Dringend: Wie hoch ist GWG ?

Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 05.05.2006 01:34:21 von llothar

Liegt die immer noch bei 410 Euro ?
Ich hatte mal gehört da gabs 'ne kleine Erhöhung ?

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 05.05.2006 01:56:05 von Erich Mathild

On 4 May 2006 16:34:21 -0700, "llothar" <> wrote:

>Liegt die immer noch bei 410 Euro ?
>Ich hatte mal gehört da gabs 'ne kleine Erhöhung ?

"llothar", fährst du einen "Lloid", oder hast du gar einen Realnamen?

Bbeides eerhöht ddie Aantwort-Bbereitschaft eenorm :-)

Eerich :-)

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 05.05.2006 02:55:08 von Arnold Nipper

On 05.05.2006 01:34 llothar wrote

> Liegt die immer noch bei 410 Euro ?
> Ich hatte mal gehört da gabs 'ne kleine Erhöhung ?
>=20

Tante Google lässt vermuten, dass das immer noch bei 410 netto liegt.=20
Siehe etwa



=20

/steuerlexikon/geringwertige_20wirtschaftsgueter.html

Aber ich bin kein Erbsenzähler ;-)
--=20
Arnold Nipper, AN45

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 05.05.2006 08:15:48 von Florian Kleinmanns

Arnold Nipper <> schrieb:
>> Liegt die immer noch bei 410 Euro ?
>> Ich hatte mal gehört da gabs 'ne kleine Erhöhung ?
>
>Tante Google lässt vermuten, dass das immer noch bei 410 netto liegt.

Also bei mir liegt die Grenze bei 410 Euro Brutto.

;-)

Grüße
Florian
--
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Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 05.05.2006 18:19:00 von Eric Lorenz

Florian Kleinmanns schrieb:
> Arnold Nipper <> schrieb:
>>> Liegt die immer noch bei 410 Euro ?
>>> Ich hatte mal gehört da gabs 'ne kleine Erhöhung ?
>> Tante Google lässt vermuten, dass das immer noch bei 410 netto liegt.
>
> Also bei mir liegt die Grenze bei 410 Euro Brutto.

Noe!
Schau mal hier:

§ 6(2) EStG

1 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5
oder 6 an deren Stelle

tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens,

die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der

Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der
Eröffnung

des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden,

wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen


darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ( § 9b Abs. 1 ), oder der nach

Absatz 1 Nr. 5 oder 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne

Wirtschaftsgut 410 Euro [6] [ Bis 31.12.2001: 800 Deutsche Mark ] nicht
übersteigen.




Eric

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 05.05.2006 20:05:01 von axbnospamatall

Am Fri, 05 May 2006 18:19:00 +0200 schrieb Eric Lorenz
<>:

>Wirtschaftsgut 410 Euro [6] [ Bis 31.12.2001: 800 Deutsche Mark ] nicht
>übersteigen.

Also hhatte LLothar rrecht.
Es gab eine Erhöhung zum 1.1.2002 um 0,97 EUR bzw DM 1,89.

Grüße

Axel

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 06.05.2006 12:08:27 von llothar

Okay, denke das ich das irgendwie falsch ins Ohr bekommen habe und das
ganze eines der Vorschläge von Fachmännern/-frauen war wie die
Binnenkonjunktur anzukurbeln sei.

Mein EBay Einkauf war jetzt 399 + 18.50 Euro Versand (von Privat, d.h.
ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer) und damit wohl 7.50 Euro zu teuer.
Klasse.

Kann ich für einen 3 Jahre alten Computer trotzdem irgendeine
Erklärung abgeben und ihm in einem Jahr abschreiben ? Wurde ja nur
für ein kleines Projekt angeschafft das bereits in 5 Monaten wieder
vorbei ist, will ihn aber trotzdem lieber ungenutzt in die Ecke stellen
und nicht verkaufen falls da mal ein Fehler auftauscht und ich nochmal
ran muss.

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 06.05.2006 12:16:26 von Manfred Miller

llothar schrieb:

> Mein EBay Einkauf war jetzt 399 + 18.50 Euro Versand (von Privat, d.h.
> ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer) und damit wohl 7.50 Euro zu teuer.
> Klasse.

Die 18,50 EUR sind Erwerbs-/Bezugsnebenkosten und haben mit der GWG
Grenze nichts zu tun.

Gruss Manfred

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 06.05.2006 13:51:30 von Eric Lorenz

Manfred Miller schrieb:

> Die 18,50 EUR sind Erwerbs-/Bezugsnebenkosten und haben mit der GWG
> Grenze nichts zu tun.

Sicher?
Schau mal in den § 255 HGB! Dieser definiert die AK, die auch von Gesetz
her gilt.

Es handelt sich um sogenannte Anschaffungsnebenkosten. Diese gehören mit
zu den Anschaffungskosten und damit kommt er über die GWG-Grenze.

