Pensionsfonds Rentenbesteuerung

Pensionsfonds Rentenbesteuerung

am 23.04.2006 12:59:16 von Johann Siebers

Hallo,

ich bin 2004 einem Pensionsfonds (Entgeltumwandlung) beigetreten. Ich
ging davon aus, dass es für mich gewisse steuerliche Vorteile geben
würde, wenn ich vor dem 1.1.2005 dem Pensionsfonds beitrete.

Nachträgliche Recherchen haben mir das nicht bestätigt. Demnach gibt es
für Auszahlungen aus dem Pensionsfonds schon immer die vollständig
nachgelagerte Besteuerung, unabhängig vom Abschlusszeitpunkt vor oder
nach dem Jahr 2005.

Ist das richtig? Oder werden Auszahlungen aus dem Pensionsfonds für
Verträge vor dem 1.1.2005 doch anders besteuert als die Auszahlungen der
Verträge ab 1.1.2005?

Danke im Voraus!

Johann

Re: Pensionsfonds Rentenbesteuerung

am 23.04.2006 13:23:42 von Uwe Olufs

Johann Siebers wrote:
> Hallo,
>
> ich bin 2004 einem Pensionsfonds (Entgeltumwandlung) beigetreten. Ich
> ging davon aus, dass es für mich gewisse steuerliche Vorteile geben
> würde, wenn ich vor dem 1.1.2005 dem Pensionsfonds beitrete.
>
> Nachträgliche Recherchen haben mir das nicht bestätigt. Demnach gibt
> es für Auszahlungen aus dem Pensionsfonds schon immer die vollständig
> nachgelagerte Besteuerung, unabhängig vom Abschlusszeitpunkt vor oder
> nach dem Jahr 2005.
>
> Ist das richtig? Oder werden Auszahlungen aus dem Pensionsfonds für
> Verträge vor dem 1.1.2005 doch anders besteuert als die Auszahlungen
> der Verträge ab 1.1.2005?
>
Ich vermute mal einen Fall, der mit der Direktversicherung vergleichbar ist.
Die nachgelagerte Besteuerung wird erst in den Fällen mit Vertragsabschluss
nach dem 31.12.2004 angewendet *und* in deinem Fall, wenn Du beim
Arbeitsgeber in 2005 nicht darauf hingewiesen hast, dass Du nach der bis
31.12.2004 gültigen regel verfahren willst.
Dann allerdings hast Du die bisherige pauschale Versteuerung zu tragen und
kannst nur geringere Beinträge umwandeln lassne.

Uwe

Re: Pensionsfonds Rentenbesteuerung

am 23.04.2006 15:31:05 von Johann Siebers

Uwe Olufs wrote:
> Ich vermute mal einen Fall, der mit der Direktversicherung vergleichbar ist.
> Die nachgelagerte Besteuerung wird erst in den Fällen mit Vertragsabschluss
> nach dem 31.12.2004 angewendet *und* in deinem Fall, wenn Du beim
> Arbeitsgeber in 2005 nicht darauf hingewiesen hast, dass Du nach der bis
> 31.12.2004 gültigen regel verfahren willst.
> Dann allerdings hast Du die bisherige pauschale Versteuerung zu tragen und
> kannst nur geringere Beinträge umwandeln lassne.

Ist der stille Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung ohne meine
Zustimmung zulässig? Kann ich mich nicht auf Vertrauensschutz berufen,
wenn ich erst heute erfahre, dass meine Rentenauszahlungen plötzlich
höher versteuert werden, obwohl ich den Pensionsvertrag vor dem 1.1.2005
geschlossen habe?

Re: Pensionsfonds Rentenbesteuerung

am 24.04.2006 10:07:11 von Uwe Olufs

Johann Siebers wrote:

> Ist der stille Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung ohne meine
> Zustimmung zulässig? Kann ich mich nicht auf Vertrauensschutz berufen,
> wenn ich erst heute erfahre, dass meine Rentenauszahlungen plötzlich
> höher versteuert werden, obwohl ich den Pensionsvertrag vor dem
> 1.1.2005 geschlossen habe?


Der Verzicht auf die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG und
damit das Beibehalten der Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b EStG
a.F. und der Ertragsanteilsbesteuerung der Auszahlungen muss vom
Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bis zum 30.6.2005 erklärt werden. Der
Verzicht gilt für die Dauer des Dienstverhältnisses (§ 52 Absätze 6 und 52a
EStG n.F.).

Stand auch so in allen Zeitungen.

Uwe