Spende einer Dienstleistung?!

Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 13:26:03 von Holger Butschek

Hallo,

ich beabsichtige eine Dienstleistung (die Errichtung eines Internetportals)
an ein Theater zu spenden. Dies entspricht zirka einem ansonsten in Rechnung
gestellten Wert von 2500?. Wie kann ich diese Spende vornehmen? Welche
Belege benötige ich? Spende ich besser die Dienstleistung oder alternativ
stelle diese in Rechnung und spende den entsprechenden Betrag?

vielen Dank für eure Hilfe

Holger Butschek

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 13:37:43 von Martin Schoenbeck

Hallo Holger,

Holger Butschek schrieb:

> Hallo,
>
> ich beabsichtige eine Dienstleistung (die Errichtung eines Internetportals)
> an ein Theater zu spenden. Dies entspricht zirka einem ansonsten in Rechnung
> gestellten Wert von 2500?. Wie kann ich diese Spende vornehmen? Welche
> Belege benötige ich? Spende ich besser die Dienstleistung oder alternativ
> stelle diese in Rechnung und spende den entsprechenden Betrag?

Einfach machen und keine Rechnung schreiben. Fertig.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 14:11:15 von Lutz Schulze

On Thu, 11 May 2006 13:37:43 +0200, Martin Schoenbeck
<> wrote:

>Einfach machen und keine Rechnung schreiben. Fertig.

Dann hat er doch aber gar keine Steuerersparnis und damit wäre die
Frage doch hier OT ;-)

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 14:31:01 von Uwe Schmitz

Lutz Schulze wrote:

>
>> Einfach machen und keine Rechnung schreiben. Fertig.
>
> Dann hat er doch aber gar keine Steuerersparnis und damit wäre die
> Frage doch hier OT ;-)

Die Steuersparnis besteht darin, dass der OP keine Einnahmen hat, weil er ja
keine Rechnung schreibt :-))
Folglich braucht er auch keine Spendenbescheinigung.

Uwe

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 14:58:42 von Holger Butschek

> Die Steuersparnis besteht darin, dass der OP keine Einnahmen hat, weil er
> ja keine Rechnung schreibt :-))
> Folglich braucht er auch keine Spendenbescheinigung.

Ok. Vielen dank für eure Antworten. Wahrscheinlich gerate ich jetzt OT. Die
Sache mit der Steuerersparnis ist noch zu verkraften. Nun würde ich aber
dennoch gerne als Sponsor auf den Theaterflyern geführt werden. Dies ist
seitens des Theaters auch ok. Die Frage ist nun, kann man hier vom FA eins
auf den Deckel bekommen, da ich ja sozusagen gratis Werbung kassiere durch
die Nennung als Sponsor. Wobei ich ja unentgeldlich gesponsort habe. Geht
dies überhaupt.

Grüße,
Holger

P.S. Oder sollte man sich hier vielleicht gar nicht so viele Gedanken
machen?

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 15:17:49 von Martin Schoenbeck

Hallo Holger,

Holger Butschek schrieb:

> Ok. Vielen dank für eure Antworten. Wahrscheinlich gerate ich jetzt OT.

Nicht wirklich.

> Die
> Sache mit der Steuerersparnis ist noch zu verkraften.

Wieso zu verkraften. Du stehst so doch besser, als wenn Du eine Rechnung
schreibst, die Umsatzsteuer abführst und den Gesamtbetrag dann als Spende
bestätigt bekommst, weil Du die Forderung spendest.

> Nun würde ich aber
> dennoch gerne als Sponsor auf den Theaterflyern geführt werden. Dies ist
> seitens des Theaters auch ok. Die Frage ist nun, kann man hier vom FA eins
> auf den Deckel bekommen, da ich ja sozusagen gratis Werbung kassiere durch
> die Nennung als Sponsor. Wobei ich ja unentgeldlich gesponsort habe. Geht
> dies überhaupt.

Wo sollte das Finanzamt da ins Spiel kommen?

> P.S. Oder sollte man sich hier vielleicht gar nicht so viele Gedanken
> machen?

Gedanken machen ist schon sinnvoll. Gerade im steuerlichen Bereich, aber
nicht nur dort, ist es immer gut, zu wissen, warum man etwas so und nicht
anders macht.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 15:39:57 von Holger Butschek

>
> Gruß Martin
> --
Hallo Martin,

vielen Dank für Deine Antworten.

viele Grüße,
Holger

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 16:57:08 von Martin Hentrich

"Holger Butschek" <> schrieb am Thu, 11 May 2006
14:58:42 +0200 :

> Vielen dank für eure Antworten. Wahrscheinlich gerate ich jetzt OT.

