Jährlicher Steuerfreibetrag

Jährlicher Steuerfreibetrag

am 14.05.2006 21:51:26 von Nicolas Brentz

Hallo,

kann mir jemand sagen, welchen jährlichen Steuerfreibetrag ich als
Arbeitnehmer habe? Wovon hängt das in der Regel ab?

Vielen Dank,
Nico


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Re: Jährlicher Steuerfreibetrag

am 14.05.2006 21:55:35 von Eric Lorenz

Nicolas Tade schrieb:
> Hallo,
>
> kann mir jemand sagen, welchen jährlichen Steuerfreibetrag ich als
> Arbeitnehmer habe? Wovon hängt das in der Regel ab?

Meinst Du den Grundfreibetrag? Oder meinst Du alle anderen Freibeträge?
Mehr Input!

Eric

Re: Jährlicher Steuerfreibetrag

am 14.05.2006 21:59:14 von Nicolas Brentz

> Meinst Du den Grundfreibetrag? Oder meinst Du alle anderen Freibeträge?

Ich meine den, nach dem ich auf www.nettolohn.de zur Berechnung meines
Nettoeinkommens angeben muss :-)

Re: Jährlicher Steuerfreibetrag

am 14.05.2006 22:36:35 von Martin Hentrich

On Sun, 14 May 2006 21:59:14 +0200, "Nicolas Tade"
<> wrote:

>Ich meine den, nach dem ich auf www.nettolohn.de zur Berechnung meines
>Nettoeinkommens angeben muss :-)

Der steht auf deiner Lohnsteuerkarte. Er wird auf deinen Antrag
eingetragen, falls du im Vorjahr hohe Freibeträge geltend machen
konntest und dies auch in aktuellen Jahr begründet wieder so sein
wird.

Normal: Null

Martin

Re: Jährlicher Steuerfreibetrag

am 14.05.2006 22:37:18 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte Nicolas Tade:
> > Meinst Du den Grundfreibetrag? Oder meinst Du alle anderen
> > Freibeträge?
>
> Ich meine den, nach dem ich auf www.nettolohn.de zur Berechnung
> meines Nettoeinkommens angeben muss :-)

Das wäre ein zusätzlich auf der Steuerkarte eingetragener Freibetrag
z.B. für besonders hohe Wegekosten bei den Werbungskosten - das kannst
Du einfach ignorieren, dürfte zukünftig kaum noch vorkommen wegen
Werkstorprinzip. Auch aussergewöhnliche Belastungen würde ich da nicht
als Eintrag berücksichtigen.

btw: was hast Du studiert?

Nee, sach lieber nichts...

Gruß
Will

Re: Jährlicher Steuerfreibetrag

am 14.05.2006 22:38:20 von Frank Kozuschnik

Nicolas Tade schrieb:

> > Meinst Du den Grundfreibetrag? Oder meinst Du alle anderen Freibeträge?
>
> Ich meine den, nach dem ich auf www.nettolohn.de zur Berechnung meines
> Nettoeinkommens angeben muss :-)

Ganz einfach: 0

....es sei denn, du hast irgendwelche besonderen Freibeträge auf der
Lohnsteuerkarte eingetragen.

Re: Jährlicher Steuerfreibetrag

am 14.05.2006 22:41:28 von Eric Lorenz

Nicolas Tade schrieb:
>> Meinst Du den Grundfreibetrag? Oder meinst Du alle anderen Freibeträge?
>
> Ich meine den, nach dem ich auf www.nettolohn.de zur Berechnung meines
> Nettoeinkommens angeben muss :-)

Angeben mußt du da nichts!

Diese Angabe dienst nur, wenn Du dir einen Freibetrag auf der
Lohnsteuerkarte eintragen läßt. Beispiele:

-Werbungskosten
-AgB
-Verluste bei V+V (z.b. bedingt durch hohe Investitionen oder
Abschreibungen.

Eric

Re: Jährlicher Steuerfreibetrag

am 16.05.2006 16:13:10 von Alexander Wolff

Nicolas Tade schrieb folgendes:
> kann mir jemand sagen, welchen jährlichen Steuerfreibetrag ich als
> Arbeitnehmer habe? Wovon hängt das in der Regel ab?

Die Besteuerung beginnt irgendwo zwischen 7.000 und 8.000 Euro zu
versteuerndem Einkommen (zvE). Danach wird jeder Euro mit dem
Eingangs-Grenzsteuersatz (könnte 15% sein, weiß ich grad nicht), der dann
kontinuierlich zunimmt, besteuert. Selbst 10.000 Euro sind also kaum
merkbar. Bei Verheirateten nimmst Du jeweils das doppelte zvE.

Der Teil der Einkünfte (Bruttolohn), der sich aus nselbstArbeit (N) ergibt,
ist durch Dich dabei um den WK-PB von früher 2.000 DM selbst zu kürzen. Es
kommen dann alternativ zum WK-PB die einzelnen höheren WK (vor den
Einkünften aus N) und in jedem Falle Sonderausgaben (zB Sozialbeiträge und
Versicherungen) vor der erst danach erfolgenden Ermittlung des zvE in
Betracht.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2