Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

am 09.05.2006 17:39:49 von luersch

Hallo!

Ich bin zurzeit im Lehramts-Referendariat, das ich im vergangenen Jahr
begonnen habe. Im letzten Jahr habe ich noch Kindergeld bekommen. Um dies
nun auch behalten zu dürfen, muss ich ja nachweisen, dass ich unter der
Freigrenze für das Kindergeld (7000 und ein paar) geblieben bin. Ich habe
ca. 11000 EUR verdient und mit allen Ausgaben für Versicherungen,
Lehrbücher, Unterrichtsmaterial, etc. bin ich unter der Freigrenze
geblieben.

Natürlich habe ich alle Quittungen fleißig gesammelt und diese nun bei der
Familienkasse eingereicht. Dort wurden nun etliche Quittungen nicht
anerkannt, weil diese nicht auf meinen Namen ausgestellt sind. Demnach
müsste ich das Kindergeld wieder zurückzahlen. Ich weiß, dass nach dem
Umsatzsteuergesetz bei Beträgen über 100 EUR für den Vorsteuerabzug
Rechnungen mit Namen notwendig sind. Unter 100 EUR werden auch Rechnungen
ohne Namen akzeptiert. Gibt es für das Kindergeld keine ähnliche Regelung?
Alle Quittungen die abgelehnt wurden, sind unter 100 EUR, die höchste liegt
bei 63 EUR.

Der Witz ist, dass die Rechnungen größtenteils (95%) für Dinge sind, die
eindeutig für die Schule gebraucht werden. Also z.B. Lehrbücher, "Leitfaden
zum Referendariat", etc. Der nette Herr der Familien Kasse meinte am Telefon
aber, dass das nicht wichtig sei. Weil kein Name auf den Rechnungen steht,
könnte das ja auch jemand anderes gekauft haben.

Ein Teil dieser Rechnungen habe ich mit meiner EC-Karte bezahlt, meine
Kontonummer steht also auf den Rechnungen. Sollte das nicht eigentlich
reichen?

Ich fasse meine Fragen noch mal zusammen:
- Müssen für das Kindergeld grundsätzlich alle Rechnungen mit Namen sein?
- Gibt es hier keine 100 EUR Regelung wie bei der Umsatzsteuer?
- Muss die Kontonummer als Beweis, dass ich die Sachen bezahlt habe,
anerkannt werden?

Wenn die Rechnungen tatsächliche alle mit Namen sein müssen, kann ich dann
mit den Rechnungen zu den Geschäften gehen und verlangen, dass mir dort eine
neue Rechnung auf Namen ausgestellt wird? Gibt es eine Regelung, die die
Geschäfte verpflichtet das zu tun?

Ich werde in den nächsten Tagen auf jeden Fall persönlich zu Familienkasse
gehen um die Sache dort noch einmal zu besprechen. Vorher würde ich mich
aber gerne hier mit Argumenten bewaffnen :-) Wenn Ihr also Tipps für mich
habt, wäre das wirklich klasse!

Herzlichen Dank
Lisa

Re: Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

am 10.05.2006 11:35:30 von Uwe Schmitz

Lisa Pfürsch wrote:
> Hallo!
>
> Ich bin zurzeit im Lehramts-Referendariat, das ich im vergangenen Jahr
> begonnen habe. Im letzten Jahr habe ich noch Kindergeld bekommen.
******
Nicht Du, deine Eltern haben das Kindergeld bekommen :-))

../.

> Ich fasse meine Fragen noch mal zusammen:
> - Müssen für das Kindergeld grundsätzlich alle Rechnungen mit Namen
> sein?

Nein. Kassenbon reicht. Bei Büchern muss der Titel draufstehen.
Wie bei den Werbungskosten beim Finanzamt.


> - Gibt es hier keine 100 EUR Regelung wie bei der Umsatzsteuer?

Nein. Denn Kassenbon reicht immer.


> - Muss die Kontonummer als Beweis, dass ich die Sachen bezahlt habe,
> anerkannt werden?

Sollte.

>
> Ich werde in den nächsten Tagen auf jeden Fall persönlich zu
> Familienkasse gehen um die Sache dort noch einmal zu besprechen.

Tu das.
Und bestehe darauf, dass Du eine schriftliche Begründung der
Nichtanerkennung von nicht auf Deinen Namen lautenden Rechnungen / Kassenbon
erhältst.
Mit Angabe der Rechtsgrundlage und evtl. Rechtsprechung!

