Betriebskostenpauschale bei angefangenem Jahr
Betriebskostenpauschale bei angefangenem Jahr
am 02.05.2006 22:18:34 von Thilo Machotta
N'Abend allerseits!
Ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung als Freiberufler
und verstehe das Modell Betriebskostenpauschale noch nicht so
ganz.
Ich habe gelesen, dass man 25% vom Umsatz (brutto, vermute ich)
pauschal als Betriebskosten ansetzen kann, maximal jedoch 614
Euro. Sehe ich das richtig, dass ich die 614 Euro auch dann
ansetzen kann, wenn ich mich erst zur Jahresmitte selbständig
gemacht habe, solange das mit dem Umsatz passt?
Und kann ich von dieser (und anderen Pauschalen wie z.B. 20% der
Telefonkosten oder 35% der PC-Nutzung) den Mehrwertsteueranteil
bei der Umsatzsteuererklärung ansetzen? Sonst komme ich da doch
durcheinander, wenn ich anstatt Einzelposten eine Pauschale
ansetze - bei meinem Umsatzsteuervoranmeldungen bin ich bisher
schließlich noch von den einzelnen Quittungen ausgegangen...
Viele Grüße
Thilo
Re: Betriebskostenpauschale bei angefangenem Jahr
am 03.05.2006 00:31:37 von Carlos Duerschmidt
Thilo Machotta <> skrev:
>Ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung als Freiberufler
Hoffentlich nicht als Steuerberater :-)
>ansetze - bei meinem Umsatzsteuervoranmeldungen bin ich bisher
>schließlich noch von den einzelnen Quittungen ausgegangen...
Umsatzsteuer und Einkommensteuer haben nichts miteinander zu tun,
außer etwa bei der EÜR. Auch berechtigt nicht jede Betriebsausgabe
zum Vorsteuerabzug.
Was genau nötig ist, um Vorsteuer ziehen zu können, steht
leicht verständlich im Umsatzsteuergesetz. Bitte unbedingt lesen
- es gibt da ein paar beliebte Fallstricke. Besonders wichtig sind
die Anforderungen an die Rechnungen anderer Unternehmer (Da ich
gerade etwas von "Quittungen" lese).
Im übrigen dient eine Pauschale nur der Vereinfachung. Wenn
die Betriebsausgaben höher liegen, könnte es sinnvoll sein,
auf eine Pauschalierung zu verzichten.
Gruß
Carlos
Re: Betriebskostenpauschale bei angefangenem Jahr
am 03.05.2006 14:23:31 von Florian Kleinmanns
Thilo Machotta <> schrieb:
>Ich habe gelesen, dass man 25% vom Umsatz (brutto, vermute ich)
>pauschal als Betriebskosten ansetzen kann, maximal jedoch 614
>Euro.
Nur bei selbstständig Tätigen im Sinne des § 18 EStG, nicht bei anderen
Selbstständigen. Und auch nur dann, wenn die selbstständige Tätigkeit
nebenberuflich und nicht hauptberuflich ausgeübt wird.
Grüße
Florian
--
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Re: Betriebskostenpauschale bei angefangenem Jahr
am 03.05.2006 22:03:44 von Thilo Machotta
Florian Kleinmanns schrieb:
>Thilo Machotta <> schrieb:
>>Ich habe gelesen, dass man 25% vom Umsatz (brutto, vermute ich)
>>pauschal als Betriebskosten ansetzen kann, maximal jedoch 614
>>Euro.
>
>Nur bei selbstständig Tätigen im Sinne des § 18 EStG, nicht bei anderen
>Selbstständigen. Und auch nur dann, wenn die selbstständige Tätigkeit
>nebenberuflich und nicht hauptberuflich ausgeübt wird.
Nebenberufliche Selbständigkeit und ein Katalogberuf bzw.
katalogähnlicher Beruf sind gegeben. Steuerberater ist es nicht,
wie man an meinen Fragen sicher merkt :)
Die Pauschalen sind für mich vor allem interessant, weil ich mir
dann lange Rechnereien sparen kann. Die tatsächlichen Beträge
dürften - wenn überhaupt - nur unwesentlich darüber liegen.
Viele Grüße
Thilo