Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer"?

Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer"?

am 28.04.2006 22:57:57 von Michael Paul Berger

Hallo,

mein Geld von meiner Einkommensteuererklärung 2005 befindet sich schon
auf meinem Konto, leider fehlen da irgendwie ein paar Euro.

Die Beträge auf meinem Bescheid für 2005, welche als erste Position zu
finden sind, nämlich "Festgesetzt werden ...." -> "Einkommensteuer EUR"
und "Solidaritätszuschlag EUR" sind leider höher, als mein
Steuerprogramm prophezeit hat, alle anderen Werte stimmen.

Hat sich hier das Finanzamt vertan oder wie kann ich mir diesen
Unterschied zu meinem Steuerprogramm erklären?

Danke & Gruß

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer"?

am 28.04.2006 23:44:20 von Eric Lorenz

Michael Paul Berger schrieb:
> Hallo,
>
> mein Geld von meiner Einkommensteuererklärung 2005 befindet sich schon
> auf meinem Konto, leider fehlen da irgendwie ein paar Euro.
>
> Die Beträge auf meinem Bescheid für 2005, welche als erste Position zu
> finden sind, nämlich "Festgesetzt werden ...." -> "Einkommensteuer EUR"
> und "Solidaritätszuschlag EUR" sind leider höher, als mein
> Steuerprogramm prophezeit hat, alle anderen Werte stimmen.
>
> Hat sich hier das Finanzamt vertan oder wie kann ich mir diesen
> Unterschied zu meinem Steuerprogramm erklären?


Festgesetzt heißt: Soviel Steuern sind insgesamt angefallen. Davon ab
das, was bereits durch die Lohnsteuer abgeführt wurde.

Und irgendwo steht auch der Text, welcher Betrag auf dein Konto
überwiesen wird.

Falls Kirchensteuer eine Rolle spielt:
In einigen BL wird das über einen extra Kirchensteuerbescheid abgewickelt.

Eric

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer "?

am 29.04.2006 00:17:51 von Hans-Peter Popowski

"Michael Paul Berger" schrieb im Newsbeitrag
news:445281d5$0$4511$

Hallo Michael,

> mein Geld von meiner Einkommensteuererklärung 2005 befindet sich schon
> auf meinem Konto, leider fehlen da irgendwie ein paar Euro.
>
> Die Beträge auf meinem Bescheid für 2005, welche als erste Position zu
> finden sind, nämlich "Festgesetzt werden ...." -> "Einkommensteuer
> EUR" und "Solidaritätszuschlag EUR" sind leider höher, als mein
> Steuerprogramm prophezeit hat, alle anderen Werte stimmen.
>
> Hat sich hier das Finanzamt vertan oder wie kann ich mir diesen
> Unterschied zu meinem Steuerprogramm erklären?

es gibt grundsätzlich vier Möglichkeiten:
1. Du hast Dich vertan.
2. Dein Programm ist fehlerhaft.
3. Das FA hat Dir etwas berechtigterweise gestrichen.
4. Das FA hat Dir etwas unberechtigterweise gestrichen.

Zu 3. und 4. müsste etwas in den Erläuterungen zur Festsetzung stehen.
Zu 4. stellt man einen Antrag auf schlichte Änderung oder legt einen
Einspruch ein.

Sollte in den Erläuterungen nichts nachvollziehbares stehen, dann kann
man auch einmal nachfragen:
"Sie sind von den in der Steuererklärung gemachten Angaben ohne
Erläuterung abgewichen, bitte erläutern Sie die Abweichungen, damit ich
meinen Einspruch entsprechend begründen kann."

Und zum Schluss noch eine Frage an Eric, warum ist eine Schlichte
Änderung vorteilhafter als ein RBH?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer"?

am 29.04.2006 08:13:58 von Eric Lorenz

Hans-Peter Popowski schrieb:
Hallo!
>
> es gibt grundsätzlich vier Möglichkeiten:
> 1. Du hast Dich vertan.
> 2. Dein Programm ist fehlerhaft.
> 3. Das FA hat Dir etwas berechtigterweise gestrichen.
> 4. Das FA hat Dir etwas unberechtigterweise gestrichen.

