Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 27.04.2006 14:48:22 von Steven Roscher

Hallo!

Mir stellt sich die Frage, welche Kosten bei der Beschaffung eines=20
Anlagegutes zu den (abzuschreibenden) Anschaffungskosten zählen.

Neben dem Preis der Ware (Schrank, Drucker, etc.) kommen ja teilweise=20
auch Versandkosten, Montageleistungen oder ähnliches zur Berechnung -=20
kommen diese Kosten mit in die Abschreibung des Anlagegutes oder werden=20
diese Posten auf andere Aufwandskonten verbucht?

Gruß,
Steven.

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 27.04.2006 16:32:30 von Christian Dietrich

Steven Roscher schrieb:
> Hallo!
>
> Mir stellt sich die Frage, welche Kosten bei der Beschaffung eines
> Anlagegutes zu den (abzuschreibenden) Anschaffungskosten zählen.
>
> Neben dem Preis der Ware (Schrank, Drucker, etc.) kommen ja teilweise
> auch Versandkosten, Montageleistungen oder ähnliches zur Berechnung -
> kommen diese Kosten mit in die Abschreibung des Anlagegutes oder werden
> diese Posten auf andere Aufwandskonten verbucht?

Hallo Steven,

den Drucker kannst Du bis unter 410 Euro direkt als GWG abschreiben.
Versandkosten usw. werden in voller Höhe mitgerechnet.
Beim Schrank werden die genannten Montageleistungen (wenn Sie von einer
Firma erbracht wurden) mit auf dem Kaufpreis addiert, dies gibt die
Anschaffungskosten. Von den Anschaffungskosten wird die Abschreibung
vorgenommen.

Gruß

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 27.04.2006 17:02:19 von Martin Schoenbeck

Hallo Christian,

Christian Dietrich schrieb:

> den Drucker kannst Du bis unter 410 Euro direkt als GWG abschreiben.
> Versandkosten usw. werden in voller Höhe mitgerechnet.

Ohne zu wissen, ob der Drucker irgendwelchen eigenständig nutzbaren
Funktionen hat, ist diese Aussage mutig.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 27.04.2006 17:19:39 von Christian Dietrich

Martin Schoenbeck schrieb:
> Hallo Christian,
>
> Christian Dietrich schrieb:
>
>
>>den Drucker kannst Du bis unter 410 Euro direkt als GWG abschreiben.
>>Versandkosten usw. werden in voller Höhe mitgerechnet.
>
>
> Ohne zu wissen, ob der Drucker irgendwelchen eigenständig nutzbaren
> Funktionen hat, ist diese Aussage mutig.

Ich sehe Drucker als eigenständige Vermögensgegenstände und somit auch
einzeln nutzbar.

Dies ist immer schwer zu diskutieren, denn ein Pkw ist ohne Benzin auch
nicht nutzbar. Daher sehe ich den Drucker oder auch die externe
Festplatte als eigenständig an.

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 27.04.2006 17:28:37 von Martin Schoenbeck

Hallo Christian,

Christian Dietrich schrieb:

> Ich sehe Drucker als eigenständige Vermögensgegenstände und somit auch
> einzeln nutzbar.
>
> Dies ist immer schwer zu diskutieren, denn ein Pkw ist ohne Benzin auch
> nicht nutzbar. Daher sehe ich den Drucker oder auch die externe
> Festplatte als eigenständig an.

Der Punkt ist, daß man es in Bezug auf Drucker nicht diskutieren muß. Der
BFH hat sich dazu eindeutig geäußert, da gibt's nichts zu diskutieren.
Allenfalls kann man das Urteil ignorieren, aber auslegungsfähig ist das
nicht.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 27.04.2006 18:45:25 von Christian Dietrich

Hallo Martin

>
>>Ich sehe Drucker als eigenständige Vermögensgegenstände und somit auch
>>einzeln nutzbar.
>>
>>Dies ist immer schwer zu diskutieren, denn ein Pkw ist ohne Benzin auch
>>nicht nutzbar. Daher sehe ich den Drucker oder auch die externe
>>Festplatte als eigenständig an.
>
>
> Der Punkt ist, daß man es in Bezug auf Drucker nicht diskutieren muß. Der
> BFH hat sich dazu eindeutig geäußert, da gibt's nichts zu diskutieren.
> Allenfalls kann man das Urteil ignorieren, aber auslegungsfähig ist das
> nicht.

Hab ich da ein BFH Urteil übersehen? :)
Von wann ist dies`?

