Ausländische Rentenbezüge steuerpflichtig?
Ausländische Rentenbezüge steuerpflichtig?
am 15.05.2006 14:48:21 von Markus Pfefferle
Meine Mutter muss dieses Jahr als Rentnerin aufgrund des
Alterseinkünftegesetz zum ersten Mal in ihrem Leben eine
Einkommensteuererklärung abgeben. Nun bezieht sie neben ihrer gesetzlichen
deutschen Rente auch noch eine kleine Rente aus den USA (ca. 42 USD/Monat)
aufgrund eines früheren Beschäftigungsverhältnisses dort.
Laut den Bescheinigungen der amerikanischen Rentenversicherung wird in den
USA keine Steuer auf ihre Rente erhoben/einbehalten.
Muss sie diese Rente in Deutschland versteuern, also auf Anlage R als
zusätzliche gesetzliche Leibrente angeben?
Re: Ausländische Rentenbezügesteuerpflichtig?
am 15.05.2006 18:13:32 von unknown
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Re: Ausländische Rentenbezüge steuerpflichtig?
am 16.05.2006 15:33:48 von Uwe Schmitz
Holger Till wrote:
>> Meine Mutter muss dieses Jahr als Rentnerin aufgrund des
>> Alterseinkünftegesetz zum ersten Mal in ihrem Leben eine
>> Einkommensteuererklärung abgeben.
>
> Es bietet sich an, das nicht zu tun.
> Dann bleibt dem FA nichts anderes übrig, als die Alterseinkünfte zu
> schätzen.
> Es ist immer interessant, auf welche Schätzungen das Finanzamt dabei
> kommt.
>
> Diesen Schätzungen kann man natürlich widersprechen und muss dabei
> wirklich eine Erklärung abgeben.
>
> Also Nichtreagieren ist durchaus ein erlaubter Weg im Umgang mit dem
> Finanzamt. Und das macht denen Arbeit, und das nicht zu knapp.
Ein toller Rat!
Blöder gehts nimmer.
Richtige Antwrot:
Wenn die Rente nach dem DBA USA-D in den USA zu versteuern gewesen wäre,
dann unterliegt sie hier dem Progressionsvorbehalt, ansonsten gilt das
Welteinkommensprinzip: Die Rente ist hier zu versteuern.
Uwe
Re: Ausländische Rentenbezügesteuerpflichtig?
am 16.05.2006 20:18:43 von Sven Gottwald
* Quoting Holger Till <>:
> Dann bleibt dem FA nichts anderes übrig, als die Alterseinkünfte zu
> schätzen.
> Also Nichtreagieren ist durchaus ein erlaubter Weg im Umgang mit dem
> Finanzamt. Und das macht denen Arbeit, und das nicht zu knapp.
,----[§ 370 AO (Steuerhinterziehung)]
| (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
| bestraft, wer
|
| 1.
| den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche
| Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
|
| 2.
| die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in
| Unkenntnis lässt oder
| [...]
|
| und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht
| gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
|
| (2) Der Versuch ist strafbar.
`----
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Ausländische Rentenbezügesteuerpflichtig?
am 16.05.2006 21:13:29 von unknown
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Re: Ausländische Rentenbezügesteuerpflichtig?
am 16.05.2006 21:13:29 von unknown
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