Versteuerung bei Privatverkauf

Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 09:47:47 von mirtl

Hallo,

wenn man sein Privatauto an eine Privatperson verkauft, wie wird dann
sichergestellt, dass der Staat die nötigen Abgaben (Umsatzsteuer,
Einkommenssteuer) erhält? Da beide Nicht- Gewerbetreibende sind, kann
ja keiner eine Rechnung ausstellen.

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 09:53:16 von Martin Hentrich

"Martin Unterholzner" <> schrieb am 15 May
2006 00:47:47 -0700 :

>wenn man sein Privatauto an eine Privatperson verkauft, wie wird dann
>sichergestellt, dass der Staat die nötigen Abgaben (Umsatzsteuer,
>Einkommenssteuer) erhält?

In diesem Falle fallen gar keine Abgaben an.

>Da beide Nicht- Gewerbetreibende sind, kann
>ja keiner eine Rechnung ausstellen.

Das ist auch keine Einkunftsart, wenn du dein Auto gebraucht
verkaufst. Besteuert würde ja nur der Gewinn = Einnahmen (erzielter
Verkaufspreis) - Ausgaben (ehem. Einkaufspreis+Reparaturen). Da gibt
es also eher nie einen Gewinn, der zu besteuern wäre.

Nun, einen Autohandel darf man natürlich verstehen, aber dahingehend
war deine Frage ja auch nicht. Auch extrem teure Oldies könnten ggf.
die Ausnahme sein (private veräußerungsgeschäfte innerhalb
10-jahresfrist) - aber das hast du wohl auch nicht gemeint.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 11:30:39 von Will Berghoff

Im News-Beitrag:
tippte Martin Unterholzner:
> Da beide Nicht- Gewerbetreibende sind, kann
> ja keiner eine Rechnung ausstellen.

Natürlich kannst Du eine Rechnung über den Kaufpreis ausstellen - nur
eben nicht mir Umsatzsteuer.

Gruß
Will

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 12:20:18 von Mueller Michael

Will Berghoff wrote:

>> Da beide Nicht- Gewerbetreibende sind, kann
>> ja keiner eine Rechnung ausstellen.
>
>
> Natürlich kannst Du eine Rechnung über den Kaufpreis ausstellen - nur
> eben nicht mir Umsatzsteuer.

Ueblicherweise setzt man dabei einen Kaufvertrag auf,
keine Rechnung.

Michael Mueller

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 13:12:55 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte Michael Mueller:
> > > Da beide Nicht- Gewerbetreibende sind, kann
> > > ja keiner eine Rechnung ausstellen.
> > Natürlich kannst Du eine Rechnung über den Kaufpreis ausstellen -
> > nur eben nicht mir Umsatzsteuer.
>
> Ueblicherweise setzt man dabei einen Kaufvertrag auf,
> keine Rechnung.

Ist nicht jedes Geschäft "Ware gegen Entgeld" ein Kaufvertrag, den es
zu erfüllen gilt? Was hat das nun wieder mit einer Rechnung zu tun?

Gruß
Will

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 13:26:16 von Markus Pfefferle

Martin Unterholzner wrote:
> wenn man sein Privatauto an eine Privatperson verkauft, wie wird dann
> sichergestellt, dass der Staat die nötigen Abgaben (Umsatzsteuer,
> Einkommenssteuer) erhält? Da beide Nicht- Gewerbetreibende sind, kann
> ja keiner eine Rechnung ausstellen.

Wenn das Auto

a) unterhalb seines damaligen Anschaffungspreises

oder

b) mehr als ein Jahr nach der Anschaffung

verkauft wurde, fällt keinerlei Steuer an. Ansonsten ist es ein privates
Veräußerungsgeschäft nach EStG §23(1) und die Differenz zwischen
Veräußerungs- und Anschaffungswert abzüglich geltend zu machender
Werbungskosten einkommensteuerpflichtig. Dazu reicht es die Anlage SO bei
der nächsten Steuererklärung auszufüllen.

Macht wahrscheinlich in so einem Fall mangels Kenntnis der Rechtslage kaum
jemand in Deutschland, aber das Finanzamt freut sich trotzdem über jeden,
der ehrlich ist.

Umsatzsteuer wird bei Privatgeschäften keine erhoben. Rechnung ist ebenfalls
nicht nötig. Kaufverträge reichen als Beleg, falls das Finanzamt mal was
kontrollieren möchte.

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 13:31:45 von Martin Hentrich

"Will Berghoff" <> schrieb am Mon, 15 May 2006
13:12:55 +0200 :

>Was hat das nun wieder mit einer Rechnung zu tun?



Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 13:55:29 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte
Martin Hentrich:
> "Will Berghoff" <> schrieb am Mon, 15 May
> 2006 13:12:55 +0200 :
>
> > Was hat das nun wieder mit einer Rechnung zu tun?
>
>

Ja, bin ja nicht von gestern...

Grundsätzlich schliesst aber ein schriftlicher abgefasster Kaufvertrag
die Erstellung einer rechnung nicht aus. Man könnte auch schlicht über
das einzige Dokument beim PKW-Verkauf "Kaufve´rtag/Rechnung" schreiben.

Doch das alles war ja garnicht die Frage des OP, sondern seine
Feststellung, dass er als Privater nicht berechtigt sei, eine Rechnung
zu schreiben. Dem habe ich bisher unwidersprochen widersprochen. Warum
jetzt noch der Kaufvertrag als Dokument auftaucht, ist mir
schleierhaft, denn auch das ist beim KFZ-Verkauf zwar sinnvoll, aber
nicht zwingend erforderlich.

Gruß
Will

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 14:09:53 von Martin Hentrich

"Will Berghoff" <> schrieb am Mon, 15 May 2006
13:55:29 +0200 :

>Warum
>jetzt noch der Kaufvertrag als Dokument auftaucht,...

Weil es schlicht üblich ist?

Michael hat nur das gesagt, einfach so ins Blaue... :-)
Ohne irgendwem zu widersprechen...

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 14:10:46 von Eric Lorenz

Markus Pfefferle schrieb:
>
> verkauft wurde, fällt keinerlei Steuer an. Ansonsten ist es ein privates
> Veräußerungsgeschäft nach EStG §23(1) und die Differenz zwischen
> Veräußerungs- und Anschaffungswert abzüglich geltend zu machender
> Werbungskosten einkommensteuerpflichtig. Dazu reicht es die Anlage SO bei
> der nächsten Steuererklärung auszufüllen.
>
> Macht wahrscheinlich in so einem Fall mangels Kenntnis der Rechtslage kaum
> jemand in Deutschland, aber das Finanzamt freut sich trotzdem über jeden,
> der ehrlich ist.
>
>
Nein, es gibt einige Verfügungen, das Gegenstände des täglichen Bedarfs
nicht § 23 EStG unterworfen werden müssen.

OFD Nürnberg 19.7.2002, S 2256 - 61/St 32
Private Veräußerungsgeschäfte, Gegenstände des täglichen Gebrauchs,
Kraftfahrzeuge
§§:[EStG] § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Zitiert in ... / geändert durch ...
Schleswig-Holsteinisches FG 2.10.2003, Besteuerung von
Vermögensgewinnen, ...


Verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des täglichen
Gebrauchs können steuerlich nicht berücksichtigt werden, da § 23 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 EStG keine Wirtschaftsgüter erfasst, deren Wertverzehr
typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen ist.

Zu den sonstigen Einkünften i.S. d § 22 Nr. 2 i.V.m § 23 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 EStG gehören zwar grundsätzlich die Einkünfte aus der Veräußerung
aller Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die nicht Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die
Berücksichtigung von sonstigen Einkünften nach dieser Vorschrift setzt
aber - wie bei allen übrigen Einkunftsarten des § 2 Nr. 1 EStG - eine
Überschusserzielungsabsicht, bezogen auf das einzelne Wirtschaftsgut,
voraus.

Bei Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs sind i.d.R. potentielle
Wertsteigerungen ausgeschlossen. Nach objektiven Maßstäben ist eine
Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften mit
Gebrauchsgegenständen daher zu verneinen. Diese Grundsätze gelten - mit
Ausnahme von Oldtimern - auch für den Verkauf von PKW. Damit sind auch
Gewinne aus dem Verkauf von Jahreswagen durch Arbeitnehmer der
Automobilindustrie nicht der Besteuerung zu unterwerfen, weil hier die
Anschaffungskosten (Barpreis zzgl. geldwerter Vorteil gem. § 8 Abs. 3
EStG) die erzielten Veräußerungserlöse regelmäßig übersteigen.


Eric

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 14:43:12 von Markus Pfefferle

Eric Lorenz wrote:
> Nein, es gibt einige Verfügungen, das Gegenstände des täglichen
> Bedarfs nicht § 23 EStG unterworfen werden müssen.

Ah ... gut zu wissen. Auch wenn diese zahlreichen Außnahme-Verfügungen zum
Wohle des Nicht-Steuer-zahlen-müssens unser Steuerdickicht nur noch
undurchschaubarer machen.

Re: Versteuerung bei Privatverkauf

am 15.05.2006 15:08:44 von Mueller Michael

Hallo,

Martin Hentrich wrote:
>>Warum
>>jetzt noch der Kaufvertrag als Dokument auftaucht,...
>
>
> Weil es schlicht üblich ist?
>
> Michael hat nur das gesagt, einfach so ins Blaue... :-)
> Ohne irgendwem zu widersprechen...

Danke.

Genauso war es.

Michael Mueller