Auslandspraktikum: Was kann man bei der Steuererklärung 'rausholen?
am 11.05.2006 19:46:07 von chrisHallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Steuerexperten:
Ich habe 2005 ein Auslandspraktikum (4,5 Monate) in Peking absolviert.
Der Vertrag war mit einem Unternehmen in Deutschland geschlossen, als
Einsatzort war im Vertrag Peking bestimmt.
Unterkunft und Flugticket wurden gestellt und es gab eine Bezahlung von
600 =80.
Das ganze ist ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Aufbaustudiums
gewesen (Erststudium war Psychologie und bereits 2002 abgeschlossen;
Aufbaustudium ist Master Human Resource Management, also eine fachliche
Ergänzung/Erweiterung).
Kann ich da irgendwas für meine Steuererklärung draus ziehen
(Tagespauschalen o.ä)? Ist ja keine Dienstreise, weil zu lang und
Einsatzort=3DPeking. Aber geht vielleicht doch irgendwas? Ggf. ließe
sich ja ein Verlustvortrag realisieren?
Falls jemand einen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar. Ich bekomme es mit
dem Wiso-Sparbuch nicht hin...
Viele Grüße
Chris