Lieferdatum bei einer Leistung
Lieferdatum bei einer Leistung
am 24.05.2006 10:44:59 von Sigrid
Lt. UStG muss eine Rechnung immer Liefer- oder Leistungsdatum enthalten.
Wenn aus der Rechnung hervorgeht, dass es sich eindeutig um eine Leistung
handelt und der Rechnungsaussteller das Wort Lieferdatum (+ Datum)
verwendet, kann man dies aktzeptieren oder sollte man auf Leistungsdatum
bestehen.
Gruß Sigrid
Re: Lieferdatum bei einer Leistung
am 24.05.2006 15:38:17 von Joachim Peter
Also wir schreiben immer geliefert am:... (für Übersetzungsleistungen),
haben auch ein paar echt pingelige Kunden, aber auf die Wortklauberei
ist noch keiner gekommen.
Joachim
Sigrid schrieb:
> Lt. UStG muss eine Rechnung immer Liefer- oder Leistungsdatum enthalten.
> Wenn aus der Rechnung hervorgeht, dass es sich eindeutig um eine Leistung
> handelt und der Rechnungsaussteller das Wort Lieferdatum (+ Datum)
> verwendet, kann man dies aktzeptieren oder sollte man auf Leistungsdatum
> bestehen.
>
> Gruß Sigrid
>
>
Re: Lieferdatum bei einer Leistung
am 24.05.2006 17:26:27 von Sven Gottwald
* Quoting Joachim Peter <>:
> Also wir schreiben immer geliefert am:... (für Übersetzungsleistungen),
> haben auch ein paar echt pingelige Kunden, aber auf die Wortklauberei
> ist noch keiner gekommen.
Das ist sachlich flasch. Jede Lieferung ist eine Leistung, aber nicht
jede Leistung eine Lieferung ;-)
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Lieferdatum bei einer Leistung
am 24.05.2006 19:20:57 von Jacomo
"Joachim Peter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Also wir schreiben immer geliefert am:... (für
> Übersetzungsleistungen), haben auch ein paar echt pingelige Kunden,
> aber auf die Wortklauberei ist noch keiner gekommen.
Dann sollte da auch: " Für geleistete Übersetzungstätigkeiten, am..."
stehen. Seit wann werden Übersetzungstätigkeiten geliefert? Dies hat
mit Wortklauberei absolut nichts zu tun, ist aber von der Sachlichkeit
und Richtigkeit der Rechnung her korrekter. Würde ich eine Rechnung
bekommen, wonach ich für eine "Lieferung" zahlen soll, obwohl es eine
"Übersetzung" war, würde ich die Rechnung zurückgehen lassen, da sie
sachlich falsch ist. Wie soll die Rechnung verbucht werden? Schon mal
an die Buchhaltung und ans Finanzamt gedacht?
Gruß Jacomo
Re: Lieferdatum bei einer Leistung
am 24.05.2006 22:01:55 von Joachim Peter
Jacomo schrieb:
>
> "Joachim Peter" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>> Also wir schreiben immer geliefert am:... (für
>> Übersetzungsleistungen), haben auch ein paar echt pingelige Kunden,
>> aber auf die Wortklauberei ist noch keiner gekommen.
>
>
> Dann sollte da auch: " Für geleistete Übersetzungstätigkeiten, am..."
> stehen. Seit wann werden Übersetzungstätigkeiten geliefert?
Also, wenn du unbedingt drauf bestehst, würde ich dir auch "geleistet"
drauf schreiben, schließlich ist der Kunde König, aber dann kann deine
Rechnung auch ganz schön lang werden, genaugenommen müsste dann nämlich
stehen "geleistet vom 28.4.(da hast du den Auftrag erteilt) bis 12.5.
(da war die Übersetzung fertig und du hast sie per E-Mail bekommen),
außer am 29./30.4., 6./7.5. (da war Wochenende) 3.5. und 9./10.5. (da
haben wir ´nen anderen Auftrag dazwischengeschoben - aber was geht dich
das eigentlich an?) sowie außerdem am 15.4. (da wolltest du noch
nachträglich 3 Wörter geändert haben). Aber ich hoffe, so genau wolltest
du es nicht wissen.
Joachim
Re: Lieferdatum bei einer Leistung
am 25.05.2006 18:47:54 von Stefan Pfefferkorn
Und warum laßt ihr euch für Eure Leistungen keine "Leistungsbestätigung"
unterschreiben mit den genauen Daten etc und dann kommt einfach auf der
Rechnung der Vermerk "entsprechend Leistungsbestätigung vom xx.xx.xxxx "
Sollte doch so auch gehen?
Stefan
"Joachim Peter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Jacomo schrieb:
>
>>
>> "Joachim Peter" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>>
>>> Also wir schreiben immer geliefert am:... (für Übersetzungsleistungen),
>>> haben auch ein paar echt pingelige Kunden, aber auf die Wortklauberei
>>> ist noch keiner gekommen.
>>
>>
>> Dann sollte da auch: " Für geleistete Übersetzungstätigkeiten, am..."
>> stehen. Seit wann werden Übersetzungstätigkeiten geliefert?
> Also, wenn du unbedingt drauf bestehst, würde ich dir auch "geleistet"
> drauf schreiben, schließlich ist der Kunde König, aber dann kann deine
> Rechnung auch ganz schön lang werden, genaugenommen müsste dann nämlich
> stehen "geleistet vom 28.4.(da hast du den Auftrag erteilt) bis 12.5. (da
> war die Übersetzung fertig und du hast sie per E-Mail bekommen), außer am
> 29./30.4., 6./7.5. (da war Wochenende) 3.5. und 9./10.5. (da haben wir
> ´nen anderen Auftrag dazwischengeschoben - aber was geht dich das
> eigentlich an?) sowie außerdem am 15.4. (da wolltest du noch nachträglich
> 3 Wörter geändert haben). Aber ich hoffe, so genau wolltest du es nicht
> wissen.
>
> Joachim