Wie wird ein LKW hinsichtlich Privatfahrten behandelt

Wie wird ein LKW hinsichtlich Privatfahrten behandelt

am 25.04.2006 22:10:15 von Lars

Hallo,
meine Frau hat ein Kleingewerbe (Kunstkeramik) und fährt u.a. auf
Märkte. Hierfür haben wir einen Kastenwagen (Combo) mit LKW Zulassung
angeschafft. Es ist ein Zweisitzer mit abgeschlossener Ladefläche.
Soweit mir bisher bekannt ist, können dann alle Kosten, die der Wagen
verursacht, also Anschaffung, Kraftstoff, Reparaturen, Steuern,
Versicherung, TÜV-Gebühren etc. als Kosten in die EÜR eingebracht werden.
Nun bringt es der Alltag nun mal mit sich, dass der Wagen auch privat
genutzt wird. Die 1% Regelung trifft ja nicht auf LKW zu. Wie ist da die
Situation? Könnten wir übertrieben gesagt mit dem LKW sogar in Urlaub
fahren und die Spritkosten in den Betrieb einbringen? Wie sieht es mit
Privatnutzung des Firmen-LKW aus? BTW, im Haushalt findet sich noch ein
rein privat genutzter PKW, sollte das von Interesse sein.

Wäre für Antworten sehr dankbar!!

ciao
Lars