Heizkosten für Arbeitszimmer
Heizkosten für Arbeitszimmer
am 18.05.2006 19:29:42 von Frank Peters
Hallo,
ich möchte für die Einkommenssteuererklärung 2005 die (anteiligen)
Heizkosten meines Arbeitszimmers berechnen.
Meine Frage: Gebe ich die Kosten für den tatsächlichen VERBRAUCH im
Jahr 2005 an, so wie ihn die Heizkostenabrechnungen detailliert
ausweisen? Oder sind allein die REALEN AUSGABEN im Rechnungsjahr 2005
(also die Summe der monatlichen Abschläge +/- Rück-/Nachzahlungen im
Laufe des Jahres 2005) maßgebend?
Zur Verdeutlichung, stark vereinfacht: Angenommen, ich hätte, wie die
Jahresabrechnung im Nachhinein ausweist, im Monat für 40 EUR Gas
verbraucht, hätte aber im Jahr 2005 einen monatlichen Abschlag von 50
EUR bezahlt, weshalb mir (aber eben erst Mitte 2006!) eine
Rückerstattung von 120 EUR winkt. Gebe ich nun 480 EUR an oder 600 EUR?
Frank
Re: Heizkosten für Arbeitszimmer
am 18.05.2006 19:48:19 von Florian Kleinmanns
"Frank Peters" <> schrieb:
>ich möchte für die Einkommenssteuererklärung 2005 die (anteiligen)
>Heizkosten meines Arbeitszimmers berechnen.
>
>Meine Frage: Gebe ich die Kosten für den tatsächlichen VERBRAUCH im
>Jahr 2005 an, so wie ihn die Heizkostenabrechnungen detailliert
>ausweisen? Oder sind allein die REALEN AUSGABEN im Rechnungsjahr 2005
>(also die Summe der monatlichen Abschläge +/- Rück-/Nachzahlungen im
>Laufe des Jahres 2005) maßgebend?
Das steht in § 11 Abs. 2 EStG.
Grüße
Florian
--
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Re: Heizkosten für Arbeitszimmer
am 18.05.2006 20:43:42 von Frank Peters
"Florian Kleinmanns" <> schrieb:
>>ich möchte für die Einkommenssteuererklärung 2005 die (anteiligen)
>>Heizkosten meines Arbeitszimmers berechnen.
>>
>>Meine Frage: Gebe ich die Kosten für den tatsächlichen VERBRAUCH im
>>Jahr 2005 an, so wie ihn die Heizkostenabrechnungen detailliert
>>ausweisen? Oder sind allein die REALEN AUSGABEN im Rechnungsjahr 2005
>>(also die Summe der monatlichen Abschläge +/- Rück-/Nachzahlungen im
>>Laufe des Jahres 2005) maßgebend?
> Das steht in § 11 Abs. 2 EStG.
Danke für den Hinweis. Da ich kein Jurist bin: Verstehe ich das
Amstdeutsch richtig, dass Nach-/Rückzahlungen im Juni des Folgejahres
als "zum Kalenderjahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören", gelten und
somit also die Ausgaben für den tatsächlichen Verbrauch anzusetzen
sind?
Frank
Re: Heizkosten für Arbeitszimmer
am 18.05.2006 21:50:53 von Florian Kleinmanns
"Frank Peters" <> schrieb:
>>>ich möchte für die Einkommenssteuererklärung 2005 die (anteiligen)
>>>Heizkosten meines Arbeitszimmers berechnen.
>>>
>>>Meine Frage: Gebe ich die Kosten für den tatsächlichen VERBRAUCH im
>>>Jahr 2005 an, so wie ihn die Heizkostenabrechnungen detailliert
>>>ausweisen? Oder sind allein die REALEN AUSGABEN im Rechnungsjahr 2005
>>>(also die Summe der monatlichen Abschläge +/- Rück-/Nachzahlungen im
>>>Laufe des Jahres 2005) maßgebend?
>
>> Das steht in § 11 Abs. 2 EStG.
>
>Danke für den Hinweis. Da ich kein Jurist bin: Verstehe ich das
>Amstdeutsch richtig, dass Nach-/Rückzahlungen im Juni des Folgejahres
>als "zum Kalenderjahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören", gelten und
>somit also die Ausgaben für den tatsächlichen Verbrauch anzusetzen
>sind?
Die Rückerstattung ist schon keine regelmäßig wiederkehrende Einnahme.
Oder bekommst Du jedes Jahr eine Rückerstattung? Dann solltest Du die
Vorauszahlungen anpassen.
Grüße
Florian
--
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Re: Heizkosten für Arbeitszimmer
am 18.05.2006 23:04:18 von Frank Peters
"Florian Kleinmanns" <> schrieb:
> Die Rückerstattung ist schon keine regelmäßig wiederkehrende
> Einnahme.
> Oder bekommst Du jedes Jahr eine Rückerstattung? Dann solltest Du die
> Vorauszahlungen anpassen.
Nur lässt sich der Verbrauch ja nicht genau abschätzen. Auch deine
Heizkostenabrechnung dürfte dieses Jahr deutlich über dem Vorjahr
gelegen haben (es sei denn, du bist nach Mallorca ausgewandert ... ;-)
Habe allerdings inzwischen gelesen, dass mit "kurze Zeit" in der Regel
höchstens sechs Tage meint ...
Frank
Re: Heizkosten für Arbeitszimmer
am 20.05.2006 09:43:56 von Alexander Schroeder
Frank Peters wrote:
> Habe allerdings inzwischen gelesen, dass mit "kurze Zeit" in der Regel
> höchstens sechs Tage meint ...
"Kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen ist in der Regel
ein Zeitraum bis zu zehn Tagen; innerhalb dieses Zeitraums müssen die
Zahlungen fällig und geleistet worden sein (--> BFH vom 24.7.1986 -
BStBl. 1987 II S. 16). Auf die Fälligkeit im Jahr der wirtschaftlichen
Zugehörigkeit kommt es nicht an (--> BFH vom 23.09.1999 - BStBl. 2000 II
S. 121)." (H 11 EStH: Allgemeines)
Re: Heizkosten für Arbeitszimmer
am 20.05.2006 19:59:38 von Frank Peters
"Frank Peters" <> schrieb:
> Hallo,
>
> ich möchte für die Einkommenssteuererklärung 2005 die (anteiligen)
> Heizkosten meines Arbeitszimmers berechnen.
> ...
Ein globaler Dank an alle, die sich meiner Frage angenommen haben. :-)
Die Sache ist denn also klar: Anzusetzen sind ausschließlich die im
jeweiligen Jahr gezahlten Abschläge sowie etwaige Rück-/Nachzahlungen
im Laufe desselben Jahres.
Frank