Einspruch zurueckziehen und Abgabe geaenderte Steuererklaerung?
Einspruch zurueckziehen und Abgabe geaenderte Steuererklaerung?
am 23.05.2006 23:09:19 von Andreas Montag
Hallo Zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage an die Experten
Fall und Fakt:
ESt und USt 2004 eingereicht, Bescheid erhalten, Einspruch - offen seit
8.2005
Zusammenveranlagung, Einkünfte aus nichtselbständiger, Neben-Gewerbe
Ehemann (DV-Beratung) Verlust, Vermietung Ferienwohnung (Ehefrau) mit
Ust-Option auch Verlust.
Finanzamt will PKW mit 1% Regelung (und damit Anschaffung, Vorsteuer,
lfd. Kosten) auf Ferienwohnung nicht anerkennen, da nicht gewerblich und
weniger als 20% Nutzung.
Einspruch läuft auf Anerkennung der Fewo nicht als V+V sondern GSE!
Nun meine Idee:
- Einspruch zurückziehen
- Steuererklärungen hinsichtlich 2 x Einnahmeüberschuß ändern
- Kfz in Gewerbe Ehemann, Kosten in Gewerbe Ehemann
- Rechnung für Internetauftritt, Verwaltung, Buchhaltung etc von Ehemann
an Ehefrau
Nun die Frage an Euch - könnte ich das "einfach" so machen, oder muß das
laufende Einspruchsverfahren erst entschieden werden?
--
Gruß Andreas
Re: Einspruch zurueckziehen und Abgabe geaenderte Steuererklaerung?
am 23.05.2006 23:17:26 von Eric Lorenz
Andreas Montag schrieb:
Hallo Freitag! ;-)
> ESt und USt 2004 eingereicht, Bescheid erhalten, Einspruch - offen seit
> 8.2005
Gab es schon Rückfragen?
> Zusammenveranlagung, Einkünfte aus nichtselbständiger, Neben-Gewerbe
> Ehemann (DV-Beratung) Verlust, Vermietung Ferienwohnung (Ehefrau) mit
> Ust-Option auch Verlust.
> Finanzamt will PKW mit 1% Regelung (und damit Anschaffung, Vorsteuer,
> lfd. Kosten) auf Ferienwohnung nicht anerkennen, da nicht gewerblich und
> weniger als 20% Nutzung.
Was ist weniger als 20% Nutzung? Die Wohnung oder der Pkw?
> Einspruch läuft auf Anerkennung der Fewo nicht als V+V sondern GSE!
> Nun meine Idee:
> - Einspruch zurückziehen
Kannste machen.
> - Steuererklärungen hinsichtlich 2 x Einnahmeüberschuß ändern
Noe, wenn, dann teilste dem FA mit, das du deinen Einspruch entsprechend
ändern willst, aber da spielt das FA nicht mit.
> - Kfz in Gewerbe Ehemann, Kosten in Gewerbe Ehemann
Na, das wird auch nicht klappen?
> - Rechnung für Internetauftritt, Verwaltung, Buchhaltung etc von Ehemann
> an Ehefrau
Ach, und wo sind die Zahlungswege???
> Nun die Frage an Euch - könnte ich das "einfach" so machen, oder muß das
> laufende Einspruchsverfahren erst entschieden werden?
Hättest vorher die Gedanken machen sollen. So wird das wohl nichts werden.
Eric
Re: Einspruch zurueckziehen und Abgabe geaenderte Steuererklaerung?
am 23.05.2006 23:45:10 von Eric Lorenz
Andreas Montag schrieb:
> Hallo Zusammen,
> ich habe mal wieder eine Frage an die Experten
> Fall und Fakt:
> ESt und USt 2004 eingereicht, Bescheid erhalten, Einspruch - offen seit
> 8.2005
> Zusammenveranlagung, Einkünfte aus nichtselbständiger, Neben-Gewerbe
> Ehemann (DV-Beratung) Verlust, Vermietung Ferienwohnung (Ehefrau) mit
> Ust-Option auch Verlust.
> Finanzamt will PKW mit 1% Regelung (und damit Anschaffung, Vorsteuer,
> lfd. Kosten) auf Ferienwohnung nicht anerkennen, da nicht gewerblich und
> weniger als 20% Nutzung.
> Einspruch läuft auf Anerkennung der Fewo nicht als V+V sondern GSE!
> Nun meine Idee:
> - Einspruch zurückziehen
> - Steuererklärungen hinsichtlich 2 x Einnahmeüberschuß ändern
> - Kfz in Gewerbe Ehemann, Kosten in Gewerbe Ehemann
> - Rechnung für Internetauftritt, Verwaltung, Buchhaltung etc von Ehemann
> an Ehefrau
Man soll nicht so einfach Fragen beantworten!
