Vorsteuer ziehen bei PV Anlage (was: Re: Luft-Wasser Wärmepumpe oder doch was anderes?)

Vorsteuer ziehen bei PV Anlage (was: Re: Luft-Wasser Wärmepumpe oder doch was anderes?)

am 21.04.2006 21:36:23 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 21.04.2006 22:06:20 von Sven Gottwald

In de.soc.recht.steuern+buchfuehrung karl mentner <> wrote:
>>Der Betrieb eine Fotovoltaikanlage ist ein
>>Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht wie jeder anderer auch und
>>man kann deshalb problemlos Vorsteuer abziehen.
>
> Also ein Privatmann kauft sich eine PV-Anlage, meldet für den Verkauf
> des Stromes ein Gewerbe an, optiert und kann sich die Vorsteuer beim
> FA zurückholen, ohne daß das Finanzamt da Einsprüche anmeldet?
>
> Was sagen denn die Fachleute zu dieser Idee?

....das wir das Thema erst letztens diskutiert haben,
<news:se1kt4k$tht$00$> und F'ups [1]. Wenn noch
Fragen offen sind, bitte melden!

_____
1:

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage (was: Re: Luft-Wasser Wärmepumpe oder doch was anderes?)

am 21.04.2006 22:57:31 von axbnospamatall

Am Fri, 21 Apr 2006 21:36:23 +0200, schrieb karl mentner
<> :

>On Wed, 19 Apr 2006 12:23:45 +0200, Emil Naepflein
><> wrote:
>
>>Der Betrieb eine Fotovoltaikanlage ist ein
>>Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht wie jeder anderer auch und
>>man kann deshalb problemlos Vorsteuer abziehen.

Erstmal ist der Betrieb einer Fotovoltaikanlage nicht automatisch mit
Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Und zweitens ist die
Gewinnerzielungsabsicht für den Vorsteuerabzug nicht erforderlich.

>Also ein Privatmann kauft sich eine PV-Anlage, meldet für den Verkauf
>des Stromes ein Gewerbe an, optiert und kann sich die Vorsteuer beim
>FA zurückholen, ohne daß das Finanzamt da Einsprüche anmeldet?

Ja. Er muss natürlich auch die Umsatzsteuer aus den Stromverkäufen an
das FA abführen.



Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 22.04.2006 09:59:26 von info

Hallo,

karl mentner schrieb:
> ...
> Also ein Privatmann kauft sich eine PV-Anlage, meldet für den Verkauf
> des Stromes ein Gewerbe an, optiert und kann sich die Vorsteuer beim
> FA zurückholen, ohne daß das Finanzamt da Einsprüche anmeldet?

ein Privatmann meldet ein Gewerbe an. Kauft eine PV-Anlage und bekommt
die MwSt. vom Finanzamt erstattet. bei der Einspeisevergütung nach EEG
ist die Umsatzsteuer nicht enthalten ... muß auf diese Vergütung also
nicht abgeführt werden.


ob die Stromversorger die Umsatzsteuer auf die EEG-Vergütung an den
Stromerzeuger bezahlen und dieser dann die MwSt. an das FA abführt, oder
ob die anfallende Umsatzsteuer direkt von den Stromversorgern abgeführt
wird ... das weiß ich nicht.


mfg

Robert

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage (was: Re: Luft-Wasser Wärmepumpe oder doch was anderes?)

am 22.04.2006 10:31:16 von Bernd Meyer

> Ja. Er muss natürlich auch die Umsatzsteuer aus den Stromverkäufen an
> das FA abführen.

und auch die USt. für die private Stromentnahme.
Gruß, Bernd

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage (was: Re: Luft-Wasser Wärmepumpe oder doch was anderes?)

am 22.04.2006 11:26:24 von Lutz Schulze

On Sat, 22 Apr 2006 10:31:16 +0200, "Bernd Meyer"
<> wrote:

>> Ja. Er muss natürlich auch die Umsatzsteuer aus den Stromverkäufen an
>> das FA abführen.
>
>und auch die USt. für die private Stromentnahme.
>Gruß, Bernd

Bei den Vergütungssätzen wird ja im Moment kaum jemand etwas von
diesen kostbaren Kwh selbst verbrauchen, wenn es den Strom einen
Zähler weiter für 1/3 des Preises gibt.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 23.04.2006 18:08:10 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Apr 2006 09:59:26 +0200, schrieb Robert Pflüger
<> :

>Hallo,
>
>karl mentner schrieb:
>> ...
>> Also ein Privatmann kauft sich eine PV-Anlage, meldet für den Verkauf
>> des Stromes ein Gewerbe an, optiert und kann sich die Vorsteuer beim
>> FA zurückholen, ohne daß das Finanzamt da Einsprüche anmeldet?
>
>ein Privatmann meldet ein Gewerbe an. Kauft eine PV-Anlage und bekommt
>die MwSt. vom Finanzamt erstattet. bei der Einspeisevergütung nach EEG
>ist die Umsatzsteuer nicht enthalten ...

