Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 00:38:04 von Jens Heinemann
Hallo,
um meine Kindergeldbemessung für das laufende Jahr zu berechnen, habe
ich ein Weile herumgesucht und gefunden, dass ich für eine Zweitwohnung
über die doppelte Haushaltsführung deren Miete als Ausbildungskosten
abziehen kann.
Und zwar genau dann, wenn mein Lebensmittelpunkt begründet weiterhin im
Hauptwohnsitz liegt.
Nun frage ich mich, wenn die Zweitwohnung 1000 km entfernt in England
liegt (Aufenthalt 3 Monate, vielleicht mehr) - dann kann ich meinen
Lebensmittelpunkt wahrscheinlich nicht mehr hier in Dtl. haben und kann
somit auch keine Zweitwohnung absetzen, was?
Gruß
Jens
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 08:13:14 von Andreas Gumtow
Jens Heinemann wrote:
> Hallo,
>
> um meine Kindergeldbemessung für das laufende Jahr zu berechnen, habe
> ich ein Weile herumgesucht und gefunden, dass ich für eine
> Zweitwohnung über die doppelte Haushaltsführung deren Miete als
> Ausbildungskosten abziehen kann.
> Und zwar genau dann, wenn mein Lebensmittelpunkt begründet weiterhin
> im Hauptwohnsitz liegt.
>
> Nun frage ich mich, wenn die Zweitwohnung 1000 km entfernt in England
> liegt (Aufenthalt 3 Monate, vielleicht mehr) - dann kann ich meinen
> Lebensmittelpunkt wahrscheinlich nicht mehr hier in Dtl. haben und
> kann somit auch keine Zweitwohnung absetzen, was?
Wieso nicht? Die Freundin, die Eltern und die ganze weitere Verwandschaft
lebt in X und wegen irgendwelcher Gründe muß man vorübergehend seinen
eigenen Aufenthalt nach Y (auch im Ausland) verlegen. Vielleicht kommt man
sogar am Wochenende mal "nach Hause" um den Kontakt zum sozialen Umfeld
nicht zu verlieren.
Was davon spricht deiner Meinung nach gegen eine doppelte Haushaltsführung?
Natürlich immer unter der Voraussetzung, daß bereits ein eigener Haushalt
bestand.
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 11:45:37 von Jens Heinemann
Andreas Gumtow schrieb:
> Was davon spricht deiner Meinung nach gegen eine doppelte Haushaltsführung?
Ich dachte halt wenn ich in den drei Monaten vielleicht nur mal an
Weihnachten nach Hause komme, kann man nicht davon reden, dass sich mein
Lebensmittelpunkt hier befindet - ich bin ja nie da.
Wenn man es natürlich unter dem Gesichtspunkt sieht, dass es keinen Sinn
macht, die Erstwohnung aufzugeben, da man schlecht alles mitschleppen
kann, dann ist es sicher plausibel, stimmt.
Gruß
Jens
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 12:23:25 von Andreas Gumtow
Jens Heinemann wrote:
> Andreas Gumtow schrieb:
>> Was davon spricht deiner Meinung nach gegen eine doppelte
>> Haushaltsführung?
>
> Ich dachte halt wenn ich in den drei Monaten vielleicht nur mal an
> Weihnachten nach Hause komme, kann man nicht davon reden, dass sich
> mein Lebensmittelpunkt hier befindet - ich bin ja nie da.
>
> Wenn man es natürlich unter dem Gesichtspunkt sieht, dass es keinen
> Sinn macht, die Erstwohnung aufzugeben, da man schlecht alles
> mitschleppen kann, dann ist es sicher plausibel, stimmt.
Es gehr ja nicht nur um die Wohnung, sondern auch um das soziale Umfeld wie
Freundin, Familie usw.
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 12:50:11 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 4454903d$0$11078$
tippte Andreas Gumtow:
> Es gehr ja nicht nur um die Wohnung, sondern auch um das soziale
> Umfeld wie Freundin, Familie usw.
Langsam langsam - ein alleinstehender AN kann keine doppelte
Haushalstührung begründen, weil genau die o.g. Gründe dafür nicht
hinreichen. Der Lebensmittelpunkt eines alleinstehenden AN ist dort,
wor er sich die überwiegende Zeit aufhält - also üblicherweise an dem
Wohnort, der dem Arbeitsplatz am nächsten liegt.