Also, grundsätzlich hast Du mit Deinen Einspruch den gesamten Steuerfall
wieder aufgerollt. Dementsprechend mußt du Änderungen auch im Rahmen des
Einspruchsverfahren durchziehen. Also erweiterst Du den Einspruch
entsprechend.
Bei deiner Konstruktion solltest Du aber einen StB einschalten. So sehe
ich da nur Probleme auf dich zukommen, weil du dann sehr schnell in den
Gestaltungsmißbrauch geraten könntest. Auch sollte man mit mehr
Informationen arbeiten.
Eric
Re: Einspruch zurueckziehen und Abgabe geaenderte Steuererklaerung?
am 24.05.2006 00:45:05 von Carlos Duerschmidt
"Andreas Montag" <> skrev:
>Finanzamt will PKW mit 1% Regelung (und damit Anschaffung, Vorsteuer,
>lfd. Kosten) auf Ferienwohnung nicht anerkennen, da nicht gewerblich und
[...]
>- Steuererklärungen hinsichtlich 2 x Einnahmeüberschuß ändern
>- Kfz in Gewerbe Ehemann, Kosten in Gewerbe Ehemann
Ich meine jetzt folgendes verstanden zu haben:
Du hast dem Finanzamt mitgeteilt, daß Deine Frau das Fahrzeug für
die Ferienwohnung betrieben hat.
Jetzt willst Du schreiben: "Ach, wenn Sie das nicht anerkennen, dann
behaupte ich jetzt einfach, daß die Kosten nicht mehr im Zusammenhang
mit der Ferienwohnung meiner Frau entstanden sind, sondern mit meinem
Gewerbe."
>- Rechnung für Internetauftritt, Verwaltung, Buchhaltung etc von Ehemann
>an Ehefrau
Nach der Nummer mit dem Fahrzeug tauchen dann noch im Nachhinein
Rechnungen auf...
Ich nehme an, Zahlungsbelege dazu sind leider nicht mehr auffindbar?
An dieser Stelle ein Literaturtip: §370 AO könnte zumindest im
Zusammenhang mit der Autogeschichte von Interesse sein.
>laufende Einspruchsverfahren erst entschieden werden?
Wenn Du den Einspruch zurücknimmst, ist er aus der Welt
(§362 AO). Wenn Du dann mit geänderten Daten noch einen
Einspruch einlegen willst, solltest Du vorher §355 AO
gelesen haben.
Gruß
Carlos
Re: Einspruch zurueckziehen und Abgabe geaenderte Steuererklaerung?
am 24.05.2006 09:06:38 von Eric Lorenz
Hallo!
Wobei die Rechtsprechung sagt, das ein einmal getroffenes Wahlrecht
nicht mehr unbedingt
geändert werden kann.
Jedenfalls hätte er sich VORHER Gedanken machen sollen. So sehe ich
nur sehr
geringe Chancen. Und dann nur, wenn er wirklich sehr sehr sehr sehr
gute Argumente vorbringen kann.
Anderes Problem:
Bei der V+V gibt es kein Betriebsvermögen im eigentlichen Sinn.
Dadurch hat er es
sehr schwer, dieses Fahrzeug zu berücksichten. Und wenn der Wagen mal
verkauft werden
soll, gibt es das nächste Problem.
Einzige Möglichkeit:
Fahrzeug ganz raus lassen und nur die Kilometer abrechnen. Keinesfalls
getürkte
Rechnungen nachreichen, da
a) der Zahlungsweg fehlt
und
b) das strafbar ist.
Auch sollte man sich vorher Gedanken machen, was ein Arbeitszimmer oder
ein Pkw im BV für Folgen haben kann.
Eric
Re: Einspruch zurueckziehen und Abgabe geaenderte Steuererklaerung?
am 24.05.2006 16:33:27 von Andreas Montag
Vielen Dank für Eure ernüchternden - aber ausführlichen Stellungnahmen.
Da hab ich wohl die A....Karte gezogen! (Bzw. mir selbst zugeschoben)
--
Gruß Andreas
Re: Einspruch zurueckziehen und Abgabe geaenderte Steuererklaerung?
am 24.05.2006 21:38:12 von axbnospamatall
Am Tue, 23 May 2006 23:09:19 +0200 schrieb "Andreas Montag"
<>:
>Nun meine Idee:
>- Einspruch zurückziehen
Damit werden die Bescheide sofort bestandskräftig und können, außer in
sehr beschränktem Umfang, nicht mehr geändert werden. Deine
Anerkennung der Vermietung als Gewerbe hätte sich damit auutomatsich
erledigt.
>- Steuererklärungen hinsichtlich 2 x Einnahmeüberschuß ändern
Das wäre dann u.U. eine neue Tatsache für das FA, die dieses im Rahmen
des Einspruchsverfahrens berücksichtigen muss.
Grüße
Axel