erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 18:35:07 von Tobias Wendorff
Hallo Leser der NG,
ich muss meine erste Einkommensteuererklärung und EÜR machen. Habe
erst dieses Wochenende Zeit, da ich ziemlich viel für die Uni zu
tun hatte.
Ich bin Kleinunternehmer und hatte 2005 unter 17.500 EUR Umsatz.
Ich habe noch ein paar Fragen:
1. Ich brauche ja kein EÜR Vordruck auszufüllen. Muss ich also
einfach meinen Gewinn, die Komplettausgaben und den Umsatz
formlos aufschreiben?
2. Kindergeld muss ja nicht angegeben werden, aber wie ist es
mit dem Unterhalt des Vaters? Diesen bekomme ich zwar monatlich
auf mein Konto, aber ich kann dies nur durch Bankauszüge belegen.
3. Sind irgendwelche Belege mitzuschicken oder nur zuhause zu
archivieren?
4. Ich habe Porto in Rechnung gestellt, jedoch kann ich die
Quittungen der Post nicht mehr wiederfinden. Sie scheinen beim
Umzug irgendwie abhanden gekommen zu sein. Ich habe sie getrent
aufbewahrt, da ich verfolgt habe, ob das Paket angekommen ist.
Wie verhalte ich mich nun? Trotzdem in dei EÜR einfließen lassen?
Kann die Kosten ja nicht mehr nachweisen lassen.
Viele Dank
Tobias
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 19:06:58 von Andreas Gumtow
Tobias Wendorff schrieb:
> Hallo Leser der NG,
>
> ich muss meine erste Einkommensteuererklärung und EÜR machen. Habe
> erst dieses Wochenende Zeit, da ich ziemlich viel für die Uni zu
> tun hatte.
>
> Ich bin Kleinunternehmer und hatte 2005 unter 17.500 EUR Umsatz.
> Ich habe noch ein paar Fragen:
>
> 1. Ich brauche ja kein EÜR Vordruck auszufüllen. Muss ich also
> einfach meinen Gewinn, die Komplettausgaben und den Umsatz
> formlos aufschreiben?
Ein kleines erläuterndes Anlageblatt mit ein paar Positionen erhöht
die Glaubwürdigkeit enorm. Also ein bisschen aufgliedern...
Umsätze 16%
Umsätze 7%
Umsätze EG
Umsätze Ausland
Fahrtkosten
AfA für Wirtschaftsgüter die keine GWG sind
GWG
Porto, Telefon, Internet
Bürobedarf
und was halt, je nach Branche, wissenswert wäre. Bei Besonderheiten
die nicht nur ein paar Euro sind evtl. eine kurze (wirklich kurze!)
Erläuterung. Das verhütet Nachfragen vom Finanzamt.
Und ggf. Umsatzsteuererklärung nicht vergessen!
> 2. Kindergeld muss ja nicht angegeben werden, aber wie ist es
> mit dem Unterhalt des Vaters? Diesen bekomme ich zwar monatlich
> auf mein Konto, aber ich kann dies nur durch Bankauszüge belegen.
Bist du bedürftig? Setzt dein Vater den Unterhalt steuerlich ab?
> 3. Sind irgendwelche Belege mitzuschicken oder nur zuhause zu
> archivieren?
Steuerbescheinigungen, Spendenbelege sind im Original mitzuschicken
der Rest nur wenn das Finanzamt das sehen will.
> 4. Ich habe Porto in Rechnung gestellt, jedoch kann ich die
> Quittungen der Post nicht mehr wiederfinden. Sie scheinen beim
> Umzug irgendwie abhanden gekommen zu sein. Ich habe sie getrent
> aufbewahrt, da ich verfolgt habe, ob das Paket angekommen ist.
Pech. Nicht doch an die Rechnung getackert bis zur Erfassung?
> Wie verhalte ich mich nun? Trotzdem in dei EÜR einfließen lassen?
> Kann die Kosten ja nicht mehr nachweisen lassen.
Risiko: Ansetzen und glaubhaft machen (wenn es z.B. alle Porto-Belege
sind und die Rechnungen den Versand belegen). Im schlimmsten Fall
wirds bei der Prüfung irgendwann rausgeschmissen.
Sicher: Keine Belege - keine Ausgabe
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 19:34:15 von Tobias Wendorff
Andreas Gumtow wrote:
> Tobias Wendorff schrieb:
>
>> 1. Ich brauche ja kein EÜR Vordruck auszufüllen. Muss ich also
>> einfach meinen Gewinn, die Komplettausgaben und den Umsatz
>> formlos aufschreiben?
>
> Ein kleines erläuterndes Anlageblatt mit ein paar Positionen erhöht
> die Glaubwürdigkeit enorm. Also ein bisschen aufgliedern...
>
> Umsätze 16%
> Umsätze 7%
> Umsätze EG
> Umsätze Ausland
Oh weh, da muss ich noch viel machen.
> Fahrtkosten
> AfA für Wirtschaftsgüter die keine GWG sind
> GWG
> Porto, Telefon, Internet
> Bürobedarf
Uff, alles einzeln auflisten? Ich dachte formlos.
