Steuerstrafverfahren

Steuerstrafverfahren

am 04.05.2006 08:52:24 von Becker

Hallo NG,

darf die Steuerfahndung die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
telefonisch mitteilen oder muss dass unbedingt schriftlich erfolgen?

Ist das abhängig von der Höhe der zu erwartenden Steuerschuld?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!

Viele Grüße

Re: Steuerstrafverfahren

am 04.05.2006 17:55:35 von unknown

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Re: Steuerstrafverfahren

am 17.05.2006 12:15:34 von Matthias Reichelt

Hallo,

die Frage ist so nicht richtig gestellt.

Solange das Finanzamt/die Staatsanwaltschaft nicht bekannt gibt, dass sie
ein Strafverfahren eingeleitet hat, befindest Du Dich noch im allgemeinen
Besteuerungsverfahren.
In diesem Besteuerungsverfahren bist Du verpflichtet, alle Auskünfte, auch
Dich belasstende, zu erteilen. Du hast quasi kein
Selbstbelastungsverweigerungsrecht.

Erst mit Eröffnung des Strafverfahrens hast Du Schutz, denn die
Staatsanwaltschaft/Finanzamt hat die Schuld zu beweisen.

Es macht also wenig sinn, sich darauf zu berufen, dass das Strafverfahren
nur telefonisch angekündigt wurde.

Sollte dies jedoch nicht zulässig sein, dann schau mal in der
Strafprozeßordnung nach, ob da etwas dazu geregelt ist. Oder einen
erfahrenen Strafverteidiger.

Gruß Matti

"Becker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e3c89v$o06$
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> darf die Steuerfahndung die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
> telefonisch mitteilen oder muss dass unbedingt schriftlich erfolgen?
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