berufliche Nutzung PC als Student
berufliche Nutzung PC als Student
am 27.04.2006 14:43:12 von Hans-Christian Sperlich
Hallo,
suche FG-Urteile, die ein Studium an sich (hier Fachkaufmann für
Organisation) bereits als Nachweis eines nicht unwesentlichen Umfanges einer
beruflichen Nutzung eines PC anzunehmen ist.
mfg Hans-Christian
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 27.04.2006 16:33:11 von Christian Dietrich
Hans-Christian Sperlich schrieb:
> Hallo,
> suche FG-Urteile, die ein Studium an sich (hier Fachkaufmann für
> Organisation) bereits als Nachweis eines nicht unwesentlichen Umfanges einer
> beruflichen Nutzung eines PC anzunehmen ist.
>
> mfg Hans-Christian
Studium oder Ausbildung? (Fachkaufmann für Orga)
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 27.04.2006 18:15:05 von Hans-Christian Sperlich
Vom Bund kommandiert an Schule.
Sollte doch nicht relevant sein?
mfg Hans-Christian
"Christian Dietrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4450d633$0$11063$
> Hans-Christian Sperlich schrieb:
>> Hallo,
>> suche FG-Urteile, die ein Studium an sich (hier Fachkaufmann für
>> Organisation) bereits als Nachweis eines nicht unwesentlichen Umfanges
>> einer beruflichen Nutzung eines PC anzunehmen ist.
>>
>> mfg Hans-Christian
>
> Studium oder Ausbildung? (Fachkaufmann für Orga)
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 27.04.2006 18:17:48 von Sven Gottwald
* Quoting Hans-Christian Sperlich <>:
> suche FG-Urteile, die ein Studium an sich (hier Fachkaufmann für
> Organisation) bereits als Nachweis eines nicht unwesentlichen Umfanges
> einer beruflichen Nutzung eines PC anzunehmen ist.
Warum sollte es für einzelne Berufsgruppen oder Fachrichtungen
Sonderregegelungen geben? Außerdem führen FG-Urteile selten wirklich
weiter. Den Umfang der beruflichen Nutzung wirst Du wohl noch selber
glaubhaft machen müssen. Das das für einen Informatik Studenten
einfacher ist als für einen Tischler-Lehrling sollte wohl klar sein.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 27.04.2006 19:38:48 von Hans-Christian Sperlich
Eine Sonderregelung war nie gefordert, im Gegenteil eine für alle die
Lernen, gleiche.
Nach deiner Aufassung benötigt also kein Lernender, ob Lehrling, sich
Weiterbildender oder Student einen PC beruflich? Hast du eigentlich Kinder?
So wie ich heute problemlos jeden Taschenrechner als WK durchbekomme, sollte
dies doch auch problemlos für einen PC sein, wenn er zur "Weiterbildung"
genutzt wird.
JEDE Begründung müßte das FA ja doch akzeptieren, und würde dies auch! Dann
können sie doch gleich dies akzeptieren, so wie die Fahrten von Wohnung zur
Arbeitsstätte nicht als WK in Frage stehen!
Es ist für einen Informatikstudenden und Tischlerlehrling gleich einfach,
mit der GLEICHEN Begründung!!
Pisa!!
mfg Hans-Christian
"Sven Gottwald" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e2qqrc$ivq$
>* Quoting Hans-Christian Sperlich <>:
>> suche FG-Urteile, die ein Studium an sich (hier Fachkaufmann für
>> Organisation) bereits als Nachweis eines nicht unwesentlichen Umfanges
>> einer beruflichen Nutzung eines PC anzunehmen ist.
>
> Warum sollte es für einzelne Berufsgruppen oder Fachrichtungen
> Sonderregegelungen geben? Außerdem führen FG-Urteile selten wirklich
> weiter. Den Umfang der beruflichen Nutzung wirst Du wohl noch selber
> glaubhaft machen müssen. Das das für einen Informatik Studenten
> einfacher ist als für einen Tischler-Lehrling sollte wohl klar sein.
>
> --
> The truth may be out there, but lies are inside your head.
> -- Terry Pratchett
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 27.04.2006 20:54:43 von Sven Gottwald
Bitte <> lesen und beachten!
* Quoting Hans-Christian Sperlich <>:
> JEDE Begründung müßte das FA ja doch akzeptieren, und würde dies auch!
> Dann können sie doch gleich dies akzeptieren, so wie die Fahrten von
> Wohnung zur Arbeitsstätte nicht als WK in Frage stehen!
> Es ist für einen Informatikstudenden und Tischlerlehrling gleich einfach,
> mit der GLEICHEN Begründung!!
Mit der geltenden Rechtslage und der ständigen Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs hat das aber nicht wirklich was zu tun?
Dann möchte ich bitte auch die Aufwendungen für meine Playstation
absetzen können, weil das meine Reaktionsgeschwindigkeit erhöht.