Steht so in § 12 Abs. 7 EEG.

>...muß auf diese Vergütung also
>nicht abgeführt werden.

Das ist ein falscher Schluss. Die Umsatzsteuer ist in den im EEG
genannten Mindestsätzen nicht enthalten. Das bedeutet, dass der
Unternehmer, der Strom aus solch einer Anlage liefert die Umsatzsteuer
noch hinzurechnen, auf einer Rechnung ausweisen und an das Finanzamt
abführen muss.

Handelt es sich bei dem Stromlieferanten nicht um einen Unternehmer
oder um einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG, so stellt er die
Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis aus, muß keine Umsatzsteuer
abführen und kann auch keine Vorsteuer geltend machen.

Ich kann mir aber keinen Fall vorstellen, dass ein Betreibver einer
PV-Anlage, der Strom liefert kein Unternehmer i.S. d. § 2 UStG sein
soll.



Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 23.04.2006 19:50:10 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 23.04.2006 19:50:22 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 23.04.2006 20:33:59 von Sven Gottwald

* Quoting karl mentner <>:
>>> Also ein Privatmann kauft sich eine PV-Anlage, meldet für den Verkauf
>>> des Stromes ein Gewerbe an, optiert und kann sich die Vorsteuer beim
>>> FA zurückholen, ohne daß das Finanzamt da Einsprüche anmeldet?
>>...das wir das Thema erst letztens diskutiert haben,
> _Vorsteuer_ nicht, Abschreibung hieß dort das Thema...

Allerdings wurde u.a. was zur Gewerbeanmeldung geschrieben.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 24.04.2006 17:48:26 von Daniel Zauft

karl mentner wrote:
> On Sat, 22 Apr 2006 09:59:26 +0200, Robert Pflüger
> <> wrote:
>
>> Hallo,
>>
>> karl mentner schrieb:
>>> ...
>>> Also ein Privatmann kauft sich eine PV-Anlage, meldet für den Verkauf
>>> des Stromes ein Gewerbe an, optiert und kann sich die Vorsteuer beim
>>> FA zurückholen, ohne daß das Finanzamt da Einsprüche anmeldet?
>> ein Privatmann meldet ein Gewerbe an. Kauft eine PV-Anlage und bekommt
>> die MwSt. vom Finanzamt erstattet.
>
> Keine Gewerbetätigkeit, im Normalfall kann noch nicht mal Gewinn
> erzielt werden - da kommt doch sofort "Scheinselbständigkeit",
> "Kleingewerbe" wenn nicht sogar "Hobby" etc. zum Tragen. Du bist dir
> sicher, daß das funktioniert? Führt IMHO alles Mögliche ad absurdum
> was ich an Entscheidung zum UStG kenne.
>

- Mit ScheiSe hat das ganze überhaupt nichts zu tun
- "Kleingewerbe", genauer Verzicht auf die USt-Erhebung, ist eine
Wahlrecht (§ 19 UStG), dessen Anwendung bei PV-Anlagen schlichtweg
Schwachsinn ist.
- "Hobby" bzw. Liebhaberei: Bei der USt kommt es auf einen
Totalüberschuss nicht an.

Daneben gibt es zig Erlasse und Verfügungen der OFDs, die per Fiktion
den Betrieb einer PV-Anlage mit anschließender Einspeisung gegen Entgelt
als gewerblich sehen. Falls deine PV-Anlage nicht gerade Richtung Norden
zeigt oder du Sie per Kontokorrentkredit finanzierst, fällt der
Gegenbeweis für die Dauer der Periode (min 20 Jahre) doch etwas schwer.

Was Axel Böhm schrieb geht daher völlig problemlos.

>> bei der Einspeisevergütung nach EEG
>> ist die Umsatzsteuer nicht enthalten ... muß auf diese Vergütung also
>> nicht abgeführt werden.
>>
>
> Wo wird in dieser Quelle denn das Thema USt berührt?

Strg + F "Umsatzsteuer" -> § 12 (7) EEG

Grüße

Daniel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 24.04.2006 20:44:17 von Christian Kaiser

Es gab da kürzlich sogar ein Urteil, daß Du dafür kein Gewerbe anmelden
mußt. Genaueres gibt's garantiert irgendwo im WWW.