Ich vermute einfach nur, das er sich vertan hat beim Ablesen. Darüber
bin ich gestolpert, als er sagte, das alles andere stimmt. Fests4etzung
ist nicht gleich dem, was man zurück bekommt.

> Und zum Schluss noch eine Frage an Eric, warum ist eine Schlichte
> Änderung vorteilhafter als ein RBH?

Kommt immer darauf an. Wenn die Gefahr der Verböserung besteht, werde
ich einen Teufel tun. Allerdings sollte man in bestimmten Fällen
Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen (z.b. RV als WK etc.)

Schlichte Änderungen laufen auch in kurzer Zeit durch.

Oder willste, das ich jetzt noch tiefer an die materie ran gehe (aber
erst nach dem Frühstück!)

Eric

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer "?

am 29.04.2006 09:28:37 von Bernd Kohlhaas

Hallo,

> "Michael Paul Berger" schrieb

> > mein Geld von meiner Einkommensteuererklärung 2005 befindet sich
schon
> > auf meinem Konto, leider fehlen da irgendwie ein paar Euro.

"Hans-Peter Popowski" schrieb
> es gibt grundsätzlich vier Möglichkeiten:
> 1. Du hast Dich vertan.
> 2. Dein Programm ist fehlerhaft.
> 3. Das FA hat Dir etwas berechtigterweise gestrichen.
> 4. Das FA hat Dir etwas unberechtigterweise gestrichen.

> Zu 3. und 4. müsste etwas in den Erläuterungen zur Festsetzung
stehen.

Muss nicht sein, wie die Erfahrung zeigt,
können auch ganz einfache Fehler vorliegen.
Oder
5. Das FA hat fehlerhaft etwas gestrichen
(kommt heute bei der Schnellabfertigung schon mal vor)

Ansonsten ACK.

Vergleiche einfach mal jeden Wert in deinem Steuerbescheid mit dem
zugehörigen Wert in deinem Programm. Findest du irgendwo eine
Differenz, dann untersuche dies genauer.

--
Bernd Kohlhaas

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer "?

am 29.04.2006 13:31:16 von Hans-Peter Popowski

"Eric Lorenz" schrieb im Newsbeitrag
news:4453042f$0$11069$

Hallo Eric,

> > es gibt grundsätzlich vier Möglichkeiten:
> > 1. Du hast Dich vertan.
> > 2. Dein Programm ist fehlerhaft.
> > 3. Das FA hat Dir etwas berechtigterweise gestrichen.
> > 4. Das FA hat Dir etwas unberechtigterweise gestrichen.

> Ich vermute einfach nur, das er sich vertan hat beim Ablesen. Darüber
> bin ich gestolpert, als er sagte, das alles andere stimmt.
> Fests4etzung ist nicht gleich dem, was man zurück bekommt.

naja, gezahlte und zu zahlende sowie die Differenz daraus sollte man
schon "ablesen" können.

> > Und zum Schluss noch eine Frage an Eric, warum ist eine Schlichte
> > Änderung vorteilhafter als ein RBH?

> Kommt immer darauf an. Wenn die Gefahr der Verböserung besteht, werde
> ich einen Teufel tun. Allerdings sollte man in bestimmten Fällen
> Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen (z.b. RV als WK
> etc.)
>
> Schlichte Änderungen laufen auch in kurzer Zeit durch.

Logisch, weil in der RBH-Stelle die "Fehler" aller einlaufen.

> Oder willste, das ich jetzt noch tiefer an die materie ran gehe (aber
> erst nach dem Frühstück!)