> und was halt, je nach Branche, wissenswert wäre. Bei Besonderheiten
> die nicht nur ein paar Euro sind evtl. eine kurze (wirklich kurze!)
> Erläuterung. Das verhütet Nachfragen vom Finanzamt.
>
> Und ggf. Umsatzsteuererklärung nicht vergessen!
Habe ich nicht - habe ich vergessen zu sagen!
>> 2. Kindergeld muss ja nicht angegeben werden, aber wie ist es
>> mit dem Unterhalt des Vaters? Diesen bekomme ich zwar monatlich
>> auf mein Konto, aber ich kann dies nur durch Bankauszüge belegen.
>
> Bist du bedürftig? Setzt dein Vater den Unterhalt steuerlich ab?
Ja, ich bin Student (also in Ausbildung). Habe leider keinen guten
Draht zu meinem Vater, kann also nicht nachfragen. Weiß nicht, ob
er es absetzt.
Welchen Unterschied würde dies machen?
>> 3. Sind irgendwelche Belege mitzuschicken oder nur zuhause zu
>> archivieren?
>
> Steuerbescheinigungen, Spendenbelege sind im Original mitzuschicken
> der Rest nur wenn das Finanzamt das sehen will.
Okay, habe ich alles nicht.
>> 4. Ich habe Porto in Rechnung gestellt, jedoch kann ich die
>> Quittungen der Post nicht mehr wiederfinden. Sie scheinen beim
>> Umzug irgendwie abhanden gekommen zu sein. Ich habe sie getrent
>> aufbewahrt, da ich verfolgt habe, ob das Paket angekommen ist.
>
> Pech. Nicht doch an die Rechnung getackert bis zur Erfassung?
Leider nein, bei den neuen Rechnungen schon :-)
>> Wie verhalte ich mich nun? Trotzdem in dei EÜR einfließen lassen?
>> Kann die Kosten ja nicht mehr nachweisen lassen.
>
> Risiko: Ansetzen und glaubhaft machen (wenn es z.B. alle Porto-Belege
> sind und die Rechnungen den Versand belegen). Im schlimmsten Fall
> wirds bei der Prüfung irgendwann rausgeschmissen.
>
> Sicher: Keine Belege - keine Ausgabe
Also die Ausgabe einfach nicht auflisten und dafür mehr Gewinn.
Ein paar Mal 1,00 bis 3,90 EUR Porto mehr Gewinn :-)
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 20:13:34 von Andreas Gumtow
Tobias Wendorff schrieb:
> Andreas Gumtow wrote:
>> Tobias Wendorff schrieb:
>>
>>> 1. Ich brauche ja kein EÜR Vordruck auszufüllen. Muss ich also
>>> einfach meinen Gewinn, die Komplettausgaben und den Umsatz
>>> formlos aufschreiben?
>> Ein kleines erläuterndes Anlageblatt mit ein paar Positionen erhöht
>> die Glaubwürdigkeit enorm. Also ein bisschen aufgliedern...
>>
>> Umsätze 16%
>> Umsätze 7%
>> Umsätze EG
>> Umsätze Ausland
>
> Oh weh, da muss ich noch viel machen.
>
>> Fahrtkosten
>> AfA für Wirtschaftsgüter die keine GWG sind
>> GWG
>> Porto, Telefon, Internet
>> Bürobedarf
>
> Uff, alles einzeln auflisten? Ich dachte formlos.
Nicht alles einzeln.. ein paar sinnvolle Gruppen. Also nicht einfach nur
Einnahmen 10000
Ausgaben 7500
Gewinn 2500
sondern eher
Einnahmen
Umsatz 10000
Eigenverbrauch 150
10150
Ausgaben
Büromaterial 200
Telefon, DSL, I-Net 480
Porto 60
Fahrtkosten 110
AfA PC 345
GWG 55
1250
Gewinn 8900
und das dann in die Anlage GSE (auf die richtige Seite:
gewerblich/sonst. selbständig) eintragen und gut ist.
>> und was halt, je nach Branche, wissenswert wäre. Bei Besonderheiten
>> die nicht nur ein paar Euro sind evtl. eine kurze (wirklich kurze!)
>> Erläuterung. Das verhütet Nachfragen vom Finanzamt.
>>
>> Und ggf. Umsatzsteuererklärung nicht vergessen!
>
> Habe ich nicht - habe ich vergessen zu sagen!
Kleinunternehmer § 19 UStG?
>>> 2. Kindergeld muss ja nicht angegeben werden, aber wie ist es
>>> mit dem Unterhalt des Vaters? Diesen bekomme ich zwar monatlich
>>> auf mein Konto, aber ich kann dies nur durch Bankauszüge belegen.
>> Bist du bedürftig? Setzt dein Vater den Unterhalt steuerlich ab?
>
> Ja, ich bin Student (also in Ausbildung). Habe leider keinen guten
> Draht zu meinem Vater, kann also nicht nachfragen. Weiß nicht, ob
> er es absetzt.
>
> Welchen Unterschied würde dies machen?
Als Student kriegen die Eltern ggf. Kindergeld. Also i.d.R. nix mit
Unterhalt i.S. des EStG.
>>> 3. Sind irgendwelche Belege mitzuschicken oder nur zuhause zu
>>> archivieren?
>> Steuerbescheinigungen, Spendenbelege sind im Original mitzuschicken
>> der Rest nur wenn das Finanzamt das sehen will.
>
> Okay, habe ich alles nicht.
Dann wird das Finanzamt erst mal nichts wollen. Aufheben der Belege
nicht vergessen! Wenn das Finanzamt doch Fragen haben sollte kommt ein
kleiner Brief wo genau drin steht was das FA wissen will oder haben will.
>>> 4. Ich habe Porto in Rechnung gestellt, jedoch kann ich die
>>> Quittungen der Post nicht mehr wiederfinden. Sie scheinen beim
>>> Umzug irgendwie abhanden gekommen zu sein. Ich habe sie getrent
>>> aufbewahrt, da ich verfolgt habe, ob das Paket angekommen ist.
>> Pech. Nicht doch an die Rechnung getackert bis zur Erfassung?
>
> Leider nein, bei den neuen Rechnungen schon :-)
1st prize of the ministry of silly walk ...
>>> Wie verhalte ich mich nun? Trotzdem in dei EÜR einfließen lassen?
>>> Kann die Kosten ja nicht mehr nachweisen lassen.
>> Risiko: Ansetzen und glaubhaft machen (wenn es z.B. alle Porto-Belege
>> sind und die Rechnungen den Versand belegen). Im schlimmsten Fall
>> wirds bei der Prüfung irgendwann rausgeschmissen.
>>
>> Sicher: Keine Belege - keine Ausgabe
>
> Also die Ausgabe einfach nicht auflisten und dafür mehr Gewinn.
> Ein paar Mal 1,00 bis 3,90 EUR Porto mehr Gewinn :-)
Wenn es nur wenig ist kann man auch ansetzen und glaubhaft machen.
Wird sich bei der Steuer kaum auswirken und etwas Futter für den
Prüfer irgendwann einmal schadet nicht. Natürlich nicht mal eben ein
paar tausender bei ner Pommes Bude. Bei Kleinweich dürfte das auch
unter "Kann Nüsse enthalten" fallen.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 20:23:54 von Tobias Wendorff
Andreas Gumtow wrote:
> Einnahmen 10000
> Ausgaben 7500
> Gewinn 2500
>
> sondern eher
>
> Einnahmen
> Umsatz 10000
> Eigenverbrauch 150
> 10150
Eigenverbrauch extra aufführen? Ich habe alles über ein Konto
laufen, mit Erlaubnis der Sparkasse. Man kann daher nicht den
Eigenverbrauch von Sonstigem unterscheiden.
Ich sollte mir doch professionelle Hilfe holen.
Was ist eigentlich, wenn man die Erklärungen nicht rechtzeitig
abgibt?
>> Habe ich nicht - habe ich vergessen zu sagen!
>
> Kleinunternehmer § 19 UStG?
Ja
>> Ja, ich bin Student (also in Ausbildung). Habe leider keinen guten
>> Draht zu meinem Vater, kann also nicht nachfragen. Weiß nicht, ob
>> er es absetzt.
>>
>> Welchen Unterschied würde dies machen?
>
> Als Student kriegen die Eltern ggf. Kindergeld. Also i.d.R. nix mit
> Unterhalt i.S. des EStG.
Meine Mutter überweist mir das Kindergeld und mein Vater zahlt für
mich Unterhalt.
Das Finanzamt hat damals bei mir angerufen und explizit gefragt ,ob
ich Unterhalt erhalten würde und ich meinte "ja". Er meinte, sowas
muss mit in die Einkommensteuererklärung.
Stört mich im Endeffekt nicht, weil ich ja immer noch unter den
17.500 EUR bleibe.
>>>> Wie verhalte ich mich nun? Trotzdem in dei EÜR einfließen lassen?
>>>> Kann die Kosten ja nicht mehr nachweisen lassen.
>>> Risiko: Ansetzen und glaubhaft machen (wenn es z.B. alle
>>> Porto-Belege sind und die Rechnungen den Versand belegen). Im
>>> schlimmsten Fall wirds bei der Prüfung irgendwann rausgeschmissen.
>>>
>>> Sicher: Keine Belege - keine Ausgabe
>>
>> Also die Ausgabe einfach nicht auflisten und dafür mehr Gewinn.
>> Ein paar Mal 1,00 bis 3,90 EUR Porto mehr Gewinn :-)
>
> Wenn es nur wenig ist kann man auch ansetzen und glaubhaft machen.
> Wird sich bei der Steuer kaum auswirken und etwas Futter für den
> Prüfer irgendwann einmal schadet nicht. Natürlich nicht mal eben ein
> paar tausender bei ner Pommes Bude. Bei Kleinweich dürfte das auch
> unter "Kann Nüsse enthalten" fallen.
Es sind echt nur drei oder viermal 1 bis 3,90 EUR.
Die Post hat auch häufiger vergessen, mir eine Quittung zu geben
und ich habe dann vergessen nachzufragen. Gewohnheit :-(
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 20:49:11 von usenet-01-2006
Tobias Wendorff schrieb:
[Unterhalt]
> Stört mich im Endeffekt nicht, weil ich ja immer noch unter den
> 17.500 EUR bleibe.
WTF hat der Unterhalt mit deinen gewerblichen Umsätzen zu tun?
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 21:28:29 von Tobias Wendorff
Jens Müller wrote:
> Tobias Wendorff schrieb:
>
> [Unterhalt]
>> Stört mich im Endeffekt nicht, weil ich ja immer noch unter den
>> 17.500 EUR bleibe.
>
> WTF hat der Unterhalt mit deinen gewerblichen Umsätzen zu tun?
Da gibt es doch noch einen anderen Freibetrag für Studenten, der
liegt doch auch bei 14.000 EUR - ich weiß es aber nicht.
Ich glaube, ich muss mir doch professionelle Hilfe holen.
Das bringt ja so nichts.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 21:42:01 von Eric Lorenz
Tobias Wendorff schrieb:
>
> Da gibt es doch noch einen anderen Freibetrag für Studenten, der
> liegt doch auch bei 14.000 EUR - ich weiß es aber nicht.
Warum sollen Studenten einen extra Freibetrag bekommen?
Dein Umsatz:
Wie hoch war der genau und seit wann gibt es das Gewerbe?
Eric
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:02:09 von Tobias Wendorff
Eric Lorenz wrote:
> Tobias Wendorff schrieb:
>>
>> Da gibt es doch noch einen anderen Freibetrag für Studenten, der
>> liegt doch auch bei 14.000 EUR - ich weiß es aber nicht.
>
> Warum sollen Studenten einen extra Freibetrag bekommen?
Uff, mir wurde das bislang immer gesagt! Jedenfalls beim BAföG Amt,
als ich meinen Antrag abgegeben habe (nicht stattgegeben).
> Dein Umsatz:
> Wie hoch war der genau und seit wann gibt es das Gewerbe?
Das Gewerne gibt es seit April 2005
letzter Buchungstag: 20.12.2005
Umsatz (Einnahmen + Ausgaben): 7.224,71 EUR
Falls es wichtig ist: Ich erhalte 400 EUR Unterhalt im Monat.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:21:27 von Tobias Wendorff
Andreas Gumtow wrote:
>> Uff, alles einzeln auflisten? Ich dachte formlos.
>
> Nicht alles einzeln.. ein paar sinnvolle Gruppen. Also nicht einfach
> nur
[...]
> und das dann in die Anlage GSE (auf die richtige Seite:
> gewerblich/sonst. selbständig) eintragen und gut ist.
mir fällt gerade auf: per Elster kann man es eh nicht formlos machen,
oder?
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:26:25 von Andreas Gumtow
Tobias Wendorff schrieb:
> Andreas Gumtow wrote:
>> Einnahmen 10000
>> Ausgaben 7500
>> Gewinn 2500
>>
>> sondern eher
>>
>> Einnahmen
>> Umsatz 10000
>> Eigenverbrauch 150
>> 10150
>
>
> Eigenverbrauch extra aufführen? Ich habe alles über ein Konto
> laufen, mit Erlaubnis der Sparkasse. Man kann daher nicht den
> Eigenverbrauch von Sonstigem unterscheiden.
Eigenverbrauch ist nicht das, was privat über das Konto läuft, sondern
z.B. wenn ein vollständig betrieblicher Internet-PC ab und zu mal für
einen nicht betrieblichen Zweck benutzt wird. Gleiches z.B. für
eigentlich rein betriebliches Telefon, das betriebliche Kfz usw. Das
was sonst über das Konto läuft ist rein privat und interessiert das
Finanzamt in den seltensten Fällen (Ausnahme z.B. private
Veräußerungsgeschäfte und die berühmten e-Bay Powerseller).
> Ich sollte mir doch professionelle Hilfe holen.
> Was ist eigentlich, wenn man die Erklärungen nicht rechtzeitig
> abgibt?
Wenn es das erste Mal ist und man nicht aufgefordert war i.d.R. nur
ein Hinweis doch bitte künftig pünktlich abzugeben. Bei dauerhafter
Verspätung hat man allerdings Zweifel an der Zuverlässigkeit was bei
Stundungen usw. Probleme machen kann. Wenn es gar zu lange dauert und
man auch auf Aufforderung des FA nicht abgibt kann ein
Verspätungszuschlag festgesetzt werden. In ganz hartnäckigen Fällen
wird das Finanzamt schätzen. Die Abgabepflicht besteht jedoch trotzdem
weiter.
>>> Habe ich nicht - habe ich vergessen zu sagen!
>> Kleinunternehmer § 19 UStG?
>
> Ja
Dann trotzdem Erklärung, allerding nur Seite 1 die Umsätze i.S. des
§19 (will das Finanzamt zwecks Prüfung der Einhaltung der
Umsatzgrenzen des § 19 UStG wissen).
>>> Ja, ich bin Student (also in Ausbildung). Habe leider keinen guten
>>> Draht zu meinem Vater, kann also nicht nachfragen. Weiß nicht, ob
>>> er es absetzt.
>>>
>>> Welchen Unterschied würde dies machen?
>> Als Student kriegen die Eltern ggf. Kindergeld. Also i.d.R. nix mit
>> Unterhalt i.S. des EStG.