Ch.


karl mentner wrote:
> On Wed, 19 Apr 2006 12:23:45 +0200, Emil Naepflein
> <> wrote:
>
>> Der Betrieb eine Fotovoltaikanlage ist ein
>> Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht wie jeder anderer auch und
>> man kann deshalb problemlos Vorsteuer abziehen.
>
> Also ein Privatmann kauft sich eine PV-Anlage, meldet für den Verkauf
> des Stromes ein Gewerbe an, optiert und kann sich die Vorsteuer beim
> FA zurückholen, ohne daß das Finanzamt da Einsprüche anmeldet?
>
> Was sagen denn die Fachleute zu dieser Idee?
>
> X-Post Fup2 dsrs+b
>
> gruß
>
> karl

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 24.04.2006 21:58:03 von Eric Lorenz

Christian Kaiser schrieb:
> Es gab da kürzlich sogar ein Urteil, daß Du dafür kein Gewerbe anmelden
> mußt. Genaueres gibt's garantiert irgendwo im WWW.

Eine recht nette Übersicht findet sich hier:



Eric

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 24.04.2006 22:01:55 von axbnospamatall

Am Mon, 24 Apr 2006 20:44:17 +0200, schrieb Christian Kaiser
<> :

>Es gab da kürzlich sogar ein Urteil, daß Du dafür kein Gewerbe anmelden
>mußt. Genaueres gibt's garantiert irgendwo im WWW.

Ist aber für die Steuer ziemlich egal.


Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 24.04.2006 22:23:26 von Sven Gottwald

Bitte <> lesen und beachten!

* Quoting Christian Kaiser <>:
> Es gab da kürzlich sogar ein Urteil, daß Du dafür kein Gewerbe anmelden
> mußt. Genaueres gibt's garantiert irgendwo im WWW.

Yep. Ich habe mir auch von einem Unternehmer sagen lassen, dass die
Stadtverwaltung ihn mit der Gewerbeanmeldung wieder nach hause geschickt
hat. Wobei die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung sowieso immer
weiter aufgeweicht wird, so ist für die "Pormotiontätigkeit" in
manchen Gemeinden auch schon lange keine Gewerbeanmeldung mehr nötig.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 25.04.2006 14:59:35 von Thomas Hagenbucher

Daniel Zauft schrieb:


> - "Hobby" bzw. Liebhaberei: Bei der USt kommt es auf einen
> Totalüberschuss nicht an.
>
> Daneben gibt es zig Erlasse und Verfügungen der OFDs, die per Fiktion
> den Betrieb einer PV-Anlage mit anschließender Einspeisung gegen Entgelt
> als gewerblich sehen. Falls deine PV-Anlage nicht gerade Richtung Norden
> zeigt

Herr Oberamtsrat, ich hab das nur gemacht, weis ich das dunkle Blau der
Zellen einfach nur geil finde! Und dann im Norden!

Die Begründung des FA die das NICHT glaubt möchte ich sehen ;-)

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 05.05.2006 18:44:04 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 05.05.2006 19:55:25 von axbnospamatall

Am Fri, 05 May 2006 18:44:04 +0200 schrieb karl mentner
<>:

>>Ich kann mir aber keinen Fall vorstellen, dass ein Betreibver einer
>>PV-Anlage, der Strom liefert kein Unternehmer i.S. d. § 2 UStG sein
>>soll.
>
>Das alleine ist ja nicht sehr hilfreich, schon wg. §19 UStG (mal ganz
>weg vom Buchstaben des Gesetzes ist der Betrieb einer PV-Anlage doch
>noch nicht mal ein Kleinunternehmen).

Kleinunternehmer sind ganz normale Unternehmer unterhalb einer
bestimmten Umsatzgrenze.

>Ich denke da vor allem an die
>Massen an Trödelhändlern, denen der VSt-Abzug Mitte der 90er verleidet
>wurde

Wie soll denn dieses Verleiden von Statten gegangen sein?

>- da finden sich wesentlich mehr Anhaltspunkte für den echten
>Betrieb eines Gewerbes, dennoch haben die Oberfinanzgerichte in
>etlichen Fällen gegenteilig entschieden.

Im Gegensatz zu allen anderen Gerichtszweigen gibt es in der
Finanzgerichtsbarkeit keine "Oberfinanzgerichte".

Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 15.05.2006 18:53:52 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 15.05.2006 20:31:35 von axbnospamatall

Am Mon, 15 May 2006 18:53:52 +0200 schrieb karl mentner
<>:

>On Fri, 05 May 2006 19:55:25 +0200, Axel Böhm
><> wrote:
>
>
>>>Das alleine ist ja nicht sehr hilfreich, schon wg. §19 UStG (mal ganz
>>>weg vom Buchstaben des Gesetzes ist der Betrieb einer PV-Anlage doch
>>>noch nicht mal ein Kleinunternehmen).
>>
>>Kleinunternehmer sind ganz normale Unternehmer unterhalb einer
>>bestimmten Umsatzgrenze.
>
>Zu Ende gedacht würde das bedeuten, daß bei entsprechender Benennung
>niemand mehr USt leisten braucht.

Was ist das für eine Logik? Die Umsatzsteuer muss jeder Unternehmer
abführen, der nicht Kleinunternehmer ist. Und das sind eine ganze
Menge.

