Kfz EÜR Betriebsvermögen entnahme steuerpflichtig?!

Kfz EÜR Betriebsvermögen entnahme steuerpflichtig?!

am 14.05.2006 15:56:53 von haneu

Hallo,
ich hätte da ne Frage zur Besteuerung eine Kfz bei einem Arzt (Keine
Umsatzsteuer)
Angenommen der Arzt kauft ein Kfz (aus Privatvermögen) und führt ein
Fartenbuch.
Der Betriebliche Anteil der Nutzung liegt >50% =3D> zwangsweise Zuordnung
Betriebsvermögen (BV)

Pro Jahr wird das Fahrzeug regulär abgeschrieben und Ausgaben werden
als Betriebsausgaben verbucht und mit dem Privatanteil als Einnahmen
gegengerechnet.

Annahme:
nach x Jahren wird das Fahrzeug verkauft.
Jetzt muss die Einnahme als Betriebseinnahme gebucht und damit
versteuert werden?
Das wäre doch ungerecht, da er das KFZ ja auch als Privatfahrzeug
hätte besitzen können und
entsprechend Fahrtenbuch die Kosten aufteilen könnte? Ein Verkauf
wäre dann ja auch nicht Einkommenssteuerpflichtig.
Etwas ratlos, Harald

Re: Kfz EÜR Betriebsvermögen entnahme steuerpflichtig?!

am 14.05.2006 18:59:41 von Florian Kleinmanns

"haneu" <> schrieb:
>Angenommen der Arzt kauft ein Kfz (aus Privatvermögen) und führt ein
>Fartenbuch.
>Der Betriebliche Anteil der Nutzung liegt >50% => zwangsweise Zuordnung
>Betriebsvermögen (BV)

= Einlage

>Pro Jahr wird das Fahrzeug regulär abgeschrieben und Ausgaben werden
>als Betriebsausgaben verbucht und mit dem Privatanteil als Einnahmen
>gegengerechnet.
>
>Annahme:
>nach x Jahren wird das Fahrzeug verkauft.
>Jetzt muss die Einnahme

Nein, der Gewinn.

>als Betriebseinnahme gebucht und damit
>versteuert werden?

Grüße
Florian
--
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Re: Kfz EÜR Betriebsvermögen entnahme steuerpflichtig?!

am 18.05.2006 20:17:27 von haneu

Hallo,
vielen Dank fuer die rasche Antwort.
d.h. bei Einlagen aus dem Privatvermoegen kann jaehrlich die
Abschreibung angesetzt werden,
und es muesste bei Verkauf nur der Gewinn versteuert werden?
Wie sieht es aus , wenn der Verkaufspreis z.B. gegen Ende der
Abschreibung ueber dem "Buchwert"? liegt?
Mfg, Harald

Re: Kfz E?R Betriebsverm?gen entnahme steuerpflichtig?!

am 11.06.2006 16:07:38 von ju-usenet

haneu <> wrote:
[...]
> und es muesste bei Verkauf nur der Gewinn versteuert werden?
> Wie sieht es aus , wenn der Verkaufspreis z.B. gegen Ende der
> Abschreibung ueber dem "Buchwert"? liegt?

Gewinn = Einnahme(netto) - Buchwert

wenn komplett abgeschrieben und dadurch Buchwert gleich null
wird die Rechnung doch eher einfacher ...

was ist daran so schwierig ?

-Juergen-

--
ENOSIG