Ist dies das Ausland, so ist auch bei Verheirateten oft ein solcher
steuerlicher Ansatz kosten mangels steuerbarem inländischen Einkommen
nicht möglich.
Gruß
Will
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 13:43:27 von Eric Lorenz
Will Berghoff schrieb:
Hallo!
>> Es gehr ja nicht nur um die Wohnung, sondern auch um das soziale
>> Umfeld wie Freundin, Familie usw.
>
> Langsam langsam - ein alleinstehender AN kann keine doppelte
> Haushalstührung begründen, weil genau die o.g. Gründe dafür nicht
> hinreichen. Der Lebensmittelpunkt eines alleinstehenden AN ist dort, wor
> er sich die überwiegende Zeit aufhält - also üblicherweise an dem
> Wohnort, der dem Arbeitsplatz am nächsten liegt.
Sagt wer?
Eric
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 14:21:53 von Andreas Gumtow
Eric Lorenz wrote:
> Will Berghoff schrieb:
> Hallo!
>
>>> Es gehr ja nicht nur um die Wohnung, sondern auch um das soziale
>>> Umfeld wie Freundin, Familie usw.
>>
>> Langsam langsam - ein alleinstehender AN kann keine doppelte
>> Haushalstührung begründen, weil genau die o.g. Gründe dafür nicht
>> hinreichen. Der Lebensmittelpunkt eines alleinstehenden AN ist dort,
>> wor er sich die überwiegende Zeit aufhält - also üblicherweise an dem
>> Wohnort, der dem Arbeitsplatz am nächsten liegt.
>
> Sagt wer?
>
Das sagen mittlerweile nicht mal mehr die Finanzämter... es gibt auch ein
BMF-Schreiben zur doppelten Haushaltsführung.
Ein alleinstehender AN kann durchaus eine doppelte Haushaltsführung
begründen. z.B. bei einem mehrmonatigen Aufenthalt im Ausland wenn die
Rückkehr vorgesehen ist. Die Frage ist doch: handelt es sich um notwendige
Aufwendungen um Einnahmen zu erzielen? Die Antwort ist ein klares JA. Der AN
ist nicht gehalten seine Wohnung und seine sozialen Kontakte abzuwickeln nur
weil er eine zeitlang beruflich ins Ausland gehen muß oder will. Anders wäre
es auch unlogisch, da der alleinstehende AN sonst auch vor dem
Direktionsrecht seines AG geschützt werden müßte, der ihn z.B. vorübergehend
ins Ausland schicken kann. Der Arbeitnehmer muß dies dann nicht hinnehmen
wenn er gern in die Arbeitslosigkeit gehen möchte.
Hierzu auch einleuchtend: FG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2005, Az. 13 K
2622/03 E
Eine kurze Übersicht findet sich bei
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 21:39:28 von Martin Hentrich
On Sun, 30 Apr 2006 14:21:53 +0200, "Andreas Gumtow"
<> wrote:
>Der AN ist nicht gehalten seine Wohnung ... abzuwickeln...
Merke auf: Er muß eine *Wohnung* haben!
Martin
Re: Doppelte Haushaltsführungbei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 21:40:51 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 30.04.2006 22:48:41 von Andreas Gumtow
Martin Hentrich wrote:
> On Sun, 30 Apr 2006 14:21:53 +0200, "Andreas Gumtow"
> <> wrote:
>
>> Der AN ist nicht gehalten seine Wohnung ... abzuwickeln...
>
> Merke auf: Er muß eine *Wohnung* haben!
Er muß einen "Haushalt" haben. Dies setzt i.d.R. eine Wohnung voraus, kann
aber in seltenen Fällen auch mit einer Unterkunft der Fall sein.
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 01.05.2006 10:28:53 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 44552331$0$11074$
tippte Andreas Gumtow:
> > Merke auf: Er muß eine *Wohnung* haben!
>
> Er muß einen "Haushalt" haben. Dies setzt i.d.R. eine Wohnung
> voraus, kann aber in seltenen Fällen auch mit einer Unterkunft der
> Fall sein.
Woran machst Du das fest?
Wohnung/Wohnsitz muss man haben, ein "Haushalt" stellt deutlich höhere
Anforderungen. Hier gilt insbesondere der Unterschied zwischen
möbeliertem Zimmer und einem voll eingerichteten Haushalt. Das Thema
ist wirklich nicht so banal.
Gruß
Will
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 01.05.2006 11:44:11 von Andreas Gumtow
Will Berghoff wrote:
> Im News-Beitrag: 44552331$0$11074$
> tippte Andreas Gumtow:
>>> Merke auf: Er muß eine *Wohnung* haben!
>>
>> Er muß einen "Haushalt" haben. Dies setzt i.d.R. eine Wohnung
>> voraus, kann aber in seltenen Fällen auch mit einer Unterkunft der
>> Fall sein.
>
> Woran machst Du das fest?
>
> Wohnung/Wohnsitz muss man haben, ein "Haushalt" stellt deutlich höhere
> Anforderungen. Hier gilt insbesondere der Unterschied zwischen
> möbeliertem Zimmer und einem voll eingerichteten Haushalt. Das Thema
> ist wirklich nicht so banal.
Weil genau dieser Fall eines Haushalts ohne "Wohnung" bereits mit dem
Finanzamt vor dem Finanzgericht durchgefochten wurde.
Da lag eine Unterbringung vor (war mangels Abgeschlossenheit keine Wohnung),
die am Wochenende genutzt wurde um die pflegebedürftigen Eltern am
Wochenende zu pflegen, wenn andere Familienmitglieder keine Zeit hatten und
eine Einraumwohnung nahe des Arbeitsortes für unter der Woche um nicht jeden
Tag 300 km hin und 300 km zurück fahren zu müssen. Es wurde eine unbegrenzte
doppelte Haushaltsführung daraus.
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 01.05.2006 12:53:41 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 4455d9ee$0$4511$
tippte Andreas Gumtow:
> Weil genau dieser Fall eines Haushalts ohne "Wohnung" bereits mit dem
> Finanzamt vor dem Finanzgericht durchgefochten wurde.
>
> Da lag eine Unterbringung vor (war mangels Abgeschlossenheit keine
> Wohnung), die am Wochenende genutzt wurde um die pflegebedürftigen
> Eltern am Wochenende zu pflegen, wenn andere Familienmitglieder
> keine Zeit hatten und eine Einraumwohnung nahe des Arbeitsortes für
> unter der Woche um nicht jeden Tag 300 km hin und 300 km zurück
> fahren zu müssen. Es wurde eine unbegrenzte doppelte
> Haushaltsführung daraus.
Dabei ging es um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten?
Dann muss ja die "Unterbringung" bereits vor Aufnahme der Tätigkeit am
300km entfernten Arbeitsort bestanden haben.
Gruß
Will
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 01.05.2006 13:56:13 von Andreas Gumtow
Will Berghoff wrote:
> Im News-Beitrag: 4455d9ee$0$4511$
> tippte Andreas Gumtow:
>> Weil genau dieser Fall eines Haushalts ohne "Wohnung" bereits mit dem
>> Finanzamt vor dem Finanzgericht durchgefochten wurde.
>>
>> Da lag eine Unterbringung vor (war mangels Abgeschlossenheit keine
>> Wohnung), die am Wochenende genutzt wurde um die pflegebedürftigen
>> Eltern am Wochenende zu pflegen, wenn andere Familienmitglieder
>> keine Zeit hatten und eine Einraumwohnung nahe des Arbeitsortes für
>> unter der Woche um nicht jeden Tag 300 km hin und 300 km zurück
>> fahren zu müssen. Es wurde eine unbegrenzte doppelte
>> Haushaltsführung daraus.
>
> Dabei ging es um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten?
Genau.
> Dann muss ja die "Unterbringung" bereits vor Aufnahme der Tätigkeit am
> 300km entfernten Arbeitsort bestanden haben.
Diese bestand seit 2 Jahren vor der doppelten Haushaltsführung. Die
Verlegung des Arbeitsortes beruhte auf einer arbeitsgeberseitigen Versetzung
in eine andere Außenstelle.
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Praktikum im Ausland
am 02.05.2006 10:15:31 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: 4455f9b9$1$4503$
tippte Andreas Gumtow:
> Diese bestand seit 2 Jahren vor der doppelten Haushaltsführung. Die
> Verlegung des Arbeitsortes beruhte auf einer arbeitsgeberseitigen
> Versetzung in eine andere Außenstelle.
Nicht wirklich geeignet, um Grundsatzfragen daran zu messen.
Gruß
Will