Anlage GSE
am 12.05.2006 12:42:34 von Boris Nikolaev
Hallo NG,
ich als Arbeitnehmer habe gemeinsame Veranlagung mit meiner Frau, die sich
letztes Jahr selbständig gemacht hat. Sie hat allerdings nur Verluste
gemacht - investiert, aber keine Gewinne erwirtschaftet. Jetzt möchte ich -
so leichtsinnig ich bin - die Anlage GSE ausfüllen und habe ein Paar Fragen
dazu:
1. Darf man als Gewinne negative Zahlen (Verluste) eingeben, oder
2. Muß man als Gewinne in diesem Fall 0 eingeben und die Investitionen
irgendwo separat ausweisen?
3. Benötigt Finanzamt zusätzlich zu kumulierten Zahlen in Anlage GSE
noch irgendwelche ausführliche Auflistungen?
ich rechne natürlich nicht mit ausführlichen Antworten und möchte NG nicht
als Steuerberatung ausnutzen :-) wäre aber für kurze Hinweise bzw. links
dankbar.
Gruß
Boris
Re: Anlage GSE
am 12.05.2006 12:55:22 von Martin Hentrich
"Boris Nikolaev" <> schrieb am Fri, 12 May 2006
12:42:34 +0200 :
>ich als Arbeitnehmer habe gemeinsame Veranlagung mit meiner Frau, die sich
>letztes Jahr selbständig gemacht hat. Sie hat allerdings nur Verluste
>gemacht - investiert, aber keine Gewinne erwirtschaftet. Jetzt möchte ich -
>so leichtsinnig ich bin - die Anlage GSE ausfüllen und habe ein Paar Fragen
>dazu:
Wenn deine Frau die Unternehmerin ist, dann sollte sie doch am besten
wissen, *wie* die Anlage GSE auszufüllen ist. Ansonsten wäre sie eine
schlechte Unternehmerin... Klingt hart, ist aber so... ;-)
>1. Darf man als Gewinne negative Zahlen (Verluste) eingeben, oder...
Nix oder. Selbstverständlich darf man das! Senkt doch eure ESt!
<Ironie>
Viele leben davon.
</Ironie>
>2. Muß man als Gewinne in diesem Fall 0 eingeben und die Investitionen
>irgendwo separat ausweisen?
Man gibt den Verlust an. Bitte beachte bei den Investitionen, daß du
diese ggf. über mehrere Jahre abschreiben mußt!
>3. Benötigt Finanzamt zusätzlich zu kumulierten Zahlen in Anlage GSE
>noch irgendwelche ausführliche Auflistungen?
Aber ja, frag deine Frau. Es dürfte die Einnahme-Überschuß-Rechnung
zur Gewinn(Verlust)Ermittlung sein. Es gibt eine Formvorschrift!
>ich rechne natürlich nicht mit ausführlichen Antworten und möchte NG nicht
>als Steuerberatung ausnutzen :-) wäre aber für kurze Hinweise bzw. links
>dankbar.
Oh.
Ich F'uppe mal nach de.etc.beruf.selbstaendig - da sitzen die meisten
Ratgeber. Aber wie gesagt: Initiativ sollte da deine Frau sein.
Wie sieht es übrigens mit der Umsatzsteuererklärung aus? Die ist doch
auch fällig! Auch dann, wenn sie nach §19 UStG umsatzsteuerbefreit
ist! Hatte sie ein Gewerbe angemeldet? Gewerbesteuererklärung?
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -