Eigenheimzulage Förderung und Steuer, bitte um Hilfe zu den Fall
Eigenheimzulage Förderung und Steuer, bitte um Hilfe zu den Fall
am 30.04.2006 23:00:19 von Sergio Sercis
Hi Leute,
so ein fiktives Fall der mir keine Ruhe gibt.
Nehmen wir an , mein Freund hat einen kleinen Eigentumswohnung gekauft
bereits Mitte 2001. Diese Wohnung hat selber von Anfang an benützt. Wohnung
ist seine erste Anschaffung diesen art, ihm steht da 100 % Eigenheimzulage.
Zu Wohnung:
1 Zi Wohnung 38,7qm
· Ein Jahr danach lernt er kennen seine jetzige Lebensgefährtin.
· Sofort danach, Anfang 2003 ist ein schöner Sohn zu Welt gekommen
· Mitte 2004 war Nachbarnwohnung (auch 1 Zi., 46 qm ) zu Verkauf
inseriert worden, er hat das Wohnung gekauft. (auch Kredit)
· Jetzt wird genutzt, der größere Wohnung als Schlaffzimmer der
kleinere als Wohnzimmer. Sowieso wäre in einem Zimmer zu wohnen zu dritt
(viert) auf Dauer nicht machbar gewesen.
Weitere Informationen:
· Er ist alleine mit der Sohn da angemeldet und da wohnt.
· Die Freundin pendelt ständig nach Belgien und zurück weil sie
schwer behindert ist (wegen dauern Therapie) und dort (in Belgien) eine
eigene Wohnung hat.
· Er (mein Freund ) arbeitet alleine hier in Deutschland
· Für die Betreuung des Kindes für die Zeiten wo er arbeiten geht
kümmert sicht oder Freundin(Mutti) wenn sie da ist , oder ihre Mutti (Oma)
wenn sie nicht da sein kann.
· In absehbare Zeit wird das Wohnung also privat genützt. Das
bedeutet , keine Vermietung, kein Gewinn -Verlust Rechnung.
Meine Frage dazu:
Ich bin mir überzeugt das mein Freund für den Wohnung zumindest als
Altersabsicherung in Rahmen Riesterförderung bekommt!? Lege ich da
richtig???
Zweites , für den erste Wohnung wird Eigenheimzulage gezahlt! Besteht
eventuell Möglichkeit die Zwei , von Zeitpunk des Kaufs den Zweiten Wohnung,
zusammen zu setzen (steuerlich)??
Wurde mich freuen über jeden Beitrag.
Schön Grüß
Sergio
Re: Eigenheimzulage Förderung und Steuer, bitte um Hilfe zu den Fall
am 30.04.2006 23:28:08 von Erich Mathild
"Sergio Sercis" <> wrote:
>Hi Leute,
>Wurde mich freuen über jeden Beitrag.
>Ein Jahr danach lernt er kennen seine jetzige Lebensgefährtin.
>Sofort danach, Anfang 2003 ist ein schöner Sohn zu Welt gekommen
Hallo Sergio,
bei allen Sprachproblemen, die menschliche Tragzeit beträt ca. neun
Monate. Bei den Eintagsfliegen geht das schneller, die haben ja auch
nur einen Tag Zeit, dafür bekommen sie auch keinen Krebs, weil die
Zeit eben nicht reicht ;-(
Also der schöne Sohn, der sofort danach zur Welt gekommen ist, hat mit
dem Kennenlerner demnach wohl eher keine engen genetischen
Gemeinsamkeiten.
Aber sonst: schöne Geschichte!
Damit es keine Missverständnisse gibt:
>Wurde mich freuen über *jeden* Beitrag.
Du hast es so gewollt :-)
Gruß
Erich
Re: Eigenheimzulage Förderung und Steuer, bitte um Hilfe zu den Fall
am 01.05.2006 11:27:57 von Uwe Olufs
Sergio Sercis wrote:
>
> so ein fiktives Fall der mir keine Ruhe gibt.
******
Was soll der Unsinn.
Das ist doch Dein Fall und kein fiktiver!
:/.
>
> Meine Frage dazu:
> Ich bin mir überzeugt das mein Freund für den Wohnung zumindest als
> Altersabsicherung in Rahmen Riesterförderung bekommt!? Lege ich da
> richtig???
********
Nein.
>
> Zweites , für den erste Wohnung wird Eigenheimzulage gezahlt! Besteht
> eventuell Möglichkeit die Zwei , von Zeitpunk des Kaufs den Zweiten
> Wohnung, zusammen zu setzen (steuerlich)??
Nein, da es zwei getrennte Wohnungen sind und die Eigenheimzulage je Person
nur einmal im Leben beansprucht werden kann.
Uwe
Re: Eigenheimzulage Förderungund Steuer, bitte um Hilfe zu den Fall
am 01.05.2006 12:37:36 von Sven Gottwald
* Quoting Sergio Sercis <>:
> Nehmen wir an , mein Freund hat einen kleinen Eigentumswohnung gekauft
> bereits Mitte 2001. Diese Wohnung hat selber von Anfang an benützt. Wohnung
> ist seine erste Anschaffung diesen art, ihm steht da 100 % Eigenheimzulage.
[...]
> · Mitte 2004 war Nachbarnwohnung (auch 1 Zi., 46 qm ) zu Verkauf
> inseriert worden, er hat das Wohnung gekauft. (auch Kredit)
>
> · Jetzt wird genutzt, der größere Wohnung als Schlaffzimmer der
> kleinere als Wohnzimmer. Sowieso wäre in einem Zimmer zu wohnen zu dritt
> (viert) auf Dauer nicht machbar gewesen.
[...]
> Zweites , für den erste Wohnung wird Eigenheimzulage gezahlt! Besteht
> eventuell Möglichkeit die Zwei , von Zeitpunk des Kaufs den Zweiten Wohnung,
> zusammen zu setzen (steuerlich)??
Also um ein Folgeobjekt handelt es sich nicht, weil für die erste
Wohnung weiterhin EigZul beansprucht werden kann und auch wird.
Außerdem stört der räumliche Zusammenhang.
Solange es sich bewertungsrechtlich um zwei verscheidene Wohnungen
handelt, gibt es m.E. weiter nur für die erste Wohnung EigZul. Sollten
die beiden Wohnungen zu einer einzigen "verschmolzen" werden, z.B.
Wanddurchbruch und nur noch eine Wohnungstür, *könnte* es sich um
nachträgliche Anschaffungskosten für die erste Wohnung handeln, die dann
die BMG für die EigZul erhöhen würden. Natürlich erst ab dem
Kalenderjahr, wo die Wohnungen zusammen gelegt werden. Das würde sich
unterm Strich auch nur auswirken, wenn der Höchstbetrag für die EigZul
noch nicht voll ausgeschöpft wurde.
Vielleicht läßt sich auch mit "Verkehrsauffassung" oder so argumen-
tieren, dass es sich um *eine* Wohnung handelt. Das ist aber ein sehr
dünnes Brett.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Eigenheimzulage Förderung und Steuer, bitte um Hilfe zu den Fall
am 01.05.2006 12:38:15 von Frank Kozuschnik
Sergio Sercis schrieb:
> Nehmen wir an , mein Freund hat einen kleinen Eigentumswohnung gekauft
> bereits Mitte 2001. Diese Wohnung hat selber von Anfang an benützt. Wohnung
> ist seine erste Anschaffung diesen art, ihm steht da 100 % Eigenheimzulage.
>
> Ein Jahr danach lernt er kennen seine jetzige Lebensgefährtin.
> Sofort danach, Anfang 2003 ist ein schöner Sohn zu Welt gekommen
>
> Mitte 2004 war Nachbarnwohnung (auch 1 Zi., 46 qm ) zu Verkauf
> inseriert worden, er hat das Wohnung gekauft. (auch Kredit)
>
> Jetzt wird genutzt, der größere Wohnung als Schlaffzimmer der
> kleinere als Wohnzimmer.
> Ich bin mir überzeugt das mein Freund für den Wohnung zumindest als
> Altersabsicherung in Rahmen Riesterförderung bekommt!? Lege ich da
> richtig???
Für die Wohnung gibt es keine Riester-Förderung. Man kann höchstens
unter gewissen Voraussetzungen über angespartes Geld aus einem bereits
vorhandenen Riester-Vertrag verfügen, wenn man sich davon eine Wohnung
kauft.
> Zweites , für den erste Wohnung wird Eigenheimzulage gezahlt! Besteht
> eventuell Möglichkeit die Zwei , von Zeitpunk des Kaufs den Zweiten Wohnung,
> zusammen zu setzen (steuerlich)??
Ich sehe keine Möglichkeit, für die zweite Wohnung Eigenheimzulage zu
bekommen.
Re: Eigenheimzulage Förderung und Steuer, bitte um Hilfe zu den Fall
am 03.05.2006 13:14:12 von Matthias Frank
Sergio Sercis wrote:
> Zweites , für den erste Wohnung wird Eigenheimzulage gezahlt! Besteht
> eventuell Möglichkeit die Zwei , von Zeitpunk des Kaufs den Zweiten Wohnung,
> zusammen zu setzen (steuerlich)??
>
Was hat denn die erste Wohnung gekostet?
MfG
Matthias
Re: Eigenheimzulage Förderung und Steuer, bitte um Hilfe zu den Fall
am 03.05.2006 18:56:30 von Sergio Sercis
Danke allen für Beiträge...
Besonders dem Sven.
Habe so etwas auch selber vermütet. Einmal kann man Förderung bekommen
bekommen, den zweiten mal sicht mager aus......:-(
HAbe eventuell gehoft daß etwas auf Thema Rister Rente zu machen wäre,
offensichtlich ist nicht der Fal.
PS Matthias>>> weis nicht was der Kollege für die Wohnungen bezahlt hat,
wolte er nie so richtig sagen, aber nach der lage, weil ich auch im selbem
Haus wohne, kann nicht sein mehr als 100 T alle beide.
Grüß an alle , danke noch mal.