KG-Einlage durch Arbeit

KG-Einlage durch Arbeit

am 15.05.2006 19:48:49 von Harald Friis

Hallo,

kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen?

Bei einer KG ist es möglich, die Einlage auch unbar zu erbringen, in
dem man z.B. seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. Hierbei wird
dann allerdings zwischen dem haftungsrelevanten Anteil (der auch
entsprechend eingetragen wird) und dem gewinnberechtigten Anteil im
Innenverhältnis unterschieden. Soweit die Aussage eines Anwaltes für
Gesellschaftsrecht.

Ich kann also einen (freien) Mitarbeiter mit einer KG-Beteiligung von 1
Euro an einer KG beteiligen. Im Innenverhältnis wird aber z.B. eine
Gewinnbeteiligung nicht ausbezahlt, sondern als KG-Anteil verbucht.
Somit könnte ich den MA am Unternehmenserfolg beteiligen.

Meine Frage ist jetzt, wie diese Anteile steuerlich und sv-rechtlich
gewertet werden. Ist das steuerpflichtiger Lohn? Wird der auch bei der
Sozialversicherung verbeitragt? Wie sieht der gleiche Fall bei einem
freien Mitarbeiter aus?

Hintergrund ist die Möglichkeit, einen Vertriebsprofi an einer neuen KG
zu beteiligen, die von mir beraten wird. Der Vertriebler möchte gar
kein Geld haben, sondern lieber eine Beteiligung. Gelingt es ihm, die
Produkte der KG zu verkaufen, steigt dadurch auch der Wert seiner
Beteiligung. Die KG braucht derzeit keine Liquidität zur Bezahlung,
profitiert aber trotzdem durch die eingebrachte Leistung. Eine typische
Win-Win-Situation .... wenn da nicht der Fiskus und/oder die SV einen
Strich durch die Rechnung macht.

Ausnahmsweise bei den Kollegen in steuern+buchführung auch eingestellt.

Danke und Gruß

Harald Friis