

Sprichst Du jetzt von Antwortgebern in dieser newsgroup?
Das wäre dann unverschämt. Jeder kann nur soviel zu Deinem Posting
beitragen, wie er davon zu verstehen glaubt. Deine voll Story kennt ja
keiner. Über galloppierende Phantasie oder Inkompetenz von Einzelnen
könnte man allerdings durchaus disktuieren.

Andereseits befindest Du Dich hier in einer *.recht.*-newsgroup. Was
erwartest Du denn anderes, als dass Dein Problem unter *rechtlichen*
Aspekten analysiert wird? Und dies natürlich angesichts des wenig
konkreten Ursprungstextes anhand der möglicherweise in Frage kommenden
Voraussetzungen und Intentionen.

> Ich will keinen Gewinn, sondern ich bastel gerne und helfe damit
> denen die es nicht können. Es reicht mir wenn sich Ausgaben und Einnahmen
> decken.

Und was willst Du also hier? Bzw. was wolltest Du eigentlich?

<mmmpfff>
Werner

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 04:32:10 von Alfred Bernschneider

"Werner Baderschneider" schrieb
>
> Sprichst Du jetzt von Antwortgebern in dieser newsgroup?
> Das wäre dann unverschämt. Jeder kann nur soviel zu Deinem Posting
> beitragen, wie er davon zu verstehen glaubt. Deine voll Story kennt ja
> keiner. Über galloppierende Phantasie oder Inkompetenz von Einzelnen
> könnte man allerdings durchaus disktuieren.

Nein, keinesfalls meine ich Schreiber/Leser hier. Aber die Welt ist eben
nicht immer gut. Die Dinge einfach nur gegen die sogenannte
"Aufwandentschädigung" zu verkaufen war mir eben zu heis. Daher
das Gewerbe. Eine andere Möglichkeit, rechtlich gesehen, scheint es
in DE ja nicht zu geben. Zum Brotverdienen reicht dieser Gewerbezweig
in der heutigen Zeit leider nicht mehr aus, selbst wenn ich wollte.
Modelleisenbahn ist nicht mehr der Brüller im PC/x-Box Zeitalter.

> Und was willst Du also hier? Bzw. was wolltest Du eigentlich?

Ich wollte eine Antwort auf meine Frage, die Martin mir ja auch in
der ersten Antwort schon umfassend gegeben hatte. Alles danach war
nicht gefragt und hat sich "entwickelt".

> <mmmpfff>

Warum? Dein Tipp mit Elster war doch auch sehr gut. Danke!

mfG, Alfred.
(der keinem hier zu nahe treten wollte)

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 16:34:56 von Martin Schoenbeck

Hallo Werner,

Werner Baderschneider schrieb:

> Also geht's um irgendwas um die 20 bis 50 EUR (oder von mir aus 135,
> falls Großverdiener). Und dafür das Posting ...?

Sag mal, wie bist Du denn drauf? Wenn man seine Buchführung etc. in Ordnung
haben will, muß man ggf. eben auch für 20 bis 50 EUR, ja sogar für einzelne
Euro klären, wo genau sie hingehören. Was ist daran ungewöhnlich.

>> Das Finanzamt geht mit mir konform und wird mir wohl in 3 Jahren
>> den Laden wegen Liebhaberei dicht machen. Schriftlich!
>
> Na dann erst recht: Und was soll dann das Posting? Wenn eh schon alles
> klar ist? Warum soll ich ein (auf den ersten Blick interessantes)
> Posting lesen, mich in die Materie eingoogeln und was schreiben, wenn
> dann der Fragesteller ankommt mit "war schon alles vorher geklärt" :-(

Der Sinn einer solchen Frage ist wohl kaum, daß ein anderer sich in eine
Riesenmenge Arbeit stürzt, außer ihn interessiert die Antwort auch selbst.
Darf man hier jetzt nur noch Fragen stellen, die _jeder_ aus dem FF
beantworten kann, damit auch ja keiner sich unnötige Arbeit macht?

>> Dann kann ich so weiter für andere wurschteln ohne Angst vor
>> irgend welchen Neidern zu haben, die mir Nachhaltigkeit,
>> Steuerhinterziehung
>> oder sonstwas an den Hals reden wollen...
>
> Sprichst Du jetzt von Antwortgebern in dieser newsgroup?
> Das wäre dann unverschämt. Jeder kann nur soviel zu Deinem Posting
> beitragen, wie er davon zu verstehen glaubt. Deine voll Story kennt ja
> keiner.

Das täuscht. Zumindest Leute, die auch drmb lesen, wissen durchaus, wie das
alles zusammenhängt. Und auch regelmäßige Mitleser hier. Aber selbst wenn
nicht, wir wollen doch nicht jetzt zu jeder Frage gleich noch eine
Biographie hintendran.

> Und was willst Du also hier? Bzw. was wolltest Du eigentlich?

Schau mal in das Ursprungsposting, da steht das recht übersichtlich drin.

> <mmmpfff>

Es zwingt Dich doch keiner.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 20:25:27 von axbnospamatall

Am Thu, 20 Apr 2006 19:42:16 +0200, schrieb "Matthias Kryn"
<> :

>Axel Böhm schrieb:
>> Am Thu, 20 Apr 2006 13:33:20 +0200, schrieb "Alfred
>> Bernschneider" <> :
>
>> > Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von
>> > meinem Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.
>> >
>> > Aber das ist ein anderes Thema und hat mit meinen
>> > Eingangsfragen nicht die Bohne zu tun.
>>
>> Ist aber Steuerhinterziehung und somit strafbar.
>
>Wie Du auf diesen Schluss kommst, verstehe ich nicht.

§ 370 Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich
erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, und
dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht
gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Angabe von Verlusten aus Liebhaberei als Verluste aus Gewerbebetrieb =
Unrichtige Angaben

Hierdurch erlangte Steuerersparnis = Steuern verkürzt.

Der Vorsatz liegt darin, da er weiß das es eine Hobbytätigkeit ist und
diese trotzdem als Tätigkeit mit Gewinnerzielungabsicht angibt.




Grüße

Axel

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 20:29:20 von axbnospamatall

Am Thu, 20 Apr 2006 21:14:25 +0200, schrieb Werner Baderschneider
<> :

>> Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von meinem
>> Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.
>
>Wie der Steuerpflichtige selbst seine, sagen wir mal,
>"geldmittelzuflussverschaffende Hobby-" Tätigkeit einschätzt, ist
>irrelevant. Wenn der Staat in persona des Sachbearbeiters zu dem Schluss
>kommt, die Voraussetzungen für Einkünfte aus Gewerbebetrieb seien
>gegeben, dann sind das (erstmal) Einkünfte, auch negative, aus
>Gewerbebetrieb. Die in einem anderen Posting erwähnte
>Steuerhinterziehung ist Quatsch.

Nur dann, wenn er auch gegenüber dem Finanzamt erklärt, dass er keine
Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.

>Der einzige Haken ist die Frage, ob der Finanzbeamte das so akzeptiert
>hat, weil er eh 7 Jahre Zeit hat, abzuwarten, ob denn tatsächlich eine
>Gewinnerzielungsabsicht besteht. ("Nach sieben Jahren insgesamt ein
>Gewinn" = Rechtsprechung, soweit ich weiß. Wie kommst Du auf drei?).

Welche Rechtsprechung spricht von sieben Jahren?
Entscheidend ist die Möglichkeit auf einen Totalgewinn. Ob tatsächlich
Gewinn erzeilt wird ist unerheblich.



Grüße

Axel

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 21:31:41 von Werner Baderschneider

Axel Böhm schrieb:
> Am Thu, 20 Apr 2006 21:14:25 +0200, schrieb Werner Baderschneider
> <> :
>
>>> Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich von meinem
>>> Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.
>> Wie der Steuerpflichtige selbst seine, sagen wir mal,
>> "geldmittelzuflussverschaffende Hobby-" Tätigkeit einschätzt, ist
>> irrelevant. Wenn der Staat in persona des Sachbearbeiters zu dem Schluss
>> kommt, die Voraussetzungen für Einkünfte aus Gewerbebetrieb seien
>> gegeben, dann sind das (erstmal) Einkünfte, auch negative, aus
>> Gewerbebetrieb. Die in einem anderen Posting erwähnte
>> Steuerhinterziehung ist Quatsch.
>
> Nur dann, wenn er auch gegenüber dem Finanzamt erklärt, dass er keine
> Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.

Wo in der Steuererklärung kann ich denn das Häkchen setzen "Ich verfolge
keine Gewinnerzeilungsabsicht."?

Der OP hat Einnahmen erzielt und hat nach Abzug der Ausgaben offenbar
wohlüberlegt, da keine andere Einkunftsart in Frage kam, Einkünfte aus
Gewerbebetrieb angegeben. Zudem scheint er das Finanzamt über die
Rahmenbedingungen vollständig informiert zu haben. (Hobby...)
Welcher Tatbestand von §370 AO soll also zutreffen?

§370 AO Steuerhinterziehung
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche
Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen
in Unkenntnis lässt

Gruß
Werner

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 22:12:57 von Sven Gottwald

* Quoting Axel Böhm <>:
[Steuerhinterziehung und Liebhaberei]
> § 370 Steuerhinterziehung
[...]
> Angabe von Verlusten aus Liebhaberei als Verluste aus Gewerbebetrieb =
> Unrichtige Angaben
>
> Hierdurch erlangte Steuerersparnis = Steuern verkürzt.
>
> Der Vorsatz liegt darin, da er weiß das es eine Hobbytätigkeit ist und
> diese trotzdem als Tätigkeit mit Gewinnerzielungabsicht angibt.

Steuerhinterziehung (welche Voratz als subjektives Tatbestandsmerkmal
erfordert) bei rechtlich strittigen Sachverhalten nachzuweisen ist
*ziemlich* schwierig. Und der Staat *muß* den Vorsatz nachweisen.
Außerdem geht es dabei im Normalfall um Beträge, die den Aufwand eines
Strafverfahrens nicht lohnen...

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 22:36:31 von Alfred Bernschneider

"Sven Gottwald" schrieb
>
> Steuerhinterziehung (welche Voratz als subjektives Tatbestandsmerkmal
> erfordert) bei rechtlich strittigen Sachverhalten nachzuweisen ist
> *ziemlich* schwierig. Und der Staat *muß* den Vorsatz nachweisen.
> Außerdem geht es dabei im Normalfall um Beträge, die den Aufwand eines
> Strafverfahrens nicht lohnen...

Also Leute, ich denke Ihr solltet nun mal gut sein lassen.
Meine Fragen sind hinreichend beantwortet und was den Rest
angeht, Schnonsens.

Zu meinem Gewerbe noch:
Ich hatte ein Anliegen in Bezug auf eine Tätigkeit für die ich
trotz ausreichenden Rechergen nichts im deutschen Recht
gefunden hatte. Daraufhin hatte ich diverse NGs befragt,
zig Net-Seiten und Bücher durchgeackert und schlußendlich
nicht etwa eine Klofrau oder Warsagerin befragt, sondern
mein für mich zuständiges Finanzamt um Rat ersucht.
Herausgekommen ist dabei meine nun anliegende Unternehmensform,
die in enger Zusammenarbeit mit meinem Sachbearbeiter im FA
entstanden und als gegeben hinzunehmen ist. Schluß.

Wenn ich geahnt hätte, dass hier gleich ein TV tauglicher
Rechtsfall mit 99 Folgen aus meiner banalen Frage wird,
hätte ich damit lieber meinen Sachbearbeiter in seiner Mittagsruhe
gestört.

Also, sorry für die Störung hir in die Runde. Ich werds nicht
wieder tun! Bleibt schön locker und viel Spaß noch.

mfG, Alfred.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 22:47:26 von axbnospamatall

Am Fri, 21 Apr 2006 21:31:41 +0200, schrieb Werner Baderschneider
<> :

>> Nur dann, wenn er auch gegenüber dem Finanzamt erklärt, dass er keine
>> Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.
>
>Wo in der Steuererklärung kann ich denn das Häkchen setzen "Ich verfolge
>keine Gewinnerzeilungsabsicht."?

Gar nicht. Einkünfte aus Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht sind
nicht steuerbar und damit gar nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Verluste aus solcher Tätigkeit ist nach § 12 EStG nicht abzugsfähig.

>Der OP hat Einnahmen erzielt und hat nach Abzug der Ausgaben offenbar
>wohlüberlegt, da keine andere Einkunftsart in Frage kam, Einkünfte aus
>Gewerbebetrieb angegeben. Zudem scheint er das Finanzamt über die
>Rahmenbedingungen vollständig informiert zu haben. (Hobby...)
>Welcher Tatbestand von §370 AO soll also zutreffen?

Hatte ich nicht gelesen, dass er es dem Sachbearbeiter bei der Abgabe
gesagt hat. Er sollte es aber dann noch schriftlich machen, da der
Sachbearbeiter sich nach einigen Jahren nicht mehr daran erinnern
wird.

>§370 AO Steuerhinterziehung
>1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
>bestraft, wer
>1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche
>Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,


Nr. 1. Er hat in der Erklärung private Ausgaben, wohl wissend, dass
sie privat sind, als gewerbliche Verluste angegeben und damit einen
steuerlichen Vorteil erhalten.
Die Aussage gegenüber dem Sachbearbeiter macht die unrichtige Angabe
wieder richtig. Nur kann sich hier ein Beweisproblem für den OP
ergeben.


Grüße

Axel

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 22:51:25 von axbnospamatall

Am Fri, 21 Apr 2006 22:12:57 +0200 (CEST), schrieb Sven Gottwald
<> :


>Steuerhinterziehung (welche Voratz als subjektives Tatbestandsmerkmal
>erfordert) bei rechtlich strittigen Sachverhalten nachzuweisen ist
>*ziemlich* schwierig.

Ich habe die materiellen Voraussetzungen für die Steuerhinterziehung
dargelegt. Das es u.U. nicht beweisbar ist, ist eine prozessuale
Frage.



Grüße

Axel

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 23:14:35 von Sven Gottwald

* Quoting Alfred Bernschneider <>:
[...]
> Wenn ich geahnt hätte, dass hier gleich ein TV tauglicher
> Rechtsfall mit 99 Folgen aus meiner banalen Frage wird,
> hätte ich damit lieber meinen Sachbearbeiter in seiner Mittagsruhe
> gestört.

You get what you pay for.

Spaß beiseite: Du solltest einfach akzeptieren, dass sich Threads auch
in Richtungen entwickeln, die Du weder gewollt hast noch die Dich
irgendwie weiter bringen. So ist das halt, /Dinge/ entwickeln ein
gewisses Eigenleben und der OP hat kein Vetorecht.

> Also, sorry für die Störung hir in die Runde. Ich werds nicht
> wieder tun! Bleibt schön locker und viel Spaß noch.

Bitte ziehe die Sache nicht ins Laecherliche, wir sind schliesslich
nicht zum Vergnuegen hier! [dsf 5.4]

Jetzt wird's OT, also F'up2 me.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 21.04.2006 23:17:05 von Martin Schoenbeck

Hallo Alfred,

Alfred Bernschneider schrieb:

> Wenn ich geahnt hätte, dass hier gleich ein TV tauglicher
> Rechtsfall mit 99 Folgen aus meiner banalen Frage wird,
> hätte ich damit lieber meinen Sachbearbeiter in seiner Mittagsruhe
> gestört.

Wär doch aber halb so unterhaltsam gewesen, oder? Ok, falls Du die Anwürfe,
Du betriebest Steuerhinterziehung, ernst genommen hast, war das für Dich
vermutlich auch nicht unterhaltsam. Aber Du bist ja lange genug im Usenet,
um davon nicht überrascht zu sein.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 22.04.2006 06:00:47 von Erich Mathild

"Alfred Bernschneider" <> wrote:

>trotz ausreichenden Rechergen

Schergen?

>nicht etwa eine Klofrau oder Warsagerin

Na ja, die entpuppte sich ja als Ist-Sagerin :-)

Oder meintest du das schwedische Knäckebrot?

Erich

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 22.04.2006 11:39:02 von Matthias Kryn

Axel Böhm schrieb:
> Am Thu, 20 Apr 2006 19:42:16 +0200, schrieb "Matthias Kryn"
> <> :

Kannst Du das bitte auf _eine_ Zeile kürzen? Danke.

> > Axel Böhm schrieb:
> > > "Alfred Bernschneider" <> :
> >
> > > > Hobby eben und wenn ich in 3 Jahren dieses schriftlich
> > > > von meinem Sacharbeiter bekomme, bin ich zufrieden.


> > > Ist aber Steuerhinterziehung und somit strafbar.
> >
> > Wie Du auf diesen Schluss kommst, verstehe ich nicht.
>
> § 370 Steuerhinterziehung
>
> (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe
> wird bestraft, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden
> über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder
> unvollständige Angaben macht,

Macht er nicht.

> und dadurch Steuern verkürzt
> oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte
> Steuervorteile erlangt.

Auch diese erlangt er nicht. Wird das Hobby in 5 Jahren
tatsächlich als solches anerkannt, wird der Kram
rückabgewickelt.

> Angabe von Verlusten aus Liebhaberei als Verluste aus
> Gewerbebetrieb = Unrichtige Angaben
>
> Hierdurch erlangte Steuerersparnis = Steuern verkürzt.
>
> Der Vorsatz liegt darin, da er weiß das es eine
> Hobbytätigkeit ist und diese trotzdem als Tätigkeit mit
> Gewinnerzielungabsicht angibt.

Es fehlt bereits am Vorsatz.

Grüße
Matthias

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 22.04.2006 11:45:27 von Matthias Kryn

Axel Böhm schrieb:
> Werner Baderschneider <> :

> > Wo in der Steuererklärung kann ich denn das Häkchen setzen
> > "Ich verfolge keine Gewinnerzeilungsabsicht."?
>
> Gar nicht. Einkünfte aus Tätigkeiten ohne
> Gewinnerzielungsabsicht sind nicht steuerbar und damit gar
> nicht in der Steuererklärung anzugeben.

Erklär mal dem FA, warum Du Einkünfte nicht angibst. Der bessere
Weg ist nach meiner Erfahrung immer, diese als Einkünfte aus
Gewerbebetrieb anzugeben und gleichzeitig dem FA mitzuteilen,
dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hegt.

> > angegeben. Zudem scheint er das Finanzamt über die
> > Rahmenbedingungen vollständig informiert zu haben.
> > (Hobby...)
> > Welcher Tatbestand von §370 AO soll also zutreffen?
>
> Hatte ich nicht gelesen, dass er es dem Sachbearbeiter bei
> der Abgabe gesagt hat. Er sollte es aber dann noch
> schriftlich machen, da der Sachbearbeiter sich nach einigen
> Jahren nicht mehr daran erinnern wird.

ACK.

> Nr. 1. Er hat in der Erklärung private Ausgaben, wohl
> wissend, dass
> sie privat sind, als gewerbliche Verluste angegeben und damit
> einen steuerlichen Vorteil erhalten.
> Die Aussage gegenüber dem Sachbearbeiter macht die unrichtige
> Angabe wieder richtig.

Dann sind wir uns ja alle einig :-)

Grüße
Matthias

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 22.04.2006 12:52:31 von Werner Baderschneider

Alfred Bernschneider schrieb:
>
> "Sven Gottwald" schrieb
>>
>> Steuerhinterziehung (welche Voratz als subjektives Tatbestandsmerkmal
>> erfordert) bei rechtlich strittigen Sachverhalten nachzuweisen ist
>> *ziemlich* schwierig. Und der Staat *muß* den Vorsatz nachweisen.
>> Außerdem geht es dabei im Normalfall um Beträge, die den Aufwand eines
>> Strafverfahrens nicht lohnen...
>
> Also Leute, ich denke Ihr solltet nun mal gut sein lassen.
> Meine Fragen sind hinreichend beantwortet und was den Rest
> angeht, Schnonsens.

Du verwexelst da was. Das ist hier ja keine Hotline, bei der einfach nur
Fragen beantwortet werden, sondern ein _Diskussions_medium, in dem Du
durch Deine Frage den Anstoß zum Austausch unterschiedlicher Meinungen
gegeben hast. ;-)

Das stoppt sich erst von selbst, wenn's entweder langweilig wird, oder
die Fronten hinreichend festgefahren sind. :-)

Grüße
Werner

Re: Steuerrueckzahlung aufdroeseln?

am 22.04.2006 17:57:07 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Apr 2006 11:45:27 +0200, schrieb "Matthias Kryn"
<> :

>Axel Böhm schrieb:
>> Werner Baderschneider <> :
>
>> > Wo in der Steuererklärung kann ich denn das Häkchen setzen
>> > "Ich verfolge keine Gewinnerzeilungsabsicht."?
>>
>> Gar nicht. Einkünfte aus Tätigkeiten ohne
>> Gewinnerzielungsabsicht sind nicht steuerbar und damit gar
>> nicht in der Steuererklärung anzugeben.
>
>Erklär mal dem FA, warum Du Einkünfte nicht angibst. Der bessere
>Weg ist nach meiner Erfahrung immer, diese als Einkünfte aus
>Gewerbebetrieb anzugeben und gleichzeitig dem FA mitzuteilen,
>dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hegt.

Nein. Man gibt an, dass da weitere Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne
Gewinnerzielungsabsicht zugeflossen sind. Dies macht man außerhalb der
Formulare. Am besten gibt man hierzu auch keine Zahlen an, da diese
für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht unerheblich sind.


Grüße

Axel