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 27.04.2006 20:00:25 von Arne

>Hab ich da ein BFH Urteil übersehen? :)

Versuche es einmal hiermit: BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01

Arne

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 27.04.2006 20:12:02 von Florian Kleinmanns

Martin Schoenbeck <> schrieb:
>> Ich sehe Drucker als eigenständige Vermögensgegenstände und somit auch
>> einzeln nutzbar.
>>
>> Dies ist immer schwer zu diskutieren, denn ein Pkw ist ohne Benzin auch
>> nicht nutzbar. Daher sehe ich den Drucker oder auch die externe
>> Festplatte als eigenständig an.
>
>Der Punkt ist, daß man es in Bezug auf Drucker nicht diskutieren muß. Der
>BFH hat sich dazu eindeutig geäußert, da gibt's nichts zu diskutieren.
>Allenfalls kann man das Urteil ignorieren, aber auslegungsfähig ist das
>nicht.

Der BFH urteilt immer nur in Einzelfällen. Man kann das Urteil auch auf
andere Fälle anwenden, muss das aber nicht.

Übrigens ist auch der Schrank - genauso wie der Drucker - nicht
selbstständig nutzbar, denn man benötigt stets einen Fußboden, der ihn
trägt.

Grüße
Florian
--
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Re: Was z?hlt zu Anschaffungskosten bei Anlageg?tern

am 27.04.2006 20:40:00 von Sven Gottwald

* Quoting Florian Kleinmanns <>:
>>Der Punkt ist, daß man es in Bezug auf Drucker nicht diskutieren muß. Der
>>BFH hat sich dazu eindeutig geäußert, da gibt's nichts zu diskutieren.
>>Allenfalls kann man das Urteil ignorieren, aber auslegungsfähig ist das
>>nicht.
>
> Der BFH urteilt immer nur in Einzelfällen. Man kann das Urteil auch auf
> andere Fälle anwenden, muss das aber nicht.

nack.

,----[<>]
| Grundsatzentscheidungen
|
| Aufgabe eines Revisionsgerichts ist es aber auch und vor allem,
| allgemeine Grundsätze zur Auslegung und Anwendung des Gesetzes
| herauszuarbeiten, um so für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung zu
| sorgen. Darüber hinaus obliegt ihm die Fortbildung des Rechts. Vielen
| Entscheidungen des Bundesfinanzhofs kommt demgemäß grundsätzliche
| Bedeutung zu.
|
| Alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs binden zwar nur die
| Verfahrensbeteiligten. Regelmäßig werden die Erkenntnisse des obersten
| Steuergerichts aber von den Gesetzesanwendern auf Parallelfälle
| übertragen. Dies wird noch dadurch verdeutlicht, dass die
| Finanzverwaltung zahlreiche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in ihre
| Steuerrichtlinien übernimmt, die für die Finanzämter verbindlich sind.
|
| In nicht mehr allzu seltenen Fällen verfügt die Finanzverwaltung
| allerdings einen sog. Nichtanwendungserlass. Das heißt, sie ordnet an,
| dass die Finanzämter die vom Bundesfinanzhof getroffene Entscheidung
| über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwenden dürfen.
| Die Finanzverwaltung beabsichtigt dann in der Regel, ihre
| Rechtsauffassung in einem erneuten Gerichtsverfahren nochmals darzulegen
| und den Bundesfinanzhof zur Überprüfung seiner Rechtsprechung zu
| veranlassen. Kommt der Bundesfinanzhof im Rahmen einer neuen
| Entscheidung wiederum zu dem von ihm bereits im ersten Verfahren
| gefundenen Ergebnis, wendet die Finanzverwaltung die nunmehr gefestigte
| Rechtsprechung grundsätzlich auf alle Parallelfälle an.
|
| Es kommt allerdings auch vor, dass das Bundesministerium der Finanzen
| Einfluss auf den Gesetzgeber nimmt und eine von ihm als nicht hinnehmbar
| angesehene Rechtsprechung durch Änderung des betreffenden Steuergesetzes
| korrigieren lässt (sog. Nichtanwendungsgesetz).
`----

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Was z?hlt zu Anschaffungskosten bei Anlageg?tern

am 27.04.2006 21:19:12 von Florian Kleinmanns

Sven Gottwald <> schrieb:
>> Der BFH urteilt immer nur in Einzelfällen. Man kann das Urteil auch auf
>> andere Fälle anwenden, muss das aber nicht.
>
>nack.

Hast Du eigentlich verstanden, was Du da zitierst? Ich lasse die
wesentliche Stelle mal stehen:

>| Alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs binden [...] nur die
>| Verfahrensbeteiligten.

Grüße
Florian
--
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Re: Was z?hlt zu Anschaffungskosten bei Anlageg?tern

am 27.04.2006 21:44:13 von Sven Gottwald

* Quoting Florian Kleinmanns <>:
>>> Der BFH urteilt immer nur in Einzelfällen. Man kann das Urteil auch auf
>>> andere Fälle anwenden, muss das aber nicht.
>>
>>nack.
>
> Hast Du eigentlich verstanden, was Du da zitierst? Ich lasse die
> wesentliche Stelle mal stehen:
>
>>| Alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs binden [...] nur die
>>| Verfahrensbeteiligten.