Nö, ab jetzt macht es erst Spaß!

> Die
>Sache mit der Steuerersparnis ist noch zu verkraften.

Fein. Denn als Spende mußt du den Betrag auch als Einnahme verbuchen,
auf die du ggf. Umsatzsteuer zu zahlen hast. Und selbstverständlich
erhöht diese Einnahme (netto) dann auch deinen zu versteuernden
Gewinn. Dies ist die eine Seite. Auf der anderen Seite steht der
Bruttowert, den du weil es ne Spende ist als Sonderausgabe von deinem
zu versteuernden Einkommen abziehen kannst: Steuerersparnis in Höhe
des Grenzsteuersatzes vom Brutto, aber mehr Steuer zu zahlen in Höhe
des Grenzsteuersatzes vom Netto plus USt. Nein, das ist wirklich kein
Geschäft.

>Nun würde ich aber
>dennoch gerne als Sponsor auf den Theaterflyern geführt werden.

Bäh, jetzt wechselst du den Spielplatz.

>Dies ist
>seitens des Theaters auch ok. Die Frage ist nun, kann man hier vom FA eins
>auf den Deckel bekommen,...

Was hat denn das FA damit zu tun, wer für dich Werbung macht.

>...da ich ja sozusagen gratis Werbung kassiere durch
>die Nennung als Sponsor. Wobei ich ja unentgeldlich gesponsort habe. Geht
>dies überhaupt.

Ei warum denn net? In Deutschland herrsch vertragsfreiheit und man
verstößt gegen kein gesetz damit!

>P.S. Oder sollte man sich hier vielleicht gar nicht so viele Gedanken
>machen?

Eben, du bist doch ein schlaues Kerlchen.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 17:31:51 von Matthias Reichelt

Hi Martin,

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Holger Butschek" <> schrieb am Thu, 11 May 2006
> 14:58:42 +0200 :
>
>> Vielen dank für eure Antworten. Wahrscheinlich gerate ich jetzt OT.
>
> Nö, ab jetzt macht es erst Spaß!
>
>> Die
>>Sache mit der Steuerersparnis ist noch zu verkraften.
>
> Fein. Denn als Spende mußt du den Betrag auch als Einnahme verbuchen,
> auf die du ggf. Umsatzsteuer zu zahlen hast. Und selbstverständlich
> erhöht diese Einnahme (netto) dann auch deinen zu versteuernden
> Gewinn. Dies ist die eine Seite. Auf der anderen Seite steht der
> Bruttowert, den du weil es ne Spende ist als Sonderausgabe von deinem
> zu versteuernden Einkommen abziehen kannst: Steuerersparnis in Höhe
> des Grenzsteuersatzes vom Brutto, aber mehr Steuer zu zahlen in Höhe
> des Grenzsteuersatzes vom Netto plus USt. Nein, das ist wirklich kein
> Geschäft.

Die Umsatzsteuer ist entstanden. Auch wenn keine Rechnung geschrieben wird.

>
>>Nun würde ich aber
>>dennoch gerne als Sponsor auf den Theaterflyern geführt werden.
>
> Bäh, jetzt wechselst du den Spielplatz.
>
>>Dies ist
>>seitens des Theaters auch ok. Die Frage ist nun, kann man hier vom FA eins
>>auf den Deckel bekommen,...
>
> Was hat denn das FA damit zu tun, wer für dich Werbung macht.
>
>>...da ich ja sozusagen gratis Werbung kassiere durch
>>die Nennung als Sponsor. Wobei ich ja unentgeldlich gesponsort habe. Geht
>>dies überhaupt.

Sieht wie ein typischer Tausch aus. Theater erbringt Werbeleistung.
Im Gegenzug wird EDV-Dienstleistung erbracht.
Kriegt das der Betriebsprüfer mit, hat er schon sein Mehrergebnis
(+Kontrollmitteilung für´s Theater, huch werden die sich wundern)

>
> Ei warum denn net? In Deutschland herrsch vertragsfreiheit und man
> verstößt gegen kein gesetz damit!

Der Grundsatz stimmt, jedoch warum sollte jemand unentgeltlich arbeiten?
Familie: ja naher Verwandter: ja Aber bei Fremden: Nächstenliebe? Nein! §42
AO lässt grüßen. Und das jemand ausgebeutet wird ist wohl sittenwidrig.

