Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 12.05.2006 20:05:38 von usenet

Ich bin volljährig, habe aber noch keine Arbeitsstelle (gehe noch zur
Schule). Auf mein Konto bekomme ich jeden Monat Taschengeld (45 ¤).

Es kann rein theoretisch passieren, dass mir jemand unbekanntes (um mir
einen Gefallen zu tun?) Geld ohne Gegenleistung auf mein Konto überweist
oder ich bekomme aus evtl. Ebay-Verkäufen Geld.

Also habe ich im Prinzip so etwas wie ein Einkommen. Muss man bei solchen
Schenkungsfällen bzw. Ebayverkäufen irgendwelche Steuern bezahlen (und
wenn ja, ab welchem Betrag)?

--
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Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 13.05.2006 15:15:42 von Werner Baderschneider

F. Hurlbrink schrieb:
> Ich bin volljährig, habe aber noch keine Arbeitsstelle (gehe noch zur
> Schule). Auf mein Konto bekomme ich jeden Monat Taschengeld (45 ¤).
>
> Es kann rein theoretisch passieren, dass mir jemand unbekanntes (um mir
> einen Gefallen zu tun?) Geld ohne Gegenleistung auf mein Konto überweist

Warum sollte er das tun?
Aber ok, dann wäre das eine Schenkung. Und da der Schenker in keinem
Verwandschaftsverhältnis steht, gem. §15 ErbStG nach Steuerklasse III zu
besteuern. Dabei gilt gem. §16, Abs. 1, Nr. 5 ErbStG ein Freibetrag von
5200¤. Auf den übersteigenden Betrag fällt Schenkungssteuer gem. §19
ErbStG in Höhe von 17%-50% (je nach Betrag) an.
Siehe z.B. hier:


> oder ich bekomme aus evtl. Ebay-Verkäufen Geld.
>
> Also habe ich im Prinzip so etwas wie ein Einkommen. Muss man bei
> solchen Schenkungsfällen bzw. Ebayverkäufen irgendwelche Steuern
> bezahlen (und wenn ja, ab welchem Betrag)?

Bei den ebay-Verkäufen stellt sich die Frage, ob sie eine gewerbliche
Tätigkeit darstellen, d.h., ob _nachhaltig_ _mit
Gewinnerzielungsabsicht_ am wirtschaftlichen Verkehr _teilgenommen_ wird.

Falls ja, sind das Einkünfte (voll steuerpflichtig), die in der Anlage
GSE der Einkommensteuererklärung anzugeben sind, falls nein (z.B.,
gelegentliche Verkäufe von Sachen, die man sich halt irgendwann mal ohne
Absicht, sie wieder zu verkaufen, angeschafft hat) sind das sonstige
einkünfte i.S.d. §§22,23 EStG, die gem. §23 Abs. 3 S. 6 EStG bis zu
einer Grenze von 512¤ steuerfrei sind. Sind die Einkünfte höher, sind
sie insgesamt steuerpflichtig.


ohne Gewähr, auf die Schnelle was übersehen zu haben...

Werner

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 13.05.2006 18:37:26 von Andreas Froehlich

Werner Baderschneider schrieb:

>
> Falls ja, sind das Einkünfte (voll steuerpflichtig), die in der Anlage
> GSE der Einkommensteuererklärung anzugeben sind,

Jagut, aber da gibt es ja noch den Freibetrag fürs Existenzminimum, bei
Leidgen immerhin über 7.000 Euro im Jahr.

Andreas

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 13.05.2006 23:50:43 von Erich Mathild

Andreas Froehlich <> wrote:

>Jagut, aber da gibt es ja noch den Freibetrag fürs Existenzminimum, bei
>Leidgen immerhin über 7.000 Euro im Jahr.

