Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 18.05.2006 16:10:58 von Gerd Falter

Einem ausländischen Freund, der promoviert, wurden bei seinem Nebenjob
Abgaben für die Arbeitslosenversicherung etc. abgezogen (auf die er
gar keinen Anspruch hätte), mit der Begründung, nach dem Magister
würde man nicht mehr als Student gelten und habe diese Abgaben zu
leisten. Gibt es dafür tatsächlich eine Rechtsgrundlage?

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 18.05.2006 16:38:44 von Martin Hentrich

Gerd Falter <> schrieb am Thu, 18 May 2006 16:10:58
+0200 :

>Einem ausländischen Freund, der promoviert, wurden bei seinem Nebenjob
>Abgaben für die Arbeitslosenversicherung etc. abgezogen (auf die er
>gar keinen Anspruch hätte), mit der Begründung, nach dem Magister
>würde man nicht mehr als Student gelten und habe diese Abgaben zu
>leisten. Gibt es dafür tatsächlich eine Rechtsgrundlage?

Nun, es werden ihm ja auch Rentenversicherungsbeiträge abgezogen,
obwohl er als Ausländer möglicherweise aus Zeitgründen später gar
keine Rentenansprüche hat.

Soweit er tatsächlich kein Student mehr ist, ist sein Job
sozialversicherungspflichtig - für ihn wie für jeden anderen
SV-Pflichtigen auch, da gibt es für Ausländer keinerlei Sonderrechte,
Wowereit.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 18.05.2006 16:46:32 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte
Martin Hentrich:
> Soweit er tatsächlich kein Student mehr ist, ist sein Job
> sozialversicherungspflichtig - für ihn wie für jeden anderen
> SV-Pflichtigen auch, da gibt es für Ausländer keinerlei Sonderrechte,
> Wowereit.

Auch für Studenten gelten Obergrenzen, die eine Versicherungspflichtz
nachsich ziehen. Promovenden haben in aller Regeln einen IIa-1/2-Job,
das dürfte bereits darüberliegen.

Gruß
Will

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 18.05.2006 17:41:57 von Thorsten Ostermann

Hallo Will!

> Auch für Studenten gelten Obergrenzen, die eine Versicherungspflichtz
> nachsich ziehen. Promovenden haben in aller Regeln einen IIa-1/2-Job,
> das dürfte bereits darüberliegen.

Das hängt "in der Regel" von der Studienrichtung ab. Bei Ingenieuren
sind halbe Stellen z.B. unüblich. Wowereit!

Gruß
Thorsten

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 18.05.2006 17:46:55 von Matthias Frank

Gerd Falter wrote:
> Einem ausländischen Freund, der promoviert, wurden bei seinem Nebenjob
> Abgaben für die Arbeitslosenversicherung etc. abgezogen

Vielleicht nochmal klargestellt, er promoviert, dafür bekommt
er keine Vergütung. Dann hat er einen Nebenjob in dem
er was verdient? Wieviele Stunden? Wieviel Gehalt?
MfG
Matthias

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 18.05.2006 17:48:14 von Matthias Frank

Matthias Frank wrote:

> Gerd Falter wrote:
>
>> Einem ausländischen Freund, der promoviert, wurden bei seinem Nebenjob
>> Abgaben für die Arbeitslosenversicherung etc. abgezogen
>
>
> Vielleicht nochmal klargestellt, er promoviert, dafür bekommt
> er keine Vergütung. Dann hat er einen Nebenjob in dem
> er was verdient? Wieviele Stunden? Wieviel Gehalt?
> MfG
> Matthias
Zusatzfrage: Wie ist er denn krankenversichert?
MfG
Matthias

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 19.05.2006 00:21:11 von Gerd Falter

On Thu, 18 May 2006 17:48:14 +0200, Matthias Frank
<> wrote:

>Matthias Frank wrote:
>
>> Gerd Falter wrote:
>>
>>> Einem ausländischen Freund, der promoviert, wurden bei seinem Nebenjob
>>> Abgaben für die Arbeitslosenversicherung etc. abgezogen
>>
>>
>> Vielleicht nochmal klargestellt, er promoviert, dafür bekommt
>> er keine Vergütung. Dann hat er einen Nebenjob in dem
>> er was verdient? Wieviele Stunden? Wieviel Gehalt?
>> MfG
>> Matthias
>Zusatzfrage: Wie ist er denn krankenversichert?

Also, er darf 90 Tage im Jahr arbeiten, da bleibt er drunter, und
krankenversichert ist er in seinem Heimatland.

