§46 ESTG in der Fassung vom 1979

§46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 02.05.2006 12:19:23 von Mueller Michael

Hallo,

ich benoetige §46 ESTG in der Fassung von 1979,
mit Google habe ich bislang nur die aktuelle Fassung
erhalten.

Wo werde ich fuendig?

Michael Mueller

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 02.05.2006 12:33:29 von Martin Hentrich

Michael Mueller <> schrieb:

>Wo werde ich fuendig?

In einer Bibiliothek?

Martin SCNR
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
daß man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 02.05.2006 17:52:43 von Matthias Koehler

[Michael:]

>> Wo werde ich fuendig?

[Martin:]

> In einer Bibiliothek?

In einer antiquarischen Buchhandlung oder im Keller alteingesessener
Steuerberatungsgesellschaften, die zwischendurch nicht umgezogen sind und wo
es in den vergangenen 27 Jahren nicht gebrannt und kein Hochwasser gegeben
hat... :-)

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 02.05.2006 18:27:21 von Andreas Gumtow

Matthias Koehler wrote:
> [Michael:]
>
>>> Wo werde ich fuendig?
>
> [Martin:]
>
>> In einer Bibiliothek?
>
> In einer antiquarischen Buchhandlung oder im Keller alteingesessener
> Steuerberatungsgesellschaften, die zwischendurch nicht umgezogen sind
> und wo es in den vergangenen 27 Jahren nicht gebrannt und kein
> Hochwasser gegeben hat... :-)

Oder auch bei der jeweiligen Oberfinanzdirektion (in der "alten" BRD und
Berlin, nicht in den neuen Ländern). Da gibt es meist alle Ausgaben
(Handausgabe und Handbuch) nahezu bis Anno Knips. Meist kann man dort auch
als Normalsterblicher Einsicht nehmen.

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 02.05.2006 21:24:15 von Uwe Olufs

Michael Mueller wrote:

> Wo werde ich fuendig?


Du gehst zum Finanzamt.
Die haben eine Bücherei.

Uwe

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 03.05.2006 00:26:18 von axbnospamatall

Am Tue, 02 May 2006 12:19:23 +0200 schrieb Michael Mueller
<>:

>Hallo,
>
>ich benoetige §46 ESTG in der Fassung von 1979,
>mit Google habe ich bislang nur die aktuelle Fassung
>erhalten.
>
>Wo werde ich fuendig?


Im BGBl. I 1979, S. 721.
Die Fassung 1981 findest Du hier:

(.pdf)


Grüße

Axel

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 03.05.2006 16:29:41 von Michael Domroese

On Tue, 02 May 2006 12:19:23 +0200, Michael Mueller
<> wrote:

>Hallo,
>
>ich benoetige §46 ESTG in der Fassung von 1979,
>mit Google habe ich bislang nur die aktuelle Fassung
>erhalten.
>
>Wo werde ich fuendig?
>
>Michael Mueller

sorry, ich kann dir da leider auch nicht weiterhelfen, aber darf ich
mal fragen, für was du so eine alte Fassung benötigst?

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 03.05.2006 16:51:14 von Florian Kleinmanns

Michael Domroese <> schrieb:
>>ich benoetige §46 ESTG in der Fassung von 1979,
>>mit Google habe ich bislang nur die aktuelle Fassung
>>erhalten.
>>
>>Wo werde ich fuendig?
>>
>>Michael Mueller
>
>sorry, ich kann dir da leider auch nicht weiterhelfen, aber darf ich
>mal fragen, für was du so eine alte Fassung benötigst?

Weil er damals Steuern hinterzogen hat vielleicht? Vgl.
<>.

Grüße
Florian
--
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Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 03.05.2006 17:59:17 von Michael Domroese

On Wed, 03 May 2006 16:51:14 +0200, Florian Kleinmanns
<> wrote:

>Weil er damals Steuern hinterzogen hat vielleicht? Vgl.

für den VZ 1979 sollte aber selbst die 10jährige Verjährungsfrist für
Steuerhinterziehung schon längst abgelaufen sein.

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 03.05.2006 18:10:00 von Michael Domroese

On Tue, 02 May 2006 12:19:23 +0200, Michael Mueller
<> wrote:

>Hallo,
>
>ich benoetige §46 ESTG in der Fassung von 1979,
>mit Google habe ich bislang nur die aktuelle Fassung
>erhalten.
>
>Wo werde ich fuendig?
>
>Michael Mueller

ich habe Dir eine Mail mit einem pdf-Anhang zugeschickt, in dem der
gewünschte Gesetzestext steht.

War garnicht so einfach da ran zu kommen. ;)

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 03.05.2006 19:04:49 von Mueller Michael

Michael Domroese wrote:
>>ich benoetige §46 ESTG in der Fassung von 1979,
>>mit Google habe ich bislang nur die aktuelle Fassung
>>erhalten.
>>
>>Wo werde ich fuendig?
>>
>>Michael Mueller
>
>
> ich habe Dir eine Mail mit einem pdf-Anhang zugeschickt, in dem der
> gewünschte Gesetzestext steht.
>
> War garnicht so einfach da ran zu kommen. ;)

Danke!

Michael Mueller

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 04.05.2006 13:57:44 von Mueller Michael

Hallo,
Michael Domroese wrote:
> sorry, ich kann dir da leider auch nicht weiterhelfen, aber darf ich
> mal fragen, für was du so eine alte Fassung benötigst?

das war leider ein Tippfehler.

Mittlerweile habe ich die Version,
die ich brauche.

Michael Mueller

Re: §46 ESTG in der Fassung vom 1979

am 04.05.2006 14:35:02 von Michael Domroese

On Thu, 04 May 2006 13:57:44 +0200, Michael Mueller
<> wrote:

>das war leider ein Tippfehler.
>
>Mittlerweile habe ich die Version,
>die ich brauche.

dann muss ich leider nochmal nachfragen, welche Version Du nun
tatsächlich gebraucht hast, wenn Du sagst, dass es sich um einen
Tippfehler gehandelt hat?