>Deine Deutung ändert aber dennoch
>nichts am Text in den Klammern.

Der Betrieb der Anlage ist umsatzsteuerlich uninteressant. Die
Umsätze, die der PV-Anlagen-Betreiber damit ausführt jedoch schon,
wenn er die Eigenschaften eines Unternehmers im Sinne § 2 UStG
erfüllt.
Und diese sind:
gewerbliche Tätigkeit (+)
selbständig (+)
nachhaltig (+)
mit Einnahmenerzielungsabsicht (+)
--> Der Betreiber einer PV-Anlage der den erzeugten Strom verkauft ist
ein Unternehmer im Sinne des UStG. Sollte seinen Umsätz unter den
Grenzen des § 19 UStG liegen, ist er zudem noch Kleinunternehmer und
die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.


Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 15.05.2006 21:18:05 von Eric Lorenz

Axel Böhm schrieb:

> Was ist das für eine Logik? Die Umsatzsteuer muss jeder Unternehmer
> abführen, der nicht Kleinunternehmer ist. Und das sind eine ganze
> Menge.

Ergänzung, sonst kommen garantiert die Nachfragen:
Und die nicht unter die Befreiungsvorschriften fallen!

Eric

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 16.05.2006 12:44:12 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 18.05.2006 08:08:43 von gast317

> Ein einziges Geschäft, daß monatlich wiederholt wird ohne daß
> irgendeine Werbung oder sonstige gewerbeübliche Tätigkeit ausgeübt
> wird kann man wohl schlecht als "gewerbliche Tätigkeit" bezeichnen.

Als was denn sonst? Natürlich sind die hunderttausende
Fotovoltaikanlagen gewerblich.
Und wer ist "man", der das schwerlich als gewerblich bezeichnet? Das
Finanzamt sicher nicht, dann das tut es sehr wohl.

Wäre nett wenns anders wäre. Ich würde meine PV-Anlagen (ca. 13%
Rendite) jederzeit als Liebhaberei betreiben, aber leider will Vater
Staat die Einnahmen auf meiner Einkommensteuererklärung sehen.


> Genau daran stoße ich mich doch, würde das gehen, wären mindestens =
95%
> aller Deutschen in irgendeinem Umfeld Unternehmer.

Welche selbständigen Einnahmen haben denn deiner Meinung nach 95%
aller Deutschen?


> >selbständig (+)
>
> Da fehlt nun wirklich jeglicher Anhaltspunkt, s.
> Scheinselbständigkeit.

Unsinn. Scheinselbständigkeit hat mit diesem Thema nicht das Geringste
zu tun.


> >nachhaltig (+)
>
> Das denke ich nicht. Es ist höchstens andauernd, eine Nachhaltigkeit
> (Kundensuche, weitere Vertragsabschlüsse etc.) findet nicht statt.

... und ist für die steuerliche Behandlung einer PV-Anlage durch das
Finanzamt auch völlig irrelevant.


> >mit Einnahmenerzielungsabsicht (+)
>
> Die Kosten (privater Stromverbrauch) übersteigen regelmäßig die
> Einnahme - also auch nichts.

Noch mehr Unsinn. Der private Stromverbrauch hat mit der gewerblichen
PV-Anlage nichts zu tun.


> Genau da will ich doch hin, da das wohl bei den meißten zutrifft. Um
> zur eingangs gestellten Frage zurückzukehren, könnte somit ein
> Vorsteuerabzug nicht durchgeführt werden.

Auch bei der kleinsten gewerblichen PV-Anlage kann der Vorsteuerabzug
selbstverständlich durchgeführt werden. Jeder Betreiber wird dafür
optieren, da es die günstigere Wahl ist.


Walter

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 18.05.2006 09:21:51 von Joachim Wiesemann

Am Tue, 16 May 2006 12:44:12 +0200 schrieb karl mentner:

> On Mon, 15 May 2006 20:31:35 +0200, Axel Böhm
> <> wrote:
>
>>Und diese sind:
>>gewerbliche Tätigkeit (+)
>
> Ein einziges Geschäft, daß monatlich wiederholt wird ohne daß
> irgendeine Werbung oder sonstige gewerbeübliche Tätigkeit ausgeübt
> wird kann man wohl schlecht als "gewerbliche Tätigkeit" bezeichnen.

Unfug. Die gewerbeübliche Tätigkeit ist das Verkaufen: Geld gegen Ware
(hier: Strom).

> Genau daran stoße ich mich doch, würde das gehen, wären mindestens 95%
> aller Deutschen in irgendeinem Umfeld Unternehmer.

Es sind spätestens seit Ebay ein ganze Menge. Ja.

>>selbständig (+)
>
> Da fehlt nun wirklich jeglicher Anhaltspunkt,

Einnahmen aus nicht angestellter Tätigkeit. Das ist der Anhaltspunkt.