Die Verwaltung bindet sich aber selber an die BFH-Rechtsprechung,
zumindest wenn das Urteil amtlich veröffentlicht wurde und kein
Nichtanwendungserlass ergangen ist. Darauf kann sich jeder Stpfl. im
Rechtsbehelfsverfahren beziehen.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Was z?hlt zu Anschaffungskosten bei Anlageg?tern

am 27.04.2006 22:44:08 von Florian Kleinmanns

Sven Gottwald <> schrieb:
>>>> Der BFH urteilt immer nur in Einzelfällen. Man kann das Urteil auch auf
>>>> andere Fälle anwenden, muss das aber nicht.
>>>
>>>nack.
>>
>> Hast Du eigentlich verstanden, was Du da zitierst? Ich lasse die
>> wesentliche Stelle mal stehen:
>>
>>>| Alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs binden [...] nur die
>>>| Verfahrensbeteiligten.
>
>Die Verwaltung bindet sich aber selber an die BFH-Rechtsprechung,
>zumindest wenn das Urteil amtlich veröffentlicht wurde und kein
>Nichtanwendungserlass ergangen ist. Darauf kann sich jeder Stpfl. im
>Rechtsbehelfsverfahren beziehen.

Warum sollte sich ein Stpfl. auf ein Urteil beziehen wollen, das eine
ihm ungünstige Rechtsauslegung stützt?

Grüße
Florian
--
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Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 28.04.2006 11:45:54 von Thomas Homilius

Florian Kleinmanns schrieb am Donnerstag, 27. April 2006 20:12:

> Der BFH urteilt immer nur in Einzelfällen. Man kann das Urteil auch auf
> andere Fälle anwenden, muss das aber nicht.

Deiner Meinung, dass der BFH ausschließlich nur in Einzelfällen urteilt,
kann man nicht zustimmen. Schon das Gesetz sagt was anderes:
Siehe dazu § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (Finanzgerichtsordnung), Stichworte:
"Sicherung einer einheitliche Rechtsprechung" und "Fortbildung des Rechts".

Thomas Homilius
--
***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***

Re: Was z?hlt zu Anschaffungskosten bei Anlageg?tern

am 28.04.2006 16:56:09 von Sven Gottwald

* Quoting Florian Kleinmanns <>:
>>>>| Alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs binden [...] nur die
>>>>| Verfahrensbeteiligten.
>>
>>Die Verwaltung bindet sich aber selber an die BFH-Rechtsprechung,
>>zumindest wenn das Urteil amtlich veröffentlicht wurde und kein
>>Nichtanwendungserlass ergangen ist. Darauf kann sich jeder Stpfl. im
>>Rechtsbehelfsverfahren beziehen.
>
> Warum sollte sich ein Stpfl. auf ein Urteil beziehen wollen, das eine
> ihm ungünstige Rechtsauslegung stützt?

Mit welcher Begründung könnte sich der Stpfl. gegen die Anwendung einer
für ihn ungünstigen Rechtsprechung des BFH wehren?

--
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-- Terry Pratchett

Re: Was z?hlt zu Anschaffungskosten bei Anlageg?tern

am 28.04.2006 18:30:23 von Florian Kleinmanns

Sven Gottwald <> schrieb:
>>>>>| Alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs binden [...] nur die
>>>>>| Verfahrensbeteiligten.
>>>
>>>Die Verwaltung bindet sich aber selber an die BFH-Rechtsprechung,
>>>zumindest wenn das Urteil amtlich veröffentlicht wurde und kein
>>>Nichtanwendungserlass ergangen ist. Darauf kann sich jeder Stpfl. im
>>>Rechtsbehelfsverfahren beziehen.
>>
>> Warum sollte sich ein Stpfl. auf ein Urteil beziehen wollen, das eine
>> ihm ungünstige Rechtsauslegung stützt?
>
>Mit welcher Begründung könnte sich der Stpfl. gegen die Anwendung einer
>für ihn ungünstigen Rechtsprechung des BFH wehren?

Mit der Begründung, dass

a) dem dort entschiedenen Fall ein anderer Sachverhalt zugrunde lag,

b) der BFH seine Meinung geändert haben könnte,

c) das Urteil rechtsfehlerhaft war.

Grüße
Florian
--
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Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 29.04.2006 22:28:13 von Werner Baderschneider

Steven Roscher schrieb:

> Mir stellt sich die Frage, welche Kosten bei der Beschaffung eines
> Anlagegutes zu den (abzuschreibenden) Anschaffungskosten zählen.

Die Anschaffungskosten und die Anschaffungsnebenkosten. Siehe z.B.

oder google mal nach "Anschaffungsnebenkosten".