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 19.05.2006 00:22:01 von Gerd Falter

On Thu, 18 May 2006 16:38:44 +0200, Martin Hentrich <>
wrote:

>Gerd Falter <> schrieb am Thu, 18 May 2006 16:10:58
>+0200 :
>
>>Einem ausländischen Freund, der promoviert, wurden bei seinem Nebenjob
>>Abgaben für die Arbeitslosenversicherung etc. abgezogen (auf die er
>>gar keinen Anspruch hätte), mit der Begründung, nach dem Magister
>>würde man nicht mehr als Student gelten und habe diese Abgaben zu
>>leisten. Gibt es dafür tatsächlich eine Rechtsgrundlage?
>
>Nun, es werden ihm ja auch Rentenversicherungsbeiträge abgezogen,
>obwohl er als Ausländer möglicherweise aus Zeitgründen später gar
>keine Rentenansprüche hat.
>
>Soweit er tatsächlich kein Student mehr ist, ist sein Job
>sozialversicherungspflichtig - für ihn wie für jeden anderen
>SV-Pflichtigen auch, da gibt es für Ausländer keinerlei Sonderrechte,

Ja, aber Student ist er ja noch, eingeschrieben und mit
Studienausweis.

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 19.05.2006 07:40:21 von Martin Hentrich

Gerd Falter <> schrieb am Fri, 19 May 2006 00:21:11
+0200 :

>und krankenversichert ist er in seinem Heimatland.

Offensichtlich haben wir nicht sämtliche Informationen. Er muß in
Deutschland krankenversichert sein, ansonsten kann er sich nicht als
Student immatrikulieren lassen. Welches Land ist das Heimatland?

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 19.05.2006 12:34:41 von usenet-01-2006

Martin Hentrich schrieb:
> Gerd Falter <> schrieb am Fri, 19 May 2006 00:21:11
> +0200 :
>
>
>>und krankenversichert ist er in seinem Heimatland.
>
>
> Offensichtlich haben wir nicht sämtliche Informationen. Er muß in
> Deutschland krankenversichert sein, ansonsten kann er sich nicht als
> Student immatrikulieren lassen.

Es reicht doch aus, wenn er "aufgrund zwischen- oder überstaatlichen
Rechts, insbesondere aus Verordnung 1408/71 (EWG)" "in Deutschland einen
Anspruch auf Sachleistungen hat".

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 19.05.2006 20:43:55 von Aurelio Otto

--- Original-Nachricht ---
Absender: Gerd Falter
Datum: 18.05.2006 16:10

> Einem ausländischen Freund, der promoviert, wurden bei seinem Nebenjob
> Abgaben für die Arbeitslosenversicherung etc. abgezogen (auf die er
> gar keinen Anspruch hätte), mit der Begründung, nach dem Magister
> würde man nicht mehr als Student gelten und habe diese Abgaben zu
> leisten. Gibt es dafür tatsächlich eine Rechtsgrundlage?

Nein, die privilegierte, promovierte Elite in diesem Staat ist
prinzipiell von Steuern und Sozialversicherung befreit. Nachdem die
Elite mit Kindergeld, kostenlosem Schulbesuch bis zur 13. Klasse und
anschließendem gratis Studium, womöglich noch Bafög und gratis
Krankenversicherung weil sich Papa und Mama dank Steuerberater arm
gerechnet haben dann mit 27 mit dem Bank drücken fertig ist, muss die
Frage schon erlaubt sein, wie man sich am Sozialsystem vorbeischnort,
nachdem der seit dem 16. Lebensjahr arbeitende Arbeiter und der
Angestellte den elitären Zögling mit ihren Steuern und Sozialabgaben
großgezogen hat. Dein ausländischer Freund ist davon sicher nur zum Teil
betroffen, deshalb rate ihm, später wieder ins Ausland zu gehen. Dort
kann er aufgrund geringerer Steuersätze und Sozialabgaben wesentlich
besser leben und muss sich auch keine Gedanken mehr über unsere Abgaben
machen.

Die Theorie, er würde sich durch Beiträge in die
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung keinen seinen gezahlten
Beiträgen entsprechenden Anspruch erwerben ist absurd. Die Frage, ob er
diesen jemals geltend macht bzw. machen muss ist eine andere. Aber die
Nichtelitäre Bevölkerungsschicht wird dabei vom Staat ja auch nicht
gefragt. Er kann die Ansprüche unter Umständen sogar im Ausland geltend
machen. Das System nennt man in Deutschland dann Sozial- ähm nein,
Pflichtversicherung. Stell dir vor, es gibt doch tatsächlich eine
Rechtsgrundlage für diese Frechheit und glaub mir, diese unverforenen
Politiker haben sich doch tatsächlich erlaubt, hier auf gesondere
Privilegien für die promovierte Elite zu verzichten, es sei denn, sie
verdienen genug damit sie sich mit der Bemessungsgrundlage vom
Sozialsystem freikaufen können. Du siehst, das System ist sehr kompliziert.