Naja, den meisten Stpfl. ist diese Möglichkeit unbekannt.
Schlichte Änderung gilt eben nur "insoweit". Und wenn sie abgelehnt
wird, so ist die "Ablehnung" ein Verwaltungsakt, gegen den man eben
zuguterletzt auch Einspruch einlegen kann und dann gilt der Einspruch
auch nur "insoweit".
Man nimmt den Sachbearbeitern sozusagen Arbeit ab, sie müssen nicht noch
einmal den gesamten Steuerfall aufrollen und prüfen sondern nur den Teil
für den Änderung beantragt wird. ;-))

Und Sachbearbeiter sollten lieber eine Schlichte Änderung annehmen als
die Stpfl. auf die Möglichkeit des Einspruchs zu verweisen.
Hat etwas mit dem "Punktekonto" zu tun. <g>
(Zumindest war es früher so.)
Beschwerden und erfolgreiche Rechtsbehelfe sind dem Vorwärtskommen nicht
unbedingt dienlich, zumindest außerhalb von Protektion.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer "?

am 29.04.2006 13:47:23 von Hans-Peter Popowski

"Bernd Kohlhaas" schrieb im Newsbeitrag
news:e2v4es$8eg$01$

Hallo Bernd,

> > > mein Geld von meiner Einkommensteuererklärung 2005 befindet sich
> > > schon auf meinem Konto, leider fehlen da irgendwie ein paar Euro.

> > es gibt grundsätzlich vier Möglichkeiten:
> > 1. Du hast Dich vertan.
> > 2. Dein Programm ist fehlerhaft.
> > 3. Das FA hat Dir etwas berechtigterweise gestrichen.
> > 4. Das FA hat Dir etwas unberechtigterweise gestrichen.

> > Zu 3. und 4. müsste etwas in den Erläuterungen zur Festsetzung
> > stehen.

> Muss nicht sein, wie die Erfahrung zeigt,
> können auch ganz einfache Fehler vorliegen.

eine unzureichende Erläuterung zur Festsetzung ist schon ein Fehler.

> Oder
> 5. Das FA hat fehlerhaft etwas gestrichen
> (kommt heute bei der Schnellabfertigung schon mal vor)

Hmm, worin liegt der Unterschied, aus der Sicht des Stpfl., wenn etwas
fehlerhaft gestrichen oder unberechtigterweise gestrichen wurde?
Und da die Quote der unrichtigen Steuerbescheide ca. bei 50 % liegt,
spielen die Ursachen dazu überhaupt keine Rolle, falsch = falsch.
Du hast "The Art of Controversy" gelesen?


> Ansonsten ACK.
>
> Vergleiche einfach mal jeden Wert in deinem Steuerbescheid mit dem
> zugehörigen Wert in deinem Programm. Findest du irgendwo eine
> Differenz, dann untersuche dies genauer.

Ja, den Fehler sollte man eigentlich finden können, obwohl nicht jeder
die "Steuerrechtsamtssprache" versteht.
;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer"?

am 29.04.2006 15:38:53 von Eric Lorenz

Hallo!
Hans-Peter Popowski schrieb:

> naja, gezahlte und zu zahlende sowie die Differenz daraus sollte man
> schon "ablesen" können.

Sollte man wirklich schon. Ich bin nur rüber gestolpert, weil er
geschrieben hat, das die Festsetzung von seiner errechneten Erstattung
abweicht.

> Logisch, weil in der RBH-Stelle die "Fehler" aller einlaufen.

Nicht immer. Einige RBH werden direkt beim SB bearbeitet.

> Naja, den meisten Stpfl. ist diese Möglichkeit unbekannt.
> Schlichte Änderung gilt eben nur "insoweit". Und wenn sie abgelehnt
> wird, so ist die "Ablehnung" ein Verwaltungsakt, gegen den man eben
> zuguterletzt auch Einspruch einlegen kann und dann gilt der Einspruch
> auch nur "insoweit".
> Man nimmt den Sachbearbeitern sozusagen Arbeit ab, sie müssen nicht noch
> einmal den gesamten Steuerfall aufrollen und prüfen sondern nur den Teil
> für den Änderung beantragt wird. ;-))

Bei offenen Fehlern ist es auch möglich. Dann versuche ich auch erstmal
den kleinen Dienstweg.

> Und Sachbearbeiter sollten lieber eine Schlichte Änderung annehmen als
> die Stpfl. auf die Möglichkeit des Einspruchs zu verweisen.
> Hat etwas mit dem "Punktekonto" zu tun. <g>
> (Zumindest war es früher so.)
> Beschwerden und erfolgreiche Rechtsbehelfe sind dem Vorwärtskommen nicht
> unbedingt dienlich, zumindest außerhalb von Protektion.

Das war mal früher so. Mittlerweile gibt es ja soviele Mustereinsprüche
etc. Man denke nur an den Mustereinspruch für RV oder aktuell auch
KV-Beiträge. Zum letzteren hat sich aber neulich der BMF geäußert.

Eric

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer "?

am 29.04.2006 17:19:23 von Bernd Kohlhaas

Hallo,

"Hans-Peter Popowski" schrieb

> > Muss nicht sein, wie die Erfahrung zeigt,
> > können auch ganz einfache Fehler vorliegen.
>
> eine unzureichende Erläuterung zur Festsetzung ist schon ein Fehler.
>
> > Oder
> > 5. Das FA hat fehlerhaft etwas gestrichen
> > (kommt heute bei der Schnellabfertigung schon mal vor)

Bei unserem letzten Steuerbescheid für 2005 fehlten ca. 250 Euro.
Keine Erläuterung diesbezüglich.
Meine Steuererklärung war korrekt.
Vergleich der einzelnen Zahlen mit dem Steuerprogramm zeigte eindeutig,
dass bei dem Posten 'doppelte Haushaltsführung' im Ergebnis nur die
Hälfte des Betrages berücksichtigt worden war.

Die Sache ist bereits zu unserer Zufriedenheit geregelt, der zweite
Steuerbescheid und der Betrag sind eingetroffen (innerhalb von etwa 20
Tagen nach unserem Einspruch!).

Das meine ich mit 'einfache Fehler' (vielleicht etwas unglücklich
ausgedrückt):
Keine bewußte Streichung oder Reduzierung eines Betrages, sondern ein
Fehler bei der Bearbeitung.

> Hmm, worin liegt der Unterschied, aus der Sicht des Stpfl., wenn
etwas
> fehlerhaft gestrichen oder unberechtigterweise gestrichen wurde?

Aus der Sicht des Stpfl. gibt es m.E. durchaus einen Unterschied:
Bei Fehlern, wie oben geschildert, kommt man schneller und leichter zum
Ziel - vorausgesetzt der/die Sachbearbeiter/In ist umgänglich und mein
Ton ist sachlich.

Im Falle von 'unberechtigterweise gestrichen' kann es aus Sicht des
Stpfl. durchaus schwieriger werden.

--
Bernd Kohlhaas

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer "?

am 29.04.2006 18:37:45 von axbnospamatall

Am Sat, 29 Apr 2006 13:47:23 +0200 schrieb "Hans-Peter Popowski"
<>:


Hallo Hans-Peter

>> 5. Das FA hat fehlerhaft etwas gestrichen
>> (kommt heute bei der Schnellabfertigung schon mal vor)
>
>Hmm, worin liegt der Unterschied, aus der Sicht des Stpfl., wenn etwas
>fehlerhaft gestrichen oder unberechtigterweise gestrichen wurde?

U.U. in der anwendbaren Änderungsnorm §§ 129, 172ff AO.

Grüße

Axel

Re: Warum unterscheidet sich: "Festgesetzt werden ... EUR Einkommensteuer"?

am 29.04.2006 20:14:39 von Eric Lorenz

Bernd Kohlhaas schrieb:
Hallo!
> Bei unserem letzten Steuerbescheid für 2005 fehlten ca. 250 Euro.
> Keine Erläuterung diesbezüglich.
> Meine Steuererklärung war korrekt.
> Vergleich der einzelnen Zahlen mit dem Steuerprogramm zeigte eindeutig,
> dass bei dem Posten 'doppelte Haushaltsführung' im Ergebnis nur die
> Hälfte des Betrages berücksichtigt worden war.

Wenn der Sachbearbeiter von den Angaben in der Steuererklärung zu mehr
als 10% abweicht (ungefährer Wert durch laufende Rechtsprechung bzw.
Meinung), soll der SB dem Steuerpflichtigen vorher die Möglichkeit einer
Stellungnahme einräumen (§91 (1) AO). Sind die Abweichungen nur gering,
reicht eine einfache Erläuterung nach § 121 (1) AO aus.

Eric