> Neben dem Preis der Ware (Schrank, Drucker, etc.) kommen ja teilweise
> auch Versandkosten, Montageleistungen oder ähnliches zur Berechnung -
> kommen diese Kosten mit in die Abschreibung des Anlagegutes oder werden
> diese Posten auf andere Aufwandskonten verbucht?

Die ANK wirken sich in der Abschreibung aus.

Grüße
Werner

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 29.04.2006 22:55:51 von Eric Lorenz

Steven Roscher schrieb:
Hallo!
Weil mal wieder die ganze Sache so abgedriftet ist:
>
> Mir stellt sich die Frage, welche Kosten bei der Beschaffung eines
> Anlagegutes zu den (abzuschreibenden) Anschaffungskosten zählen.

Hier müssen wir erstmal teilen! Was sind Anschaffungskosten? Das
Steuerrecht lehnt sich hier an § 255 HGB an:

§ 255 Anschaffungs- und Herstellkosten

Anschaffungskosten

(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um
einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten
Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln
zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die
Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

> Neben dem Preis der Ware (Schrank, Drucker, etc.) kommen ja teilweise
> auch Versandkosten, Montageleistungen oder ähnliches zur Berechnung -
> kommen diese Kosten mit in die Abschreibung des Anlagegutes oder werden
> diese Posten auf andere Aufwandskonten verbucht?

Diese gehören mit dazu und sind dann abzuschreiben. Beispiel
Auto:

Kaufpreis
zzgl. Zulassung
zzgl. Kennzeichen

Streng genommen gehört die erste Tankfüllung auch zu den AK. Wobei ich
diese Meinung persönlich für Mumpitz halte.

Eric

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 03.05.2006 00:00:51 von Alexander Schroeder

Eric Lorenz wrote:
> Streng genommen gehört die erste Tankfüllung auch zu den AK.

Die erste Tankfüllung gehört nicht zu den AK, da das Kfz bei Erwerb
zumindest soweit betankt ist, daß man bis zu der nächsten Tankstelle
fahren kann. Dann aber werden die Kosten für die erste Tankfüllung nicht
mehr geleistet, um das Kfz in einen betriebsbereiten Zustand zu
versetzen. --> keine Anschaffungskosten

Alex

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 03.05.2006 22:16:21 von Eric Lorenz

Alexander Schröder schrieb:
> Eric Lorenz wrote:
>> Streng genommen gehört die erste Tankfüllung auch zu den AK.
>
> Die erste Tankfüllung gehört nicht zu den AK, da das Kfz bei Erwerb
> zumindest soweit betankt ist, daß man bis zu der nächsten Tankstelle
> fahren kann. Dann aber werden die Kosten für die erste Tankfüllung nicht
> mehr geleistet, um das Kfz in einen betriebsbereiten Zustand zu
> versetzen. --> keine Anschaffungskosten
>
Mit der ersten Tankfüllung meinte ich eigentlich die Füllung vor
Auslieferung. Erst wieder neulich bei einer Rechnung gesehen. Da wurde
neben dem Fahrzeug die erste Füllung berechnet.

Eric

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 04.05.2006 23:32:38 von Alexander Schroeder

Eric Lorenz wrote:
> Alexander Schröder schrieb:
>> Eric Lorenz wrote:
>>> Streng genommen gehört die erste Tankfüllung auch zu den AK.
>>
>> Die erste Tankfüllung gehört nicht zu den AK, da das Kfz bei Erwerb
>> zumindest soweit betankt ist, daß man bis zu der nächsten Tankstelle
>> fahren kann. Dann aber werden die Kosten für die erste Tankfüllung
>> nicht mehr geleistet, um das Kfz in einen betriebsbereiten Zustand zu
>> versetzen. --> keine Anschaffungskosten
>>
> Mit der ersten Tankfüllung meinte ich eigentlich die Füllung vor
> Auslieferung. Erst wieder neulich bei einer Rechnung gesehen. Da wurde
> neben dem Fahrzeug die erste Füllung berechnet.

Bei den heutigen Benzinpreisen ist das eigentlich auch kein Wunder mehr.
Aber in diesem Falle gehören die Kosten für die Tankfüllung
selbstverständlich zu den AK. Denn ohne die Tankfüllung ist das Kfz
nicht betriebsbereit.

Alex

Re: Was zählt zu Anschaffungskosten bei Anlagegütern

am 05.05.2006 18:20:44 von Eric Lorenz

Alexander Schröder schrieb:
>
> Bei den heutigen Benzinpreisen ist das eigentlich auch kein Wunder mehr.
> Aber in diesem Falle gehören die Kosten für die Tankfüllung
> selbstverständlich zu den AK. Denn ohne die Tankfüllung ist das Kfz
> nicht betriebsbereit.

Da scheint es in der Literatur aber einen heftigen Streit zu geben.

Eric