Gerichtskosten steuerlich absetzbar
am 21.04.2006 01:54:06 von oliver
Ich habe eine Frage.
kann man als Privatperson auch Gerichtskostens,Anwaltskosten, und
Bewährungsstrafen, die als Geldstrafe ausgesprochen werden, als
ausserordentliche Kosten in der EInkommenssteuererklärung absetzen?
OLiver Bock
Re: Gerichtskosten steuerlich absetzbar
am 21.04.2006 08:32:57 von Andreas Gumtow
oliver wrote:
> Ich habe eine Frage.
> kann man als Privatperson auch Gerichtskostens,Anwaltskosten, und
> Bewährungsstrafen, die als Geldstrafe ausgesprochen werden, als
> ausserordentliche Kosten in der EInkommenssteuererklärung absetzen?
ungenaue Frage... passende Antwort: Es kommt darauf an...
Bußgelder und Strafen sind nach § 12 Einkommensteuergesetz vom Abzug
ausgeschlossen. Bei Gerichtskosten und Anwaltskosten kommt es darauf an, was
für ein Verfahren das war.
Arbeitsgericht wegen Arbeitsplatz -> Werbungskosten Anlage N
beliebige Strafkammer i.d.R. nicht abzugsfähig
zivilrechtlicher Streit mit der Bank wegen Guthabenzins -> kann
Werbungskosten bei KAP sein
man sieht: ohne genaue Angaben wird es ein stochern im Nebel der
Möglichkeiten.
Re: Gerichtskosten steuerlich absetzbar
am 21.04.2006 09:28:50 von Matthias Kryn
oliver schrieb:
> Ich habe eine Frage.
> kann man als Privatperson auch Gerichtskostens,
JSA 1.0
> Anwaltskosten,
JSA 1.0
> und Bewährungsstrafen, die als Geldstrafe ausgesprochen
> werden,
Nein.
> als ausserordentliche Kosten in der
> EInkommenssteuererklärung absetzen?
"Außerordentliche Kosten" gibt es nicht. Es gibt Sonderausgabee,
außergewöhnliche Belastungen und (stinknormale) Werbungskosten.
Worunter die Kosten jeweils einzuordnen sind, müsste im
Einzelfall geprüft werden. Pauschal ist keine Antwort möglich.
Grüße
Matthias