Dadurch arbeite ich schneller und kann mehr Geld verdienen. Außerdem
möchte ich meinen Fernseher von der Steuer absetzen, weil ich immer auf
n-tv die Wirtschaftsnews sehe. Und nicht das Paar Schuhe zu vergessen,
mit denen ich jeden Tag zur Arbeitsstelle laufe...
Schöne neue Welt? Dank PISA?
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 27.04.2006 22:48:05 von Erich Mathild
"Hans-Christian Sperlich" <> wrote:
>Vom Bund kommandiert an Schule.
>Sollte doch nicht relevant sein?
>mfg Hans-Christian
Wenn der Bund ihn kommandiert, warum dann nicht auch in seiner
Eigenschaft als Steuerbehörde?
"Bund der Steuerzahler" fragen, DER wird das wissen!
Bündische Grüße
Erich
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 28.04.2006 15:26:50 von Hans-Christian Sperlich
"Sven Gottwald" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e2r41j$k0r$
> * Quoting Hans-Christian Sperlich <>:
>> JEDE Begründung müßte das FA ja doch akzeptieren, und würde dies auch!
>> Dann können sie doch gleich dies akzeptieren, so wie die Fahrten von
>> Wohnung zur Arbeitsstätte nicht als WK in Frage stehen!
>> Es ist für einen Informatikstudenden und Tischlerlehrling gleich einfach,
>> mit der GLEICHEN Begründung!!
>
> Mit der geltenden Rechtslage und der ständigen Rechtsprechung des
> Bundesfinanzhofs hat das aber nicht wirklich was zu tun?
Doch,
wenn die berufliche Begründung bei jedem Auszubildeten und Studenten
"verallgemeinert" die gleiche ist (Textverarbeitung,
Kakulatioonsproghramme,Newsgroups, Recherche im Internet zu Fachfragen,
Beteiligung an Foren zu Fachfragen....), es noch konkreter zu unterlegen
wäre nicht nötig, dann sollte doch das Studium Beleg genug sein für eine
berufliche Nutzung.(wird auch von den meisten Finanzämtern ohne Nachfragen
mit Formularen akzeptiert).
> Dann möchte ich bitte auch die Aufwendungen für meine Playstation
> absetzen können, weil das meine Reaktionsgeschwindigkeit erhöht.
> Dadurch arbeite ich schneller und kann mehr Geld verdienen. Außerdem
> möchte ich meinen Fernseher von der Steuer absetzen, weil ich immer auf
> n-tv die Wirtschaftsnews sehe. Und nicht das Paar Schuhe zu vergessen,
> mit denen ich jeden Tag zur Arbeitsstelle laufe...
Das ist unsachlich, es geht um die "berufliche Nutzung eines PC" während der
Ausbildung!!
Zitat "Kann ein Steuerpflichtiger indes nachweisen oder zumindest glaubhaft
machen, dass er einen PC (jedenfalls) in einem nicht unwesentlichen Umfang
beruflich nutzt bzw. genutzt hat, so erscheint es --auch aus
Vereinfachungsgründen-- regelmäßig vertretbar, dass (seitens der Verwaltung)
typisierend und pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten bzw.
beruflichen Nutzung des PC ausgegangen wird"
BFH-Urteil vom 19..2.2004, VI R 135/01
Also nochmal, macht eine Studiumsaufnahme an sich bereits glaubhaft eine
berufliche PC-Nutzung? Nur darum ging es mir!
mfg Hans-Christian
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 28.04.2006 17:12:14 von Sven Gottwald
* Quoting Hans-Christian Sperlich <>:
> Zitat "Kann ein Steuerpflichtiger indes nachweisen oder zumindest glaubhaft
> machen, dass er einen PC (jedenfalls) in einem nicht unwesentlichen Umfang
> beruflich nutzt bzw. genutzt hat, so erscheint es --auch aus
> Vereinfachungsgründen-- regelmäßig vertretbar, dass (seitens der Verwaltung)
> typisierend und pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten bzw.
> beruflichen Nutzung des PC ausgegangen wird"
> BFH-Urteil vom 19..2.2004, VI R 135/01
>
> Also nochmal, macht eine Studiumsaufnahme an sich bereits glaubhaft eine
> berufliche PC-Nutzung? Nur darum ging es mir!
Nein. Ich sage ja nicht, dass der typische Student keinen PC *benötigt*.
Die Aufwendungen können jedoch nur (in voller Höhe) Werbungskosten oder
Sonderausgaben darstellen, wenn der PC so gut wie ausschließlich
beruflich bzw. zu Ausbildungszwecken genutzt wird. Und das läßt sich
IMO bei einem PC gerade nicht unterstellen. Da werden private Mails
geschrieben, Webseiten angekuckt, gezockt und vielleicht auch Musik
drüber gehört. Und das soll vom Staat gefördert werden?
