Wie wird ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig?

Wie wird ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig?

am 25.04.2006 09:30:20 von Arthur Hill

Hallo,

laut den IHK-Infoseiten sind elektronische Fahrtenbücher dann zulässig,
"wenn Manipulationen ausgeschlossen sind". Aber wie sollen diese denn
ausschließbar sein? Denn: was ich editieren kann, kann ich freilich auch
manipulieren; und das ist beim klassischen Papierfahrtenbuch janicht anders.
Wie also ist das Kriterium der Unmanipulierbarkeit erfüllbar?

Gruß Arthur

f'up2: de.etc.beruf.selbststaendig

Re: Wie wird ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig?

am 25.04.2006 12:51:15 von Martin Hentrich

Arthur Hill <> schrieb:

>Wie also ist das Kriterium der Unmanipulierbarkeit erfüllbar?
>
>Gruß Arthur
>
>f'up2: de.etc.beruf.selbststaendig

Wenn du schon so klug bist und weißt, wie ein f'up2 funktioniert, dann
mach doch das gleich mit CrossPost, denn jetzt stehen deine Antworten
alle einzeln da, weil ihnen der Bezug in debs fehlt!

Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
daß man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]

Re: Wie wird ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig?

am 25.04.2006 14:10:39 von Arthur Hill

Martin Hentrich schrieb:

> Wenn du schon so klug bist und weißt, wie ein f'up2 funktioniert, dann
> mach doch das gleich mit CrossPost, denn jetzt stehen deine Antworten
> alle einzeln da, weil ihnen der Bezug in debs fehlt!


Ich ging davon aus, dass der erste Antwortende intelligent quoted. Damit
wäre der Bezug dann gegeben.

Gruß
Arthur

Re: Wie wird ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig?

am 25.04.2006 14:32:25 von Martin Hentrich

Arthur Hill <> schrieb:

>Ich ging davon aus, dass der erste Antwortende intelligent quoted. Damit
>wäre der Bezug dann gegeben.

Eben *nicht*. Der Bezug zum Inhalt wäre gegeben, aber jeder andere
Antwortende sollte das auch machen, die einzelnen Antworten stehen in
der Zielgruppe jedoch *nicht* in einem Thread, das kann *nur* der OP
bewirken!

Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
daß man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]

Re: Wie wird ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig?

am 26.04.2006 00:46:34 von Sven Gottwald

* Quoting Martin Hentrich <>:
>>Ich ging davon aus, dass der erste Antwortende intelligent quoted. Damit
>>wäre der Bezug dann gegeben.
>
> Eben *nicht*. Der Bezug zum Inhalt wäre gegeben, aber jeder andere
> Antwortende sollte das auch machen, die einzelnen Antworten stehen in
> der Zielgruppe jedoch *nicht* in einem Thread, das kann *nur* der OP
> bewirken!

Ack. Ein F'up ohne X-Post ist im allgemeinen ein Zeichen dafür, dass
der Autor die Diskussion für beendet hält und ihn die Antworten nicht
weiter interessieren (er hat die betreffende Gruppe nicht abonniert).
Typischerweise mach man sowas bei F'ups nach de.alt.0d oder vielleicht
noch nach de.alt.flame.

X-Post und F'up nach de.soc.netzkultur.misc.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Wie wird ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig?

am 26.04.2006 08:52:25 von Arthur Hill

Sven Gottwald schrieb:
> * Quoting Martin Hentrich <>:
>>> Ich ging davon aus, dass der erste Antwortende intelligent quoted. Damit
>>> wäre der Bezug dann gegeben.
>> Eben *nicht*. Der Bezug zum Inhalt wäre gegeben, aber jeder andere
>> Antwortende sollte das auch machen, die einzelnen Antworten stehen in
>> der Zielgruppe jedoch *nicht* in einem Thread, das kann *nur* der OP
>> bewirken!
>
> Ack. Ein F'up ohne X-Post ist im allgemeinen ein Zeichen dafür, dass
> der Autor die Diskussion für beendet hält
>
> X-Post und F'up nach de.soc.netzkultur.misc.
>

Da hast Du etwas voreilig geurteilt, Gottwald. Mir ist erst in der
Entwicklung dieses Threads klargeworden, was Martin Hentrich mir
eigentlich sagen wollte. Ich habe ihn eingangs schlicht falsch
verstanden, da mir die Funktionsweise von fup2 noch nicht ganz deutlich
war.

Gruß
Arthur

Re: Wie wird ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig?

am 26.04.2006 18:14:34 von Sven Gottwald

In de.soc.recht.steuern+buchfuehrung Arthur Hill <> wrote:
>> X-Post und F'up nach de.soc.netzkultur.misc.
>
> Da hast Du etwas voreilig geurteilt, Gottwald. Mir ist erst in der
> Entwicklung dieses Threads klargeworden, was Martin Hentrich mir
> eigentlich sagen wollte. Ich habe ihn eingangs schlicht falsch
> verstanden, da mir die Funktionsweise von fup2 noch nicht ganz deutlich
> war.

Ich denke, das "war" ist übertrieben. Diese Diskussion hat in dsrs+b
einfach nix zu suchen, sondern gehört nach dsnm (oder vielleicht auch
dsnu). Deswegen habe ich das F'up dorthin gesetzt, was von Dir
grundlos ignoriert wurde. Stattdessen postest Du in zwei Gruppen.
Vielleicht wirfst Du mal einen Blick nach de.newusers.infos.

Ich finde es unhöflich im Usenet mit meinem Nachnamen angeredet zu
werden. Wenn Du in mein Killfile möchtest, brauchst Du es nur zu sagen.

X-Post und F'up, die zweite.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett