Ein Rentner und seine Steuer

Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 10:45:47 von Martin Keiter

Hi,

nehmen wir einen fiktiven, 72-jaehrigen Rentner mit einer monatlichen
Rente von 2000 Euro, also 24000 Euro pro Jahr.

Es ist doch richtig, dass Rentner kein Weihnachtsgeld o.ae. bekommen,
oder? (bei "ganz normaler" staatlicher Rente der BfA)

Liege ich weiterhin richtig, dass von diesen 24000 Euro 73 %, also 17520
Euro steuerfrei sind, und 6480 Euro der Einkommensteuer unterliegen?

Gibt es fuer die 17520 einen Progressionsvorbehalt, oder werden wirklich
nur die 6480 bei der Steuer angesetzt, so dass dann noch der
Grundfreibetrag (ledig, 7665 Euro, richtig?) abgezogen wird?

.... und dann weiterhin noch (7665 - 6480) = 1185 Euro verbleiben, die
z.B. fuer ueber den Sparerfreibetrag gehende Zinseinkuenfte "verbraucht"
werden koennen, bevor der erste Pfennig Steuer anfaellt?

Danke fuer eure Antworten!

Martin

--
Meine Mailadresse funktioniert!

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 11:03:21 von Alexander Wolff

Martin Keiter schrieb folgendes:
> nehmen wir einen fiktiven, 72-jaehrigen Rentner mit einer monatlichen
> Rente von 2000 Euro, also 24000 Euro pro Jahr.
>
> Es ist doch richtig, dass Rentner kein Weihnachtsgeld o.ae. bekommen,
> oder? (bei "ganz normaler" staatlicher Rente der BfA)
>
> Liege ich weiterhin richtig, dass von diesen 24000 Euro 73 %, also
> 17520 Euro steuerfrei sind, und 6480 Euro der Einkommensteuer
> unterliegen?

Evtl. nicht!

2005 gab es einen Systemwechsel auf 50%. Ob das für alle oder nur neue
Renten gilt, weiß ich grad nicht.

> Gibt es fuer die 17520 einen Progressionsvorbehalt, oder werden

Nein, sie (bzw. der zutreffende Betrag) sollen ja grad NICHT besteuert
werden, sondern erst anwachsend bis 2040, wo dann die Rente voll besteuert
wird.

> wirklich nur die 6480 bei der Steuer angesetzt, so dass dann noch der
> Grundfreibetrag (ledig, 7665 Euro, richtig?) abgezogen wird?

S.o., sonst ja.

> ... und dann weiterhin noch (7665 - 6480) = 1185 Euro verbleiben, die
> z.B. fuer ueber den Sparerfreibetrag gehende Zinseinkuenfte
> "verbraucht" werden koennen, bevor der erste Pfennig Steuer anfaellt?

1185 (oder der richtige Betrag) SpFreiB bleiben frei.

Alles Einkommen unter ca. 7500 auch. Der 7501ste Euro wird dann mit 15%
besteuert, usw. ansteigend.

1.

2. Versuche doch mal Elster. Nach Eingabe Deiner Daten kannst Du einen
vorläufigen Steuerbescheid ausdrucken. Dann hast Du Klarheit!

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 12:52:17 von Martin Keiter

On 2006-05-23, Alexander Wolff <> wrote:
> Martin Keiter schrieb folgendes:
>> nehmen wir einen fiktiven, 72-jaehrigen Rentner mit einer monatlichen
>> Rente von 2000 Euro, also 24000 Euro pro Jahr.
>>
>> Es ist doch richtig, dass Rentner kein Weihnachtsgeld o.ae. bekommen,
>> oder? (bei "ganz normaler" staatlicher Rente der BfA)
>>
>> Liege ich weiterhin richtig, dass von diesen 24000 Euro 73 %, also
>> 17520 Euro steuerfrei sind, und 6480 Euro der Einkommensteuer
>> unterliegen?
>
> Evtl. nicht!
>
> 2005 gab es einen Systemwechsel auf 50%. Ob das für alle oder nur neue
> Renten gilt, weiß ich grad nicht.

Ich meine, das gilt nur fuer danach neu in die Rente eintretende, oder?.
Mein Beispielrentner ist aber ja schon 72, also seit 1999
Rentenbezieher.

>> Gibt es fuer die 17520 einen Progressionsvorbehalt, oder werden
>
> Nein, sie (bzw. der zutreffende Betrag) sollen ja grad NICHT besteuert
> werden,

War "Progressionsvorbehalt" das falsche Wort? Ich glaubte,
Progressionsvorbehalt heisst, dass der entsprechende Betrag zwar nicht
besteuert wird, jedoch bei der Berechnung des Steuersatzes fuer das was
noch zu versteuern ist, angerechnet wird. So wie es AFAIK beim
Arbeitslosengeld I der Fall ist.
Das ist also bei der Rente nicht so?

