Halbeeinkünfteverfahren macht Verlust zum Gewinn?
Halbeeinkünfteverfahren macht Verlust zum Gewinn?
am 28.05.2006 10:12:28 von Boris Nikolaev
Hallo NG,
sehe ich richtig, dass durch Einsetzen von Halbeeinkunfteverfahren reale
Verluste für Finanzamt nicht geltend gemacht werden können. Beispiel:
Aktie/Fondsanteile Gewinn/Verlust HEV
A - 1000 ja
B 800 nein
Ergebniss ist negativ (-200), trotzdem für Finanzamt habe ich
Gewinne: -1000*0.5 +800 = 300
Oder bin ich auf dem Holzweg?
Danke und Gruß
Boris
Re: Halbeeinkünfteverfahren macht Verlust zum Gewinn?
am 28.05.2006 10:51:14 von Alexander Wolff
"Boris Nikolaev" <> schrieb
> sehe ich richtig, dass durch Einsetzen von Halbeeinkunfteverfahren reale
> Verluste für Finanzamt nicht geltend gemacht werden können. Beispiel:
>
> Aktie/Fondsanteile Gewinn/Verlust HEV
> A - 1000 ja
> B 800 nein
>
> Ergebniss ist negativ (-200), trotzdem für Finanzamt habe ich
> Gewinne: -1000*0.5 +800 = 300
>
> Oder bin ich auf dem Holzweg?
Wie kommst Du denn darauf? Bei Nur-Gewinnen gilt doch HEV auch. Also wird
aus 800 (falls dem HEV unterliegend, also z.B. Aktien) 400. Und aus Deinem
Beispiel "Ergebnis: -200" wird "Ergebnis nach HEV: -100".
Gruss Alexander
Re: Halbeeinkünfteverfahren macht Verlust zum Gewinn?
am 28.05.2006 11:59:14 von Andreas Meier
Hallo,
"Alexander Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e5boab$sgq$01$
>
> "Boris Nikolaev" <> schrieb
>> Aktie/Fondsanteile Gewinn/Verlust HEV
>> A - 1000 ja
>> B 800 nein
>>
>> Ergebniss ist negativ (-200), trotzdem für Finanzamt habe ich
>> Gewinne: -1000*0.5 +800 = 300
>>
>
> Wie kommst Du denn darauf? Bei Nur-Gewinnen gilt doch HEV auch. Also wird
> aus 800 (falls dem HEV unterliegend, also z.B. Aktien) 400. Und aus Deinem
> Beispiel "Ergebnis: -200" wird "Ergebnis nach HEV: -100".
>
Anderes Beispiel:
Der Verlust tritt bei Aktien auf, der Gewinn bei Optionsscheinen, die nicht
dem HEV unterliegen.
Gruß
Andi
Re: Halbeeinkünfteverfahren macht Verlust zum Gewinn?
am 28.05.2006 15:33:04 von Frank Kozuschnik
Boris Nikolaev schrieb:
> sehe ich richtig, dass durch Einsetzen von Halbeeinkunfteverfahren reale
> Verluste für Finanzamt nicht geltend gemacht werden können. Beispiel:
>
> Aktie/Fondsanteile Gewinn/Verlust HEV
> A - 1000 ja
> B 800 nein
>
> Ergebniss ist negativ (-200), trotzdem für Finanzamt habe ich
> Gewinne: -1000*0.5 +800 = 300
Im Prinzip ja, denn das Halbeinkünfteverfahren gilt für Gewinne wie
Verluste gleichermaßen, d.h. auch Verluste zählen nur zur Hälfte.
Ob du das in deinem Fall wirklich so rechnen kannst, hängt aber auch
davon ab, ob es sich um Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne
handelt, und wie hoch die übrigen Einkünfte in diesen Bereichen sind.
Re: Halbeeinkünfteverfahren macht Verlust zum Gewinn?
am 28.05.2006 15:35:00 von Frank Kozuschnik
Alexander Wolff schrieb:
> Boris Nikolaev schrieb
>
> > Aktie/Fondsanteile Gewinn/Verlust HEV
> > A - 1000 ja
> > B 800 nein
> >
> > Ergebniss ist negativ (-200), trotzdem für Finanzamt habe ich
> > Gewinne: -1000*0.5 +800 = 300
>
> Wie kommst Du denn darauf? Bei Nur-Gewinnen gilt doch HEV auch. Also wird
> aus 800 (falls dem HEV unterliegend, also z.B. Aktien) 400.
Er schrieb aber ja, dass das Halbeinkünfteverfahren für die 800 Euro
nicht gilt.
Re: Halbeeinkünfteverfahren macht Verlust zum Gewinn?
am 28.05.2006 19:05:37 von Boris Nikolaev
Hallo Frank,
"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Boris Nikolaev schrieb:
>
Danke für Deine Antwort, die leider meine Vermutung bestätigt :-(
>
> Ob du das in deinem Fall wirklich so rechnen kannst, hängt aber auch
> davon ab, ob es sich um Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne
> handelt, und wie hoch die übrigen Einkünfte in diesen Bereichen sind.
Es geht um Veräußerungsgeschäfte mit Aktien/Fonds. Macht es einen
Unterschied?
Gruß
Boris
Re: Halbeeinkünfteverfahren macht Verlust zum Gewinn?
am 28.05.2006 23:52:36 von Frank Kozuschnik
Boris Nikolaev schrieb:
> Es geht um Veräußerungsgeschäfte mit Aktien/Fonds. Macht es einen
> Unterschied?
Für Veräußerungsgewinne bei Fonds gilt das Halbeinkünfteverfahren
generell nicht, aber das dürfte ja zum Kern deines Problems gehören.
Vom Kauf- und Verkaufspreis musst du jeweils den Zwischengewinn
abziehen. Falls während der Haltedauer Erträge thesauriert worden
sind, sind sie bereits als Kapitalerträge zu versteuern; diese Erträge
mindern entsprechend den Veräußerungsgewinn.
Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, wenn sie unter 512 Euro bleiben.