Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung derVeranlagung?

Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung derVeranlagung?

am 02.05.2006 20:43:31 von Mueller Michael

Hallo,

eine Frage bezueglich des Zusammenhangs
zwischen einer Veranlagung der Einkommensteuer
und dem, was bei einer Selbstanzeige wg. Steuerhinter-
ziehung passiert.

Um es kurz zu machen:
Zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
Veranlagung der Einkommensteuer nach sich?

Oder sind das 2 voellig getrennte Dinge?

Oder zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
Veranlagung der Einkommensteuer nur dann nach sich,
wenn man Steuern nachzahlen muss, nicht aber, wenn man
keine nachzahlen muss oder ggf. sogar welche rueckerstattet
bekaeme?

Michael Mueller

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 02.05.2006 20:54:51 von Florian Kleinmanns

Michael Mueller <> schrieb:
>eine Frage bezueglich des Zusammenhangs
>zwischen einer Veranlagung der Einkommensteuer
>und dem, was bei einer Selbstanzeige wg. Steuerhinter-
>ziehung passiert.
>
>Um es kurz zu machen:
>Zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
>Veranlagung der Einkommensteuer nach sich?

Dann (und nur dann), wenn dem Veranlagungsfinanzamt aufgrund der
Selbstanzeige Tatsachen bekannt werden, die zu einer anderen
Einkommensteuerfestsetzung führen.

>Oder sind das 2 voellig getrennte Dinge?

Ja.

>Oder zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
>Veranlagung der Einkommensteuer nur dann nach sich,
>wenn man Steuern nachzahlen muss, nicht aber, wenn man
>keine nachzahlen muss oder ggf. sogar welche rueckerstattet
>bekaeme?

Eine Mitteilung ist keine Selbstanzeige, wenn ihr keine
Steuerhinterziehung zugrunde liegt; eine falsche Steuererklärung ist
keine Steuerhinterziehung, wenn sie nicht zur Steuerverkürzung führt.

Grüße
Florian
--
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Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 02.05.2006 21:23:20 von Uwe Olufs

Michael Mueller wrote:

> Zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
> Veranlagung der Einkommensteuer nach sich?

Wenn die Selbstanzeige zu einer Nachzahlung führt, auf jeden Fall.
Um die Selbstanzeige "gültig" zu halten (also Starffreoheit) musst Du die
zusätzlich festgesetzten Steuern auch fristgerecht zahlen.

Eine Selbstanzeige mit Steuerrückerstattung ist systematisch nicht
vorstellbar.

Uwe

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 02.05.2006 21:29:00 von Florian Kleinmanns

"Uwe Olufs" <> schrieb:
>> Zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
>> Veranlagung der Einkommensteuer nach sich?
>
>Wenn die Selbstanzeige zu einer Nachzahlung führt, auf jeden Fall.
>Um die Selbstanzeige "gültig" zu halten (also Starffreoheit) musst Du die
>zusätzlich festgesetzten Steuern auch fristgerecht zahlen.

Ich kenne einen Fall, in dem das Finanzamt sich nach der Selbstanzeige
kurz vor Festsetzungsverjährung noch vier Jahre Zeit gelassen hat, den
geänderten Steuerbescheid zu erlassen.

Grüße
Florian
--
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Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 02.05.2006 21:36:23 von Andreas Gumtow

Florian Kleinmanns wrote:
> "Uwe Olufs" <> schrieb:
>>> Zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
>>> Veranlagung der Einkommensteuer nach sich?
>>
>> Wenn die Selbstanzeige zu einer Nachzahlung führt, auf jeden Fall.
>> Um die Selbstanzeige "gültig" zu halten (also Starffreoheit) musst
>> Du die zusätzlich festgesetzten Steuern auch fristgerecht zahlen.
>
> Ich kenne einen Fall, in dem das Finanzamt sich nach der Selbstanzeige
> kurz vor Festsetzungsverjährung noch vier Jahre Zeit gelassen hat, den
> geänderten Steuerbescheid zu erlassen.