Ich habe kein Problem einem Studenten eine Nutzung für Ausbildungszwecke
zwischen 30 und 50 % zu glauben. Alles was darüber hinaus geht
widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung und wird vom Stpfl.
glaubhaft gemacht werden müssen.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 28.04.2006 21:31:15 von Hans-Christian Sperlich
> Nein. Ich sage ja nicht, dass der typische Student keinen PC *benötigt*.
> Die Aufwendungen können jedoch nur (in voller Höhe)
Wer beantragt die denn in voller Höhe? Lese bitte BFH-Urteil vom 19.02.2004
> Werbungskosten oder
> Sonderausgaben darstellen, wenn der PC so gut wie ausschließlich
> beruflich bzw. zu Ausbildungszwecken genutzt wird.
In welchem Gesetz oder Richtlinie steht denn dies? Das ist eine uralte ,
falsche Rechtsauffassung!!
> Und das läßt sich
> IMO bei einem PC gerade nicht unterstellen. Da werden private Mails
> geschrieben, Webseiten angekuckt, gezockt und vielleicht auch Musik
> drüber gehört. Und das soll vom Staat gefördert werden?
Wer sagt denn, dass privates gefördert werden soll?
> Ich habe kein Problem einem Studenten eine Nutzung für Ausbildungszwecke
> zwischen 30 und 50 % zu glauben.
Hast Du anscheinend doch, sonnst würdest Du ja meiner Auffassung zustimmen!
> Alles was darüber hinaus geht
> widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung und wird vom Stpfl.
> glaubhaft gemacht werden müssen.
Wird ja gar nicht verlangt!
mfg Hans-Christian
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 28.04.2006 21:54:23 von Florian Kleinmanns
"Hans-Christian Sperlich" <> schrieb:
[...]
Wenn Sie ohnehin alles besser wissen, brauchen Sie nicht mehr zu fragen.
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 29.04.2006 11:53:55 von Hans-Christian Sperlich
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Hans-Christian Sperlich" <> schrieb:
> [...]
>
> Wenn Sie ohnehin alles besser wissen, brauchen Sie nicht mehr zu fragen.
Wenn ich ohnehin alles besser wüßte, hätte ich nicht gefragt! Was für eine
Unterstellung!
Es hat keiner meine Frage bisher beantwortet, Du auch nicht, sondern meine
Frage nur in Frage gestellt. Das Recht hat jeder, Du auch.
Gleichzeitig wurde aber auch Ungenaues in dem Zusammenhang dargelegt. Warum
soll ich nicht darauf antworten? Nehmen wir nur die Aussage:
"Die Aufwendungen können jedoch nur (in voller Höhe) Werbungskosten oder
Sonderausgaben darstellen, wenn der PC so gut wie ausschließlich
beruflich bzw. zu Ausbildungszwecken genutzt wird."
"Der erkennende Senat verkennt nicht die Schwierigkeiten, die sich in der
Praxis bei der Bestimmung eines beruflichen Nutzungsanteils ergeben. Kann
ein Steuerpflichtiger indes nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass
er einen PC (jedenfalls) in einem nicht unwesentlichen Umfang beruflich
nutzt bzw. genutzt hat, so erscheint es --auch aus Vereinfachungsgründen--
regelmäßig vertretbar, dass (seitens der Verwaltung) typisierend und
pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten bzw. beruflichen Nutzung
des PC ausgegangen wird. Will der Steuerpflichtige oder das FA von diesem
Aufteilungsmaßstab abweichen, so bedarf es zusätzlicher Anhaltspunkte und
Umstände, die von dem betreffenden Beteiligten jeweils näher darzulegen
sowie nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen sind."
siehe BFH-Urteil vom 19.02.2004
mfg Hans-Christian
Re: berufliche Nutzung PC als Student
am 29.04.2006 12:15:55 von Hans-Christian Sperlich
"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Wenn Sie ohnehin alles besser wissen, brauchen Sie nicht mehr zu fragen.
Also nochmal, damit Du es besser verstehst.
Stell Dir vor, du wohnst in Rheinland-Pfalz. Bist dort Student an einer FHS
im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses. Du machst steuerlich ein
Arbeitzzimmer geltend. Im AZ steht ein PC. Für das FG Rheinland-Pfalz ist
der PC dann zweifelsfrei beruflich genutz, da ja die Schule dir kein
Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann für die Anfertigung von Belegen,
Aufbewahrung von Büchern usw. Siehe Urteil vom 28.10.1999.
In diesem konkreten Fall wäre also gar kein zusätzlicher Beweis notwendig
bezüglich der beruflichen Nutzung eines PC.
Aber was ist nun, wenn der Student sich kein Arbeitszimmer leisten kann?
Und nun zu meiner Ausgangsfrage:
"suche FG-Urteile, die ein Studium an sich (hier Fachkaufmann für
Organisation) bereits als Nachweis eines nicht unwesentlichen Umfanges einer
beruflichen Nutzung eines PC anzunehmen ist."
Nun schau Dir mal zu meiner Frage die Antworten an. Und deine auch!!
mfg Hans-Christian