Also ist Holger der große Gönner des Theaters. Hoffentlich geht der Prüfer
nicht in´s Theater und sein Blick fällt auf die Sponsorentafel.

>
>>P.S. Oder sollte man sich hier vielleicht gar nicht so viele Gedanken
>>machen?
>
> Eben, du bist doch ein schlaues Kerlchen.
>
Ich finde es sehr gut, dass sich Holger Gedanken macht. M.E. hat er auch die
richtigen Schlüsse gezogen.
Wenn hier geraten wird, die Rechnung nicht zu schreiben, dann ist das ja
schon Anstiftung zur Steuerverkürzung.

Also nimmt man die Sachlage, so wie Sie ist, dann muss Holger eine Rechnung
schreiben und Umsatzsteuer abführen, um im Gegenzug seine Spende zu
erhalten. Natürlich ist das ungünstig er für Ihn. Aber alles andere zu
behaupten wäre falsch.

Die einzige richtige Fragestellung ist doch, wie hoch die Gefahr der
Aufdeckung des Sachverhaltes ist. Und ob er damit leben kann, moralisch
gesehen.
Es braucht nur einer im Theater mal plaudern, und schon kann die Bombe
platzen.
Dies kann man aber nur anhand der konkreten Umstände einschätzen. Und dicke
Nervenstränge.

Gruß Matthias

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 11.05.2006 18:08:56 von Martin Schoenbeck

Hallo Matthias,

Matthias Reichelt schrieb:

> Die Umsatzsteuer ist entstanden. Auch wenn keine Rechnung geschrieben wird.

In welcher Höhe denn bitteschön? Wenn ich eine Leistung kostenlos erbringen
will, dann erbringe ich sie kostenlos. Punkt. Wer sollte mich daran
hindern.

> Sieht wie ein typischer Tausch aus. Theater erbringt Werbeleistung.
> Im Gegenzug wird EDV-Dienstleistung erbracht.

In dem Moment, wo er diese Nennung verlangt, erbringt er ja auch die
Leistung nicht kostenlos. Aber auch dann allenfalls in Höhe des Werbewerts.
Sagen wir 50 EUR.

> Kriegt das der Betriebsprüfer mit, hat er schon sein Mehrergebnis
> (+Kontrollmitteilung für´s Theater, huch werden die sich wundern)

Wenn sonst nichts ist, wird der das einfach ignorieren.

>>
>> Ei warum denn net? In Deutschland herrsch vertragsfreiheit und man
>> verstößt gegen kein gesetz damit!
>
> Der Grundsatz stimmt, jedoch warum sollte jemand unentgeltlich arbeiten?
> Familie: ja naher Verwandter: ja Aber bei Fremden: Nächstenliebe? Nein! §42
> AO lässt grüßen. Und das jemand ausgebeutet wird ist wohl sittenwidrig.

Wenn ich freiwillig eine kostenlose Leistung erbringe, werde ich
sittenwidrig ausgebeutet. Scheibenkleister, dann muß ich ja dringend meine
ehrenamtlichen Aufgaben abgeben.

> Ich finde es sehr gut, dass sich Holger Gedanken macht. M.E. hat er auch die
> richtigen Schlüsse gezogen.
> Wenn hier geraten wird, die Rechnung nicht zu schreiben, dann ist das ja
> schon Anstiftung zur Steuerverkürzung.

Das geht dann ja wohl an mich. Da in dem Posting, auf das ich das schrieb,
von der Werbung keine Rede war, zieh ich mir den Schuh aber nicht an.

> Also nimmt man die Sachlage, so wie Sie ist, dann muss Holger eine Rechnung
> schreiben und Umsatzsteuer abführen, um im Gegenzug seine Spende zu
> erhalten. Natürlich ist das ungünstig er für Ihn. Aber alles andere zu
> behaupten wäre falsch.

Und Du glaubst im Ernst, das Theater würde einen Auftrag über 2500 EUR
dafür vergeben? Nicht wirklich, oder?

> Die einzige richtige Fragestellung ist doch, wie hoch die Gefahr der
> Aufdeckung des Sachverhaltes ist. Und ob er damit leben kann, moralisch
> gesehen.

Nee, wirklich nicht. Man macht das so, daß es korrekt ist. Aber auch nicht
mehr. Deine Konstruktion ist Unfug.

> Es braucht nur einer im Theater mal plaudern, und schon kann die Bombe
> platzen.

Die Bombe platzen? Ich lach mich tot.

> Dies kann man aber nur anhand der konkreten Umstände einschätzen. Und dicke
> Nervenstränge.