> sondern erst anwachsend bis 2040, wo dann die Rente voll besteuert
> wird.

Ich glaubte, das gelte nur fuer nach der Aenderung der Regelung neu in
die Rente eintretende, und fuer vorher bereits Rente beziehende seine
die 73%/27% bis ans Lebensende festgeschrieben (vorbehaltlich
zukuenftiger Gesetzesaenderungen).

>> wirklich nur die 6480 bei der Steuer angesetzt, so dass dann noch der
>> Grundfreibetrag (ledig, 7665 Euro, richtig?) abgezogen wird?
>
> S.o., sonst ja.

Jut :-)

>> ... und dann weiterhin noch (7665 - 6480) = 1185 Euro verbleiben, die
>> z.B. fuer ueber den Sparerfreibetrag gehende Zinseinkuenfte
>> "verbraucht" werden koennen, bevor der erste Pfennig Steuer anfaellt?
>
> 1185 (oder der richtige Betrag) SpFreiB bleiben frei.

In diesem Satz fehlt ein "+", oder?

> Alles Einkommen unter ca. 7500 auch. Der 7501ste Euro wird dann mit 15%
> besteuert, usw. ansteigend.
>
> 1.

Leider nur mit der Regelung ab 2005.

> 2. Versuche doch mal Elster. Nach Eingabe Deiner Daten kannst Du einen
> vorläufigen Steuerbescheid ausdrucken. Dann hast Du Klarheit!

Na, auf die Idee haette ich ja auch selber kommen koennen - danke! :-)

Martin

--
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Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 13:03:53 von Mueller Michael

Martin Keiter wrote:

>>2005 gab es einen Systemwechsel auf 50%. Ob das für alle oder nur neue
>>Renten gilt, weiß ich grad nicht.
>
>
> Ich meine, das gilt nur fuer danach neu in die Rente eintretende, oder?.
> Mein Beispielrentner ist aber ja schon 72, also seit 1999
> Rentenbezieher.
>

nein.
Das gilt fuer alle.

Michael Mueller

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 13:23:51 von Martin Hentrich

Martin Keiter <> schrieb am Tue, 23 May
2006 10:52:17 +0000 (UTC) :

>Ich meine, das gilt nur fuer danach neu in die Rente eintretende, oder?.
>Mein Beispielrentner ist aber ja schon 72, also seit 1999
>Rentenbezieher.

Egal.

Von den 24.000 Euro Jahresrente sind 50% zu versteuern, also 12.000
Euro. Mit diesem Wert schaust du also in eine Grundtabelle (falls
nicht verheiratet). Danach zahlt er 816 Euro Einkommensteuer.

Martin

--

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 13:27:12 von Martin Hentrich

Martin Hentrich <> schrieb am Tue, 23 May 2006 13:23:51
+0200 :

>also 12.000
>Euro. Mit diesem Wert schaust du also in eine Grundtabelle (falls
>nicht verheiratet). Danach zahlt er 816 Euro Einkommensteuer.

Oh, da mach ich mal die Ingrid.

Von den 12.000 Euro darf man ja noch was abziehen:
Sonderausgabenpauschale und Vorsorgepauschale, der Rentner zahlt ja
auch GKV-Beitrag). Also wirds weniger...

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 13:29:08 von Martin Keiter

On 2006-05-23, Michael Mueller <> wrote:
> Martin Keiter wrote:
>
>>>2005 gab es einen Systemwechsel auf 50%. Ob das für alle oder nur neue
>>>Renten gilt, weiß ich grad nicht.
>>
>>
>> Ich meine, das gilt nur fuer danach neu in die Rente eintretende, oder?.
>> Mein Beispielrentner ist aber ja schon 72, also seit 1999
>> Rentenbezieher.
>>
>
> nein.
> Das gilt fuer alle.

Mmmh.
Gut dass ich gefragt habe ;-)

Fuer meinen Beispielfall gilt also:
24000 Jahresrente gibt 12000 zu versteuernde Rente (und dieser Anteil
von 50% bleibt dann aber bis zum Lebensende gleich, oder hab ich das
auch falsch verstanden?), abzueglich Grundfreibetrag von 7664 gibt 4336
Euro zu versteuerndes Einkommen (+sonstige Einkuente - sonstige
Freibetrage).
Das stimmt jetzt aber, oder?

Martin

--
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Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 13:56:45 von Martin Hentrich

Martin Keiter <> schrieb am Tue, 23 May
2006 11:29:08 +0000 (UTC) :

>Fuer meinen Beispielfall gilt also:
>24000 Jahresrente gibt 12000 zu versteuernde Rente (und dieser Anteil
>von 50% bleibt dann aber bis zum Lebensende gleich, oder hab ich das
>auch falsch verstanden?),

Es bleibt bis zum Lebensende gleich...

Lediglich die jetzt in den kommenden jahren in Rente gehenden haben
dann mit 52%,... bis 100% (wird in Stufen immer mehr) steuerpflichtig
klar zu kommen.

> abzueglich Grundfreibetrag von 7664 gibt 4336

Der Grundfreibetrag wird nicht abgezogen, weil er in den
Einkommensteuertarif bereits eingearbeitet ist.

>Euro zu versteuerndes Einkommen (+sonstige Einkuente - sonstige
>Freibetrage).
>Das stimmt jetzt aber, oder?

Ja, das mit + und - stimmt.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 14:19:56 von Hans-Christian Sperlich

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Martin Hentrich <> schrieb am Tue, 23 May 2006 13:23:51
.....
> Von den 12.000 Euro darf man ja noch was abziehen:
> Sonderausgabenpauschale und Vorsorgepauschale, der Rentner zahlt ja
> auch GKV-Beitrag). Also wirds weniger...
>
> Martin

der "fiktive" Rentner kann noch mehr abziehen:
ein paar hundert Euro an die Partei als Spende, die dies verursacht hat,
natürlich auch an andere,
ein paar hundert Euro an sein mittellosen Enkel der schon 27 ist und noch
studiert,
ab 2007 schon an den, der erst 25 Jahre ist, (endlich mal was positives),
ein paar hundert Euro, weil er schwerbeschädigt wurde 2005, als er dies
erfuhr,
ein paar hundert Euro, weil er jemanden "richtig" bezahlt, der bei ihm
aufräumt,
ein paar hundert Euro, weil er jemanden "richtig" bezahlt, der ihn pflegt,
ein paar hundert Euro (ab 2006), weil er jemanden "richtig" bezahlt, der
Handwerksleistung vollbrachte , ......, fehlt noch was?

mfg Hans-Christian

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 23.05.2006 16:58:43 von Sven Gottwald

* Quoting Martin Hentrich <>:
>>Fuer meinen Beispielfall gilt also:
>>24000 Jahresrente gibt 12000 zu versteuernde Rente (und dieser Anteil
>>von 50% bleibt dann aber bis zum Lebensende gleich, oder hab ich das
>>auch falsch verstanden?),
>
> Es bleibt bis zum Lebensende gleich...

Zur Klarstellung: Der steuerfreie Betrag (12.000 ¤) wird bis ans
Lebensende festgeschrieben, *nicht* der Prozentsatz (50%). Das führt
dazu, dass künftige Rentenerhöhungen voll versteuert werden. Aber wer
weiß, wann dieses Problem mal akuell werden sollte ;-)

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 24.05.2006 09:43:01 von Martin Keiter

On 2006-05-23, Sven Gottwald <> wrote:
> * Quoting Martin Hentrich <>:
>>>Fuer meinen Beispielfall gilt also:
>>>24000 Jahresrente gibt 12000 zu versteuernde Rente (und dieser Anteil
>>>von 50% bleibt dann aber bis zum Lebensende gleich, oder hab ich das
>>>auch falsch verstanden?),
>>
>> Es bleibt bis zum Lebensende gleich...
>
> Zur Klarstellung: Der steuerfreie Betrag (12.000 ¤) wird bis ans
> Lebensende festgeschrieben, *nicht* der Prozentsatz (50%). Das führt
> dazu, dass künftige Rentenerhöhungen voll versteuert werden.

Uiuiui, gut dass du das erwaehnst, das war mir gar nicht aufgefallen,
und wirft fuer mich eine andere Frage auf:

Nehmen wir an, mein fiktiver Rentner habe seit 1999 eine eher kleine
Rente bezogen (sagen wir 500 Euro, also 6000 p.a.), die sich erst 2006
durch einen Versorgungsausgleich nach Scheidung auf 2000 Euro erhoeht
hat.
Wird daraufhin nun der steuerfreie Anteil der Rente entsprechend
angepasst, oder bleibt es bei dem auf Basis der geringen Rente von 2005
kalkulierten steuerfreien Teil von 3000 Euro?

> Aber wer weiß, wann dieses Problem mal akuell werden sollte ;-)

Ja, aber das ist ne andere Baustelle ;)

danke!

Martin



--
Meine Mailadresse funktioniert!

Re: Ein Rentner und seine Steuer

am 24.05.2006 10:00:21 von Hans-Christian Sperlich

"Martin Keiter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
....
> Nehmen wir an, mein fiktiver Rentner habe seit 1999 eine eher kleine
> Rente bezogen (sagen wir 500 Euro, also 6000 p.a.), die sich erst 2006
> durch einen Versorgungsausgleich nach Scheidung auf 2000 Euro erhoeht
> hat.
> Wird daraufhin nun der steuerfreie Anteil der Rente entsprechend
> angepasst, oder bleibt es bei dem auf Basis der geringen Rente von 2005
> kalkulierten steuerfreien Teil von 3000 Euro?

Jede Rente wird einzeln bewertet. Siehe Anlage R.

mfg Hans-Christian
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -