Ort der Leistung bei einem Industriedesigner

Ort der Leistung bei einem Industriedesigner

am 10.05.2006 20:08:23 von Sven Gottwald

Hallo,

wonach bestimmt sich bei einem selbständigen Industriedesigner der Ort
der Leistung? Der Stpfl. wird für verschiedener Auftraggeber im In- und
Ausland tätig. Er reist immer zu den jeweiligen Auftraggeber und bleibt
dann z.B. 2 Wochen dort bis der Auftrag erledigt ist.

Bezüglich der umsatzsteuerlichen Beurteilung des Sachverhalts bin ich
mir nicht sicher, Alternativen:

1) Es handelt sich um eine künstlerische (oder ähnliche) Leistung i.S.d.
§ 3a Abs. 2 Nr. 3 a) UStG. Der Ort der Leistung ist der Ort der
Tätigkeit.

2) Es handelt sich um eine technische Beratungsleistung i.S.d. § 3a Abs.
4 Nr. 3 UStG. Ort der Leistung wäre nach Abs. 3 dann dort, wo der
Empfänger sein Unternehmen betreibt.

3) Die sonstige Leistung wird an dem Ort ausgeführt, von dem aus der
Unternehmer sein Unternehmen betreibt, § 3a Abs. 1 S. 1 UStG. Damit
wären auch die im Ausland erbrachten Leistungen im Inland steuer-
pflichtig.

Ich tendiere zu Nr. 2. Rechtsprechung zu dem Thema habe ich leider
nicht gefunden. Meinungen?

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Ort der Leistung bei einem Industriedesigner

am 12.05.2006 10:33:30 von Matthias Kryn

Sven Gottwald schrieb:

> wonach bestimmt sich bei einem selbständigen
> Industriedesigner der Ort der Leistung? Der Stpfl. wird für
> verschiedener Auftraggeber im In- und Ausland tätig. Er
> reist immer zu den jeweiligen Auftraggeber und bleibt dann
> z.B. 2 Wochen dort bis der Auftrag erledigt ist.
>
> Bezüglich der umsatzsteuerlichen Beurteilung des Sachverhalts
> bin ich mir nicht sicher, Alternativen:
>
> 1) Es handelt sich um eine künstlerische (oder ähnliche)
> Leistung i.S.d. § 3a Abs. 2 Nr. 3 a) UStG. Der Ort der
> Leistung ist der Ort der Tätigkeit.
>
> 2) Es handelt sich um eine technische Beratungsleistung
> i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG. Ort der Leistung wäre nach
> Abs. 3 dann dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
>
> 3) Die sonstige Leistung wird an dem Ort ausgeführt, von dem
> aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, § 3a Abs. 1 S.
> 1 UStG. Damit wären auch die im Ausland erbrachten
> Leistungen im Inland steuer- pflichtig.
>
> Ich tendiere zu Nr. 2. Rechtsprechung zu dem Thema habe ich
> leider nicht gefunden. Meinungen?

Ich frage spontan danach, ob ein ästhetischer (künstlerischer)
oder ein praktischer (technisch-nützlicher) Aspekt im
Vordergrund der Tätigkeit steht. Und genau das ist bei einem
Industriedesigner IMVHO per default gar nicht zu trennen.

Grüße
Matthias

Re: Ort der Leistung bei einem Industriedesigner

am 12.05.2006 19:50:22 von Sven Gottwald

* Quoting Matthias Kryn <>:
>> 1) Es handelt sich um eine künstlerische (oder ähnliche)
>> Leistung i.S.d. § 3a Abs. 2 Nr. 3 a) UStG. Der Ort der
>> Leistung ist der Ort der Tätigkeit.
>>
>> 2) Es handelt sich um eine technische Beratungsleistung
>> i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG. Ort der Leistung wäre nach
>> Abs. 3 dann dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
>>
>> 3) Die sonstige Leistung wird an dem Ort ausgeführt, von dem
>> aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, § 3a Abs. 1 S.
>> 1 UStG. Damit wären auch die im Ausland erbrachten
>> Leistungen im Inland steuer- pflichtig.
>>
>> Ich tendiere zu Nr. 2. Rechtsprechung zu dem Thema habe ich
>> leider nicht gefunden. Meinungen?
>
> Ich frage spontan danach, ob ein ästhetischer (künstlerischer)
> oder ein praktischer (technisch-nützlicher) Aspekt im
> Vordergrund der Tätigkeit steht. Und genau das ist bei einem
> Industriedesigner IMVHO per default gar nicht zu trennen.

Ack. Die Entscheidung dürfte im Einzelfall schwierig sein, zumal das
für jede Leistung gesondert beurteilt werden muß. Unterm Strich spielt
das keine Rolle, weil sowohl 1. als auch 2. dazu führen, dass die
sonstige Leistung im Inland nicht steuerbar ist.

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-- Terry Pratchett