>>nachhaltig (+)
>
> Das denke ich nicht. Es ist höchstens andauernd, eine Nachhaltigkeit
> (Kundensuche, weitere Vertragsabschlüsse etc.) findet nicht statt.

Nachhaltig heißt auf Dauer ausgrichtet. Und genau das ist es.

>>mit Einnahmenerzielungsabsicht (+)
>
> Die Kosten (privater Stromverbrauch) übersteigen regelmäßig die
> Einnahme - also auch nichts.

Falsch. Das hat nicht miteinander zu tun. Meine Lebenshaltungskosten
übersteigen teilweise auch mein Einkommen, deshalb ist es aber leider
nicht Steuerfrei.

Wenn Du den Strom auf Deiner Seite des Haushaltszählers einspeist, dann
bist Du alle Probleme, aber auch die Einnahmen los. Private
Stromerzeugung für privaten Verbrauch interessiert das Finanzamt nicht.

>>--> Der Betreiber einer PV-Anlage der den erzeugten Strom verkauft ist
>>ein Unternehmer im Sinne des UStG. Sollte seinen Umsätz unter den
>>Grenzen des § 19 UStG liegen, ist er zudem noch Kleinunternehmer und
>>die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

So nicht richtig.

> Genau da will ich doch hin, da das wohl bei den meißten zutrifft. Um
> zur eingangs gestellten Frage zurückzukehren, könnte somit ein
> Vorsteuerabzug nicht durchgeführt werden.

Er muss nicht zur Kleinunternehmerregelung optieren. Dann kann er auch
abziehen.

Viele Grüße
Joachim

--
Dr. Joachim Wiesemann
Seiten über Webdesign und Usability
Ingenieurdienstleistungen, Usabilityberatung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!"

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 18.05.2006 18:06:19 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 18.05.2006 21:08:44 von axbnospamatall

Am Tue, 16 May 2006 12:44:12 +0200 schrieb karl mentner
<>:

>>Und diese sind:
>>gewerbliche Tätigkeit (+)
>
>Ein einziges Geschäft, daß monatlich wiederholt wird ohne daß
>irgendeine Werbung oder sonstige gewerbeübliche Tätigkeit ausgeübt
>wird kann man wohl schlecht als "gewerbliche Tätigkeit" bezeichnen.

Und genau das ist es.

>Genau daran stoße ich mich doch, würde das gehen, wären mindestens 95%
>aller Deutschen in irgendeinem Umfeld Unternehmer.

Wieso?

>>selbständig (+)
>
>Da fehlt nun wirklich jeglicher Anhaltspunkt, s.
>Scheinselbständigkeit.

Wo soll den beim Betrieb eine PV-Anlage eine Scheinselbständigkeit
vorliegen?
Würde sie vorliegen, wäre die Konsequenz, das der Betreiber der
PV-A>nlage Arbeitnehmer ist. Und wer sollte dann der Arbeitgeber sein?

>>nachhaltig (+)
>
>Das denke ich nicht. Es ist höchstens andauernd, eine Nachhaltigkeit
>(Kundensuche, weitere Vertragsabschlüsse etc.) findet nicht statt.

Andauernd = Nachhaltig

>>mit Einnahmenerzielungsabsicht (+)
>
>Die Kosten (privater Stromverbrauch) übersteigen regelmäßig die
>Einnahme - also auch nichts.

Einnahmenerzielungsabsicht!!!!
Nicht Gewinnerzielungsabsicht.

Und die Absicht Einnahmen zu erzielen wird der Betreiber wohl haben,
wenn er den Strom verkauft und nicht verschenkt.

>>--> Der Betreiber einer PV-Anlage der den erzeugten Strom verkauft ist
>>ein Unternehmer im Sinne des UStG. Sollte seinen Umsätz unter den
>>Grenzen des § 19 UStG liegen, ist er zudem noch Kleinunternehmer und
>>die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
>
>Genau da will ich doch hin, da das wohl bei den meißten zutrifft. Um
>zur eingangs gestellten Frage zurückzukehren, könnte somit ein
>Vorsteuerabzug nicht durchgeführt werden.

Das ist richtig.

Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 18.05.2006 21:20:00 von axbnospamatall

Am Thu, 18 May 2006 18:06:19 +0200 schrieb karl mentner
<>:

>On 17 May 2006 23:08:43 -0700, wrote:
>
>>> Ein einziges Geschäft, daß monatlich wiederholt wird ohne daß
>>> irgendeine Werbung oder sonstige gewerbeübliche Tätigkeit ausgeübt
>>> wird kann man wohl schlecht als "gewerbliche Tätigkeit" bezeichnen.
>>
>>Als was denn sonst? Natürlich sind die hunderttausende
>>Fotovoltaikanlagen gewerblich.
>
>Genauso wie hunderttausende, die ihren Ramsch ein- zweimal im Jahr auf
>dem Trödelmarkt verkaufen? So einfach ist es nun auf keinen Fall.

