Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

am 16.05.2006 20:43:00 von me

Hallo,

habe 10 Jahre als Freiberufler gearbeitet, dann 2000 ein
Angestelltenverhaeltnis aufgenommen und die freiberufliche Taetigkeit nur
noch nebenher betrieben. 2000 und 2001 hatte ich dabei sogar noch Gewinn
erzielt, seit 2002 nicht mehr.
Zwar konnte ich in 2005 meine Erloese gegenueber 2004 um das 5fache
steigern, blieb aber trotzdem im Minus, aufgrund fixer Ausgaben/
Abschreibungen, die schon zu Zeiten der reinen Freiberuflertaetigkeit
entstanden sind.
Nun hat das FA bereits den Steuerbescheid 2004 als vorlaeufig erklaert
("Liebhaberei" nicht auszuschliessen, ich moechte meine Erloese steigern);
trotz gestiegener Erloese habe ich auch den jetzigen Steuerbescheid 2005
auch wieder mit dem Vermerk "Vorlaeufig, Einkunfterzielungsabsicht nicht
abschliessend beurteilbar (Liebhaberei)" bekommen.

Ich ueberlege inzwischen, die freiberufliche (Neben-)Taetigkeit zum
Jahresende komplett einzustellen, auch wenn ich dann die von frueher
stammenden Verbindlichkeiten nicht mehr anteilig absetzen kann.

Muss ich das vorab ankuendigen, oder kann ich zB bei der naechsten
EKSteuererklaerung einfach angeben, keine freiberufliche Taetigkeit mehr
vorhanden, und in diesem Jahr erzielte Einkuenfte einfach als "Sonstige
Einnahmen" angeben, also ohne Gegenrechnung mit Ausgaben?

Ich wollte mir den Weg offenhalten, fuer den Fall, dass in diesem Jahr
vielleicht doch die Gewinnzone erreicht wird (dann sollte das mit der
"Liebhaberei" ja wohl vom Tisch sein), womoeglich weiterzumachen; oder
eben bei weiteren Verlusten den Laden dichtzumachen, ohne noch Verluste
durchs FA zusaetzlich zu erleiden (Steuernachzahlungen aufgrund Einstufung
als Liebhaberei).


Tschau

Re: Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

am 17.05.2006 12:12:56 von Uwe Schmitz

"Ralf Pomkay" <
> Hallo,
>
> habe 10 Jahre als Freiberufler gearbeitet, dann 2000 ein
> Angestelltenverhaeltnis aufgenommen und die freiberufliche Taetigkeit nur
> noch nebenher betrieben. 2000 und 2001 hatte ich dabei sogar noch Gewinn
> erzielt, seit 2002 nicht mehr.

../.

> Ich wollte mir den Weg offenhalten, fuer den Fall, dass in diesem Jahr
> vielleicht doch die Gewinnzone erreicht wird (dann sollte das mit der
> "Liebhaberei" ja wohl vom Tisch sein), womoeglich weiterzumachen; oder
> eben bei weiteren Verlusten den Laden dichtzumachen, ohne noch Verluste
> durchs FA zusaetzlich zu erleiden (Steuernachzahlungen aufgrund Einstufung
> als Liebhaberei).

Ob Du später Steuernachzahlungen aufgrund "Liebhaberei" hast oder jetzt mehr
Steuern zahlst, weil Du die Verluste nicht mehr geltend machst, wo ist der
Unterschied?

Lass die Sache auf Dich zukommen.
Es kommt ja auf den Gesamtgewinn an, also ab 1990!

Uwe

Re: Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

am 17.05.2006 18:20:39 von Martin Hentrich

(Ralf Pomkay) schrieb am 17 May 2006 18:11:00 +0000 :

>Das verstehe ich nicht. Wieso ab 1990? Die nebenberufliche "freiberufliche
>Taetigkeit" existiert doch erst seit 2000.

Ist doch egal, ob haupt- oder nebenberuflich. Warum sollte die
Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung da irgendetwas bewirken?
Wenn es dieselbe selbständige Arbeit war, dann gehört das zusammen.
Oder hast du etwas völlig neues begonnen? Außerdem zählt die
gewinnerzielungsabsicht, die glaubhaft zu machen ist, es muß nicht
nach 2,3 oder 4 jahren zwangsweise ein geinn her, um Liebhaberei
auszuschließen. So schematisch ist das aber auch nicht. Wenn aber
Liebhaberei festgestellt wird, dann wirkrt das auch zurück. Oder
besser gesagt: es kommt auf die besonderheiten des Einzelfalles an.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

am 17.05.2006 20:11:00 von me

Hallo Uwe Schmitz ,

> Ob Du später Steuernachzahlungen aufgrund "Liebhaberei" hast oder jetzt mehr
> Steuern zahlst, weil Du die Verluste nicht mehr geltend machst, wo ist der
> Unterschied?
Ich dachte, wenn ich die Taetigkeit aufgebe, erhalten die Bescheide 2004/
2005 ihre endgueltige Wirkung. Ich koennte dann ja argumentieren, dass ich
es versucht habe, aber nun erkenne, das es eben nicht klappt. Dann habe
ich nur fuer 2006 mehr Steuern zu zahlen, und nicht noch Rueckzahlungen
aus 04/05.

> Lass die Sache auf Dich zukommen.
> Es kommt ja auf den Gesamtgewinn an, also ab 1990!

Das verstehe ich nicht. Wieso ab 1990? Die nebenberufliche "freiberufliche
Taetigkeit" existiert doch erst seit 2000. (OK, Abschreibungen und
Verbindlichkeiten, die ich jetzt noch als Betriebsausgaben geltend mache,
existieren teilweise seit 1990)

Oder sollte man gegen die Vorlaeufigkeit Widerspruch einlegen?
Schliesslich habe ich 2005 gut 3000Eur Einnahmen gehabt, denen aber eben
Ausgaben von ca. 7000 entgegenstanden. Bei den Ausgaben waren es aber
ueber 3000 an Abschreibungen und 1200 an Schuldzinsen, die aus
betrieblicher Taetigkeit vor 2000 entstanden sind. D.h., ohne diese
Ausgaben waere ich sogar in der Gewinnzone gewesen.

Tschau

Re: Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

am 18.05.2006 10:19:57 von Uwe Schmitz

"Ralf Pomkay" <

../.

> Das verstehe ich nicht. Wieso ab 1990? Die nebenberufliche "freiberufliche
> Taetigkeit" existiert doch erst seit 2000. (OK, Abschreibungen und
> Verbindlichkeiten, die ich jetzt noch als Betriebsausgaben geltend mache,
> existieren teilweise seit 1990)

Du schriebst doch selbst: "habe 10 Jahre als Freiberufler gearbeitet, dann
2000 ein."
Also Beginn der freiberuflichen Tätigkeit in 1990.
Es sei, Du machst ab 2000 etwas ganz anderes.

Uwe

Re: Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

am 18.05.2006 15:02:28 von Joachim Wiesemann

Am 18 May 2006 14:52:00 +0000 schrieb Ralf Pomkay:

> Hallo Martin Hentrich ,
>> gewinnerzielungsabsicht, die glaubhaft zu machen ist, es muß nicht
>> nach 2,3 oder 4 jahren zwangsweise ein geinn her, um Liebhaberei
>
> und wie macht man sowas glaubhaft, wenns mal angezweifelt wird?

Pflege des Kundenstamms um ggf. wieder ganz selbständig zu arbeiten.

Viele Grüße
Joachim

--
Dr. Joachim Wiesemann
Seiten über Webdesign und Usability
Ingenieurdienstleistungen, Usabilityberatung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!"

Re: Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

am 18.05.2006 16:52:00 von me

Hallo Martin Hentrich ,

>> Das verstehe ich nicht. Wieso ab 1990? Die nebenberufliche "freiberufliche
>> Taetigkeit" existiert doch erst seit 2000.

> Wenn es dieselbe selbständige Arbeit war, dann gehört das zusammen.

ok

> Oder hast du etwas völlig neues begonnen? Außerdem zählt die

nein

> gewinnerzielungsabsicht, die glaubhaft zu machen ist, es muß nicht
> nach 2,3 oder 4 jahren zwangsweise ein geinn her, um Liebhaberei

und wie macht man sowas glaubhaft, wenns mal angezweifelt wird?

Tschau

Re: Aufgabe freiberufliche Nebentaetigkeit

am 18.05.2006 17:23:00 von me

Hallo Joachim Wiesemann ,

>>> gewinnerzielungsabsicht, die glaubhaft zu machen ist, es muß nicht
>>> nach 2,3 oder 4 jahren zwangsweise ein geinn her, um Liebhaberei
>>
>> und wie macht man sowas glaubhaft, wenns mal angezweifelt wird?

> Pflege des Kundenstamms um ggf. wieder ganz selbständig zu arbeiten.

echt? Das ist tatsaechlich mit einer der Gruende, warum ich das noch
gemacht habe/mache. Haette aber nicht gedacht, dass es als Begruendung
herangezogen werden kann.


Tschau