Steuerfreibetrag auf Lohnsteuerkarte auch rückwirkend?
am 12.05.2006 10:42:24 von p.oho
Wie ich bei einem Bekannten feststellen musste wurde ihm bei einer Tätigkeit in den
Semesterferien ziemlich viel Lohnsteuer einbehalten.
Am Jahresende bekäme er dies aber sicherlich wieder im Rahmen des
Lohnsteuerjahresausgleiches wieder zurück.
Soviel ich weiss kann man doch beim Finanzamt eine Freibetrag beantragen damit diese
Lohnsteuer nicht vorab einbehalten wird.
Geht das formlos?
Kann man das auch rückwirkend machen. D.h. kann man die Lohnsteuer die dieses Jahr schon
einbehalten wurde vorab schon zurückbekommen ?
Wird dieser Freibetrag dann auch automatisch für die Folgejahre eingetragen oder ist der Freibetrag
für jedes Jahr neu zu beantragen ?
Peter
Re: Steuerfreibetrag auf Lohnsteuerkarte auch rückwirkend?
am 12.05.2006 11:11:08 von Martin Hentrich
(Peter Ohoven) schrieb am 12 May 2006 08:42:24 GMT :
>Wie ich bei einem Bekannten feststellen musste wurde ihm bei einer Tätigkeit in den
>Semesterferien ziemlich viel Lohnsteuer einbehalten.
Aha. Auf einzige Lohnsteuerkarte Klasse 1 wohl.
>Am Jahresende bekäme er dies aber sicherlich wieder im Rahmen des
>Lohnsteuerjahresausgleiches wieder zurück.
>
>Soviel ich weiss kann man doch beim Finanzamt eine Freibetrag beantragen damit diese
>Lohnsteuer nicht vorab einbehalten wird.
Im Prinzip ja. Aber nur mit Begründung. Also wenn du auf der
ESt-Erklärung für 2004 z.B. 2000 Euro Wergungskosten geltend gemacht
hast und dur kannst glaubhaft machen, dass dies 2005 wieder so sein
wird etc. 2006, einen Freibetrag für das betreffende Jahr eintragen
lassen (hier dann von 1080 Euro im Jahr, weil ja 920 schon im
Pauschbetrag drin stecken.
>Geht das formlos?
Mit Begründung aber formlos.
>Kann man das auch rückwirkend machen. D.h. kann man die Lohnsteuer die dieses Jahr schon
>einbehalten wurde vorab schon zurückbekommen ?
Nein.
>Wird dieser Freibetrag dann auch automatisch für die Folgejahre eingetragen oder ist der Freibetrag
>für jedes Jahr neu zu beantragen ?
Nein/Ja.
Und wenn du als Student nur paar Monate auf Lohnsteuerkarte arbeitest,
dann kannst du IMHO keinen Freibetrag eintragen lassen mit der
begründung, das seien ja nur paar Monate.
Ursache, daß die Lohnsteuer so hoch berechnet wird ist nämlich ihre
Art ber Berechnung als zwölftes eines fiktiven Jahreslohns. Mit den
Freibeträgen hat das nichts zu tun.
Martin
--
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- Curt Goetz -