Eric

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 06.05.2006 13:51:52 von Uwe Behle

llothar schrieb:

> Kann ich für einen 3 Jahre alten Computer trotzdem irgendeine
> Erklärung abgeben und ihm in einem Jahr abschreiben ? Wurde ja nur
> für ein kleines Projekt angeschafft das bereits in 5 Monaten wieder
> vorbei ist, will ihn aber trotzdem lieber ungenutzt in die Ecke stellen
> und nicht verkaufen falls da mal ein Fehler auftauscht und ich nochmal
> ran muss.
>
Was wäre, wenn Du die Platte ausbaust, weil sie defekt ist? Wäre dann
nicht eine sofortige Abschreibung möglich?

Gruß,

Uwe

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 06.05.2006 14:57:51 von Frank Kozuschnik

Uwe Behle schrieb:

> llothar schrieb:
>
> > Kann ich für einen 3 Jahre alten Computer trotzdem irgendeine
> > Erklärung abgeben und ihm in einem Jahr abschreiben ? Wurde ja nur
> > für ein kleines Projekt angeschafft das bereits in 5 Monaten wieder
> > vorbei ist, will ihn aber trotzdem lieber ungenutzt in die Ecke stellen
> > und nicht verkaufen falls da mal ein Fehler auftauscht und ich nochmal
> > ran muss.
>
> Was wäre, wenn Du die Platte ausbaust, weil sie defekt ist? Wäre dann
> nicht eine sofortige Abschreibung möglich?

Wieso dieser Aufwand? Wenn von vornherein klar ist, dass der Computer
nur 5 Monate lang genutzt wird - was spricht dann dagegen, ihn über
die Nutzungsdauer von 5 Monaten abzuschreiben?

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 06.05.2006 15:23:54 von Eric Lorenz

Axel Böhm schrieb:

> Versandkosten sind Anschaffungsnebenkosten und somit mit dem
> Wirtschaftsgut zu aktivieren.

Irgendwie taucht es jetzt häufiger auf, das die Selbstbucher
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten getrennt behandeln. Wer
hat diesen Unsinn nur in Umlauf gebracht??

Eric

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 06.05.2006 15:24:17 von axbnospamatall

Am Sat, 06 May 2006 12:16:26 +0200 schrieb Manfred Miller
<>:

>llothar schrieb:
>
>> Mein EBay Einkauf war jetzt 399 + 18.50 Euro Versand (von Privat, d.h.
>> ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer) und damit wohl 7.50 Euro zu teuer.
>> Klasse.
>
>Die 18,50 EUR sind Erwerbs-/Bezugsnebenkosten und haben mit der GWG
>Grenze nichts zu tun.

Versandkosten sind Anschaffungsnebenkosten und somit mit dem
Wirtschaftsgut zu aktivieren.

Grüße

Axel

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 06.05.2006 19:21:49 von Uwe Behle

Frank Kozuschnik schrieb:

> Wieso dieser Aufwand? Wenn von vornherein klar ist, dass der Computer
> nur 5 Monate lang genutzt wird - was spricht dann dagegen, ihn über
> die Nutzungsdauer von 5 Monaten abzuschreiben?

Jetzt wo Du es sagst - Eigentlich nix.

Gruß,

Uwe

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 07.05.2006 11:55:55 von llothar

Zählt da nicht die potentielle Möglichkeit ihn doch nutzen zu
können. Sonst könnte ja jeder sowas behaupten.

Und die Frage warum ich ihn dann nicht veräussere sehe ich auch schon
kommen ?

Na ja, so wie das Arbeitsamt werden die Lieben im Finanzamt ja noch
nicht drauf sein und Nachweise über ernsthafte Verkaufsabsichten
einfordern. Oder ?

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 07.05.2006 12:22:45 von Sven Gottwald

* Quoting llothar <>:
> Na ja, so wie das Arbeitsamt werden die Lieben im Finanzamt ja noch
> nicht drauf sein und Nachweise über ernsthafte Verkaufsabsichten
> einfordern. Oder ?

KKommt ddrauf aan.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Dringend: Wie hoch ist GWG ?

am 07.05.2006 12:33:12 von Frank Kozuschnik

llothar schrieb:

> Zählt da nicht die potentielle Möglichkeit ihn doch nutzen zu
> können. Sonst könnte ja jeder sowas behaupten.

Es zählt die voraussichtliche (geplante) Dauer der tatsächlichen
Nutzung. Wenn die von den üblichen AfA-Tabellen abweicht, muss die
Abweichung nachvollziehbar sein. Bei einem gebraucht erworbenen
Computer, der die normale Nutzungsdauer schon hinter sich hat, sehe
ich da aber kein besonderes Problem.

> Und die Frage warum ich ihn dann nicht veräussere sehe ich auch schon
> kommen ?

Im Prinzip darf man ein Wirtschaftsgut sogar weiter *nutzen*, wenn es
vollständig abgeschrieben ist. Wenn du den Computer lieber für den
Fall der Fälle aufhebst als ihn zu veräußern, sehe ich daran nichts
Problematisches.

> Na ja, so wie das Arbeitsamt werden die Lieben im Finanzamt ja noch
> nicht drauf sein und Nachweise über ernsthafte Verkaufsabsichten
> einfordern. Oder ?

Wenn der Betriebsprüfer kommt, zeigst du ihm einfach den ungenutzt in
einer Ecke stehenden Computer.

Vor ein Fragezeichen setzt man übrigens kein Leerzeichen.