Nicht wirklich.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 12.05.2006 00:23:27 von usenet-01-2006

Martin Schoenbeck schrieb:
> Hallo Matthias,
>
> Matthias Reichelt schrieb:
>
>
>>Die Umsatzsteuer ist entstanden. Auch wenn keine Rechnung geschrieben wird.
>
>
> In welcher Höhe denn bitteschön? Wenn ich eine Leistung kostenlos erbringen
> will, dann erbringe ich sie kostenlos. Punkt. Wer sollte mich daran
> hindern.


Steuerbar ist nicht die Gegenleistung (nichts), sondern die Leistung.
Deren Wert ist dann halt ggf. nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmen.

Bist auch in nem Tauschkreis Mitglied, oder wie?

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 12.05.2006 05:44:36 von Lutz Schulze

On Fri, 12 May 2006 00:23:27 +0200, Jens Müller
<> wrote:

>Steuerbar ist nicht die Gegenleistung (nichts), sondern die Leistung.
>Deren Wert ist dann halt ggf. nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmen.

Der Staat sollte vielleicht nur Gesetze erlassen, deren Einhaltung er
in der Praxis kontrollieren kann.

>Bist auch in nem Tauschkreis Mitglied, oder wie?

Was kostet eigentlich der Gedankenaustausch hier an Mwst.?

Lutz

--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 12.05.2006 10:15:30 von Martin Schoenbeck

Hallo Jens,

Jens Müller schrieb:

> Martin Schoenbeck schrieb:
>> Hallo Matthias,
>>
>> Matthias Reichelt schrieb:
>>
>>
>>>Die Umsatzsteuer ist entstanden. Auch wenn keine Rechnung geschrieben wird.
>>
>>
>> In welcher Höhe denn bitteschön? Wenn ich eine Leistung kostenlos erbringen
>> will, dann erbringe ich sie kostenlos. Punkt. Wer sollte mich daran
>> hindern.
>
>
> Steuerbar ist nicht die Gegenleistung (nichts), sondern die Leistung.
> Deren Wert ist dann halt ggf. nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmen.

Eine Dienstleistung ist exakt soviel wert, wie der Empfänger bereit ist
dafür rauszurücken. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Und wenn ich etwas
kostenlos mache, weil ich mir davon einen Werbeeffekt verspreche, dann ist
das durchaus gängige Praxis, wirtschaftlich sinnvoll und üblich.

> Bist auch in nem Tauschkreis Mitglied, oder wie?

Welch eine blödsinnige Frage. Ist es in Tauschkreisen üblich, daß einer
eine Leistung erbringt und nichts dafür bekommt?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 12.05.2006 18:53:29 von Daniel Zauft

Jens Müller schrieb:
> Martin Schoenbeck schrieb:
>> Hallo Matthias,
>>
>> Matthias Reichelt schrieb:
>>
>>
>>> Die Umsatzsteuer ist entstanden. Auch wenn keine Rechnung geschrieben wird.
>>
>> In welcher Höhe denn bitteschön? Wenn ich eine Leistung kostenlos erbringen
>> will, dann erbringe ich sie kostenlos. Punkt. Wer sollte mich daran
>> hindern.
>
>
> Steuerbar ist nicht die Gegenleistung (nichts), sondern die Leistung.
> Deren Wert ist dann halt ggf. nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmen.
>

Ein Blick ins Gesetz erleicht die Rechtsfindung:

§ 10 UStG

"Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1
Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr.
5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der
Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten [..]"

Im genannten Fall entsteht natürlich auch ohne Rechnung die Umsatzsteuer
(steuerbarer & steuerpflichtiger Umsatz, da Holger für die
Programmierung eine Gegenleistung erhält).
Die Höhe der Bemessungsgrundlage ist hier der Werbewert. Rein davon ist
es abhängig, ob ein steuerlich relevanter Tathergang vorliegt (fehlende
Einnahmeerzielungsabsicht). Falls der Werbewert bei 2.500 Euro liegen
sollte, sind die Gedanken von Holger ziemlich berechtigt.
Programmiert er das Internetportal hingegen für das örtliche
Kasperletheater, dessen Auditorium aus 3 Holzbänken besteht, sieht es
wieder anders aus.

Bisher wurde auch nicht erwähnt, ob Holger unter die
Kleinunternehmerregelung fällt und ob er überhaupt Unternehmer ist (ok,
bei einer Werbeaktion könnte man das vermuten). Die im Thread geäußerten
Gedanken erscheinen nur in einer Richtung plausibel: Holger ist
selbständiger Webdesigner (o.ä.) und verdient haupt- oder nebenberuflich
damit Geld bzw. hat dies vor (Einkunftsquelle).