O du Fröhlicher, wenn schon Freud'sche Verschreiber, dann richtig:
"Leidigen".

leidige Grüße
Erich (seit über 30 Jahren verheiratet)
SCNR

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 14.05.2006 10:18:44 von Andreas Froehlich

Erich Mathild schrieb:
> Andreas Froehlich <> wrote:
>
>> Jagut, aber da gibt es ja noch den Freibetrag fürs Existenzminimum, bei
>> Leidgen immerhin über 7.000 Euro im Jahr.
>
> O du Fröhlicher, wenn schon Freud'sche Verschreiber, dann richtig:
> "Leidigen".
>

:-)

Wobei ich mir jetzt gar nicht mehr so sicher bin, ob das auch stimmt,
was ich da oben geschrieben habe. Ich glaube, diesen Freibetrag gibts in
dieser Höhe nur für Erwachsene.

Für Kinder ist der geringer und wird ja mit dem Kindergeld "verrechnet".
Es gibt ihn also gar nicht zusätzlich zum Kindergeld.

Andreas

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 14.05.2006 12:20:41 von Martin Hentrich

On Sun, 14 May 2006 10:18:44 +0200, Andreas Froehlich
<> wrote:

>Wobei ich mir jetzt gar nicht mehr so sicher bin, ob das auch stimmt,
>was ich da oben geschrieben habe. Ich glaube, diesen Freibetrag gibts in
>dieser Höhe nur für Erwachsene.

Nein. Den Grundfreibetrag gibt es für jeden einzelnen
Steuerpflichtigen. Erzielt ein 16jähriger Einkünfte und zahlt deshalb
Einkommensteuer, dann steht auch ihm dieser Grundfreibetrag zu, er ist
bereits in den Einkommensteuertarif eingearbeitet.

>Für Kinder ist der geringer und wird ja mit dem Kindergeld "verrechnet".
> Es gibt ihn also gar nicht zusätzlich zum Kindergeld.

Das ist der Kinderfreibetrag, der den *Eltern* zusteht, die die Kinder
erziehen und betreuen. Es gibt auch einen Betreuungsfreibetrag. Es
wird jedoch nichts verrechnet. Entweder gibt es Kindergeld oder den
Kinderfreibetrag, falls das dann günstiger ist. Bereits erhaltenes
Kindergeld wird dann jedoch angerechnet.

Anspruch auf Kindergeld erlischt aber, wenn das Kind eigene Einküfte
und Bezüge oberhalb des Grundfreibetrages hat.

Martin

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 14.05.2006 15:39:04 von Frank Kozuschnik

Andreas Froehlich schrieb:

> >> Jagut, aber da gibt es ja noch den Freibetrag fürs Existenzminimum, bei
> >> Leidgen immerhin über 7.000 Euro im Jahr.
>
> Wobei ich mir jetzt gar nicht mehr so sicher bin, ob das auch stimmt,
> was ich da oben geschrieben habe. Ich glaube, diesen Freibetrag gibts in
> dieser Höhe nur für Erwachsene.

Der Grundfreibetrag liegt bei 7.664 Euro pro Jahr. Den bekommt jeder,
unabhängig vom Alter.

> Für Kinder ist der geringer und wird ja mit dem Kindergeld "verrechnet".
> Es gibt ihn also gar nicht zusätzlich zum Kindergeld.

Der Grundfreibetrag wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Kindes
in voller Höhe berücksichtigt - egal, ob die Eltern Kindergeld oder
Kinderfreibetrag bekommen.

Umgekehrt gibt es für ein volljähriges Kind allerdings kein Kindergeld
und keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn das Kind mehr als 7.680 Euro
eigene Einkünfte und Bezüge hat.

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 14.05.2006 19:59:42 von usenet

Am 13.05.2006, 15:15 Uhr, schrieb Werner Baderschneider
<>:

>> Es kann rein theoretisch passieren, dass mir jemand unbekanntes (um
>> mir einen Gefallen zu tun?) Geld ohne Gegenleistung auf mein Konto
>> überweist
>
> Warum sollte er das tun?

Gibt keinen vernünftigen Grund. Interessiert mich nur theoretisch.

> Dabei gilt gem. §16, Abs. 1, Nr. 5 ErbStG ein Freibetrag von 5200¤.

Nehmen wir an, jemand will, dass um ich seine 26.000 Euro reicher werde.
Wenn der dann 5 Schenkungen zu je 5200 Euro macht (also stückelt), sind
die dann alle steuerfrei?

Was passiert, wenn ich jemanden ein eigentlich wertloses gebrauchtes Stück
Papier (habe ich irgendwannmal für Selbstbenutzung gekauft und nun
verbraucht) für 6.000 ¤ verkaufe? Dann ist das offiziell keine Schenkung
mehr. Folglich müsste ich keine Schenkungssteuer mehr zahlen.
(Wohl aber Einkommenssteuer. Ist die eigentlich höher oder niedriger als
die Schenkungssteuer?)

--
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Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 14.05.2006 22:29:01 von Martin Hentrich

On Sun, 14 May 2006 19:59:42 +0200, "F. Hurlbrink"
<> wrote:

>Nehmen wir an, jemand will, dass um ich seine 26.000 Euro reicher werde.
>Wenn der dann 5 Schenkungen zu je 5200 Euro macht (also stückelt), sind
>die dann alle steuerfrei?

Sicher, wenn jeweils 10 Jahre dazwischen liegen.

>Was passiert, wenn ich jemanden ein eigentlich wertloses gebrauchtes Stück

....jemandem...

>Papier (habe ich irgendwannmal für Selbstbenutzung gekauft und nun
>verbraucht) für 6.000 € verkaufe? Dann ist das offiziell keine Schenkung
>mehr.

Das ist auch offiziell eine Schenkung oder es ist Betrug.

>Folglich müsste ich keine Schenkungssteuer mehr zahlen.

Irrtum.

>(Wohl aber Einkommenssteuer. Ist die eigentlich höher oder niedriger als
>die Schenkungssteuer?)

Schau mal in die Wikipedia:


Da findest du auch viel anderes Wissen für dich. Macht dir bestimmt
keine Mühe.

Martin

PS: In welchem Bundesland sind denn jetzt eigentlich Ferien?

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 15.05.2006 17:07:58 von usenet

Am 14.05.2006, 22:29 Uhr, schrieb Martin Hentrich <>:

>> Nehmen wir an, jemand will, dass um ich seine 26.000 Euro reicher werde.
>> Wenn der dann 5 Schenkungen zu je 5200 Euro macht (also stückelt), sind
>> die dann alle steuerfrei?

> Sicher, wenn jeweils 10 Jahre dazwischen liegen.

Das ist ja blöd. 10 Jahre ist schon extrem lang. 1 Jahr würde ich für
angemessen halten.

Nehmen wir an, er benutzt 5 "Vermittler". D. h. er schenkt je 5200 ¤ an 5
seiner Kumpels. Diese Kumpels schenken ihre 5200 ¤ an mich. Da ich dann
von verschiedenen Personen Geld bekommen habe, muss ich dann keine
Schenkungssteuer bezahlen?!


> Das ist auch offiziell eine Schenkung

Auch wenn ich ihm (wenn auch überteuert) Papier verkauft habe?

> oder es ist Betrug.

Gegenüber dem Finanzamt oder gegenüber dem Papierkäufer?

> Schau mal in die Wikipedia:
>

Danke für den Hinweis

> PS: In welchem Bundesland sind denn jetzt eigentlich Ferien?

Bei uns im schönen Bayern zumindest nicht.

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Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 15.05.2006 17:09:27 von Oliver Kratz

"Werner Baderschneider" schrieb:

> einkünfte i.S.d. §§22,23 EStG, die gem. §23 Abs. 3 S. 6 EStG bis zu
> einer Grenze von 512¤ steuerfrei sind. Sind die Einkünfte höher, sind
> sie insgesamt steuerpflichtig.

D.h. wenn ich (nicht gewerbetreibend) etwas für mehr als 512 EUR verkaufe
dann ist dieser Betrag zu versteuern?
Z.B Autoverkauf?

Gruß,
Oliver

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 15.05.2006 18:22:10 von Martin Hentrich

"Oliver Kratz" <> schrieb am Mon, 15 May 2006
17:09:27 +0200 :

>D.h. wenn ich (nicht gewerbetreibend) etwas für mehr als 512 EUR verkaufe
>dann ist dieser Betrag zu versteuern?

Nein, wenn überhaupt, dann die *Einkünfte* - das sind nicht (!) die
Einnahmen, sondern immer der gewinn = Einnahmen - Ausgaben!

>Z.B Autoverkauf?

Nein, sie im anderen Thread:
Versteuern bei Privatverkauf:
<news:44686fc6$0$4497$>

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 16.05.2006 16:42:46 von Alexander Wolff

Erich Mathild schrieb folgendes:
>> Jagut, aber da gibt es ja noch den Freibetrag fürs Existenzminimum,
>> bei Leidgen immerhin über 7.000 Euro im Jahr.
>
> O du Fröhlicher, wenn schon Freud'sche Verschreiber, dann richtig:
> "Leidigen".
>
> leidige Grüße
> Erich (seit über 30 Jahren verheiratet)

Hm. "Pimp your wife"!
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 16.05.2006 16:53:25 von Alexander Wolff

F. Hurlbrink schrieb folgendes:
> Am 14.05.2006, 22:29 Uhr, schrieb Martin Hentrich <>:
>
>>> Nehmen wir an, jemand will, dass um ich seine 26.000 Euro reicher
>>> werde. Wenn der dann 5 Schenkungen zu je 5200 Euro macht (also
>>> stückelt), sind die dann alle steuerfrei?
>
>> Sicher, wenn jeweils 10 Jahre dazwischen liegen.
>
> Das ist ja blöd. 10 Jahre ist schon extrem lang. 1 Jahr würde ich für
> angemessen halten.

Nee, macht Sinn. Dein Papi darf Dir alle 10 J 205.000 Euro als Freibetrag
schenken. Mami zusätzlich auch. Es wäre schon ziemlich tough, wenn das
während z.B. 55 Jahren gemeinsam (Eltern und Du) verlebten Lebens beide
könnten. Dann würden am FA 44.000.000 DM unbesteuert vorbeiziehen, bei
Deinen Geschwistern dann jeweils auch, falls Du von-Krösen-und-Kohlen
heißest. 4.400.000 DM klingen da schon moderater, unter der Voraussetzung,
daß jmd. bei viel Geld den Übergang so gestaltet ...

> Nehmen wir an, er benutzt 5 "Vermittler". D. h. er schenkt je 5200 ¤
> an 5 seiner Kumpels. Diese Kumpels schenken ihre 5200 ¤ an mich. Da
> ich dann von verschiedenen Personen Geld bekommen habe, muss ich dann
> keine Schenkungssteuer bezahlen?!

Das wird aufgrund der Gleichheit der Beträge und der Zielrichtung als
steuerliche Umgehung gewertet, wenn es bekannt wird. Damit sind 20.800 Euro
nach Stkl 3 zu besteuern.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Steuern bei Schenkung und bei Ebay-Verkäufen?

am 16.05.2006 19:27:57 von Carsten Albers

> Auch wenn ich ihm (wenn auch überteuert) Papier verkauft habe?

Das würde mich auch mal interessieren. Ist doch eigentlich ein
Privatverkauf, oder? Immerhin könnte ja er das Papier als Sammlerstück
wollen, weil es gerade von dir kommt...

Und mit VWs, Toastscheiben mit Engelsfigur etc. klappt das ja auch ganz
gut :o)

Grüße
Carsten