>
> Meine Mutter überweist mir das Kindergeld und mein Vater zahlt für
> mich Unterhalt.
>
> Das Finanzamt hat damals bei mir angerufen und explizit gefragt ,ob
> ich Unterhalt erhalten würde und ich meinte "ja". Er meinte, sowas
> muss mit in die Einkommensteuererklärung.
Dann hat er wohl den Unterhalt als Unterstützung bedürftiger Personen
geltend gemacht. Da wird sich dein Finanzamt nach Rücksprache mit
seinem Finanzamt drum kümmern.
> Stört mich im Endeffekt nicht, weil ich ja immer noch unter den
> 17.500 EUR bleibe.
Das hat mit Einkommensteuer wenig zu tun. Da gibts neben dem
Grundfreibetrag und den Pauschalen für Vorsorge und Sonderausgaben
etwas andere Regelungen.
>>>>> Wie verhalte ich mich nun? Trotzdem in dei EÜR einfließen lassen?
>>>>> Kann die Kosten ja nicht mehr nachweisen lassen.
>>>> Risiko: Ansetzen und glaubhaft machen (wenn es z.B. alle
>>>> Porto-Belege sind und die Rechnungen den Versand belegen). Im
>>>> schlimmsten Fall wirds bei der Prüfung irgendwann rausgeschmissen.
>>>>
>>>> Sicher: Keine Belege - keine Ausgabe
>>> Also die Ausgabe einfach nicht auflisten und dafür mehr Gewinn.
>>> Ein paar Mal 1,00 bis 3,90 EUR Porto mehr Gewinn :-)
>> Wenn es nur wenig ist kann man auch ansetzen und glaubhaft machen.
>> Wird sich bei der Steuer kaum auswirken und etwas Futter für den
>> Prüfer irgendwann einmal schadet nicht. Natürlich nicht mal eben ein
>> paar tausender bei ner Pommes Bude. Bei Kleinweich dürfte das auch
>> unter "Kann Nüsse enthalten" fallen.
>
> Es sind echt nur drei oder viermal 1 bis 3,90 EUR.
> Die Post hat auch häufiger vergessen, mir eine Quittung zu geben
> und ich habe dann vergessen nachzufragen. Gewohnheit :-(
Wenns stattfand und glaubhaft ist kann man das ansetzen. Da wird
einem der Kopf nicht gleich abgerissen. Zudem werden die 10 Euro
i.d.R. kaum eine steuerliche Auswirkung haben.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:27:29 von Eric Lorenz
Tobias Wendorff schrieb:
>
> Uff, mir wurde das bislang immer gesagt! Jedenfalls beim BAföG Amt,
> als ich meinen Antrag abgegeben habe (nicht stattgegeben).
Der betrifft aber nicht die Steuern!
>> Dein Umsatz:
>> Wie hoch war der genau und seit wann gibt es das Gewerbe?
>
> Das Gewerne gibt es seit April 2005
> letzter Buchungstag: 20.12.2005
> Umsatz (Einnahmen + Ausgaben): 7.224,71 EUR
Das ist dein Gewinn. Mir geht es um den Umsatz (Einnahmen!)
Eric
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:28:13 von Eric Lorenz
Tobias Wendorff schrieb:
> mir fällt gerade auf: per Elster kann man es eh nicht formlos machen,
> oder?
Für solche Fälle bietet sich wirklich die Anlage EÜR an.
Eric
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:29:21 von Andreas Gumtow
Tobias Wendorff schrieb:
> Jens Müller wrote:
>> Tobias Wendorff schrieb:
>>
>> [Unterhalt]
>>> Stört mich im Endeffekt nicht, weil ich ja immer noch unter den
>>> 17.500 EUR bleibe.
>> WTF hat der Unterhalt mit deinen gewerblichen Umsätzen zu tun?
Er ist wahrscheinlich Bafög geschädigt :-) . Oder er ruht noch in der
Umsatzsteuer.
> Da gibt es doch noch einen anderen Freibetrag für Studenten, der
> liegt doch auch bei 14.000 EUR - ich weiß es aber nicht.
Das wird wohl Bafög (andere Einkünfte und Bezüge) meinen oder?
> Ich glaube, ich muss mir doch professionelle Hilfe holen.
> Das bringt ja so nichts.
Ein gutes Buch, z.B. so eine Fibel "Steuern für Existenzgründer",
dürfte schon helfen. Steuerberater ist bei völliger Unkenntnis zu
empfehlen. Achtung, der Steuerberater muß nach Gebührenordnung abrechnen.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:30:53 von Eric Lorenz
Andreas Gumtow schrieb:
> Dann trotzdem Erklärung, allerding nur Seite 1 die Umsätze i.S. des §19
> (will das Finanzamt zwecks Prüfung der Einhaltung der Umsatzgrenzen des
> § 19 UStG wissen).
Und hinten auf der letzten Seite bitte eine 0 eintragen. Hat damit zu
tun, das man nicht Umsätze mit unberechtigten Steuerausweis getätigt hat.
Eric
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:31:52 von Andreas Gumtow
Tobias Wendorff schrieb:
> Eric Lorenz wrote:
>> Tobias Wendorff schrieb:
>>> Da gibt es doch noch einen anderen Freibetrag für Studenten, der
>>> liegt doch auch bei 14.000 EUR - ich weiß es aber nicht.
>> Warum sollen Studenten einen extra Freibetrag bekommen?
>
> Uff, mir wurde das bislang immer gesagt! Jedenfalls beim BAföG Amt,
> als ich meinen Antrag abgegeben habe (nicht stattgegeben).
Also ein FB für Bafög-Zwecke... hat mit Einkommensteuer kaum etwas zu tun.
>> Dein Umsatz:
>> Wie hoch war der genau und seit wann gibt es das Gewerbe?
>
> Das Gewerne gibt es seit April 2005
> letzter Buchungstag: 20.12.2005
> Umsatz (Einnahmen + Ausgaben): 7.224,71 EUR
Umsatz ist das, was du brutto eingenommen hast. Nach Abzug der
Ausgaben bleibt der Gewinn übrig. Also doch mal ein Buch ausleihen und
lesen.
> Falls es wichtig ist: Ich erhalte 400 EUR Unterhalt im Monat.
Da wird sich das Finanzamt melden und zwar entweder bei dir zwecks
Versteuerung des Bezugs oder beim Vater wegen Nichtabziehbarkeit, wenn
der Empfänger nicht bedürftig i.S. des EStG ist.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:33:50 von Tobias Wendorff
Andreas Gumtow wrote:
> Tobias Wendorff schrieb:
>>
>> Eigenverbrauch extra aufführen? Ich habe alles über ein Konto
>> laufen, mit Erlaubnis der Sparkasse. Man kann daher nicht den
>> Eigenverbrauch von Sonstigem unterscheiden.
>
> Eigenverbrauch ist nicht das, was privat über das Konto läuft, sondern
> z.B. wenn ein vollständig betrieblicher Internet-PC ab und zu mal für
> einen nicht betrieblichen Zweck benutzt wird. Gleiches z.B. für
> eigentlich rein betriebliches Telefon, das betriebliche Kfz usw. Das
> was sonst über das Konto läuft ist rein privat und interessiert das
> Finanzamt in den seltensten Fällen (Ausnahme z.B. private
> Veräußerungsgeschäfte und die berühmten e-Bay Powerseller).
Achso. Powerseller bin ich nicht und Geräte extra für das Gewerbe
habe ich auch nicht angeschafft. Briefpapier & Co. nehme ich aus meinem
Privatbesitz, da ich es eh für die Uni brauche.
>> Ich sollte mir doch professionelle Hilfe holen.
>> Was ist eigentlich, wenn man die Erklärungen nicht rechtzeitig
>> abgibt?
>
> Wenn es das erste Mal ist und man nicht aufgefordert war i.d.R. nur
> ein Hinweis doch bitte künftig pünktlich abzugeben. Bei dauerhafter
> Verspätung hat man allerdings Zweifel an der Zuverlässigkeit was bei
> Stundungen usw. Probleme machen kann. Wenn es gar zu lange dauert und
> man auch auf Aufforderung des FA nicht abgibt kann ein
> Verspätungszuschlag festgesetzt werden. In ganz hartnäckigen Fällen
> wird das Finanzamt schätzen. Die Abgabepflicht besteht jedoch trotzdem
> weiter.
Was nehmen sie denn als Basis der Schätzung? Ich habe auf dem Formular
für die Anmeldung glaube ich 3500 EUR Umsatz angegeben. Wusste ja nicht,
wieviel ich im Jahr umsetzen würde.
>>>> Habe ich nicht - habe ich vergessen zu sagen!
>>> Kleinunternehmer § 19 UStG?
>>
>> Ja
>
> Dann trotzdem Erklärung, allerding nur Seite 1 die Umsätze i.S. des
> §19 (will das Finanzamt zwecks Prüfung der Einhaltung der
> Umsatzgrenzen des § 19 UStG wissen).
Meinst du also die 2. Seite des Hauptvordrucks?
>> Das Finanzamt hat damals bei mir angerufen und explizit gefragt ,ob
>> ich Unterhalt erhalten würde und ich meinte "ja". Er meinte, sowas
>> muss mit in die Einkommensteuererklärung.
>
> Dann hat er wohl den Unterhalt als Unterstützung bedürftiger Personen
> geltend gemacht. Da wird sich dein Finanzamt nach Rücksprache mit
> seinem Finanzamt drum kümmern.
Okay. Ich hoffe, das regelt sich alles.
>> Es sind echt nur drei oder viermal 1 bis 3,90 EUR.
>> Die Post hat auch häufiger vergessen, mir eine Quittung zu geben
>> und ich habe dann vergessen nachzufragen. Gewohnheit :-(
>
> Wenns stattfand und glaubhaft ist kann man das ansetzen. Da wird
> einem der Kopf nicht gleich abgerissen. Zudem werden die 10 Euro
> i.d.R. kaum eine steuerliche Auswirkung haben.
Das ärgert mich so. Ich kenne sicher 10 Leute, die das gleiche wie ich
"unter der Hand" machen. Und die lachen mich aus, weil ich es offiziell
mache.