Da die Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung 10 Jahre dauert...
(leichtfertige Verkürzung 5 Jahre) und da diverse Anlauf-Hemmungen und
Unterbrechungen zum tragen kommen können ist solch ein Fall denkbar. Die
reguläre Festsetzungverjährung tritt ein, wegen Hinterziehung hat das FA
mehr Zeit.

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 02.05.2006 21:52:12 von Florian Kleinmanns

"Andreas Gumtow" <> schrieb:
>>> Wenn die Selbstanzeige zu einer Nachzahlung führt, auf jeden Fall.
>>> Um die Selbstanzeige "gültig" zu halten (also Starffreoheit) musst
>>> Du die zusätzlich festgesetzten Steuern auch fristgerecht zahlen.
>>
>> Ich kenne einen Fall, in dem das Finanzamt sich nach der Selbstanzeige
>> kurz vor Festsetzungsverjährung noch vier Jahre Zeit gelassen hat, den
>> geänderten Steuerbescheid zu erlassen.
>
>Da die Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung 10 Jahre dauert...

Kurz vor Festsetzungsverjährung ist kurz vor Festsetzungsverjährung.

Grüße
Florian
--
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Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 02.05.2006 22:16:43 von Martin Hentrich

Michael Mueller <> schrieb:

>Zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung...



Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 02.05.2006 22:40:29 von Andreas Gumtow

Florian Kleinmanns wrote:
> "Andreas Gumtow" <> schrieb:
>>>> Wenn die Selbstanzeige zu einer Nachzahlung führt, auf jeden Fall.
>>>> Um die Selbstanzeige "gültig" zu halten (also Starffreoheit) musst
>>>> Du die zusätzlich festgesetzten Steuern auch fristgerecht zahlen.
>>>
>>> Ich kenne einen Fall, in dem das Finanzamt sich nach der
>>> Selbstanzeige kurz vor Festsetzungsverjährung noch vier Jahre Zeit
>>> gelassen hat, den geänderten Steuerbescheid zu erlassen.
>>
>> Da die Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung 10 Jahre
>> dauert...
>
> Kurz vor Festsetzungsverjährung ist kurz vor Festsetzungsverjährung.

Aufgrund des Postings ging ich mal davon aus, daß er die reguläre
Festsetzungsverjährung meinte. Sonst mach der Satz "Ich kenne einen Fall, in
dem das Finanzamt sich nach der Selbstanzeige kurz vor
Festsetzungsverjährung noch vier Jahre Zeit gelassen hat, den geänderten
Steuerbescheid zu erlassen." kaum einen Sinn, da dann bereits
Festsetzungsverjährung eingetreten wäre und, selbst wenn der Computer nicht
gemeckert hätte, dies dem Sachbearbeiter oder seinem Sachgebietsleiter wohl
hätte auffallen müssen. Zudem werden in Straffällen die Verjährungen direkt
auf der Akte vermerkt um keine Festsetzungsverjährung eintreten zu lassen.
Ich habe selbst erlebt, daß in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr,
wegen drohender Verjährung bei übernommenen Akten, noch Vollzieher mit den
Bescheiden für die Bekanntgabe losgeschickt wurden. Die Post hätte ja wegen
des üblichen Rummels länger dauern können.

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 03.05.2006 19:24:23 von Sven Gottwald

* Quoting Martin Hentrich <>:
>>Zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung...
>
>

*rotfl* Ich habe mußte nur sofort an was anderes denken:

,----[<>]
| Haben Sie es wieder getan ?
|
| * Privataufwendungen als Betriebsausgabe verbucht?
|
| * Betriebseinnahmen nicht erklärt?
[...]

| " Das muß doch nicht sein. "
`----

"... Nutzen Sie jetzt unser einmaliges Sonderangebot: Das
Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG!"

Leider ist Michael dafür etwas zu spät dran ;-)

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 07.05.2006 18:26:12 von Schneider.Rechtsanwalt

natürlich, denn die Selbstanzeige ist (sind) die dann bitte auch
richtigen Steuererklärungen für alle betroffenen
Besteuerungszeiträume und alle betroffenen Steuerarten. Und
Steuererklärungen haben nun mal das Ziel, dass die Veranlagung
durchgeführt wird.

Bitte nicht allein machen, immer mit einem steuerlichen Berater, der
hier am besten Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht bzw. auch
Steuerberater ist.

Viel Glück

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 07.05.2006 19:26:03 von axbnospamatall

Am Tue, 02 May 2006 20:43:31 +0200 schrieb Michael Mueller
<>:

>Um es kurz zu machen:
>Zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
>Veranlagung der Einkommensteuer nach sich?

Nur dann, wenn die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist.

>Oder sind das 2 voellig getrennte Dinge?

Ja.

>Oder zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
>Veranlagung der Einkommensteuer nur dann nach sich,
>wenn man Steuern nachzahlen muss,

Wo ist sonst die Steuerhinterziehung?

>nicht aber, wenn man
>keine nachzahlen muss oder ggf. sogar welche rueckerstattet
>bekaeme?

Dann wird u.U. aufgrund der kurzen Antragsfrist (§ 46 Abs. 8 EStG)
oder zwischenzeitlich eingetretener Festsetzungsverjährung (i.d.R. 7
Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres, soweit eine Hemmung nicht
eingetreten ist) keine Veranlagung durchgeführt.


Grüße

Axel

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrungder Veranlagung?

am 07.05.2006 19:40:20 von Mueller Michael

Axel Böhm wrote:
>>Oder zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
>>Veranlagung der Einkommensteuer nur dann nach sich,
>>wenn man Steuern nachzahlen muss,
>
>
> Wo ist sonst die Steuerhinterziehung?

Man koennte sich ja auch irren, und glauben,
man haette welche hinterzogen.
Oder man ist sich nicht sicher, ob oder ob nicht.

>>nicht aber, wenn man
>>keine nachzahlen muss oder ggf. sogar welche rueckerstattet
>>bekaeme?
>
>
> Dann wird u.U. aufgrund der kurzen Antragsfrist (§ 46 Abs. 8 EStG)
> oder zwischenzeitlich eingetretener Festsetzungsverjährung (i.d.R. 7
> Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres, soweit eine Hemmung nicht
> eingetreten ist) keine Veranlagung durchgeführt.

Alles klar.
Das habe ich verstanden.

Michael Mueller

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 07.05.2006 20:17:01 von axbnospamatall

Am Sun, 07 May 2006 19:40:20 +0200 schrieb Michael Mueller
<>:

>Axel Böhm wrote:
>>>Oder zieht eine Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung eine
>>>Veranlagung der Einkommensteuer nur dann nach sich,
>>>wenn man Steuern nachzahlen muss,
>>
>>
>> Wo ist sonst die Steuerhinterziehung?
>
>Man koennte sich ja auch irren, und glauben,
>man haette welche hinterzogen.

Damit ist aber auch die Selbstanzeige hinfällig.
Allenfalls wäre hier der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt
;-)

Grüße

Axel

Re: Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung fuehrt zu Durchfuehrung der Veranlagung?

am 08.05.2006 11:22:19 von Uwe Olufs

Michael Mueller wrote:

> Man koennte sich ja auch irren, und glauben,
> man haette welche hinterzogen.
> Oder man ist sich nicht sicher, ob oder ob nicht.


Dann hast Du Dich darin geirrt und es stellt sich heruas, dass es keine
Steuerhinterziehung war.
Und dann wird auch nichts berichtigt, weil die Rechtsgrundlage zur
Berichtigung fehlt.

Uwe