Welche Steuern füreinen Auftrag?

Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 11.05.2006 00:36:00 von Paul Lenz

Ich habe einen kleinen Auftrag für eine Software-Firma erledigt
und soll nun eine Rechnung für meine Vergütung schreiben. Der
Chef meint, ich soll dazu schreiben, ob die Rechnung mit oder
ohne Mehrwertsteuer sein soll.

Worauf mir klar wurde, dass ich keinerlei Ahnung habe.

Ich weiß nur eins: dass in der Steuererklärung irgendwo Platz für
die Angabe solcher Vergütungen ist. Aber muss ich etwa Mehrwert-
Steuer abführen und für den Rest noch mal Einkommensteuer blechen?
Oder anders herum: wenn ich am Schluss blanke X Euro haben möchte,
wie viel muss ich für welche Steuern draufschlagen?

Und: ich habe den Auftrag im Oktober 2005 erhalten und zum größten
Teil erledigt. Durch Verzögerungen und Erweiterung meiner Aufgabe
konnte ich die Sache aber erst im März 2006 abschließen. In der
Steuererklärung welchen Jahres muss ich die Vergütung erwähnen?


Paul Lenz

--
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Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 11.05.2006 07:21:15 von Martin Hentrich

On Thu, 11 May 2006 00:36:00 +0200, "Paul Lenz" <>
wrote:

>Ich habe einen kleinen Auftrag für eine Software-Firma erledigt
>und soll nun eine Rechnung für meine Vergütung schreiben. Der
>Chef meint, ich soll dazu schreiben, ob die Rechnung mit oder
>ohne Mehrwertsteuer sein soll.

Eben. Dazu mußt du wissen, ob du selber umsatzsteuerpflichtig bist
oder nicht. Üblicherweise ist der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig,
der Kleinunternehmer aber nach §19 UStG ist von der zahlung von
Umsatzsteuer befreit und als solcher darf er keine rechnung mit MwSt.
schreiben.

Falls doch: Die ausgewiesene MwSt muß an das Finanzamt abgeführt
werden. Die darfst du nicht behalten.

>Worauf mir klar wurde, dass ich keinerlei Ahnung habe.

Schlimm, wenn man so etwas zu spät bemerkt. Aber es ist ja noch nicht
zu spät für dich.

>Ich weiß nur eins: dass in der Steuererklärung irgendwo Platz für
>die Angabe solcher Vergütungen ist.

Oh, welche Steuererklärung meinst du denn? Die
Einkommensteuererklärung? Die Einkommensteuer hat mit der Umsatzsteuer
nichts zu tun.

>Aber muss ich etwa Mehrwert-
>Steuer abführen und für den Rest noch mal Einkommensteuer blechen?

Aber ja. Das machen alle Unternehmer so. Die zahlen:
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und z.B.
Kapitalgesellschaften auch noch Körperschaftssteuer.

>Oder anders herum: wenn ich am Schluss blanke X Euro haben möchte,
>wie viel muss ich für welche Steuern draufschlagen?

Die Mehrwertsteuer beträgt 16% vom Nettopreis. Rechne selber.

>Und: ich habe den Auftrag im Oktober 2005 erhalten und zum größten
>Teil erledigt. Durch Verzögerungen und Erweiterung meiner Aufgabe
>konnte ich die Sache aber erst im März 2006 abschließen. In der
>Steuererklärung welchen Jahres muss ich die Vergütung erwähnen?

Wenn das Geld fließt dürfte für dich richtig sein.

Aber überlege dir gut, ob du zur Umsatzsteuerpflicht optieren willst.
Deine Tätigkeit für das Unternehmen führt zu Einkünften, die entweder
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind oder Einkünfte aus
gewerbebetrieb. Für Gewerbeeinkünfte benötigst du eine
gewerbeanmeldung. Hast du die? Beide Einkünfte gehören dann in die
Anlage GSE deiner Einkommensteuererklärung. Einkünfte = Gewinn =
Einnahmen - Ausgaben. Zusätzlich machst du (falls du die MwSt in die
Rechnung schreibst) eine Umsatzsteuererklärung und führst die
Umsatzsteuer ab. Dies ist der Betrag von 16% deiner Nettoumsätze
vermindert um die von dir gezahlte MwSt auf Betriebsausgaben (sog.
Vorsteuer).

Falls das alles nur eine einmalige Angelegenheit ist: Keine MwSt. auf
die Rechnung. Ansonsten wissen wir von Dir zu wenig.

So. Jetzt hast du genug zu grübeln.

Ich setze mal ein F'up2 auf de.etc.beruf.selbstaendig

Martin

Re: Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 11.05.2006 14:34:41 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 11.05.2006 15:14:32 von Martin Schoenbeck

Hallo Michael,

Michael Holzt schrieb:

> Paul Lenz wrote:
>> Ich habe einen kleinen Auftrag für eine Software-Firma erledigt
>> und soll nun eine Rechnung für meine Vergütung schreiben. Der
>> Chef meint, ich soll dazu schreiben, ob die Rechnung mit oder
>> ohne Mehrwertsteuer sein soll.
>>
>> Worauf mir klar wurde, dass ich keinerlei Ahnung habe.
>
> Aber ein Gewerbe hast Du schon angemeldet?

Für einen einmaligen Auftrag, der nicht auf Wiederholung, sondern
allenfalls auf Einstellung angelegt war?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 13.05.2006 20:39:24 von Paul Lenz

"Michael Holzt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Aber ein Gewerbe hast Du schon angemeldet?

Als Ingenieur muss ich das nicht.


Paul Lenz

--
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Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 14.05.2006 08:47:29 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 446627c8$0$4511$
tippte Paul Lenz:
> > Aber ein Gewerbe hast Du schon angemeldet?
>
> Als Ingenieur muss ich das nicht.

Ah ja, das weisst Du schon - aber über Steuern hast Du Dich nicht
informiert...

Gruß
Will

Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 14.05.2006 09:48:34 von Eric Lorenz

Paul Lenz schrieb:
> "Michael Holzt" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>> Aber ein Gewerbe hast Du schon angemeldet?
>
> Als Ingenieur muss ich das nicht.

Hi!
Ziemlich schmales Brett. Da kommt es genau drauf an, WAS du gemacht
hast. Dann kann man das auch prüfen!

Eric

Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 14.05.2006 12:12:31 von Martin Hentrich

On Sat, 13 May 2006 20:39:24 +0200, "Paul Lenz" <>
wrote:

>> Aber ein Gewerbe hast Du schon angemeldet?
>
>Als Ingenieur muss ich das nicht.

Ist zwar schön, kommt aber noch drauf an *was* du tatsächlich machst:

<zitat>Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage
besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die
persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung
von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der
Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses
Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure,
Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern,
Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und
Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren),
Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker,
Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten,
Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe
sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und
Erzieher.
</zitat>

Stammt zwar aus dem Partnerschaftsgesetz, ist aber so allgemein
akzeptiert. Und ob du nun ein Angehöriger eines Freien Berufs bist,
das bestätigt erst das Finanzamt.

Martin

Re: Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 15.05.2006 21:49:22 von Paul Lenz

"Will Berghoff" <> schrieb:

> > > Aber ein Gewerbe hast Du schon angemeldet?
> >
> > Als Ingenieur muss ich das nicht.
>
> Ah ja, das weisst Du schon - aber über Steuern hast Du Dich nicht
> informiert...

Richtig. Ein Gewerbe hätte ich _vor_ Beginn der Arbeit anmelden müssen,
die Sache mit den Steuern war nicht so eilig.


Paul Lenz

--
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Re: Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 15.05.2006 21:50:17 von Paul Lenz

"Eric Lorenz" <> schrieb:

> >> Aber ein Gewerbe hast Du schon angemeldet?
> >
> > Als Ingenieur muss ich das nicht.
>
> Ziemlich schmales Brett. Da kommt es genau drauf an, WAS du gemacht
> hast.

Mein Auftraggeber hat das so gesagt. Dann wird das schon zu meiner
Arbeit gepasst haben.


Paul Lenz

--
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Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 15.05.2006 21:58:11 von Martin Hentrich

"Paul Lenz" <> schrieb am Mon, 15 May 2006 21:50:17
+0200 :

>Mein Auftraggeber hat das so gesagt.

ROTFL <vbg>

>Dann wird das schon zu meiner
>Arbeit gepasst haben.

Ach.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 15.05.2006 22:00:51 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 15.05.2006 22:35:00 von Erich Mathild

On Mon, 15 May 2006 20:00:51 +0000 (UTC), Michael Holzt
<> wrote:

>Paul Lenz wrote:
>> Mein Auftraggeber hat das so gesagt. Dann wird das schon zu meiner
>> Arbeit gepasst haben.
>
>Du bist nicht zufällig ein wenig naiv?

Ganz sicher NICHT! Du bist naiv, wie kommst du sonst auf "ein wenig"?

