Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
am 20.04.2006 19:13:11 von Thomas Graetsch
Hallo zusammen,
es geht um die Absetzbarkeit von Unfallkosten bei einem selbstverschuldeten
Unfall auf dem Weg zur Arbeit:
Ich habe eine notwendige Reparatur (Ersetzen der Scheibe) durchfuehren
lassen und hierfuer eine Rechnung ueber 200.- erhalten und diesen Betrag bei
den Werbungskosten geltend gemacht. Zusaetzlich habe ich als Wertverlust
(fuer verbeulte und verschrammte Tueren etc.) 1500.- angesetzt.
Das Finanzamt hat nun die 1500.- gestrichen und erkennt nur die 200.- an,
ueber die eine Rechnung vorliegt. Zitat aus dem Steuerbescheid:
"Erläuterungen Unfallkosten: Der Wertverlust kann nicht bei den
Werbungskosten berücksichtigt werden. Es konnten nur die durch Belege
nachgewiesenen Kosten berücksichtigt werden."
Frage: Soll man das so hinnehmen oder dagegen protestieren?
Danke fuer Eure Antworten.
T. Graetsch
Re: Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
am 21.04.2006 23:11:42 von axbnospamatall
Am Thu, 20 Apr 2006 19:13:11 +0200, schrieb "Thomas Graetsch"
<> :
>Frage: Soll man das so hinnehmen oder dagegen protestieren?
Für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gilt das Zu- und
Abflussprinzip. Die Wertminderung ist nicht tatsächlich in geld
abgeflossen, so dass diese nicht anerkannt werden können.
vgl. auch BFH Urteil vom 31.01.1992 - VI R 57/88 BStBl II 1992, 40,
der den WK-Abzug versagt hat.
Grüße
Axel
Re: Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
am 21.04.2006 23:15:53 von Sven Gottwald
* Quoting Axel Böhm <>:
> Am Thu, 20 Apr 2006 19:13:11 +0200, schrieb "Thomas Graetsch"
> <> :
>
>
>>Frage: Soll man das so hinnehmen oder dagegen protestieren?
>
> Für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gilt das Zu- und
> Abflussprinzip. Die Wertminderung ist nicht tatsächlich in geld
> abgeflossen, so dass diese nicht anerkannt werden können.
>
> vgl. auch BFH Urteil vom 31.01.1992 - VI R 57/88 BStBl II 1992, 40,
> der den WK-Abzug versagt hat.
Stichwort: "merkantiler Minderwert". Sorry, aber ich konnte den klugen
Schiß nicht lassen ;-)
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
am 21.04.2006 23:21:42 von Sven Gottwald
* Quoting Thomas Graetsch <>:
> Ich habe eine notwendige Reparatur (Ersetzen der Scheibe) durchfuehren
> lassen und hierfuer eine Rechnung ueber 200.- erhalten und diesen Betrag bei
> den Werbungskosten geltend gemacht. Zusaetzlich habe ich als Wertverlust
> (fuer verbeulte und verschrammte Tueren etc.) 1500.- angesetzt.
>
> Das Finanzamt hat nun die 1500.- gestrichen und erkennt nur die 200.- an,
> ueber die eine Rechnung vorliegt. Zitat aus dem Steuerbescheid:
Der "merkantile Minderwert" stellt mangels Geldabflusses keine
Werbungskosten dar.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
am 21.04.2006 23:56:47 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
>> Frage: Soll man das so hinnehmen oder dagegen protestieren?
>
> Für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gilt das Zu- und
> Abflussprinzip. Die Wertminderung ist nicht tatsächlich in geld
> abgeflossen, so dass diese nicht anerkannt werden können.
>
> vgl. auch BFH Urteil vom 31.01.1992 - VI R 57/88 BStBl II 1992, 40,
> der den WK-Abzug versagt hat.
Interessant dazu aber folgendes: Läßt der AN das bei einer beruflichen
Fahrt beschädigte Fahrzeug nicht reparieren, so kann die durch den
Unfall herbeigeführte AfaA als WK berücksichtigt werden. Sie bemißt sich
i.H. der Differenz zwischen steuerlichen Buchwert und dem Wert des Kfz
nach dem Unfall. (BFHE 176,379 = BStBl II 95,318) ; dies zu
Gewinneinkünften ergangene Urteil gilt allgemein (Anm HFR 95, 310; Flies
DStR 96, 92f).
Ein Versuch wäre es wert...
Eric
Re: Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
am 22.04.2006 00:49:05 von axbnospamatall
Am Fri, 21 Apr 2006 23:56:47 +0200, schrieb Eric Lorenz
<> :
>> vgl. auch BFH Urteil vom 31.01.1992 - VI R 57/88 BStBl II 1992, 40,
>> der den WK-Abzug versagt hat.
Ist übrigens BStBl. II 1992, 401.
>Interessant dazu aber folgendes: Läßt der AN das bei einer beruflichen
>Fahrt beschädigte Fahrzeug nicht reparieren, so kann die durch den
>Unfall herbeigeführte AfaA als WK berücksichtigt werden. Sie bemißt sich
>i.H. der Differenz zwischen steuerlichen Buchwert und dem Wert des Kfz
>nach dem Unfall. (BFHE 176,379 = BStBl II 95,318) ; dies zu
>Gewinneinkünften ergangene Urteil gilt allgemein (Anm HFR 95, 310; Flies
>DStR 96, 92f).
Der Unterschied in diesen beiden Fällen war, wenn ich es richtig
überflogen habe, dass in BFHE 176,379 eine Nutzungseinschränkung
vorlag. In BFH, BStBl. 92,401war es nur eine Minderung des
Wiederverkaufspreises.
Grüße
Axel