Es ist aber ein gewaltiger Unterschied, ob ich regelmäßig Strom
produziere und diesen verkaufe oder ob ich Gegenstände, die ich
ursprünglich für den privaten Bedarf angeschafft habe, ein- oder
zweimal im Jahr auf dem Flohmarkt anbiete.

Gewerblichkeit liegt allerdings dann vor, wenn ich Ramsch einkaufe um
ihn auf dem Flohmarkt weiterzuverkaufen.

>>Und wer ist "man", der das schwerlich als gewerblich bezeichnet? Das
>>Finanzamt sicher nicht, dann das tut es sehr wohl.
>
>Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Selbst lange Zeit
>funktionierende Gewerbe werden u.U. vom FA (oder Gewerbeamt etc.) als
>Liebhaberei

Liebhaberei ist ein Begriff aus dem Ertragssteuerrecht und ist für die
Umsatzsteuer egal. Das bedeutet in der Konsequenz, dass eine ohne
Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit bei der Einkommensteuer
unberücksichtigt bleibt, der Steuerpflichtige aber trotzdem
Unternehmer im Sinne des UStG ist und somit u.U. Umsatzsteuer abführen
muss.
Daher setzt das Umsatzsteuergesetz auf der Einnahmenerzielungabsicht
auf während das Einkommensteuergesetz die Gewinnerzielungabsicht
fordert.


>>Wäre nett wenns anders wäre. Ich würde meine PV-Anlagen (ca. 13%
>>Rendite) jederzeit als Liebhaberei betreiben, aber leider will Vater
>>Staat die Einnahmen auf meiner Einkommensteuererklärung sehen.
>
>Da kommst du aber jetzt etwas unbedarft 'rüber - seit wann darf man
>Erträge aus Liebhaberei bei der Steuererklärung verschweigen (auch
>wenn das nun wirklich nahezu jeder macht)?

Schon immer. Da Einkünfte aus einer Tätigkeit, die ohne
Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird nicht steuerbar sind, haben
sie auch in der Erklärung nichts zu suchen.
Schwierig ist jedoch in der Praxis die Abgrenzung. Daher sollte man
bei vorliegen solcher Einkünfte das FA darauf hinweisen (ohne genaue
Zahlen zu nennen) um somit später einer nachträglichen Änderung der
Steuerbescheide und ggf. dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zu
vermeiden.


>>Unsinn. Scheinselbständigkeit hat mit diesem Thema nicht das Geringste
>>zu tun.
>
>Dann bemäkel das nicht bei mir, sondern beim Vorredner - wie dem auch
>sei es ist eine ganz eindeutige Scheinselbständigkeit.

Und wer ist dann der Arbeitgeber?


Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 19.05.2006 12:51:28 von gast317

> Genauso wie hunderttausende, die ihren Ramsch ein- zweimal im Jahr auf
> dem Trödelmarkt verkaufen?

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.


> Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Selbst lange Zeit
> funktionierende Gewerbe werden u.U. vom FA (oder Gewerbeamt etc.) als
> Liebhaberei angesehen

Das geschieht per Einzelbeurteilung oder Pauschalerlass für bestimmte
Gewerbe.
PV-Anlagen ab Baujahr 2004 sind ohne Einzelprüfung gewerblich.


> Falle eines Bekannten, der das vollständige Familieneinkommen aus dem
> Verkauf antiker Bücher bestritt wurde isbsd. der seltene Verkauf - 7-8
> Bücher können ein ganz nettes Einkommen erbringen - als Grund
> angesehen die Gewerbeeigenschaft entziehen zu lassen).

Wieder so ein absurder Vergleich, der nichts mit dem Thema Fotovoltaik
zu tun hat.


> Da kommst du aber jetzt etwas unbedarft 'rüber - seit wann darf man
> Erträge aus Liebhaberei bei der Steuererklärung verschweigen

Seit es den Begriff Liebhaberei im Steuerrecht gibt.
Die meisten Liebhaberei-Betreiber würde die Einnahmen sehr gern
versteuern wenn sie dürften.


> Hab' extra 5% weggelassen, da ich mir ohne weiteres Gründe für alle
> einfallen lassen könnte, wenn PV ausreicht.

Wenn du auf die Frage nicht antworten willst, warum schreibst du dann
irgendwas drunter? Welche selbständigen Einnahmen haben den jetzt
deiner Meinung nach 95% aller Deutschen?


> Wenn du schon so einen Ton anschlägst, sollte die Gegenrede doch etwas
> fundierteres Wissen hergeben

Ich besitze Fotovoltaik-Anlagen im Wert von über 200.000 Euro und habe
Bürgeranlagen für etwa 1,5 Mio Euro mitorganisiert. Die steuerliche
Behandlung von PV-Anlagen durch die Finanzbehörden ist mir daher ein
wenig geläufig.


Deine Aussagen sind komplett und vollumfänglich falsch, wie dir
minimale recherche im Internet, z.B. auf Seiten der Finanzbehörden
zeigen würde. Ob du dazu bereit bist ist mir völlig egal.
Meine Korrektur deines hanebüchenen Unsinns ist für Mitleser, die
über eine Investition in eine PV-Anlage nachdenken.


Walter

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 20.05.2006 20:58:45 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 20.05.2006 20:59:45 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 20.05.2006 20:59:53 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 20.05.2006 21:00:20 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 20.05.2006 21:48:33 von Eric Lorenz

karl mentner schrieb:

> Ist wohl das stärkste Argument, als diese freie Form der Optierung
> eingeführt wurde war ich schon nicht mehr in .de, von daher weiß ich
> nicht wieviel Freiheit da real akzeptiert wird.
>
Zumal die Aussage falsch ist:

Er ist Kleinunternehmer und kann zur Regelbesteuerung optieren. Nicht
umgekehrt!

Eric

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 21.05.2006 13:02:11 von axbnospamatall

Am Sat, 20 May 2006 20:59:45 +0200 schrieb karl mentner
<>:


>>Es ist aber ein gewaltiger Unterschied, ob ich regelmäßig Strom
>>produziere und diesen verkaufe oder ob ich Gegenstände, die ich
>>ursprünglich für den privaten Bedarf angeschafft habe, ein- oder
>>zweimal im Jahr auf dem Flohmarkt anbiete.
>
>Wenn du den Punkt so betrachtest drehen wir uns im Kreis.

Nein, damit grenzen wir gewerbliche Tätigkeit von nicht gewerblicher
Tätigkeit ab..

>>Gewerblichkeit liegt allerdings dann vor, wenn ich Ramsch einkaufe um
>>ihn auf dem Flohmarkt weiterzuverkaufen.
>
>Und eben das kann man nicht einfach so behaupten, siehe die
>Trödelhändler. Aber das hatten wir ja schon.

Die Behauptung, dass angeblich Einkünfte von Trödelhändlern die
gewerblich mit Trödel handeln, vom FA nicht als Einkünfte aus
Gewerbebetrieb anerkannt wurden, hast Du nioch nicht belegt. Daher ist
es für uns nicht möglich nachzuvollziehen, auf welcher Rechtsgrundlage
das FA dies gemacht haben soll.

>>Schon immer. Da Einkünfte aus einer Tätigkeit, die ohne
>>Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird nicht steuerbar sind, haben
>>sie auch in der Erklärung nichts zu suchen.
>>Schwierig ist jedoch in der Praxis die Abgrenzung. Daher sollte man
>>bei vorliegen solcher Einkünfte das FA darauf hinweisen (ohne genaue
>>Zahlen zu nennen) um somit später einer nachträglichen Änderung der
>>Steuerbescheide und ggf. dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zu
>>vermeiden.
>
>Auch hier: Dieser Aspekt war schon in diesem Thread - der
>Modelleisenbahnliebhaber, der zuerst vom FA gezwungen wurde ein
>Gewerbe aus seinem Hobby zu machen, um im nächsten Jahr dieses als
>Scheinselbständiger wieder schließen zu müssen.

Das FA zwingt niemanden ein Gewerbe aus einem Hobby zu machen. Es
stellt nur fest, das Einkünfte aus einer Tätigkeit steuerbar bzw.
steuerpflichtig sind oder nicht.

Weiterhin stellt das FA nicht die Scheinselbständigkeit fest. Für die
Einkommensteuer macht es nämlich keinen Unterschied, ob die Tätigkeit
selbständig oder scheinselbständig ausgeübt wird. In beiden Fällen
liegen steuerpflichtige Einkünfte vor. Es sind dann eben nur Einkünfte
aus selbständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit oder im anderen Fall
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.

>Wir sollten uns wirklich mehr auf den Aspekt der VSt einschränken,
>sonst zerfasert das zu sehr.

Und dazu ist es erforderlich die umsatzsteuerliche
Unternehmereigenschaft und somit auch die Gewerblichkeit zu
untersuchen.

Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 21.05.2006 13:04:53 von axbnospamatall

Am Sat, 20 May 2006 21:00:20 +0200 schrieb karl mentner
<>:

>Akzeptiert das FA die Optierung bei derartig kleinem Geschäftsumfang?

Die Option nach § 19 UStG bedarf keiner Anerkennung durch das FA.


Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 21.05.2006 13:14:27 von axbnospamatall

Am Sat, 20 May 2006 20:59:53 +0200 schrieb karl mentner
<>:


>>>>nachhaltig (+)
>>>
>>>Das denke ich nicht. Es ist höchstens andauernd, eine Nachhaltigkeit
>>>(Kundensuche, weitere Vertragsabschlüsse etc.) findet nicht statt.
>>
>>Andauernd = Nachhaltig
>
>Eben nicht. Andauernd = ich schalte wöchentlich eine Anzeige und
>beantworte die Anrufe;

Wieso muss man Anzeigen schalten und Anrufe beantworten um gewerblich
tätig zu sein?

>>>> Der Betreiber einer PV-Anlage der den erzeugten Strom verkauft ist
>>>>ein Unternehmer im Sinne des UStG. Sollte seinen Umsätz unter den
>>>>Grenzen des § 19 UStG liegen, ist er zudem noch Kleinunternehmer und
>>>>die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
>>>
>>>Genau da will ich doch hin, da das wohl bei den meißten zutrifft. Um
>>>zur eingangs gestellten Frage zurückzukehren, könnte somit ein
>>>Vorsteuerabzug nicht durchgeführt werden.
>>
>>Das ist richtig.
>
>Womit wir beim Kern des Problemes wären - ist wirklich damit zu
>rechnen, daß heutzutage das FA das freie Optieren derartig freizügig
>betrachtet und somit den VSt-abzug jedem ermöglicht, der auch bei
>derartig winzigen Geschäftchen dieses so haben will. Da habe ich aber
>irgendwie ein FA aus einem anderen Universum kennengelernt.

Wenn die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG zutrifft ist der
Betreiber der PV-Anlage Unternehmer. Sind seine Umsätze dann innerhalb
der Grenzen des § 19 UStG, so wird die Umsatzsteuer bei ihm nicht
erhoben (Kleinunternehmerregelung). Er ist dann immer noch
Unternehmer.

Nun hat er die Möglichkeit dem FA zu erklären, dass er auf die
Kleinunternehmerregelung verzichtet. Diese Erklärung ist einseitig und
bedarf nicht der Zustimmung des FA. Im Ergebnis muss er dann die
Umsatzsteuer abführen und kann Vorsteuer ziehen.

Das FA kann nur bei der Beurteilung der Unternehmereigenschaft eine
andere Auffassung vertreten. Steht diese aber fest (und bei PV-Anlagen
ist dies so), dann ergeben sich die Folgen automatisch.



Grüße

Axel

Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 23.05.2006 08:55:41 von unknown

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Re: Vorsteuer ziehen bei PV Anlage

am 24.05.2006 21:30:59 von axbnospamatall

Am Tue, 23 May 2006 08:55:41 +0200 schrieb karl mentner
<>:

>On Sun, 21 May 2006 13:02:11 +0200, Axel Böhm
><> wrote:
>
>>
>>Die Behauptung, dass angeblich Einkünfte von Trödelhändlern die
>>gewerblich mit Trödel handeln, vom FA nicht als Einkünfte aus
>>Gewerbebetrieb anerkannt wurden, hast Du nioch nicht belegt.
>
>In Buchhalterkreisen halte ich das schon für Allgemeinwissen,

Wohl eher ein nicht totzubekommendes und hartnäckiges Gerücht.

>da das
>insbesondere im Rahmen der Ereignisse zur Scheinselbständigkeit

Was hat das wieder mit Scheinselbständigkeit zu tun?
Scheinselbständigkeit kann nur vorkommen, wenn jemand ausschließlich
für einen Auftraggeber tätig ist und eigentlich eine nichtselbständige
Tätigkeit ausübt.
Das kann ich mir beim Trödelhändler wirklich nicht vorstellen.

>>Das FA zwingt niemanden ein Gewerbe aus einem Hobby zu machen.
>
>Mir fehlt einfach das entsprechende Aktenzeichen, was nichts daran
>ändert, daß das einer der absoluten Härtefälle war und der Zwang
>unmittelbar vom FA kam.

Das FA wzingt niemanden, wie ich schon sagte. Allenfalls wird es die
Einkünfte aus dem Hobby der Besteuerung unterwerfen oder umgekehrt.
Aber das ändert nichts an der Ausübung der Tätigkeit als solches.
Der Hobbytreibende kann also sein Hobby weiter wie gewohnt ausüben
muss halt nur die Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung angeben.

>>Es
>>stellt nur fest, das Einkünfte aus einer Tätigkeit steuerbar bzw.
>>steuerpflichtig sind oder nicht.
>
>Wodurch halt letztlich der Zwang entstehen kann.

Was für ein Zwang?

>Wie auch immer - in der gängigen Praxis scheint es also kein Problem
>zu sein eine PV-Anlage unter Rückerstattung der VSt. zu kaufen.

Unter Umständen aber nur eingeschränkt (§ 15a UStG), da ja auch ein
privater Nutzungsanteil vorliegt.

Grüße

Axel