Steuerliche Behandlung von Hebelzertifikaten

Steuerliche Behandlung von Hebelzertifikaten

am 03.05.2006 23:56:04 von Andreas Meier

Hallo,

wie werden Hebelzertifikate (z.B. auf den DAX) besteuert?
Diese Zertifikate sind keine Optionsscheine, da damit keine Rechte/Pflichten
zur Ausübung verbunden sind.


Bsp.: Ich kaufe für 40000 EUR, dazu kommen noch Spesen, Provision von 400
EUR . Ich verkaufe dann einige Tage später für 60000 EUR, dazu kommen 600
EUR Verkaufsspesen, -provisionen. Dann kaufe ich für 10000 EUR mit 100 EUR
Kosten und verspekuliere mich, so dass ich für 5000 EUR mit 50 EUR Kosten
verkaufe.
Dann kaufe ich für 10000 EUR mit 100 EUR Kosten, das Zertifikat wird
ausgeknockt und für 1000 EUR ohne weitere Kosten eingelöst.

Ich habe also 4750 EUR Gewinn gemacht.
Wie wird dieser versteuert?
Als privates Veräußerungsgeschäft, evtl. sogar gemäß dem
Halbeinkünfteverfahren,
oder als Finanzinnovation als Kapitaleinkünfte, sind dann überhaupt die
Spesen und Provisionen abziehbar?

Viele Grüße

Andi

Re: Steuerliche Behandlung von Hebelzertifikaten

am 04.05.2006 23:24:13 von Alexander Schroeder

Andreas Meier wrote:
> Bsp.: Ich kaufe für 40000 EUR, dazu kommen noch Spesen, Provision von 400
> EUR . Ich verkaufe dann einige Tage später für 60000 EUR, dazu kommen 600
> EUR Verkaufsspesen, -provisionen. Dann kaufe ich für 10000 EUR mit 100 EUR
> Kosten und verspekuliere mich, so dass ich für 5000 EUR mit 50 EUR Kosten
> verkaufe.

Das sind ganz klar private Veräußerungsgeschäfte.

> Dann kaufe ich für 10000 EUR mit 100 EUR Kosten, das Zertifikat wird
> ausgeknockt und für 1000 EUR ohne weitere Kosten eingelöst.

Normalerweise liegt bei einem Knock Out kein privates
Veräußerungsgeschäft vor, da es an einer Veräußerung fehlt. Daher werden
neuerdings einige dieserart Wertpapiere vom Emittenten für einen kleinen
Betrag zurückgekauft. Dann liegt ebenfalls ein privates
Veräußerungsgeschäft vor.

> ..., evtl. sogar gemäß dem
> Halbeinkünfteverfahren,

Das HEV ist nicht anwendbar.

> oder als Finanzinnovation als Kapitaleinkünfte,

Es liegt keine Finanzinnovation iSd EStG vor.

> sind dann überhaupt die
> Spesen und Provisionen abziehbar?

Ja.

Alex