Erich

Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 16.05.2006 10:57:52 von Matthias Kryn

Paul Lenz schrieb:
> "Eric Lorenz" <> schrieb:
>
> > > > Aber ein Gewerbe hast Du schon angemeldet?
> > >
> > > Als Ingenieur muss ich das nicht.
> >
> > Ziemlich schmales Brett. Da kommt es genau drauf an, WAS du
> > gemacht hast.
>
> Mein Auftraggeber hat das so gesagt. Dann wird das schon zu
> meiner Arbeit gepasst haben.

*sprachlos*

Grüße
Matthias

Re: Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 16.05.2006 11:02:27 von Martin Schoenbeck

Hallo Matthias,

Matthias Kryn schrieb:

> Paul Lenz schrieb:

>> Mein Auftraggeber hat das so gesagt. Dann wird das schon zu
>> meiner Arbeit gepasst haben.
>
> *sprachlos*

Warum eigentlich? Meine freien Mitarbeiter konnten sich immer auf das
verlassen, was ich ihnen erzählt habe. Und wo ich mir nicht sicher war,
habe ich ihnen eben das gesagt. Warum sollte er sich auf das, was er von
uns hört, eher verlassen können, uns kennt er doch gar nicht. Und wir
kennen seinen Auftraggeber nicht, so daß solche Kommentare eigentlich
ziemlich daneben sind.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 16.05.2006 11:11:56 von Matthias Kryn

Martin Schoenbeck schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:
> > Paul Lenz schrieb:

Hallo Martin,

> > > Mein Auftraggeber hat das so gesagt. Dann wird das schon
> > > zu meiner Arbeit gepasst haben.
> >
> > *sprachlos*
>
> Warum eigentlich? Meine freien Mitarbeiter konnten sich immer
> auf das verlassen, was ich ihnen erzählt habe.

Hast Du deinen freien Mitarbeitern nur gesagt "das ist halt so",
oder hattest Du auch eine gehaltvolle Begründung? Ich nehme doch
an, letzteres; damit konnten sich die Mitarbeiter _selbst
überzeugen_. Genau das legen die beiden obigen Sätze aber nicht
nahe.

> Und wo ich mir
> nicht sicher war, habe ich ihnen eben das gesagt. Warum
> sollte er sich auf das, was er von uns hört, eher verlassen
> können, uns kennt er doch gar nicht.

Er soll sich überhaupt nicht auf das verlassen, was er im Usenet
liest. Er soll Anregungen mitnehmen, damit er sich selbst ein
Bild machen kann.

> Und wir kennen seinen
> Auftraggeber nicht, so daß solche Kommentare eigentlich
> ziemlich daneben sind.

Die Haltung, die ich aus diesen beiden Sätzen lese, ist Sorg-
gepaart mit Gedankenlosigkeit, meinetwegen auch Bequemlichkeit,
und von "verantwortungsvoll" deutlich entfernt.

Grüße
Matthias

Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 16.05.2006 11:12:07 von Martin Hentrich

Martin Schoenbeck <> schrieb am Tue, 16
May 2006 11:02:27 +0200 :

>>> Mein Auftraggeber hat das so gesagt. Dann wird das schon zu
>>> meiner Arbeit gepasst haben.
>>
>> *sprachlos*
>
>Warum eigentlich?

Weil nicht alle so sind wie du.

>Meine freien Mitarbeiter konnten sich immer auf das
>verlassen, was ich ihnen erzählt habe.

Ach. Wahrscheinlich auch *blind*?

>Und wo ich mir nicht sicher war,
>habe ich ihnen eben das gesagt.

Nett.

>Warum sollte er sich auf das, was er von
>uns hört, eher verlassen können,...

Soll er das? Wo steht das? Er soll drüber nachdenken.

>... uns kennt er doch gar nicht.

Was natürlich für den Wahrheitsgehalt einer Aussage auch nicht
unbedingt nötig ist... :-))

>Und wir
>kennen seinen Auftraggeber nicht,...

Er kennt den auch nur über diesen einen Auftrag, klingt jedenfalls so.

>... so daß solche Kommentare eigentlich
>ziemlich daneben sind.

Nö.

Anregungen zum eigenen Denken und verstehen sind eigentlich immer
hilfreich und nicht daneben.

Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
daß man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]

Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 18.05.2006 17:29:04 von Susanne Dieter

Paul Lenz wrote:

> Mein Auftraggeber hat das so gesagt. Dann wird das schon zu meiner
> Arbeit gepasst haben.

Autsch. Schreibst Du wirklich für Dich selbst oder fragst Du für jemand
anderen?

Also, mal ganz einfach ausgedrückt:

Gewerbeanmeldung wäre nicht nötig, wenn Du als Ingenieur in Deinem Fach
gearbeitet hast. Da Du aber Software-Unternehmen schreibst, war das wohl
doch eine andere Art der Tätigkeit? Aber selbst wenn, das wäre wohl
nicht soo schlimm, richtig unangenehm und teuer kann es mit dem
Finanzamt und der Krankenkasse werden. IHK usw. erwähne ich mal nicht,
sind dagegen nur kleine Häppchen.

Im Gegensatz zu Angestellten haftest Du aber auch für Deine Arbeit. Auch
das kann teuer werden, besonders wenn Dein Fehler zu einem
Produktionsausfall bei dem Auftraggeber führt. Wenn Du also eine Brücke
über ein Eisenbahngleis zu einem WM-Stadion hin baust und die stürzt
zusammen, hast Du ganz schnell viele Millionen Schulden, da Sach- und
Personenschäden bei PKW-Fahrern und vermutlich auch beim Auftraggeber.

Oder aus der Praxis: Susanne Dieter macht die Tastatur eines Kunden
kaputt, als Angestellte müsste sie nicht zahlen, als Selbständige schon.
Hat sich aber auch so erledigt. Oder Versand einer Europa-Karten-CD
für Navigationssystem, Kunde hat aber nur Deutschland bestellt und bezahlt.

Nun zu den Steuern.

Eine leichte Anfängerrechnung.

Du schreibst eine Rechnung, hast also Einnahmen:
100 EUR + 16 EUR Umsatzsteuer = 116 EUR

Du hast Ausgaben, meinetwegen für Büromaterial:
50 EUR + 8 EUR Vorsteuer = 58 EUR

Gewinn: 116-58 = 58 EUR

Ans Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer: 16-8 = 8 EUR

Solltest Du insgesamt weniger als 7.xxx EUR (Single, 14.xxx EUR Ehepaar)
zu versteuerndes Einkommen haben (aber insgesamt, mit Einkünften aus
selbständiger, nicht selbständiger Arbeit, Zinseinkünften, Mieten und
Verpachtung etc.), fällt keine Einkommenssteuer an, darüber eben der
normale Satz. Für das Finanzamt ist 50.000 EUR zu versteuerndes
Einkommen 50.000 EUR - egal, ob aus selbständiger oder
Angestellten-Tätigkeit.

Desweiteren musst Du eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die oben
erwähnte Umsatzsteuer abführen. (Ab 17.500 EUR Umsatz (nicht Gewinn!)
Pflicht, darunter Wahlmöglichkeit nach § 19 UStG, dann aber auch keine
Ausweisung derselben auf der Rechnung! Viele Auftraggeber wissen das
aber nicht und bestehen auf angeblich "ordnungsgemäßen" Rechnungen mit
Umsatzsteuer.)

Gewerbesteuer fällt erst bei einem Gewinn von ca. 25.000 EUR an.

Wenn man erst einmal durchblickt, ist es an sich kein Hexenwerk mehr.

Gruß

Susanne
(Snakebite vom PD, Sub etc.)

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Re: Welche Steuern füreinen Auftrag?

am 18.05.2006 19:05:15 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Steuern für einen Auftrag?

am 19.05.2006 13:28:41 von Susanne Dieter

Michael Holzt wrote:

>>Du schreibst eine Rechnung, hast also Einnahmen:
>>100 EUR + 16 EUR Umsatzsteuer = 116 EUR
>
> Darf er überhaupt Umsatzsteuer berechnen wenn er weder ein Gewerbe
> angemeldet hat, noch sich beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet
> hat?
>
> Wenn nein, wäre das schlecht, denn soweit ich mich erinnere, schuldet
> er trotzdem die vereinnahmte Umsatzsteuer, der Auftraggeber könnte
> aber die Vorsteuer nicht ziehen. Das wäre sicherlich ärgerlich und
> die kämen dann sicher auf ihn zurück.

Er will die Ausgaben doch versteuern und die Umsatzsteuer abführen.

Die Anmeldung als Freiberufler (sofern das zutreffen sollte) wäre dann
allerdings ein bißchen spät.

Gilt das dann immer noch als unberechtigt ausgewiesen? Das wäre
natürlich blöd für den Auftraggeber.

Gruß

Susanne

--
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