Und solltest Du tatsaächlich Rechnungen haben, die auf einen anderen Namen
lauten: Füge eine Bescheinigung des Rechnungsempfängers bei, dass er die
Gegenstände ausschließlich für Dich erworben hat und Du ihm die Kosten
erstattet hast.

Uwe

Re: Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

am 10.05.2006 12:21:50 von luersch

> Nicht Du, deine Eltern haben das Kindergeld bekommen :-))

Das meine ich doch :-)


> Nein. Kassenbon reicht. Bei Büchern muss der Titel draufstehen.
> Wie bei den Werbungskosten beim Finanzamt.

Ob der Titel überall vermerkt ist, weiß ich im Moment nicht mehr. Ich werde
das aber auf jeden Fall prüfen.


> Nein. Denn Kassenbon reicht immer.

Prima. Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung auf die sich das stützt? Wenn
die sagen "reicht nicht" und ich antworte "reicht wohl", kann das ohne
passende Quellen eine lange Diskussion werden :-)


> Tu das.
> Und bestehe darauf, dass Du eine schriftliche Begründung der
> Nichtanerkennung von nicht auf Deinen Namen lautenden Rechnungen /
> Kassenbon erhältst.
> Mit Angabe der Rechtsgrundlage und evtl. Rechtsprechung!

Der Tipp, dass die ihre Ablehnung mit der passenden Rechtsgrundlange
begründen müssen, finde ich gut. Vielen Dank, ich werde das auf jeden Fall
berücksichtigen!


> Und solltest Du tatsaächlich Rechnungen haben, die auf einen anderen Namen
> lauten: Füge eine Bescheinigung des Rechnungsempfängers bei, dass er die
> Gegenstände ausschließlich für Dich erworben hat und Du ihm die Kosten
> erstattet hast.

Eigentlich sollten alle Rechnungen wirklich von mir sein. Ich werde das aber
auch auch noch einmal prüfen.

Vielen Dank
Lisa

Re: Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

am 10.05.2006 21:24:27 von Uwe Schmitz

"Lisa Pfürsch" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>> Nein. Denn Kassenbon reicht immer.
>
> Prima. Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung auf die sich das stützt?
> Wenn die sagen "reicht nicht" und ich antworte "reicht wohl", kann das
> ohne passende Quellen eine lange Diskussion werden :-)

Merksatz:

Wer was streicht muss begründen, warum er was streicht.


Uwe

Re: Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

am 11.05.2006 13:29:43 von usenet-01-2006

Uwe Schmitz schrieb:
> Und solltest Du tatsaächlich Rechnungen haben, die auf einen anderen Namen
> lauten: Füge eine Bescheinigung des Rechnungsempfängers bei, dass er die
> Gegenstände ausschließlich für Dich erworben hat und Du ihm die Kosten
> erstattet hast.

Wenn's die Eltern waren: Keine Abzugsmöglichkeit bei abgekürztem
Vertragsweg!

Re: Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

am 12.05.2006 22:31:10 von Florian Kleinmanns

"Lisa Pfürsch" <> schrieb:
>Ich bin zurzeit im Lehramts-Referendariat, das ich im vergangenen Jahr
>begonnen habe. Im letzten Jahr habe ich noch Kindergeld bekommen. Um dies
>nun auch behalten zu dürfen, muss ich ja nachweisen, dass ich unter der
>Freigrenze für das Kindergeld (7000 und ein paar) geblieben bin. Ich habe
>ca. 11000 EUR verdient und mit allen Ausgaben für Versicherungen,
>Lehrbücher, Unterrichtsmaterial, etc. bin ich unter der Freigrenze
>geblieben.

Welche Versicherungsaufwendungen kann man insoweit abziehen?

Grüße
Florian
--
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Re: Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

am 13.05.2006 13:27:00 von Uwe Schmitz

Florian Kleinmanns wrote:

> Welche Versicherungsaufwendungen kann man insoweit abziehen?

Krankenkasse, auch wenn das FG Köln das anders sieht.

Uwe

Re: Anerkennung von Quittungen bei der Familienkasse für das Kindergeld

am 13.05.2006 14:10:17 von Florian Kleinmanns

"Uwe Schmitz" <> schrieb:
>> Welche Versicherungsaufwendungen kann man insoweit abziehen?
>
>Krankenkasse, auch wenn das FG Köln das anders sieht.

Ach so... ja, ich hatte die Sozialversicherungen nicht zu den
Versicherungen gezählt.

Grüße
Florian
--
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