private Haftpflich bei Beschädigung des PKW?

private Haftpflich bei Beschädigung des PKW?

am 18.04.2006 11:37:53 von Lutz Richter

Hallo Leute,

meine Schwägerin habe ich neulich mein Auto geliehen, da hat sie mir meinen
Auspuff am Parkplatz Poller abgerissen, eine Rückfrage mit Ihrer privaten
Haftpflichversicherung ergab, das diese dort nicht einspringt wg. der
"Benzinklausel"???. Gibt es eine Möglichkeit trotzdem noch an das Geld
heranzukommen über die Versicherung - da Sie Harz IV Empfängerin ist und ich
das Geld von Ihr warscheinlich auch nicht eingefordert bekomme, zumal ich es
mir mit ihr auch nicht verscherzen möchte ...

Grüsse Lutz

Re: private Haftpflich bei Beschädigung des PKW?

am 18.04.2006 11:44:09 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: private Haftpflich bei Beschädigung des PKW?

am 19.04.2006 10:03:28 von Bernd Meyer

Die Privathaftpflicht zahlt nicht, wenn der Schaden mit dem Führen des Kfz
entstand.
Gruß, Bernd

Re: private Haftpflich bei Beschädigung des PKW?

am 20.04.2006 14:17:21 von Florian Schmeichler

On Tue, 18 Apr 2006 11:37:53 +0200, "Lutz Richter"
<> wrote:

>meine Schwägerin habe ich neulich mein Auto geliehen, da hat sie mir meinen
>Auspuff am Parkplatz Poller abgerissen, eine Rückfrage mit Ihrer privaten
>Haftpflichversicherung ergab, das diese dort nicht einspringt wg. der
>"Benzinklausel"???. Gibt es eine Möglichkeit trotzdem noch an das Geld
>heranzukommen über die Versicherung -

Es gibt beliebig viele Möglichkeiten. Leider -nein, zum Glück-
erfüllen alle diese Möglichkeiten STraftatbesände.

Gruss,
Florian