Wollte mein Hobby eigentlich zum "Nebenjob" machen, aber man hat nur
Ärger mit sowas :-(
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:36:27 von Tobias Wendorff
Eric Lorenz wrote:
> Tobias Wendorff schrieb:
>>
>> Uff, mir wurde das bislang immer gesagt! Jedenfalls beim BAföG Amt,
>> als ich meinen Antrag abgegeben habe (nicht stattgegeben).
>
> Der betrifft aber nicht die Steuern!
Ich habe damals gefragt, wie hoch der Steuerfreibetrag bei Stundenten
ist. Denn BAföG würde ich über 600 EUR bekommen (naja, bekomme ich
ja nicht - Vater hat zuviel Einkommen).
Die Frau meinte, dass es irgendwo zwischen 14.000 und 17.000 EUR
liegen würde, aber bislang wohl kein Student damit Stress hatte.
Kein Wunder, wer von denen hat denn auch ein Gewerbe?
>> Das Gewerne gibt es seit April 2005
>> letzter Buchungstag: 20.12.2005
>> Umsatz (Einnahmen + Ausgaben): 7.224,71 EUR
>
> Das ist dein Gewinn. Mir geht es um den Umsatz (Einnahmen!)
Oh, ich dachte Umsatz sind Einnahmen und Ausgaben addiert?!
Einnahmen: 4399,34 EUR
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:43:22 von Erich Mathild
"Tobias Wendorff" <> wrote:
>mir fällt gerade auf: per Elster kann man es eh nicht formlos machen,
>oder?
Nein, denn Elster ist nicht nur ein Vogel, sondern eine Form!
formlose Grüße
Erich
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 25.05.2006 23:49:32 von Tobias Wendorff
Andreas Gumtow wrote:
> Tobias Wendorff schrieb:
>
>> Falls es wichtig ist: Ich erhalte 400 EUR Unterhalt im Monat.
>
> Da wird sich das Finanzamt melden und zwar entweder bei dir zwecks
> Versteuerung des Bezugs oder beim Vater wegen Nichtabziehbarkeit, wenn
> der Empfänger nicht bedürftig i.S. des EStG ist.
Das klingt _sehr_ böse! Muss ich den Unterhalt in die Anlage "SO"
eintragen? Zeile 4 vermutlich. Für 12 Monate oder für 8 Monate, da
es das Gewerbe erst seit April 2005 gibt ?
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 01:36:16 von Alexander Wolff
"Andreas Gumtow" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4475f3cb$0$4504$
>>>> 2. Kindergeld muss ja nicht angegeben werden, aber wie ist es
>>>> mit dem Unterhalt des Vaters? Diesen bekomme ich zwar monatlich
>>>> auf mein Konto, aber ich kann dies nur durch Bankauszüge belegen.
>>> Bist du bedürftig? Setzt dein Vater den Unterhalt steuerlich ab?
>>
>> Ja, ich bin Student (also in Ausbildung). Habe leider keinen guten
>> Draht zu meinem Vater, kann also nicht nachfragen. Weiß nicht, ob
>> er es absetzt.
>>
>> Welchen Unterschied würde dies machen?
>
> Als Student kriegen die Eltern ggf. Kindergeld. Also i.d.R. nix mit
> Unterhalt i.S. des EStG.
Betrachte es dann als Schenkung. Du darfst Dir innerhalb von 10 Jahren
205.000 Euro von Deinem Vater steuerfrei schenken lassen. Damit fällt dies
aus der Einkommensteuererklärung auch raus, wenn sonstige Unterhaltsaspekte
nicht greifen.
Also: Auf jeden Fall kein Einkommen, auch wenn es kein Unterhalt ist!
Gruss Alexander
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 01:40:30 von Andreas Gumtow
Andreas Gumtow schrieb:
> Tobias Wendorff schrieb:
>> Eric Lorenz wrote:
>>> Tobias Wendorff schrieb:
>>>> Da gibt es doch noch einen anderen Freibetrag für Studenten, der
>>>> liegt doch auch bei 14.000 EUR - ich weiß es aber nicht.
>>> Warum sollen Studenten einen extra Freibetrag bekommen?
>>
>> Uff, mir wurde das bislang immer gesagt! Jedenfalls beim BAföG Amt,
>> als ich meinen Antrag abgegeben habe (nicht stattgegeben).
>
> Also ein FB für Bafög-Zwecke... hat mit Einkommensteuer kaum etwas zu tun.
Nein, ich glaube zu wissen was die Dame im Bafäg Amt meinte:
Sie meinte wohl, daß bis zu einem Betrag von ca. 17.000 Euro aufgrund
der Pauschalen und Freibeträge keine Einkommensteuer anfallen würde
und somit keine Probleme mit der Erklärung bestehen dürften.
Also Grundfreibetrag, WK-Pausch AN, Vorsorgeaufwendungen,
Altersvorsorge, Sonderausgabenpausch usw.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 01:41:34 von Andreas Gumtow
Tobias Wendorff schrieb:
> Andreas Gumtow wrote:
>> Tobias Wendorff schrieb:
>>
>>> Falls es wichtig ist: Ich erhalte 400 EUR Unterhalt im Monat.
>> Da wird sich das Finanzamt melden und zwar entweder bei dir zwecks
>> Versteuerung des Bezugs oder beim Vater wegen Nichtabziehbarkeit, wenn
>> der Empfänger nicht bedürftig i.S. des EStG ist.
>
> Das klingt _sehr_ böse! Muss ich den Unterhalt in die Anlage "SO"
> eintragen? Zeile 4 vermutlich. Für 12 Monate oder für 8 Monate, da
> es das Gewerbe erst seit April 2005 gibt ?
Das wird das Finanzamt erledigen, da dieses erfährt, ob und wenn ja
wieviel dein Vater ggf. abgezogen hat.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 01:44:36 von Andreas Gumtow
Tobias Wendorff schrieb:
> Andreas Gumtow wrote:
>>> Uff, alles einzeln auflisten? Ich dachte formlos.
>> Nicht alles einzeln.. ein paar sinnvolle Gruppen. Also nicht einfach
>> nur
>
> [...]
>
>> und das dann in die Anlage GSE (auf die richtige Seite:
>> gewerblich/sonst. selbständig) eintragen und gut ist.
>
> mir fällt gerade auf: per Elster kann man es eh nicht formlos machen,
> oder?
Wenn das Programm das nicht unterstützt leider nicht. Das weiß ich
nicht, da ich etwas gehobenere Programme nutze die fast alles tun.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 01:45:19 von Tobias Wendorff
Alexander Wolff wrote:
> Also: Auf jeden Fall kein Einkommen, auch wenn es kein Unterhalt ist!
Er schreibt auf jede Überweisung "Unterhalt, bitte zurückzahlen".
Widerspruch insich?! :-)
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 01:46:08 von Tobias Wendorff
Andreas Gumtow wrote:
>> Das klingt _sehr_ böse! Muss ich den Unterhalt in die Anlage "SO"
>> eintragen? Zeile 4 vermutlich. Für 12 Monate oder für 8 Monate, da
>> es das Gewerbe erst seit April 2005 gibt ?
>
> Das wird das Finanzamt erledigen, da dieses erfährt, ob und wenn ja
> wieviel dein Vater ggf. abgezogen hat.
Also einfach frei lassen das Feld?
Aber ich habe es auf der Anmeldung zur Steuernummer schon angegeben,
weil mich der Finanzbeamte dazu "genötigt" hat.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 09:51:35 von Andreas Gumtow
Tobias Wendorff schrieb:
> Alexander Wolff wrote:
>> Also: Auf jeden Fall kein Einkommen, auch wenn es kein Unterhalt ist!
>
> Er schreibt auf jede Überweisung "Unterhalt, bitte zurückzahlen".
>
> Widerspruch insich?! :-)
>
>
Etwas seltsam... wenn er zum Unterhalt verpflichtet ist (z.B. aus
einem Urteil oder lt. Gesetz) hat er keinen Rückforderungsanspruch.
Wenn es eine freiwillige Leistung ist bedürfte es eines Vertrages um
einen vereinbarten Rückzahlungsanspruch zu schaffen. Und wieso dann
"bitte zurückzahlen"? Sehr undurchsichtig.
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 11:53:28 von Matthias Kryn
Tobias Wendorff schrieb:
> Alexander Wolff wrote:
> > Also: Auf jeden Fall kein Einkommen, auch wenn es kein
> > Unterhalt ist!
>
> Er schreibt auf jede Überweisung "Unterhalt, bitte
> zurückzahlen".
>
> Widerspruch insich?! :-)
Ja. Unterhalt entsteht auf Grund einer gesetzlichen
Verpflichtung und ist nicht zurückzuzahlen.
Um etwas zurückzahlen zu müssen, bedarf es eines
Darlehensvertrages. Dann hast Du eine vertragliche Pflicht.
Die Bitte ist so oder so verwirrend.
Grüße
Matthias
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 16:51:01 von Martin Hentrich
On Fri, 26 May 2006 01:40:30 +0200, Andreas Gumtow <>
wrote:
>Nein, ich glaube zu wissen was die Dame im Bafäg Amt meinte:
>
>Sie meinte wohl, daß bis zu einem Betrag von ca. 17.000 Euro aufgrund
>der Pauschalen und Freibeträge keine Einkommensteuer anfallen würde
>und somit keine Probleme mit der Erklärung bestehen dürften.
>Also Grundfreibetrag, WK-Pausch AN, Vorsorgeaufwendungen,
>Altersvorsorge, Sonderausgabenpausch usw.
Nein, diese Summe der Freibeträge ergibt max. ca. 11.500 Euro.
Martin
Re: erste Einkommensteuererklärung, erste EÜR
am 26.05.2006 16:53:23 von Martin Hentrich
On Thu, 25 May 2006 23:36:27 +0200, "Tobias Wendorff"
<> wrote:
>Oh, ich dachte Umsatz sind Einnahmen und Ausgaben addiert?!
Sancta Simplicitas! Student! Dann ist alles klar!
>Einnahmen: 4399,34 EUR
Bei der Einkommensteuer geht es immer, immer nur um den
Gewinn = Einnahmen - Ausgaben!
Für den Studenten:
"-" bedeutet *minus*!... SCNR
Martin