--
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mein Name ist Hase
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 19.05.2006 22:00:55 von Martin Hentrich

Aurelio Otto <> schrieb am Fri, 19 May 2006
20:43:55 +0200 :

>Mein Name ist Hase...

Ahnung hab ich darum nicht...

....von Sachlichkeit ganz zu schweigen.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 20.05.2006 10:00:05 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte
Martin Hentrich:
> ...von Sachlichkeit ganz zu schweigen.

Aber bei aller Überzeichnung ist etwas dran - als Auszubildender habe
ich 1976 von DM 350,- Einkommen noch SV und LSt abführen müssen,
während ein Student mit höherem Einkommen SV- und steuerfrei war. Das
muss auch mal erklärt werden.

Ich hatte übrigens, da nicht im Hotel Mama leben könnend, weil 700km
entfernt lernend, erhebliche Kosten zur Aufrechterhaltung meiner
zukünftigen Arbeitskraft.

Die Steuerpolitik in Deutschland bevorzugt bestimmte soziale
Kleingruppen schon deutlich - man bedenke die Thematiken
Flugbenzinsteuer, Flughafensubvention, in Kiel gar Subvention der
einzigen Flugverbindung - die kaum nachgefragt ist, nicht vorhandene
Emmisionsregularien bei Sportbooten und Sportflugzeugen, Freistellung
der Gewerbeeinkünfte von der "Reichensteuer" usw.

Nein, ich bin kein Sozi, aber manchmal stinkt es sogar einem Liberalen.

Gruß
Will

Re: MüssenPromovierende Sozialabgaben zahlen?

am 21.05.2006 21:24:27 von Wolfgang May

Will Berghoff <> wrote:
> Im News-Beitrag: tippte
> Martin Hentrich:
> > Soweit er tatsächlich kein Student mehr ist, ist sein Job
> > sozialversicherungspflichtig - für ihn wie für jeden anderen
> > SV-Pflichtigen auch, da gibt es für Ausländer keinerlei Sonderrechte,
> > Wowereit.
>
> Auch für Studenten gelten Obergrenzen, die eine Versicherungspflichtz
> nachsich ziehen. Promovenden haben in aller Regeln einen IIa-1/2-Job,

Jein, eher Nein.

Das stimmt soweit -grob- fuer Promotions_stellen_ als
wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Universitaet oder
Grossforschungseinrichtung. Im Detail haengt es vom Fach ab. Wie
jemand anders bereits schrieb, sind in den Ingenieurwissenschaften
(noch, teilweise) ganze BAT-II-Stellen die Regel. In anderen Faechern
(Chemie z.B.) werden auch 1/3-Stellen vergeben. Viele Doktoranden,
gerade in den Geisteswissenschaften haben jedoch keine
Mitarbeiterstelle, sondern arbeiten als "wissenschaftliche Hilfskraft"
an der Uni mit Stundenvertraegen (20h/Monat, 40h/Monat etc - wobei
160h/Monat am Ende wie BAT II rauskommt).

Weiterhin (und ich denke, um einen solchen Fall geht es) arbeiten viele
Doktoranden ueberhaupt ganz woanders, oft auch komplett fachfremd
(McD, Taxi, Supermarkt, Nachtwache, Programmierer, ...) auf Stundenbasis.

Fuer beides gibt es Regelungen, nach denen Studierende bis zu einer
bestimmten Grenze sozialversicherungsfrei beschaeftigt sein koennen.

Die Frage des OP ist, ob hierbei Promotionsstudenten (in den
Promotionsordnungen wird ueblicherweise verlangt, dass Doktoranden
mindestens X Semester an der jeweiligen Uni als (Promotions)studenten
eingeschrieben sind) dabei als Studenten gelten, was ich jedoch leider
auch nicht beantworten kann.

Wolfgang

Re: Müssen Promovierende Sozialabgaben zahlen?

am 21.05.2006 22:20:07 von usenet-01-2006

Wolfgang May schrieb:
>
> Jein, eher Nein.
>
> Das stimmt soweit -grob- fuer Promotions_stellen_ als
> wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Universitaet oder
> Grossforschungseinrichtung. Im Detail haengt es vom Fach ab. Wie
> jemand anders bereits schrieb, sind in den Ingenieurwissenschaften
> (noch, teilweise) ganze BAT-II-Stellen die Regel. In anderen Faechern
> (Chemie z.B.) werden auch 1/3-Stellen vergeben. Viele Doktoranden,
> gerade in den Geisteswissenschaften haben jedoch keine
> Mitarbeiterstelle, sondern arbeiten als "wissenschaftliche Hilfskraft"
> an der Uni mit Stundenvertraegen (20h/Monat, 40h/Monat etc - wobei
> 160h/Monat am Ende wie BAT II rauskommt).

Hier bekommen wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluß 11,xx €.
Außertariflich, natürlich.