Grüße

Daniel

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 14.05.2006 12:22:09 von Holger Butschek

Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten. Ich möchte mich nun dann auch nochmal
zu Wort melden.

> Falls der Werbewert bei 2.500 Euro liegen
> sollte, sind die Gedanken von Holger ziemlich berechtigt.
Wie ermittelt man denn den Werbewert. Ich erhalte künftig auf allen Flyern
des Theaters mein Logo als Sponsor abgedruckt. Selbstverständlich auch auf
der von mir erstellten Website.

> Programmiert er das Internetportal hingegen für das örtliche
> Kasperletheater, dessen Auditorium aus 3 Holzbänken besteht, sieht es
> wieder anders aus.
Nunja, ein bißchen größer ist es schon. Die Website befindet sich aktuell
unter www.konradhaus.de und zur Zeit die neue unter
(eure Meinung würde mich auch
interessieren; aber dies ist OT)

> Bisher wurde auch nicht erwähnt, ob Holger unter die
> Kleinunternehmerregelung fällt und ob er überhaupt Unternehmer ist (ok,
> bei einer Werbeaktion könnte man das vermuten).
JA, ich falle unter die Unternehmer. Ich bin hauptberuflich Unternehmer.

>Die im Thread geäußerten
> Gedanken erscheinen nur in einer Richtung plausibel: Holger ist
> selbständiger Webdesigner (o.ä.) und verdient haupt- oder nebenberuflich
> damit Geld bzw. hat dies vor (Einkunftsquelle).
Hauptberuflich. Weniger als Webdesigner, sondern mehr als IT-Consultant.


Grüße,

und einen schönen Sonntag

Holger Butschek
www.butschek-consult.de

Re: Spende einer Dienstleistung?!

am 14.05.2006 17:09:27 von Daniel Zauft

Holger Butschek schrieb:
> Hallo,
>
> vielen Dank für die vielen Antworten. Ich möchte mich nun dann auch nochmal
> zu Wort melden.
>
>> Falls der Werbewert bei 2.500 Euro liegen
>> sollte, sind die Gedanken von Holger ziemlich berechtigt.
> Wie ermittelt man denn den Werbewert. Ich erhalte künftig auf allen Flyern
> des Theaters mein Logo als Sponsor abgedruckt. Selbstverständlich auch auf
> der von mir erstellten Website.
>

Den Werbewert könnte man mit einem Drittvergleich des Preises
herausfinden den andere Sponsoren zahlen, um auf dem Flyer zu landen.
Falls es keine Preisliste gibt, kann das Theater an Hand anderer Spenden
den ungefähren Wert der Werbefläche pro cm^2 schätzen.

Für die Praxis ist diese Herangehensweise natürlich aufwendig. Eine
Vereinfachung besteht, wenn der Auftragswert subjektiv (aus deiner
Sicht) ungefähr dem Werbewert entspricht. Eine Rechnung an das Theater
für die Websiteerstellung (2.500 Euro zzgl. USt) wird dann mit der
anderen Rechnung des Theaters für die Werbung (2.500 Euro zzgl. USt)
verrechnet. Im Saldo hättest du dann das gesuchte Nullsummenspiel
erreicht (Umsatzsteuer ./. Vorsteuer = 0). Dies setzt voraus, dass das
Theater die Umsatzsteuer ausweisen darf (d.h. wenn die Werbung keine
Nebenleistung im Sinne des § 4 Nr. 20 UStG ist). Ob es die USt für die
Werbung ausweisen darf, müsste dir das Theater sagen können.

Beachte: Darf das Theater auf die Werbung keine USt ausweisen, tritt der
"worst case" ein und du darft 400,00 (16% v. 2.500) Euro an das
Finanzamt zahlen, wenn dir das Theater nichts erstattet.

Entspricht der Auftragswert nicht dem Werbewert, richtet sich die USt
streng nach der Gesetzessystematik, d.h. dem Werbewert.

Rechnung an das Theater:
- "Internetportalerstellung"
- "Das Theater verpflichtet sich für die Dauer von x Jahren die Firma
hier und dort als Sponsor zu erwähnen".
(Die Leistung (=Werbewert) entspricht einem Entgelt von x Euro zzgl. 16%
USt, Euro xx)

Liegt der Werbewert nur bei 200 Euro, sind 32 Euro USt fällig.

Grüße

Daniel