Verlustausgleich mit anderen Einkünften

Verlustausgleich mit anderen Einkünften

am 24.05.2006 17:52:33 von peter mysliwec

Hallo NG, vielleicht könnt Ihr mir helfen und ein wenig dolmetschen; ich
hab ein Brett vorm Kopp:

aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist ein Verlust erwachsen, so um
die 9000 ¤uro.
Mein Steuerberater rät mir das folgende:

Beantragen Sie, im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung 2005 einen
Verlustausgleich mit anderen Einkünften. Nach derzeitiger Rechtslage
wird das Finanzamt Ihrem Antrag nicht entsprechen. Sie können hiergegen
Einspruch einlegen. Einsprüche, mit denen Sie einen Verlustausgleich mit
anderen Einkünften im selben VZ begehren, ruhen im Hinblick auf die beim
BFH anhängigen Revisionsverfahren (BFH: IX R 45/04, Vorinstanz FG Köln
vom 15.9.2004, 7 K 1268/03 und IX R 31/04, Vorinstanz FG Berlin vom
22.6.2004, 7 K 7500/02) gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Aussetzung der
Vollziehung ist jedoch nicht zu gewähren.

Wie biite schön beantrage ich diesen "Verlsutausgleich mit anderen
Einkünften" ?
Und was heißt "Aussetzung der Vollziehung" ?

Bedanke mich schon mal für Eure Hilfe!
Viele Grüße,
Peter

Re: Verlustausgleich mit anderen Einkünften

am 25.05.2006 06:13:38 von Eric Lorenz

peter mysliwec schrieb:

> Wie biite schön beantrage ich diesen "Verlsutausgleich mit anderen
> Einkünften" ?

1. Verluste eintragen.
2. Wenn Bescheid vorliegt, dann gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen
und Ruhen des Verfahrens beantragen, bis entsprechende Entscheidungen
gefallen sind.
3. Warten warten warten

> Und was heißt "Aussetzung der Vollziehung" ?

Angenommen, du hast ein Steuerbescheid mit einer Nachzahlung i.H.v. 1000
Euro bekommen. Müßtest aber nur 100 Euro nachzahlen, weil der Bescheid
fehlerhaft ist. Dann legst Du Einspruch ein und beantragst für den
strittigen Betrag von 900 Euro AdV. Dann zahlst du nur was sicher ist
und das FA stundet dir den Rest bis zur Entscheidung. Ganz grob gesagt!
Auf die Feinheiten gehe ich hier erstmal nicht ein.

Eric

Re: Verlustausgleich mit anderen Einkünften

am 25.05.2006 14:04:36 von Frank Kozuschnik

peter mysliwec schrieb:

> Wie biite schön beantrage ich diesen "Verlsutausgleich mit anderen
> Einkünften" ?

Du schreibst deinem Finanzamt:

"Ich beantrage, den Verlust aus dem privaten Veräußerungsgeschäft mit
meinen positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten zu verrechnen."

> Und was heißt "Aussetzung der Vollziehung" ?

Das würde bedeuten, dass du den strittigen Teil der Steuer vorerst
nicht zahlen müsstest. Genau das passiert aber nicht.

Übrigens sollte dir das dein Steuerberater erklären. Wofür bezahlst du
ihn sonst?

Re: Verlustausgleich mit anderen Einkünften

am 25.05.2006 15:22:06 von peter mysliwec

Ich bedanke mich für eure Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende
/gehabt zu haben). Das ist hier am Niederrhein allerdings(wettermäßig)
ein frommer Wunsch...