Widerspruch Steuererklärung
am 16.05.2006 08:14:22 von Wolfgang Schirmer
Hallo,
ich hoffe ich bin hier nicht ganz verkehrt.
Habe meine Steuererklärung über das vom FA zur Verfügung gestellte Programm
"Elster" gemacht. Nachdem ich nun meinen Bescheid bekommen habe stellte sich
eine Differenz zu dem von Elster ausgerechneten Betrag und dem vom FA heraus
(ca. 300 ? zu meinen Ungunsten).
Habe mich dann hingesetzt und mal nur die Werte der Steuerkarte (Zettel)
eingegeben und schon da ist diese Differenz vorhanden. Selbstverständlich
habe ich mal gleich Widerspruch eingelegt. Da aber bei meiner
Lebensgefährtin das gleiche "Phänomen" auftritt, stellt sich mir die Frage,
rechnet Elster verkehrt oder versucht es das FA erst einmal.......manche
merken es und legen Widerspruch ein, andere wieder nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrung gesammelt oder hat eine Erklärung?
Danke schon mal für Eure Meinungen und wenn ich hier verkehrt sein sollte
dann bitte um einen Hinweis :-)
mfG
Wolfgang
Re: Widerspruch Steuererklärung
am 16.05.2006 10:30:37 von Gisela Koenig
hallo,
also zunächst mal würde ich beim Finanzamt Einspruch gegen den
Einkommensteuerbescheid einlegen. Auch wenn du nicht weißt, was falsch
ist. Sag gegenüber dem Finanzamt, dass dein Berechnungsprogramm zu
einem anderen Ergebnis gekommen ist. Die Leute beim Finanzamt klären es
dann woher die Differenz kommt. Im allgemeinen gibt es da kein Problem
mit dem Finanzamt.
Was ich an deiner Stelle mal prüfen würde: mich hat der Betrag von
300,-- ¤ stutzig gemacht. Schau mal nach, was du in der Zeile 58 des
Mantelbogens bei den Vorsorgeaufwendungen eingegeben hast. Hast du
Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß bei den Krankenversicherungsbeiträgen
(das ist bei Arbeitnehmer in der Regel der Fall) dann musst du hier
eine "1" eingeben. Bei einer "2" rechnet das Programm anders und da
gibts manchmal eine Differenz die so in Höhe von 300,-- ¤ liegt.
Das war jetzt nur eine Idee von mir. Ich weiß natürlich nicht, ob das
so ist bei dir.
Gisela König
Re: Widerspruch Steuererkl?rung
am 16.05.2006 20:12:42 von Sven Gottwald
* Quoting Wolfgang Schirmer <>:
> ich hoffe ich bin hier nicht ganz verkehrt.
Nein. Aber doppelt hält im Usenet eindeutig nicht besser.
> Habe meine Steuererklärung über das vom FA zur Verfügung gestellte Programm
> "Elster" gemacht. Nachdem ich nun meinen Bescheid bekommen habe stellte sich
> eine Differenz zu dem von Elster ausgerechneten Betrag und dem vom FA heraus
> (ca. 300 ? zu meinen Ungunsten).
Meine Glaskugel denkt dabei immer sofort an "erstattete Kirchensteuer",
die niemand in seine Elster einzugeben scheint aber trotzdem vom FA
berücksichtigt wird.
> Habe mich dann hingesetzt und mal nur die Werte der Steuerkarte (Zettel)
> eingegeben und schon da ist diese Differenz vorhanden. Selbstverständlich
> habe ich mal gleich Widerspruch eingelegt. Da aber bei meiner
> Lebensgefährtin das gleiche "Phänomen" auftritt, stellt sich mir die Frage,
> rechnet Elster verkehrt oder versucht es das FA erst einmal.......manche
> merken es und legen Widerspruch ein, andere wieder nicht.
Eigentlich dürfte es solche Abweichungen nicht geben. Dein Arbeitgeber
übermittelt die Lohnsteuerdaten elektronisch über ElsterLohn an das
FInanzamt, dasss diese dann bei der Veranlagung ansetzt. Sollte es
Abweichungen zwischen den übermittelten Daten und der ausgedruckten
Bescheinigung geben (sehr selten) besteht Klärungsbedarf. Allerdings
sollte das alles auch direkt aus Deinem Einkommensteuerbescheid hervor
gehen.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett